Sonntag, 5. August 2018

Evolution oder Revolution?

Steve Skojec kommentiert für OnePeterFive die jüngsten Änderungsankündigungen im
Katechismus des Papstes bzgl. der Todesstrafe- auch gerade in Hinsicht auf die Auswirkungen des Mißbrauchsskandals.
Hier geht´s zum Original: klicken

"ÄNDERUNG DES KATECHISMUS ÖFFNUNG DER BÜCHSE DER PANDORA"

"Die gerade angekündigten Änderungen des Katechismus zum THema der Todesstrafe werden in jedem Winkel der Katholischen Welt heiß debattiert. Einige sagen, daß diese Änderunge "nur eine Entwicklung der Lehre ist".  Einige denken, daß das überhaupt keine Änderung ist sondern nur eine "Anpassung an die praktische Anwendung". Bei "The World Over" mit Raymond Arroyo, charakterisierte Robert Royal das als "Bruch" mit der Tradition; Fr. Gerald Murray nannte es einen "Umsturz".
Andere- wie ich- gehen einen Schritt weiter und glauben, daß das ein glatter Widerspruch gegen das Dogma ist und als solcher eine materielle Häresie.

Wie es in diesem Pontifikat immer ist, herrscht Verwirrung und Spaltung, Und wir alle wissen, wessen Visitenkarten das sind.

Aber bei dieser Ärnderung geht es um mehr, als auf den ersten Blick erscheint. Wie andere Initiativen von Papst Franziskus stellt sie einen Angriff auf den sensus catholicus dar, aber auch einen Zugang auf ein größeres Programm. Ich will hier auf beide Aspekte eingehen.



Aber zuerst möchte ich ein Mißvertsändnis ansprechen: Katholiken die über diese Angelegenheit alarmiert sind, sind nicht deswegen beunruhhigt, weil sie fürchten, daß jetzt weniger Menschen an den Galgen gehen werden; Es gibt gute Gründe für Vorbehalte darüber, wie und wann die  Todesstrafe angewandt werden sollte und darüber sollte man diskutieren.
Worüber wir beunruhigt sind, ist die hier gezeigte erstaunlich Hybris, die unfehlbare Lehre zu nehmen und sie auf den Kopf zu stellen.
Das bereitet die Bühne dafür, die Gesamtheit der Katholischen Lehre in Frage zu stellen.

Und wenn Sie noch nicht überzeugt sind, daß sie unfehlbar ist, lesen Sie weiter:

Ein unfehlbarer Lehrsatz
Gestern habe ich versucht zu beweisen, daß die moralische Rechtfertigung der Todesstrafe eine Frage der Göttlichen Offenbarung ist, bestätigt durch Päpste, Kirchenlehrer, und deshalb dogmatisch und unfehlbar ist.

"[an die Gerichte] und Verbrechen durch das Schwert zu bestrafen war erlaubt. Er der diese Rache ausübt, is Gottes Diener (Römer 13:1-4). Warum sollten wir eine Praxis verdammen, alle für von Gott zugelassen halten?
Wir bestätigen deshalb, das was bisher geglaubt wurde, um die Disziplin nicht zu verändern und damit wir nicht gegen die Autorität Gottes zu handeln scheinen." Papst Innozenz I,  Epist. 6, C. 3. 8, ad Exsuperium, Episcopum Tolosanum, 20 Februar, 405, PL 20,495.

Edward Feser, einer der anerkanntesten und zu diesem Thema vielgelesenen Katholiken erklärt die Entstehung dieser Lehre heute in einem Beitrag bei First Things.
Unter Katholiken hat es auch Uneinigkeit gegeben darüber ob die Todesstrafe in der Praxis moralisch der beste Weg ist, Gerechtigkeit und Soziale Ordnung aufrecht zu halten.
Die Kirche hat jedoch immer gelehrt -klar und konsistent- daß die Todesstrafe sowohl mit dem Naturgesetz als auch mit dem Evangelium vereinbar ist. Das wird durch die Schrift gelehrt- von Genesis 9 bis Römer 13 und viele Stellen dazwischen. Und die Kirche stellt fest, daß die Schrift keine moralischen Irrtümer lehren kann. 
Das wurde von den Kirchenvätern gelehrt, einschließlich von denen, die die Anwendung der Todesstrafe ablehnten. Das wurde von den Kirchenlehrern gelehrt- einschließlich des Hl. Thomas von Aquin, dem größten Theologen der Kirche; vom Hl. Alphonsus Liguori, ihrem größten Moraltheologen; vonm Hl. Robert Bellarmin, der mehr als jeder Gelehrte, beleuchtete, wie die christliche Lehre auf moderne politische Umstände anzuwenden ist.

Klar und konsistent wurde das von den Päpsten gelehrt- einschließlich bis zu Benedikt XVI. Daß Christen im Prinzip zu Recht auf die Todesstrafe zurückgreifen können, wird durch den Römischen
Katechismus  gelehrt, den der Hl. Papst Pius V promulgiert wurde, den Katechismus des Christlichen. 

Die vom Hl. Papst Pius X gelehrte Doktrin und die Versionen des jüngsten Katechismus- in seinen vom Hl. Papst Johannes Paul II promulgierten Versionen von 1992 und 1997-letzteres trotz der Tatsache, daß Johannes Paul bekannt war für seine Ablehnung der Anwendung der Todesstrafe.

Papst Innozenz I und Papst Innonenz III lehrten, daß die Akzeptanz der prinzipiellen Legitimität der Todesstrafe eine Forderung der Katholischen Orthodoxie ist. Papst Pius XII hat bei verschiedenen Gelegenheiten die Todesstrafe unterstützt.

Was die Änderungen bedeuten 

Von modernen Opponenten wird die Todesstrafe oft als unnötig fehlinterpretiert, weil angeblich fortschrittliche Technologien und Systematisierungen es ermöglichen, Kriminelle ordentlich und unendlich lange gefangen zu halten. Es sollte festgestellt werden, daß sich das Denken der Kirche nicht nur auf die praktischen Fragen konzentrierte, ob man Gefangene davon abhalten könne, andere zu schädigen- ein Stndard ist noch nicht realisiert worden, auch nicht in der Ersten Welt, aber auch Wirklichkeit der vergeltenden Justiz (eine Strafe, die zum Verbrecehn paßt) und der Sühne (eine Strafe, die willig die zeitlichwen Konsequenzen der begangenen Sünde akzeptiert).

Christus hat den Tod am Kreuz aus genau diesem Grund angenommen: daß die Strafe zum Verbrechen paßt ("denn der Lohn der Sünde ist der Tod", Röm 6:23) ) und vollendet die Sühne unserer Sünden. Er hat die Autorität von Pilatus, ihn zu verurteilen, nicht geleugnet. Eher sagte er, daß diese Macht "von oben" käme. (Jh. 19:11) 

Der Schritt weg von diesem Verstehen auf eine utilitaristische Sichtweise wirksamer Gefangenschaft hatte es schon in die vorhergehende Version des Katechismus geschafft (2, 267), die sich so liest: 

Angenommen daß die Identität und Verantwortung des Schuldigen völlig festgestellt wurden, schließt die traditionelle Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht auss, wenn das er einzig mögliche Weg ist, menschliche Leben gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen. 
Wenn jedoch nicht-tödliche Mittel genügen die Sicherheit der Menschen gegen den Aggressor zu verteidigen und zu schützen, werden sich die Autoritäten auf solche Mittel beschränken, sich mehr an Bedingungen des Allgemeinwohls  und mehr konform zur Würde der menschlichen Person zu halten.
Heute- als Folge der Möglichkeiten, die der Staat zur wirksamen Verbrechensprävention hat, indem er einen, der Schaden angerichtet hat, unfähig macht,  Böses zu tun- ohne ihm endgültig die Möglichkeit zu nehmen, sich selbst zu retten- die Fälle, in denen die Hinrichtung des Verbechers ein absolute Notwendigkeit sind", sind sehr selten, wenn nicht sogar inexistent.

Die neue Sprache,die Franziskus einführt, führt das ein ganzes Stück weiter: 

Der Rückgriff auf die Todesstrafe seitens der legitimen Autorität - der einem fairen Prozess folgte, wurde lange als angemessene Antwort auf die Schwere gewisser Verbrechen und ein annehmbares und dennoch annehmbares Extrem angesehen, um den Schutz des Allgemeinwohls zu gewährleisten.

Heute jedoch- gibt es eine zunehmende Wahrnehmung, daß die Würde der Person selbst nach der Begehung einer Reihe sehr ernster Verbrechen nicht verloren geht. 
Außerdem ist ein neues Bewußtsein für strafende Sanktionen, die vom Staat auferlegt werden, aufgetaucht. In letzter Zeit sind wirkungsvollere Gefängnissysteme entwickelt worden, die den gebotenen Schutz der Bürger sicherstellen, aber zur gleichen Zeit den
Schuldigen nicht der Möglichkeit der Besserung beraubt. 

Konsequenterweise lehrt die Kirche- im Licht des Evangeliums-, daß "die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie ein Angriff auf die Unverletzbarkeit und Würde der Person ist", und sie arbeitet entschlossen weltweit für ihre Abschaffung.

Hier sehen wir einen Ausdruck, daß die Todesstrafe "unzulässig ist, weil sie ein Angriff auf die Unverletzlichkeit und Würde der Person ist" - aber das ist anscheinend abhängig von "einer zunehmenden Aufmerksamkeit" für diese Würde und ein "neues Verständnis " von Strafen und "effektiveren Systemen der Gefangenschaft".

Diese Sprache ist absurd. Entweder ist eine Sache unzulässig- was bedeutet ohne Ausnahme, weil es ein moralisches Übel ist- oder sie ist es nicht. Moralisch zulässige Ding werden nicht moralisch unzulässig, weil die Umtände sich verändern. Entweder verletzte die Todesstrafe immer die Würde der Person oder sie tat es nicht. Papst Johannes Paul II erklärt die betroffenen moralischen Prinzipien in Veritatis Splendor 67.


Fortsetzung folgt....

Quelle: One Peter Five, S. Skojec




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