Marco Tosatti veröffentlicht bei Stilum Curiae einen Artikel, den Prof.Peter Kwasniewski für OnePeterFive über die heimlichen Priesterweihen der Kardinäle Wojtyla und Slipyj zur Zeit des Kalten Krieges - und welche Schlussfolgerungen wir aus ihnen ziehen können, geschrieben hat.
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"KWASNIEWSKI: HEIMLICHE WEIHEN. DIE LEKTIONEN VON WOJTYLA UND SLIPYI"
LIebe Stilumcuriale, es erscheint und interessant, Ihrer Aufmerksamkeit diesen von Carlo Schena übersetzten, bei OnePeter Five erschienenen Artikels von Prof. Peter Kwasniewski, dem wir danken, zu empfehlen. Gute Lektüre.
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Eine der am erinnerungswürdigsten Episoden im Leben von Karol Wojtyla ist ein Ereignis, aus dem wir heute viele Lehren ziehen können. Es hat sich während seimer Zeit als Kardinal-Erzbischof von Krakau ereignet. Ich finde es überraschend, daß dieses Ereignis trotz dnr ganzen Aufmerksamkeit die Johannes Paul II gewidmet wurde, nur wenig Aufmerksamkeit und noch weniger Kommentare erzielt hat. Das gleiche kann man auch für eine Episode im Leben des großen Kardinals Slipyj sagen.
Geheime Priesterweihen
Für jene Leser, denen der Begriff Ostpolitik nicht vertraut ist,-wir verstehen darunter die Strategie des Vaticans während des Kalten Krieges, einigen Forderungen des ostueropäischen Kommunisten im AUstausch gegen vorgebliche Duldung einer minimalen kirchlichen Existenz nachzugeben. George Weigel war ein offener starker Kritiker des Ostpolitik, ein Thema, auf das er erst vor zwei Wochen in einem Artikel über den großen Architekten dieser Politik, Kardinal Agostino Casaroli, zurückgekommen ist. Weigels maßgebliche Biographie "Zeuge der Hoffnung" präsentiert die wichtigsten Fakten genau, wenn auch etwas gesüßt:
Kardinal Wojtyla hat nie an den guten Absichten Pauls VI mit seiner Ostpolitik gezweifelt und er war sich sicherlich der persönlichen Qual des Papstes bewusst, hin- und hergerissen zwischen dem Instinkt seines Herzens, die verfolgte Kirche zu verteidigen, und dem Urteil seines Geistes, daß es notwendig sei, die Politik der "Rettung dessen was zu retten ist" zu verfolgen . er sagte einmal zu Erzbischof Casaroli, das sei keine "Politik des Ruhmes". Der Erzbischof von Krakau sah sich auch verpflichtet, sich mit einem verfolgten und zutiefst verletzten Nachbarn, der Kirche in der Tschechoslowakei, in der sich die Lage in den Jahren der neuen vatikanischen Ostpolitik verschlechtert hatte, zu solidarisieren
Und so weihten Kardinal Wojtyla und einer seiner Weihbischöfe, Juliusz Groblicki, heimlich Priester für den Dienst in der Tschechoslowakei, obwohl (oder gerade weil) der Hl. Stuhl den Untergrundbischöfen dieses Landes verboten hatte, solche Weihen zu spenden. Heimliche Weihen in Krakau fanden immer mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Vorgesetzten des Kandidaten, eines Bischofs oder bei Ordensangehörigen ihres Provinzials statt. Dazu mußten Sicherheitssysteme entwickelt werden. Bei den Salesianer-Patres wurde ein zweigeteiltes Karteisystem verwendet. Das Zertifikat, das zur Weihe autorisierte, wurde halbiert. Der Kandidat, der über die Grenze geschmuggelt werden mußte, nahm eine Hälfte davon mit nach Krakau, die andere wurde per Geheimkurier zum Superior der Salesianer nach Krakau geschickt. Die beiden Hälften wurden dann zusammengesetzt und die Weihe konnte dann in der Kapelle des Erzbischofs in der Franciszkanska erfolgen.
Kardinal Wojtyla hat den Hl. Stuhl nicht über diese Weihen informiert. Er hat sie nicht als Akt der Mißachtung der vaticanischen Politik sondern als Pflicht gegenüber den leidenden Glaubensbrüder gesehen Und vermutlich wollte er kein Thema ansprechen, das nicht gelöst werden konnte, ohne allen Beteiligten Schmerzen zu bereiten. Darüber hinaus glaubte er vielleicht, daß der Heilige Stuhl und der Papst sich bewusst waren, daß solche Dinge in Krakau getan wurden, daß sie seinem Urteilsvermögen und seiner Diskretion vertrauten und daß sie darin möglicherweise eine Art Sicherheitsventil für eine immer verzweifeltere Situation eingebaut hatten.
Beachten Sie, wie Weigel versucht, die Bedeutung der Tatsachen zu umgehen, die er gerade präsentiert hat. Inmitten einer Kirche, die noch immer von der Logik der 1950er Jahre geprägt war, fest im Griff eines unbestrittenen Ultramontanismus, missachtete Kardinal Wojtyła einfach das päpstliche Verbot solcher Weihen und fuhr trotzdem, unter Beteiligung eines Weihbischofs und mit Wissen der Vorgesetzten fort. Der Satz "trotz der Tatsache (oder vielleicht wegen der Tatsache)" ist ein schönes Beispiel für Unsinn: was nützt es, zu sagen, daß jemand verbotene Befehle erteilt hat, weil sie verboten waren? Und noch einmal kann man, wenn der Kardinal wusste, daß er gegen den Willen und die Dispositionen des Papstes handelte, ohne ihn auch nur zu informieren, ehrlich sagen, daß "er sie nicht als Missachtung der vatikanischen Politik betrachtete", wenn genau das der Fall ist- was war es dann? Offensichtlich hat Wojtyła die Frage "den Behörden"nicht gestellt, weil er glaubte, daß die in diesem Fall falsch lagen. Darüber hinaus ist es eine "Gratis"-Aussage, daß Wojtyła in dem Bemühen, die Veranstaltung "besser zu machen, vielleicht glaubte, daß der Heilige Stuhl und der Papst wussten, daß solche Dinge in Krakau getan wurden". Wo ist der Beweis dafür? Gerade weil der Papst und sein damaliger Staatssekretär dem Urteil und der Diskretion von Helden und Bekennern wie Kardinal Stefan Wyszyński oder (wie wir später sehen werden) Kardinal Josyf Slipyj nicht vertrauten, hatte der Vatikan Ordinationen, ob unterirdisch oder im Licht der Sonne verboten. Weigel sollte nichts anderes tun, als bei der Wahrheit zu bleiben: Wie er richtig sagt, wusste der Kardinal, daß er eine Verpflichtung vor Gott und eine Pflicht gegenüber leidenden Glaubensbrüdern hatte. Und das ist alles.
Was ein anderer Biograph Karol Wojtylas berichtet
Wojyla war mit dem Prager Frühling enger verbunden, als er erkennen lassen konnte. Im Verlauf der Jahre hatte er seine Aktivitäten der heimlichen Weihen von tschechoslowakischen Untergrundpriestern ausgeweitet. Ungefähr seit Beginn des Jahres 1965 begann er, verdeckt Kandidaten für das Priesteramt, auszubilden und zu weihen, die aus kommunistischen Ländern wie Litauen, der Ukraine und Weißrußland kamen, in denen die Priester-Seminare geschlossen worden waren. Einige der Kandidaten mußten, um nach Polen zu gelangen, die Grenze heimlich überschreiten, während andere sich mit Hilfe einer säkularen Arbeit auf legale Weise eine Reiseerlaubnis beschafften, z.B: war einer von ihnen ein Psychologe, der in Abständen ein polnisches Krankenhaus-Institut besuchte. Wyszynski in Warschau wußte über diese Aktivitäten Bescheid- wenn auch nicht über Details. Wenn die Machthaber etwas darüber gewußt hätten, wäre Wojtyla aller Wahrscheinlichkeit nach verhaftet worden.
Ob wir mehr oder weniger zu den von "Johannes Paul, dem Großen" Begeisterten gehören, eine Sache ist klar: das, was er in Krakau getan hat, war vollkommen gerechtfertigt und vermehrt den Glanz um seine Person eher noch als ihn zu vermindern.
Geheime Bischofsweihen
Jetzt ist es angebracht, den Parallelfall von Kardinal Josyf Slipyj (1892-1984) zu betrachten, dessen Heiligsprechungsverfahren in Rom begonnen wurde. Er ging noch einen Schritt weiter als Wojtyła und führte illegale und geheime Bischofsweihen durch, weil er fest davon überzeugt war, daß das Wohl der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche (CGCU) in der Sowjetunion dies erforderte. Pater Raymond J. De Souza fasst die Geschichte folgendermaßen zusammen:
1976 fürchtete der Chef der CGCU, Kardinal Josef Slipyj, der nach 18 Jahren in einem sowjetischen Gulag im Exil in Rom lebte, um die Zukunft der CGCU. Würde es noch Bischöfe geben, die sie leiten würden, da Slipyj selbst jetzt über 80 Jahre alt war? So ordinierte er ohne Erlaubnis des Heiligen Vaters, des seligen Paul VI., heimlich drei Bischöfe. Der Heilige Stuhl verfolgte damals eine Politik der Ehrerbietung gegenüber dem kommunistischen Block: Paul VI. erlaubte die Weihe neuer Bischöfe aus Angst, die Sowjets zu verärgern, nicht. Die Weihe von Bischöfen ohne päpstliches Mandat ist ein sehr schweres kanonisches Verbrechen, für das die Strafe der Exkommunikation vorgesehen ist. Der selige Paul VI. – der wahrscheinlich inoffiziell wusste, was Slipyj getan hatte – verhängte keine Sanktionen.
Ich habe dieses Thema kürzlich mit einer sehr sachkundigen Quelle besprochen, die die Memoiren von Kardinal Slipyj gelesen hatte, die noch nicht auf Englisch verfügbar waren. Diese Quelle sagte mir, daß der Kardinal unter dem Vorwand eines "Treffens" nach Rom gelockt worden war, und ihm dann gesagt wurde, daß er Rom nicht verlassen dürfe, um in die Sowjetunion zurückzukehren und mit seinem Volk zu leben und zu leiden und, so bereit er dazu auch sei. in den Gulag zurückkehren. Für ihn war es eine Quelle großen Leidens, bequem in Rom zu leben, während seine Herde gegen die Unterdrückung durch die Kommunisten und Orthodoxen kämpfte. Wie Jaroslav Pelikan in "Bekenner zwischen Ost und West“ schreibt:
Hier im Exil, hier in Rom, für das er und seine Kirche so viele Opfer gebracht hatten, fühlte sich der ukrainische Metropolit zunehmend umgeben von dem, was er in einem der Untertitel eines an den Papst geschickten Dokuments als "negative Haltung" bezeichnete, die ihm ständig von den "heiligen Gemeinden der römischen Kurie. begegnete. Manchmal griff er in seiner Verzweiflung über diese Einstellung,sogar auf Übertreibungen zurück und sagte, daß er von den Atheisten in der Sowjetunion nie so schlecht behandelt worden sei, wie jetzt von anderen Katholiken und Mitbrüdern des römischen Klerus.
Laut meiner oben erwähnten Quelle wusste Paul VI. sicherlich von den geheimen Bischofsweihen, aber er beschloss, den Kardinal nicht zu bestrafen, da er weithin als Bekenner des Glaubens verehrt wird. Einer der heimlich geweihten Bischöfe war Lubomyr Husar: später erkannte Johannes Paul II. offiziell seine Weihe an, ernannte ihn zum Großerzbischof der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche und 2001 zum Kardinal.
Es ist auch darauf hinzuweisen, daß die Aktion von Kardinal Slipyj in eine Zeit fällt, in der der Benediktinische Kodex des kanonischen Rechts noch in Kraft war (1917). Im Kanon 2370 des Kodex von 1917 heißt es: „Episcopus aliquem consecrans in Episcopum, Episcopi vel, loco Episcoporum, presbyteri assistentes, et qui consecrationem recipit sine apostolico Mandat contra praescriptum can. 953, ipso iure suspensi sunt, donec Sedes Apostolica eos dispensaverit " (Der Bischof, der einen anderen Bischof weiht, und alle Bischöfe oder Priester, die an der Seite der Bischöfe teilnehmen, und derjenige, der die Weihe ohne apostolischen Auftrag entgegen der Vorschrift von can 953 vornimmt, werden ipso iure suspendiert, bis der Apostolische Stuhl sie dispensiert hat). Der Tenor des Kodex macht deutlich, daß solche Geistlichen nicht aufgrund einer Verkündung der Strafe suspendiert werden, sondern einfach wegen ihrer Tat, nämlich der Durchführung von Weihen ohne apostolischen Auftrag - etwas, das Paul VI. bei Slipyj nie angewandt hat. Ein juristischer Positivist würde sagen, die Suspendierung des Kardinals hätte später ausdrücklich aufgehoben werden müssen. Die Tatsache, daß diese Suspendierung jedoch nie widerrufen wurde, ist ein beredtes Zeugnis für die Rolle der Epikeia bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes. Kurzum: Es gab eine Situation, in der der Kanon einfach keine Wirkung hatte. Dies sollte uns veranlassen, über die Grenzen des Rechtspositivismus nachzudenken.
Écône neu betrachtet
Wenn die Kirche angegriffen wird und ihr Überleben auf dem Spiel steht oder ihr Gemeinwohl ernsthaft bedroht ist, kann ein eklatanter "Ungehorsam" gegenüber den Befehlen oder Gesetzen des Papstes gerechtfertigt werden - und zwar nicht nur gerechtfertigt, sondern gerecht, verdienstvoll: eine heilige Sache. Niemand hat jemals daran gezweifelt, daß der Papst das Recht hat, die Normen für die Bischofsweihen festzulegen, und daß die Kardinäle Wojtyła und Slipyj zweifelsfrei und wissentlich gegen das kanonische Recht verstoßen haben, was ihnen einen Platz des Ehrverlustes – wenn nicht der Schande – verdient hätte Erzbischof Lefebvre.stattdessen feiern wir sie als Helden des Widerstands gegen den Kommunismus.
Der Grund dafür ist, daß wir ein grundlegenderes Gesetz als kanonisches Diktat anerkennen: salus animarum suprema lex, das Heil der Seelen ist das oberste Gesetz. Zum Heil der Seelen existiert die gesamte Struktur des Kirchengesetzes: Es hat keinen anderen Zweck, als die Teilhabe am Leben Christi mit den Menschen zu schützen und zu fördern. Unter normalen Umständen schaffen kirchliche Gesetze eine Struktur, innerhalb derer die Sendung der Kirche in geordneter und friedlicher Weise ausgeführt werden kann. Aber es kann Situationen der Anarchie oder Auflösung, der Korruption oder des Abfalls geben, in denen gewöhnliche Strukturen zu Hindernissen und nicht zu Vermittlern der Mission der Kirche werden. In diesen Fällen verlangt die Stimme des Gewissens, daß wir mit Umsicht und Nächstenliebe das Notwendige tun, um das souveräne Gesetz zu erreichen.
Im Laufe der Jahre kann ich die Meinung, daß Erzbischof Marcel Lefebvre sich des "ungerechten Ungehorsams" schuldig gemacht hat, nicht länger akzeptieren, während ich zusehe, wie die katholische Kirche immer mehr in ein doktrinäres, moralisches und liturgisches Chaos versinkt. Er befand sich in einer schrecklichen Situation, mit einem feindseligen Vatikan, der die Tradition nicht zu beachten schien (und - um Himmels willen! - wie er uns 2021 in dieselbe Situation zurückgebracht zu haben scheint!), Und eine weltweite Diaspora traditioneller Katholiken, die bei ihm nach einer halbstabilen Lösung suchten. Die Auferlegung des Novus Ordo und das vom Konzil eingeleitete theologische Aggiornamento war eine Art "Ostpolitik mit der Moderne", gegen die Lefebvre zu Recht protestierte und gegen die er zu einem entscheidenden Schritt bereit war, als der Glaube wie nie zuvor bedroht erschien.
Die Aktionen von Wojtyła und Slipyj rücken Écône in ein neues Licht. Es ist nicht dasselbe wie zu sagen, daß alle Schwierigkeiten wie von Zauberhand verschwinden, denn für jeden, Freund oder Feind, ist klar, daß es nicht normal ist, daß in Diözesen auf der ganzen Welt eine Priestergesellschaft ohne offizielle Jurisdiktion tätig ist, und es ist nötig, um eine glückliche Lösung für eine Notsituation zu beten, die von denen verursacht wurde, die unter Vernachlässigung aller Pflichten den Rauch Satans - und jetzt scheint es offensichtlich, Bündel auf Bündel brennenden Fenchels - die Kirche Gottes von zu durchdringen zu lassen. Wenn ein Gebäude in Flammen steht, versucht man, das Feuer zu löschen und den Opfern mit allen verfügbaren Mitteln zu helfen, anstatt auf das Eintreffen der Feuerwehrleute zu warten, insbesondere wenn aus bitterer Erfahrung bekannt ist, daß der Teamleiter abwesend ist oder schläft, oder betrunken oder davon überzeugt ist, daß Feuer nützlich ist und daß die meisten Feuerwehrleute inkompetente Idioten sind, deren Methoden nicht funktionieren oder, schlimmer noch, von Brandstiftern bezahlt werden, um dem Feuer Brennstoff hinzuzufügen.
Über eines kann man sicher sein: wegen dieser Krise können nicht diejenigen angeklagt werden, die sich ihrer Verpflichtung vor Gott und seiner Pflicht gegenüber leidenden Glaubensbrüdern bewusst sind und mit den leuchtenden Waffen des Gehorsams gegenüber dem Gesetz, das alle anderen regelt: Salus animarum suprema lex reagiert haben.
Eine Lektion für uns
Wenn der Vatikan im Schatten von Traditionis Custodes wagen würde, Priesterweihen im traditionellen Ritus zu verbieten, wäre es für einen Bischof, der sich bewußt ist, was auf demSpiel steht, durchaus gerechtfertigt, die Priesterweihe weiterhin auf traditionelle, aber heimliche Weise zu durchzuführen, ohne eine Erlaubnis zu erbitten oder einholen. Auch wenn der neue Ordinationsritus gültig ist (wie der neue Ritus der Messe), ist er liturgisch gravierend fehlerhaft, ungeeignet und unauthentisch. Das maßgebliche Zeugnis, der Vorrang und die Überlegenheit der lex orandi des traditionellen Ritus müssen im Leben der Kirche bis zu dem Moment bewahrt werden, in dem das tridentinische Pontificale Romanum allgemein wiederhergestellt werden kann.
Gleichzeitig sehen wir, daß Wojtyła und Slipyj heimlich agierten, was darauf hindeutet, daß Aktionen wie ihre nicht unbedingt öffentlich angekündigt und sozusagen inszeniert werden müssen. Sie haben auf eine dringende und verzweifelte Situation mit aller Ruhe und Entschlossenheit, zu der sie fähig waren, reagiert. Damit möchte ich nicht die Unmöglichkeit einer Situation andeuten, in der solche Handlungen nicht zu Recht im Freien durchgeführt werden könnten, sondern ich möchte betonen, daß, wenn materieller Ungehorsam erforderlich ist, normalerweise der heimliche Weg dem öffentlichen vorzuziehen ist.
Das hat offensichtliche Auswirkungen auf unsere aktuelle Situation. Wenn ein Priester guten Gewissens beschließt, die ungerechten Gebote oder Vorschriften der Kirchen-Autorität nicht zu befolgen, muss er der Welt nicht unbedingt verkünden, daß er nicht gehorchen wird, sondern sollte einfach ungehorsam sein und seine pastorale und priesterliche Arbeit tun. Wenn er auf Strafen trifft, sollte er kein Aufhebens machen, sondern sie ignorieren und weitermachen. Auch hier ist das Stichwort normalerweise: es kann Zeiten geben, in denen offener Widerstand der beste Weg ist, wie im Fall der Besetzung der Kirche St. Nicolas du Chardonnet in Paris unter der Führung von Mons. Ducaud-Bourget und der Einnahme der Kirche Saint Louis du Port Marly, deren Tür zugemauert war.
Zweifellos macht die Versuchung, sofort auf die sozialen Medien zurückzugreifen, mit den Vor- und Nachteilen der von ihnen generierten Unterstützung durch die Bevölkerung, es schwieriger denn je, zu erkennen, was die umsichtigste Vorgehensweise ist (die sich als "unter dem Radar bleiben" erweisen könnte).
Schlussfolgerung
Eine der vielen Möglichkeiten, durch die die Arbeit von Erzbischof Lefebvre heute aufgewertet wird, ist folgende: Er sah, daß er weiterhin Priester (und andererseits Bischöfe) im traditionellen Ritus weihen musste. Der usus antiquior ist ein unteilbares Ganzes: eine einheitliche, zusammenhängende, von Generation zu Generation weitergegebene lex orandi, die die lex credendi des katholischen Glaubens verkörpert. Ja, es gibt Priester, die im neuen Ritus gültig geweiht wurden (wie der Erztraditionalist P. Gregory Hesse) und die später der FSSP, der FSSPX beigetreten sind usw. Aber die alten Ordinationsriten auf allen Ebenen intakt und lebendig zu halten, ist wichtiger, als die meisten Menschen erkennen.
Wenn die Liturgie-Kongregation oder die Ordens-Kongregation darum bitten sollte, die alten Ordinationsriten nicht mehr anzuwenden, dann muss das auch für uns der Moment des "non possumus" sein. Das können wir einfach nicht akzeptieren. Aber mehr noch wird es der Moment der größten Herausforderung der nächsten Jahre sein: wird es Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe geben, die unter solchen Umständen bereit sein werden, im Geheimen im traditionellen Ritus die heiligen Weihen zu spenden? Unser Herr, der uns in seiner Vorsehung das herrliche Erbe der Kirche von Rom geschenkt hat, wird in Notzeiten mit Sicherheit für dessen Erhaltung sorgen."
Quelle: M. Tosatti, Stilum Curiae, P.Kwasniewski, OnePeterFive
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