Samstag, 1. Mai 2021

Wie viele motu proprio?

Marco Tosatti veröffentlicht bei Stilum Curiae einen Brief mit Überlegungen von Msgr. ICS zu den gestern veröffentlichten Motu prorpio -bei denen man leicht den Überblick verlieren kann.  
Hier geht´s zum Original:  klicken

"MSGR. ICS: ABER WIE VIELE MOTU PROPRIO HAT DER PAPST GESTERN EIGENTLICH VERÖFFENTLICHT?" 

Liebe Freunde und Feinde von Stilum Curiae, die Zeitungen sind voller Bewundernung für das neue motu proprio des amtierenden Pontifex. Msgr. Ics  hat uns diese halb ernste, halb scherzhafte Überlegung zugesandt. Entscheiden Sie selbst, wie sie die Bilanz verstehen wollen....

§§§

                                 Nur ein kleiner Scherz 

Lieber Tosatti, ich bin nicht sicher, ob ich verstanden habe, wie viele Motu proprio der Papst geschrieben hat. 
Über das erste hat Vatican News berichtet und das bezieht sich auf die Transparenz der Finanzen im Vatican... das überschreibt "Il Foglio di Cerasa" mit "Franziskus´ Finanz-Populismus" und spielt auf die Tatsache an, daß die leitenden Vatican-Größen ein sauberes Strafregister führen müssen, keine Guthaben in Steuerparadiesen haben, nicht in unethische Unternehmen investieren und keine Geschenke im Wert von über 40 € annehmen dürfen, usw. 

SIR spricht dagegen von einem anderen motu proprio: DIE WENDE DES PAPSTES. Die Straftaten der Kardinäle werden im Gericht von Laien beurteilt. Das sind jetzt Straftaten unterschiedlicher Art: materielle, schädliche, gefährliche, in Verhalten und Auslassung, einmalige oder dauerhafte...

Der erste Gedanke ist, daß jetzt die anonymen Denunzierungen gegen Kardinäle beginnen und die Gerichte mit Prozessen gegen Kardinäle überschwemmen werden. 
Die werden dann nach vielleicht 10 Jahren freigesprochen, weil es keine Fakten gibt oder aus Mangel an Beweisen
.
Weil aber eine Autorisierung durch den Papst nötig ist, können wir uns leicht vorstellen, bei welchen Kardinälen diese Autorisierung zum Fortfahren gegeben wird und für welche Anschuldigungen....

Die zweite Überlegung ist, daß mit diesem motu proprio mit dem Sakrament der Beichte für die Kardinäle (für den Anfang) Schluss ist!

Vielleicht wird jemand behaupten, daß wir so die Beichtsüthle nicht leeren werden, aber das gilt sicher nicht für die vielen heiligen Kardinäle, die wir schützen möchten. 

Die neuen Beichtväerter werden die Richter in den Gerichten sein, die einen zusätzlichen Kursus in Morallehre, Apologetik, Kanonischem Recht etc. absolvieren müssen,  um Kardinäle verurteilen zu können -oder auch nicht. Aber wo sollen die Schuldigen inhaftiert werden? Ein schönes Problem. 

Dritter Gedanke. Während weder im Zivil- noch im Strafrecht das Verbrechen der Apostasie existiert, gilt es im kanonischen Recht als sehr schwerwiegend. 

Sollen wir auch dieses Verbrechen von einem Zivil-oder Strafgerichtshof beurteilen lassen? 

Keine schlechte Aussicht. Mit diesem motu proprio kann man die Kardinäle von den Füßen holen, die nicht ins Konklave eintreten sollen, die Beichte neu ausrichten und die Laiengerichte über das schlimmste Vergehen urteilen lassen, das ein Kardinal begehen kann: die Häresie. 

Aber, lieber Tosatti, gilt Ihrer Meinung nach -wegen der demokratischen Gleichheit- dieses motu proprio auch für Straftaten des Bischofs von Rom? 

Nur aus Neugier....

Msgr. ICS "

Quelle: M. Tosatti, Stilum Curiae, Msgr. ICS

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