Samstag, 22. Juli 2017

Father Blake: wann ist eine Entscheidung frei

Father R. Blake denkt heute über den Freiheitsbegriff bei Gewissensentscheidungen in der Katholischen Theologie nach.
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                                 "FREIHEIT"

Einige argumentieren, daß es für uns nicht möglich ist, frei zu sein, es ist das Argument, das die Jesuiten in den 70-ern vorbrachten, um zu beweisen, daß Todsünde unmöglich sei.
Das Argument ging etwa so, daß ein Ehebrecher nicht ganz frei sei, wegen eines inneren Drangs oder weil "sie mich in Versuchung führte" wenn er Ehebruch begeht.

 

Ein anderes Beispiel wäre, zu sagen, eine Frau sei nicht frei, wenn sie beschließt ihr Kind abzutreiben, weil sie die Situation finanziell nicht bewältigen oder sich keine Unterbrechung ihrer Karriere leisten kann , einfach volle Windeln haßt oder ihre Figur nicht verderben will.
Ich bin sicher, daß die meisten Frauen stärkere Gründe haben als diese, um eine so schreckliche Entscheidung zu treffen, aber ein Katholik könnte argumentieren, daß diese Gründe ihre Schuld abschwächen könnten nicht aber, daß sie keine freie Entscheidung getroffen habe, das Kind in ihrem Leib töten zu lassen, selbst wenn die Alternative ihr eigener Tod gewesen wäre.

In der gleichen Situation wäre auch jemand. dessen Frau und Kinder gefoltert werden, bis er Christus abschwört und irgend einen satanischen oder heidnischen Kult annimmt. Die Kirche  würde ihn immer noch als frei betrachten. 
Unser Glaube macht uns in der Tat frei, "für die Freiheit hat uns Christus frei gemacht" Gal- 5:1, weil für uns Freiheit immer auf Gott hin ausgerichtet ist, sogar für nicht Gläubige ist sie .durch das Naturrecht-auf Gott hin ausgerichtet, wir wissen von Natur aus, was richtig und falsch ist und sind trotz äußeren Drucks darauf ausgerichtet, dementsprechend zu handeln.




Ich streite immer noch mit dem "2+2=5"-Sedisvakantisten. Er argumentiert wie viele seiner Sorte, daß Kanon 332§2b: "Wenn es geschieht, daß der Römische Pontifex sein Amt aufgibt, ist es nötig, daß die Entscheidung für diesen Verzicht frei getroffen und entsprechend dargestellt wird und nicht, daß es von jedem akzeptiert wird" das würde suggerieren, daß der Rücktritt Papst Benedikts Amtsverzicht nicht frei und deshaln nicht gültig war.

Er hat ein sehr modernes, unkatholisches Verständnis von "frei". Das bedeute nicht, daß es keinen Druck gibt, was bei menschlichen Erscheinungen selten vorkommt, es bedeutet einfach nur, dadie Entscheidung frei getroffen wird- also "in Christus".


                       

Man könnte argumentieren, daß der Amtsverzichtsbrief Pius´ XII, der in Kraft getreten wäre, wenn er von den Deutschen gefangen genommen worden wäre, keine "freie" Entscheidung gewesen wäre, aber die ist von ganz anderem Charakter als beim Rücktritt Benedikts.
Pius´ Hand wurde von einer drohenden Gefangennahme, möglicher Behandlung mit Drogen und Manipulation geführt, Benedikts Entscheidung wurde -wie er sagte und oft wiederholte- frei und in Übereinstimmung mit Kanon 332 § 2 getroffen.

Was hier beunruhigt, ist daß einem selbsternannter Richter der Päpste derartiges Basiswissen von Katholischen Prinzipien fehlt, was vor wenigen Jahrzehnten ein Kind, das zum ersten mal beichtet, noch hätte verstehen können.

Quelle: marymagdalenblog. Father R. Blake 

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