- veröffentlicht auf der website des Kardinals.
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Die Stellungnahme beginnt so- ZITAT
Stellungnahme
"Am 12. März 2021 hat die Erste Sektion (für die Allgemeinen Angelegenheiten) des Staatssekretariats von Papst Franziskus ein Dokument veröffentlicht, das bestimmte Anordnungen bezüglich der Darbringung der hl. Messe in der päpstlichen Basilika Sankt Peter im Vatikan enthält. Das Dokument richtet sich an den außerordentlichen Kommissar der Dombauhütte von St. Peter (Commissario Straordinario della Fabbrica di San Pietro), das für die Pflege der päpstlichen Basilika zuständige kanonische Institut, an die Kanoniker des Vatikankapitels (Canonici del Capitolo Vaticano) und an das Amt für liturgische Feiern der Basilika (Servizio Celebrazioni liturgiche della Basilica). Sowohl die Form als auch der Inhalt des Dokuments berechtigen zu der tiefsten Sorge der Gläubigen und v.a. der Priester.
Diese Sorge richtet sich nicht nur auf die päpstliche Basilika St. Peter, sondern auch auf die Weltkirche, da die päpstliche Basilika St. Peter in besonderer Weise die geistliche Heimat aller Katholiken ist und als solche ein Vorbild für die liturgische Disziplin der Teilkirchen sein sollte. Was die Form des Dokuments betrifft, so gibt es mehrere Bedenken.
1. Es handelt sich um ein nicht unterschriebenes Dokument der Ersten Sektion des Staatssekretariats, ohne Protokollnummer, das den heiligsten Aspekt des kirchlichen Lebens, die Feier der hl. Messe, regeln soll. Es trägt das Siegel der Ersten Sektion mit Initialen. Obwohl das Dokument authentisch, d.h. nicht gefälscht zu sein scheint, kann man nicht davon ausgehen, dass es ein Dokument ist, das gültige Rechtsvorschriften für die Heilige Liturgie enthält.
2. Das Staatssekretariat ist nicht zuständig für die liturgische Disziplin der Kirche und insbesondere für die liturgische Disziplin an der Basilika St. Peter im Vatikan. Mit Recht fragt man, mit welcher Autorität das Staatssekretariat Richtlinien erlassen hat, die der Disziplin der Weltkirche widersprechen. Eine weitere Frage betrifft den Prozess, der zur Veröffentlichung eines solchen anomalen Dokuments geführt hat.
3. Angesichts der Inkompetenz des Staatssekretariats in dieser Angelegenheit haben die Gläubigen das Recht zu erfahren, welche zuständige Autorität dem Staatssekretariat das Mandat erteilt hat, die Heilige Liturgie zu regeln, d.h. Richtlinien für die Abhaltung der hl. Messe in der päpstlichen Basilika St. Peter zu erlassen.
4. Die päpstliche Basilika St. Peter im Vatikan hat jetzt einen Kardinal-Erzpriester, aber das betreffende Dokument wird ihm nicht offiziell mitgeteilt. Es wird auch nicht auf seine Verantwortung für die liturgische Disziplin in der ihm anvertrauten Basilika hingewiesen. Auch der Inhalt des Dokuments gibt Anlass zu tiefster Besorgnis. (....)
Fortsetzung im Original....
Quelle: https://www.cardinalburke.com/images/backgroundimages/Statement-2021-03-13-German.pdf
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