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"DIE VERURTEILUNG VON KARDINAL PELL, DIE KIRCHE UND DIE WELT"
Die Verurteilung von Kardinal Pell hat am Morgen nach dem Gipfeltreffen im Vatican wie ein Blitz eingeschlagen und erinnert an eine Wahrheit, die man seit 25 Jahren vergessen möchte, daß es keinen Kompromiss zwischen der Kirche und der Welt geben wird, weil die Welt die Kirche haßt und ihre Zerstörung will. Das Urteil zeigt, außerdem das Versagen der Strategie dieses Pontifikates, das auf die Ausübung der Souveränität der Kirche verzichtet hat und auf den Kompromiss mit der Welt vertraut.
Die Souveränität der Kirche drückt sich vor allem im Kanonischen Recht aus. Die Katholische Kirche - soweit man sehen kann- besitzt ein Recht- auch Strafrecht-. das das Recht ist, das ausreicht, die Gläubigen zu bestrafen, die seine Gesetze verletzt haben. Das Vergehen ist eine äußere Verletzung der juristischen Ordnung der Kirche, die sich von der Sünde unterscheidet, die dagegen eine Verletzung der Moralordnung ist.
Deswegen hat die Kirche" aus eigenem Recht und exklusiv" das Recht, über die Verletzung des Kirchenrechts zu urteilen und und das Recht, diese Vergehen mit kanonischen Strafen zu sanktionieren (Can. 1402 §2). Zu den vielen Vergehen, die im Kanonischen Recht aufgezählt werden, gehören Apostasie, Häresie und Schisma (Can. 1364), die communicatio in sacris, die Profanierung der Hl. Dinge (Can 1376) und auch eine Reihe von schweren Verletzungen des 6. Gebotes (Can 1395).
Die Unterscheidung zwischen Sünden und Vergehen scheint Papst Franziskus nicht klar zu sein, der "Null-Toleranz" gegen zivile Verbrechen proklamiert, wie die Pädophilie, aber "Vergebung" und Barmherzigkeit für die "Sünden der Jugend" - nämlich Homosexualität beschwört und die Zugehörigkeit dieser Vergehen zum Kirchengesetz vergißt.
Aufgrund der Gesetze und des allgemeinen Gefühls eines Großteils westlicher Länder wird Pädophilie wie Vergewaltigung als ein berüchtigtes Verbrechen angesehen, jedoch nicht wegen der Unmoral der Tat selbst, sondern wegen der Verletzung, die diese Verbrechen mit sich bringen -an
Rechten in einem Fall dem von Kindern und in dem anderen Fall von Frauen. Nach dem Beispiel der modernen Staaten scheinen die kirchlichen Autoritäten einige Sünden von Verbrechen gegen die Moral gegen Verbrechen gegen die Person eingetauscht zu haben.
Sünde besteht nicht darin, das Naturgesetz zu verletzen, sondern das Individuum mit Gewalt daran zu hindern, den eigenen Instinkten und den eigenen Neigungen zu folgen. Heute behandeln die Vatican-Autoritäten Delikte wie Sodomie, als seien sie einfach nur private Sünden und die sich in den besprochenen Fällen darauf beschränken, Buße zu fordern ohne irgendwelche Strafsanktionen aufzuerlegen, die diese Vergehen verlangen.
Die einzigen als solche anerkannten Delikte, sind die, die von den Laizistischen Staaten bestraft werden- aber auch, wenn man diese Art der Verbrechen anschaut- wie die Pädophilie- nähern sich die Kirchenautoritäten den Urteilen von Schuld oder Unschuld der Zivilprozesse an und verzichten darauf, aus eigener Kraft zu untersuchen und zu vorzugehen, außer wenn es sich darum handelt, die "Glaubwürdigketi" nicht zu verlieren, wie es bei der Causa McCarrick geschah. Aber auch die Rückversetzung des Kardinals Theodore McCarrick in den Laienstand ist -wie vor kurzem Sandro Magister in einem Artikel unterstrichen hat.- nicht Frucht eines Strafgerichtsverfahren sondern eines Verwaltungsaktes.
Die Kirche hat aber die Pflicht, einen regulären Strafprozess gegen die des sexuellen Mißbrauchs Beschuldigten zu eröffnen, ohne ihre Grundrechte zu verletzen. De facto gibt es nicht nur die Rechte derer, die sich zu Opfern erklären, sondern auch die derer, die von den Opfern beschuldigt werden.
Diese müssen nach den Normen des Kanonischen Rechtes abgeurteilt werden, möglichst vor dem Staat, um die Wahrheit der Fakten zu ermitteln. Wenn diese Wahrheit einmal ermittelt ist, wenn sie für schuldig erkannt werden, müssen sie die gerechten Strafen erfahren, wenn sie als unschuldig erkannt werden, müssen sie auch gegen die zivilen Autoritäten der Staaten verteidigt werden.
Die Kirche, die im Besitz eines eigenen Strafrechts und seiner Gerichte ist, muß den Mut haben, das Urteil der weltlichen Gerichte in Frage zu stellen, in der Überzeugung, daß nicht die Welt über die Kirche urteilt sondern die Kirche über die Welt.
Die moralische Krise der Kirche wird nicht durch sog. "best practices" gelöst, durch die praktischen Hinweise, die von der "Moralischen Gesundheitsorganisation", einer säkularen Organisation zur Förderung der Sexualerziehung verabschiedet wurden und die Kontrazeption und Abtreibung in alle nationalen Familienplanungsprogramme aufgenommen sehen möchte, hat neue Kommissionen oder Task-forces von Experten eingerichtet, aber mit einer Vision des Übernatürlichen, das leider in der Abschlußrede beim Vaticanischen Gipfeltreffen am 24. Februar völlig fehlte.
Die Konsequenz ist, daß man über größere Synodalität der Ortskirchen sprechen hört, offen für Beiträge der säkularisierten Welt und über die Abschaffung des Papstgeheimnisses im "Namen der Transparenz". Die "Kultur des Geheimnisses" wird von Frédéric Martel in seinem kürzlich erschienenen Buch als "Normalisierung" der Sodomie im Inneren der Kirche etikettiert.
Aber welches den Priester auferlegte Geheimnis ist undurchdringlicher als das Beichtgeheimnis?
Das scheint der nächste Stein zu sein, den die Feinde der Kirche unterminieren wollen und wofür das Urteil in Victoria den Weg bereitet hat.
In Canberra, Australien, ist ein Gesetz in Kraft getreten, das sich Priester, die Mißbrauchsfälle nicht melden- auch wenn sie davon nur in der Beichte erfahren haben- strafbar machen
Das Gesetz folgt der Empfehlung der Royal Commission, die von der Australischen Regierung damit beauftragt wurde, sich mit dem sexuellen Mißbrauch Minderjähriger zu befassen- auch in der Kirche- und mit den Aktivitäten der Kirche -einschließlich der Beichte. Zu diesen Empfehlungen gehörte auch die Idee, das Versäumnis seitens eines Priesters Belästigungen und Übergriffe an Jugendlichen, von denen er im Sakrament der Beichte erfahren hat, zu melden, zu einer Straftat zu machen
Mittlerweile haben die UN von Italien verlangt, eine "unabhängige und unparteiische Untersuchungskommission einzurichten, um alle Fälle sexuellen Mißbrauchs durch Kleriker der Katholischen Kirche zu untersuchen" und sie verlangen, es für alle "auch das religiöse Personal der Katholischen Kirche " jeden Fall angenommener Gewalt gegenüber Minderjährigen den zuständigen Staatsautoritäten zu melden " zur Pflicht zu machen.
Diese Forderung wurde vom Komitée für die Rechte von Kindern und Heranwachsenden der UNO mit Sitz in Genf aufgestellt. Und schließlich wurde die Revision der nationalen Konkordate (wie des Laterans-Paktes mit Italien) empfohlen- in dem Teil, der die Hierarchie von der Pflicht zur Denunziation befreit. In Italien stellt das neue Konkordat von 1984 sicher "daß die Italienische Republik zusichert, daß die Justizbehörden, die für das Gebiet der Strafverfahren zuständigen kirchlichen Autoritäten benachrichtigen. (Zusatzprotokoll 2b)
Dieses Prinzip würde heute umgestoßen, weil die UNO vom Vatican verlangt, vollständig mit den zivilen Autoritäten, die in verschiedenen Ländern den Mißbrauch verfolgen, zusammen zu arbeiten
und z.B, alle Informationen im Besitz der Glaubenskongregation weiterzugeben.
Die Frage der Pflicht zur Weitergabe an die zivilen Autoritäten, zu der Pater Lombardi behauptet hat, daß "es richtig ist, daß das ein Thema ist, das bei dieser Begegnung besprochen wird," (beim Gipfel vom 21. Februar), daß sie den Weg zur Forderung, das Beichtsakrament und das Papstgeheimnis zu verletzen, öffnet. Früher war der Staat einmal der Säkulare Arm der Kirche, heute soll die Kirche fast ein "säkularer" Arm des Staates werden.
Aber ein Zivilrecht, daß den Bruch des Siegels des Beichtgeheimnisses für bestimmte Vergehen, wie die Pädophilie, erzwingen würde, wäre ein ungerechtes Gesetz, dem die Priester ihr "non possumus" -bis zum Martyrium entgegensetzen müßten. Und dieses Zeugnis - und kein anderes- würde die Kirche glaubwürdig machen-vor Gott - noch vor der Welt. Aber wir sollten die Beziehung, die die Kirche seit über fünfzig Jahren mit der säkularisierten und antichristlichen Welt unterhält, umkehren.
Quelle: Corrispondenza Romana, R.De Mattei
Die Konsequenz ist, daß man über größere Synodalität der Ortskirchen sprechen hört, offen für Beiträge der säkularisierten Welt und über die Abschaffung des Papstgeheimnisses im "Namen der Transparenz". Die "Kultur des Geheimnisses" wird von Frédéric Martel in seinem kürzlich erschienenen Buch als "Normalisierung" der Sodomie im Inneren der Kirche etikettiert.
Aber welches den Priester auferlegte Geheimnis ist undurchdringlicher als das Beichtgeheimnis?
Das scheint der nächste Stein zu sein, den die Feinde der Kirche unterminieren wollen und wofür das Urteil in Victoria den Weg bereitet hat.
In Canberra, Australien, ist ein Gesetz in Kraft getreten, das sich Priester, die Mißbrauchsfälle nicht melden- auch wenn sie davon nur in der Beichte erfahren haben- strafbar machen
Das Gesetz folgt der Empfehlung der Royal Commission, die von der Australischen Regierung damit beauftragt wurde, sich mit dem sexuellen Mißbrauch Minderjähriger zu befassen- auch in der Kirche- und mit den Aktivitäten der Kirche -einschließlich der Beichte. Zu diesen Empfehlungen gehörte auch die Idee, das Versäumnis seitens eines Priesters Belästigungen und Übergriffe an Jugendlichen, von denen er im Sakrament der Beichte erfahren hat, zu melden, zu einer Straftat zu machen
Mittlerweile haben die UN von Italien verlangt, eine "unabhängige und unparteiische Untersuchungskommission einzurichten, um alle Fälle sexuellen Mißbrauchs durch Kleriker der Katholischen Kirche zu untersuchen" und sie verlangen, es für alle "auch das religiöse Personal der Katholischen Kirche " jeden Fall angenommener Gewalt gegenüber Minderjährigen den zuständigen Staatsautoritäten zu melden " zur Pflicht zu machen.
Diese Forderung wurde vom Komitée für die Rechte von Kindern und Heranwachsenden der UNO mit Sitz in Genf aufgestellt. Und schließlich wurde die Revision der nationalen Konkordate (wie des Laterans-Paktes mit Italien) empfohlen- in dem Teil, der die Hierarchie von der Pflicht zur Denunziation befreit. In Italien stellt das neue Konkordat von 1984 sicher "daß die Italienische Republik zusichert, daß die Justizbehörden, die für das Gebiet der Strafverfahren zuständigen kirchlichen Autoritäten benachrichtigen. (Zusatzprotokoll 2b)
Dieses Prinzip würde heute umgestoßen, weil die UNO vom Vatican verlangt, vollständig mit den zivilen Autoritäten, die in verschiedenen Ländern den Mißbrauch verfolgen, zusammen zu arbeiten
und z.B, alle Informationen im Besitz der Glaubenskongregation weiterzugeben.
Die Frage der Pflicht zur Weitergabe an die zivilen Autoritäten, zu der Pater Lombardi behauptet hat, daß "es richtig ist, daß das ein Thema ist, das bei dieser Begegnung besprochen wird," (beim Gipfel vom 21. Februar), daß sie den Weg zur Forderung, das Beichtsakrament und das Papstgeheimnis zu verletzen, öffnet. Früher war der Staat einmal der Säkulare Arm der Kirche, heute soll die Kirche fast ein "säkularer" Arm des Staates werden.
Aber ein Zivilrecht, daß den Bruch des Siegels des Beichtgeheimnisses für bestimmte Vergehen, wie die Pädophilie, erzwingen würde, wäre ein ungerechtes Gesetz, dem die Priester ihr "non possumus" -bis zum Martyrium entgegensetzen müßten. Und dieses Zeugnis - und kein anderes- würde die Kirche glaubwürdig machen-vor Gott - noch vor der Welt. Aber wir sollten die Beziehung, die die Kirche seit über fünfzig Jahren mit der säkularisierten und antichristlichen Welt unterhält, umkehren.
Quelle: Corrispondenza Romana, R.De Mattei
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