Mittwoch, 22. Juni 2016

Sandro Magister: Franziskus und die Frauen

Sandro Magister kommentiert noch einmal die immer noch virulente Frage des Frauendiakonates, die dem Papst immer wieder gestellt werden und berichtet, daß die Spezialkommission zur Untersuchung dieser Frage inzwischen zusammengestellt wird.
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"FRANZISKUS UND DIE FRAUEN. PREDIGTEN NEIN, DIAKONAT EHER NEIN ALS JA"
Der Papst hat die Diskussion zum Frauen-Diakonat wiedereröffnet, aber auch lassen, daß er diesbezüglich nichts tun wolle. Und inzwischen hat er den Gedanken zurückgewiesen, Frauen, bei der Messe predigen zu lassen."

Während einer Pressekonferenz vor einigen Tagen im Vatican bestätigte Kardinal G.L.Müller, Präfekt der Glaubenskongregation, daß ein Team von Spezialisten zusammengestellt wird, zum erneuten Studium der Frage des Frauendiakonats-wie von Papst Franziskus im Mai bei einer Audienz für die Generaloberinnen von Frauenorden angekündigt.

Aber Müller betonte auch, daß eine ausführliche Studie zum Diakonat bereits vor etlichen Jahren von einer internationalen Theologenkommission, die mit der Glaubenskongregation unter der Leitung Joseph Ratzingers zusammenarbeitete, erarbeitet worden war.

Die Studie wurde in zwei Phasen von zwei einander folgenden Unterkommissionen erstellt, denen 3 künftige Kardinäle ersten Ranges angehörten, Müller selbst, dann der damalige Weihbischof von Wien Christoph Schönborn, und Luis Antonio G.Tagle von den Philippinen, der von vielen als "in-pectore-Nachfolger von Franziskus auf dem Stuhl Petri angesehen wird.

Das Resultat dieser Studie war ein langes und gelehrtes Dokument, das 2003 veröffentlicht wurde

         "DER DIAKONAT: ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN"
hier geht´s zum Text der Kommission   klicken

Es sieht nicht so aus, als ob Jorge M. Bergoglio dieses Dokument jemals gelesen hat, obwohl er, nachdem was er den Generaloberinnen zu diesem Thema sagte, Interesse an diesem Thema vorgab.

Auf alle Fälle schließt das Dokument von 2002 die Frage nicht endgültig ab, ob die Frauen-Ordination zum Diakonat, wie es für die ersten Jahrhunderte der Kirche bezeugt ist, nur um dann zu verschwinden, ein mit der Priesterweihe vergleichbares Sakrament war oder nicht,
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Aber es tendiert eher zum nein als um ja. Wie auch Papst Franziskus zu denken scheint, wenn man bedenkt, daß er bei eben dieser Audienz für die Generaloberinnen gegen die Möglichkeit Frauen während der Messe zu predigen zu lassen, Stellung bezog, und somit gegen ein Vorrecht, das Diakonen ebenso eigen ist wie Priestern und Bischöfen.
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Zum leichteren Verständnis geben wir die 3 Passagen des 2002-Dokumentes wieder, die sich besonders mit der Spezialität der Diakonissen befassen.
Dem folgen zwei Beispiele der Diskussion, die der Veröffentlichung des Dokumentes vorangingen und folgten. Eines von einem großen Theologen und Liturgisten, Cipriano Vagaggini,  und das andere von einem Schweizer Kirchenrechtler, Pier Virginia Ainone Braida, Professor an der Universität von Fribourg.





2. Kapitel: Der Diakonat im Neuen Testament und in der frühen Kirche

"In apostolischer Zeit haben verschiedene Formen diakonischen Beistands für die Apostel und die Gemeinden, die von Frauen ausgeübt wurden, anscheinend institutionellen Charakter gehabt. So empfiehlt beispielsweise Paulus der Gemeinde in Rom „unsere Schwester Phöbe, Dienerin (he diakonos) der Gemeinde von Kenchräa“ (vgl. Röm 16,1–4). Auch wenn hier die männliche Form diakonos verwendet wird, kann daraus nicht geschlossen werden, dass damit schon die besondere Funktion des „Diakons“ bezeichnet wird; denn einerseits bedeutetdiakonos in diesem Kontext noch in einem sehr allgemeinen Sinn Diener, und andererseits hat das Wort „Diener“ kein weibliches Suffix, sondern ist mit einem weiblichen Artikel versehen. Sicher scheint, dass Phöbe in der Gemeinde von Kenchräa einen Dienst ausgeübt hat, der als solcher anerkannt und dem Dienst des Apostels untergeordnet war. Übrigens werden bei Paulus die staatlichen Gewalten ebenfalls diakonos genannt (vgl. Röm 13,4), und in 2 Kor 11,14–15 ist die Rede von diakonoi des Satans.
Bezüglich 1 Tim 3,11 sind die Exegeten unterschiedlicher Meinung. Die Erwähnung von „Frauen“ nach den Diakonen kann an weibliche Diakone denken lassen (gleiche Einführung mit „ebenso“) oder an Frauen von Diakonen, von denen eben die Rede war. In diesem Brief werden nicht die Funktionen des Diakons beschrieben, sondern nur die Voraussetzungen für die Zulassung. Es wird gesagt, dass eine Frau nicht lehren und nicht über ihren Mann herrschen solle (vgl. 1 Tim 2,8–15). Aber die Funktionen der Leitung und der Lehre stehen in jedem Fall dem Bischof (vgl. 1 Tim 3,5) und den Presbytern (vgl. 1 Tim 5,17) zu, nicht den Diakonen. Die Witwen bilden eine anerkannte Gruppe in der Gemeinde, von der sie im Ausgleich für ihr Engagement in der Enthaltsamkeit und im Gebet Hilfe erhalten. 1 Tim 5,3–16 betont die Voraussetzungen für die Einschreibung in die Liste der Witwen, die von der Gemeinschaft erhalten werden, und sagt nichts darüber, was ihre möglichen Aufgaben betrifft. Später werden sie offiziell „eingesetzt“, aber „nicht ordiniert“[57], sie bilden einen „Ordo“ in der Kirche[58], und haben nie eine andere Aufgabe als das gute Beispiel und das Gebet.
Zu Beginn des 2. Jahrhunderts erwähnt ein Brief von Plinius d. J., dem Statthalter von Bithynien, an Kaiser Trajan zwei Frauen, die von den Christen als ministrae bezeichnet werden (ep. X 96, 8), was wahrscheinlich mit dem griechischen diakonoi äquivalent ist. Erst im 3. Jahrhundert tauchen die spezifisch christlichen Begriffe diaconissa oder diacona auf.
Tatsächlich ist ab dem 3. Jahrhundert in bestimmten Gebieten der Kirche[59] – nicht in allen – ein eigenes kirchliches Amt bezeugt, das Frauen übertragen wird, die Diakonissen genannt werden[60]. Es handelt sich um Ostsyrien und Konstantinopel. Um 240 erscheint eine einzigartige kirchenrechtlich-liturgische Sammlung, die Didascalia Apostolorum (DA), die aber keinen offiziellen Charakter hat. Der Bischof hat hier die Züge eines allmächtigen biblischen Patriarchen (vgl. DA II, 33–35, 3). Er steht an der Spitze einer kleinen Gemeinde, die er vor allem mit Hilfe von Diakonen und Diakonissen leitet. Letztere erscheinen hier zum ersten Mal in einem kirchlichen Dokument. Entsprechend einer von Ignatius von Antiochien übernommenen Typologie hat der Bischof den Platz Gottes des Vaters inne, der Diakon den Platz Christi und die Diakonisse den Platz des Heiligen Geistes (weiblichen Geschlechts in den semitischen Sprachen), während die (selten erwähnten) Presbyter die Apostel repräsentieren und die Witwen den Altar (DA II, 26, 4–8). Die Ordination dieser Dienste wird nicht erwähnt.
Die Didascalia legt den Akzent auf die caritative Rolle des Diakons und der Diakonisse. Der Dienst der Diakonie muss als „eine Seele in zwei Leibern“ erscheinen. Das Vorbild ist die Diakonie Christi, der seinen Jüngern die Füße gewaschen hat (DA III, 13, 1–7). Es gibt allerdings zwischen den beiden Zweigen des Diakonats hinsichtlich der ausgeübten Funktionen keinen strikten Parallelismus. Die Diakone werden vom Bischof ausgewählt, damit sie „viele notwendige Aufgaben verrichten“, die Diakonissen nur „zum Dienst an den Frauen“ (DA III, 12, 1). Es wird gewünscht, dass „die Zahl der Diakone in angemessenem Verhältnis steht zur Zahl der Versammlung des Kirchenvolkes“ (DA III, 13, 1)[61]. Die Diakone verwalten die Güter der Gemeinde im Namen des Bischofs. Wie der Bischof bekommen sie von ihr den Unterhalt. Die Diakone werden Ohr und Mund des Bischofs genannt (DA II, 44, 3–4). Ein Diakon überwacht die Eingänge zum Versammlungsraum, während ein anderer dem Bischof bei der Darbringung des Messopfers assistiert (DA II, 57, 6).
Die Diakonisse soll die Salbung des Körpers der Frauen anlässlich der Taufe vornehmen, die neugetauften Frauen belehren, die gläubigen Frauen und vor allem die Kranken zu Hause besuchen. Es ist ihr verboten, selbst zu taufen oder bei der Darbringung der Eucharistie eine Rolle zu spielen (DA III, 12, 1–4). Die Diakonissen haben gegenüber den Witwen die Oberhand gewonnen. Der Bischof kann immer Witwen einsetzen, aber sie dürfen nicht lehren und nicht (Frauen) taufen, sondern nur beten (DA III, 5, 1–6, 2).
Die Apostolischen Konstitutionen (Constitutiones Apostolicae), erschienen um 380 in Syrien, verwenden und interpolieren die Didascalia, die Didache und die Traditio apostolica. Sie haben einen dauerhaften Einfluss auf die Ordnung der Ordinationen im Osten, auch wenn sie nie als eine offizielle kirchenrechtliche Sammlung betrachtet wurden. Der Kompilator sieht die Handauflegung mit Epiklese des Heiligen Geistes nicht nur für die Bischöfe, die Presbyter und die Diakone vor, sondern auch für die Diakonissen, Subdiakone und Lektoren (vgl. CA VIII, 16–23)[62]. Der Begriff des kleros wird erweitert auf alle, die ein liturgisches Amt ausüben, die ihren Lebensunterhalt von der Kirche bestreiten und die die bürgerlichen Vorrechte genießen, die die kaiserliche Gesetzgebung den Klerikern einräumt, so dass die Diakonissen Teil des Klerus sind, während die Witwen nicht dazu gehören.
Bischof und Presbyter werden in Parallele gesetzt mit dem Hohenpriester und den Priestern des Alten Bundes, während den Leviten alle anderen Dienste, Ämter und Stände entsprechen: „Diakone, Lektoren, Sänger, Türsteher, Diakonissen, Witwen, Jungfrauen und Waisen“ (CA II, 26, 3; VIII 1, 21). Der Diakon ist platziert „zum Dienst des Bischofs und der Presbyter“ und darf sich nicht die Aufgaben Letzterer anmaßen[63]. Der Diakon kann das Evangelium verkünden und das Gebet der Versammlung leiten (CA II, 57, 18), aber nur der Bischof und die Presbyter ermahnen und predigen (CA II, 57, 7). Der Eintritt in den Stand der Diakonissen erfolgt durch eine epithesis cheiron oder Handauflegung, die den Heiligen Geist überträgt[64], so wie für den Lektor (CA VIII, 20, 22).
Der Bischof spricht folgendes Gebet: „Ewiger Gott, Vater unseres Herrn Jesus Christus, Schöpfer des Mannes und der Frau. Du hast Miriam, Deborah, Hanna und Hulda mit Geist erfüllt, du hast es nicht für unwürdig erachtet, dass dein eingeborener Sohn aus einer Frau geboren werde, und im Zelt des Zeugnisses und im Tempel hast du Wächterinnen der heiligen Tore aufgestellt. Siehe auch jetzt selbst auf diese deine Dienerin, die zu deinem Dienst gewählt worden ist, und gib ihr den Heiligen Geist und reinige sie von aller Befleckung des Fleisches und Geistes, dass sie das ihr anvertraute Werk würdig verrichte zu deiner Ehre und zum Lobe deines Christus, mit welchem dir und dem Heiligen Geiste Ehre und Anbetung sei in Ewigkeit. Amen.“[65].
Die Diakonissen werden vor dem Subdiakon genannt, der eine cheirotonia wie der Diakon erhält (CA VIII, 21), während die Jungfrauen und die Witwen nicht „ordiniert“ werden können (CA VIII, 24–25). Die Konstitutionen bestehen darauf, dass die Diakonissen keinerlei liturgische Funktion haben (CA III, 9, 1–2), aber sie erweitern ihre Funktionen für die Gemeinde um den „Dienst bei den Frauen“ (CA III, 16, 1) und die Vermittlung zwischen den Frauen und dem Bischof. Es ist immer gesagt, dass sie den Heiligen Geist repräsentieren, aber sie „tun nichts ohne den Diakon“ (CA II 26, 6). Sie stehen an den Eingängen für die Frauen zu den Versammlungen (CA II 57, 10). Ihre Aufgaben werden so zusammengefasst: „Die Diakonisse segnet nicht und tut überhaupt nichts von dem, was die Priester und die Diakone tun, sondern hat die Kirchentüren zu bewachen oder des Anstands wegen den Presbytern bei der Taufe der Frauen zu dienen“ (CA VIII, 28, 6).
Zu diesem Hinweis passt die nahezu gleichzeitige Bemerkung des Epiphanius von Salamis in seinem Panarion (um 375): „Wenn es auch für die Kirche den Stand der Diakonissen gibt, ist er jedoch nicht für den priesterlichen Dienst, auch nicht für eine Aufgabe dieser Art eingesetzt worden, sondern um der Würde der Frau willen für die Zeit des Taufbades.“[66]Ein Gesetz des Theodosius vom 21. Juni 390, das am 23. August zurückgenommen wurde, setzte das Alter der Zulassung zum Dienst der Diakonisse auf 60 Jahre an. Das Konzil von Chalkedon (can. 15) senkt das Alter auf 40 Jahre und untersagt zugleich eine spätere Heirat[67].
Schon im 4. Jahrhundert nähert sich die Lebensform der Diakonissen an die der Nonnen an. Man nennt dann Diakonisse die Verantwortliche einer monastischen Gemeinschaft von Frauen, wie unter anderem Gregor von Nyssa bezeugt[68]. Als ordinierte Äbtissinnen von Frauenklöstern tragen die Diakonissen das maforion oder den Schleier der Vollkommenheit. Bis ins 6. Jahrhundert begleiten sie auch die Frauen in das Taufbecken und bei der Salbung. Obwohl sie nicht am Altar dienen, können sie kranken Frauen die Kommunion bringen. Als die Taufpraxis der Salbung des ganzen Körpers aufgegeben wird, sind die Diakonissen nur mehr geweihte Jungfrauen, die das Gelübde der Keuschheit abgelegt haben. Sie leben entweder in Klöstern oder zu Hause. Die Bedingung der Zulassung ist die Jungfräulichkeit oder die Witwenschaft und ihre Tätigkeit besteht in caritativer und krankenpflegerischer Hilfe für Frauen.
In Konstantinopel ist die bekannteste Diakonisse im 4. Jahrhundert Olympias, Vorsteherin eines Frauenklosters, die von Johannes Chrysostomus gefördert wird und die ihre Güter der Kirche zur Verfügung gestellt hat. Sie wurde durch den Patriarchen mit drei Gefährtinnen zur Diakonisse „ordiniert“ (cheirotonein). Der Canon 15 von Chalkedon (451) scheint zu bestätigen, dass die Diakonissen wohl durch Handauflegung (cheirotonia) „ordiniert“ werden. Ihr Dienst wird leitourgia genannt, und sie dürfen nach der Ordination keine Heirat mehr eingehen.
Im 8. Jahrhundert legt in Byzanz der Bischof immer noch der Diakonisse die Hand auf und übergibt ihr das orarion oder die Stola; er gibt ihr den Kelch, den sie auf den Altar zurückstellt, ohne dass sie ihn jemandem reicht. Sie wird während der Eucharistiefeier im Heiligtum ordiniert wie die Diakone[69]. Trotz der Ähnlichkeiten im Ritus der Ordination hat die Diakonisse weder Zugang zum Altar noch zu einem anderen liturgischen Dienst. Diese Ordinationen betreffen vor allem die Vorsteherinnen von Frauenklöstern.
Präzisieren wir noch, dass es im Westen während der ersten fünf Jahrhunderte keine Spur von Diakonissen gibt. Die Statuta Ecclesiae antiqua sehen vor, dass die Unterrichtung der weiblichen Katechumenen und ihre Vorbereitung zur Taufe Witwen und Nonnen anvertraut wird, die „ausgewählt sind ad ministerium baptizandarum mulierum“[70]. Einige Konzile des 4. und 5. Jahrhunderts weisen jedes ministerium feminae[71] zurück und verbieten jede Ordination einer Diakonisse[72]. Nach dem Ambrosiaster (Rom, Ende 4. Jahrhundert) war der weibliche Diakonat das Erbe der häretischen Montanisten[73]. Im 6. Jahrhundert bezeichnet man manchmal Frauen, die in die Liste der Witwen aufgenommen werden, als Diakonissen. Um jede Verwechslung auszuschließen, verbietet die Synode von Epaôn „die Konsekration der Witwen, die Diakoninnen heißen“[74]. Die zweite Synode von Orléans (533) legt fest, dass die Frauen von der Kommunion auszuschließen sind, die „trotz des Verbots der Canones die Benediktion des Diakonats empfangen haben und sich wieder verheiraten“[75]Diaconissae wurden auch Äbtissinnen oder die Frauen von Diakonen genannt, analog zu den presbyterissae und den episcopissae[76].
Dieser historische Überblick zeigt, dass es tatsächlich ein Dienstamt der Diakonissen gegeben hat, das sich in den verschiedenen Regionen der Kirche unterschiedlich entwickelt hat. Es scheint klar, dass dieses Dienstamt nicht als das einfache weibliche Äquivalent des männlichen Diakonats aufgefasst wurde. Es handelt sich zumindest um eine kirchliche Aufgabe, die von Frauen ausgeübt und manchmal in der Liste der Dienstämter der Kirche vor dem Dienst des Subdiakons genannt wird[77]. Wurde dieses Dienstamt durch eine Handauflegung übertragen, die vergleichbar ist mit der Handauflegung, mit der der Episkopat, der Presbyterat und der männliche Diakonat übertragen wurden? Der Text der Apostolischen Konstitutionen könnte daran denken lassen, aber es handelt sich dabei um das fast einzige Zeugnis, und seine Interpretation ist Gegenstand intensiver Diskussionen[78]. Muss die Auflegung der Hände auf die Diakonissen mit der Handauflegung für die Diakone verglichen werden, oder gehört sie in die Reihe der Handauflegung auf den Subdiakon und den Lektor? Die Frage ist allein von den historischen Gegebenheiten her kaum zu entscheiden. In den folgenden Kapiteln werden einige Elemente geklärt, aber es bleiben Fragen offen. Insbesondere wird in einem Kapitel näher erörtert, wie die Kirche durch ihre Theologie und das Lehramt die sakramentale Wirklichkeit des Ordo und seiner drei Stufen wahrgenommen hat. Zuvor sollen aber die Gründe erörtert werden, die zum Verschwinden des ständigen Diakonats im Leben der Kirche geführt haben."

Das Verschwinden der Diakonissen

Nach dem 10. Jahrhundert werden die Diakonissen nur noch in Verbindung mit Institutionen der Wohltätigkeit genannt. Ein jakobitischer Autor dieser Zeit stellt fest: „Früher wurden auch Diakonissen geweiht; sie hatten die Aufgabe, sich der erwachsenen Frauen anzunehmen, damit sie sich nicht vor dem Bischof ausziehen mussten. Aber als der Glaube sich ausbreitete und entschieden wurde, Kindern die Taufe zu spenden, erübrigte sich diese Aufgabe.“[107] Die gleiche Feststellung findet sich im Pontifikale des Patriarchen Michael von Antiochien (1166–1199)[108]. Theodor Balsamon bemerkt am Ende des 12. Jahrhunderts in seinem Kommentar zum Canon 15 von Chalkedon: „Was in diesem Kanon behandelt wird, ist heute ganz ohne Bedeutung. Die Diakonisse wird heute nicht mehr geweiht, obgleich es gewisse Asketinnen gibt, die missbräuchlich Diakonissen genannt werden.“[109] Die Diakonisse ist eine Nonne geworden. Sie lebt in Klöstern, die kaum noch Werke der Diakonie praktizieren, weder im Bereich der Erziehung noch der Krankenpflege, noch im Dienst der Pfarreien.
In Rom sind Diakonissen noch am Ende des 8. Jahrhunderts bezeugt. Während die alten römischen Ritualbücher die Diakonissen nicht kannten, enthält das Sakramentar Hadrianum, das der Papst Karl d. Gr. schickt und von diesem im ganzen Frankenreich verbreitet wird, eine Oratio ad diaconam faciendam. Es handelt sich in Wirklichkeit um eine Benediktion, die im Anhang unter anderen Einsetzungsriten angeführt ist. Die karolingischen Texte bringen oft Diakonissen und Äbtissinnen durcheinander.
Die Synode von Paris 829 verbietet den Frauen allgemein jede liturgische Aufgabe[110]. Die pseudoisidorischen Dekretalen erwähnen die Diakonissen nicht. Ein bayerisches Pontifikale aus der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts kennt sie ebenfalls nicht[111]. Ein Jahrhundert später, im Pontificale Romano‑Germanicum von Mainz, findet man nach der ordinatio abbatissae, zwischen der consecratio virginum und der consecratio viduarum, das Gebet Ad diaconam faciendam. Auch hier handelt es sich wiederum um eine Benediktion, die von der Übergabe der Stola und des Schleiers durch den Bischof sowie des Eheringes und der Krone begleitet wird. Wie die Witwen gelobt die Diakonisse Enthaltsamkeit. Dies ist die letzte Erwähnung der „Diakonisse“ in lateinischen Ritualien. Das Pontifikale des Guillaume Durand, Ende 13. Jahrhundert, spricht von Diakonissen nur noch in der Vergangenheit[112].
Im Mittelalter haben Nonnen in Krankenhäusern und als Lehrerinnen faktisch die Aufgaben der Diakonie erfüllt, ohne allerdings zu diesem Dienst geweiht zu werden. Der Titel, dem kein Dienst mehr entspricht, wird Frauen gegeben, die zu Witwen oder Äbtissinnen eingesetzt werden. Bis zum 13. Jahrhundert werden Äbtissinnen manchmal Diakonissen genannt.

Schlussfolgerung

Im Hinblick auf die Ordination von Frauen zum Diakonat sollte festgestellt werden, daß es wzei wichtige Hinweise in dem gibt, was bisher zu diesem Punkt gesagt wurde.

1. die in der Tradition der antiken Kirche erwähnten Diakonissen- bewiesen durch den Ritus der Einsetzung und die Funktionen, die sie ausübten, waren nicht einfach und klar den Diakonen gleich.

2. die Einheit des Weihesakramentes, in der klaren Trennung zwischen dem Bischofs-dienst und den Priestern auf der einen und dem Amt des Diakons auf der anderen Seite, wird stark durch die Kirchentradition gestützt, sondern in der Lehre des Magisteriums.

Im Licht dieser Elemente, die im gegenwärtigen historisch-theologischen Untersuchungsdokument vorgestellt werden- ist festzustellen. daß das Amt der Differenzierung, das der Herr in seiner Kirche errichtete, sich mit Autorität zu dieser Frage äußern kann.

ZWEI PHASEN DER DISKUSSION

In Fußnote79 des zweiten Kapitels des Dokumentes der internationalen Theologen-Kommission  von 2002 wird auf einen Artikel des Jesuiten Piersandro Vanzan in La Civiltá Cattolica  zurückgegriffen, in er an die Diskussion zwischen R.Gryson, A:Martimort, C.Vagaggini. C.Marucci über das weibliche Diakonat erinnert wird.

Einer der Autoren zitierte den Camaldolenser-Benediktiner Cipriano Vagaggini - der immer noch für sein ...Werk mit dem Titel "Die theologische Bedeutung der Liturgue" geschätzt wird, hat 1988 den folgenden Essay geschrieben. der damit endet, daß er die Legitimität und Dringlichkeit behauptet, daß die kompetenten Autoritäten Frauen zum Sakrament zum Diakonat zulassen sollten, und ihnen
alle Aufgaben-auch liturgische- zusichern, die einem männlichen Diakon zukommen.

Die Ordinierung der Diakonissen in der byzantinischen Tradition
L'ordinazione delle diaconesse nella tradizione bizantina)

Der Schweizer Kanoniker Pier Virginio A. Braida, Professor an der Universität von Fribourg schrieb dagegen in einem anderen Essay kurz nach der Veröffentlichung  des 2002-Dokumentes und über die klassischen mittelalterlichen Kanons, daß nach seinem Urteil in diesem Dokument übersehen worden war.

Kurze Beobachtunen zur Bedeutung des Endes der Diakonisse im klassischen Kanon. 
Brevi osservazioni sul significato del termine diaconessa nella canonistica classica)

Besonders Aimone hat diese "Summa Monis qui iuste in Decretum Gratiani" aus dem 12. Jahrhundert untersucht, das kürzer auch "Summa Lipsienis" genannt wird, in der Frage der Diakonissen breiten Raum gibt, die pros und contras , das sic et non und "wie es Sitte war" durch die theologischen Schulen der Zeit präsentierten.

Und am Ende schreibt er:
"Hier endet die kurze Untersuchung der Frage die Diakonnissen betreffend, die in "Summa Lipsiensis" enthalten sind, und beleuchten, wie einerseits die Menge der Argumente, die eine Gleichheit des Weihesakraments mit dem Diakonat für Frauen ausschließen. sowohl in der mittelalterlichen Kirche als auch in der Frühkirche, und auf der anderen Seite jedoch die qualitativen und autoritäre Beschlüsse des Konzils von Chalzedon (Kanon 15) tendieren dagegen zur Beibehaltung der Praxis,die aber Stück für Stück verschwindet.  

Wenn dieser Ansatz in der Lage ist, die Diskussion voran zu bringen und darüber hinaus zu dem Schluß zu führen, daß das heilige Weihesakrament für die Diakone, unter historischen, theologischen und kanonischen Gesichtspunkten eine belastbare Option für das Frauendiakonat sind, ist unsefre Antwort, beschränkt sich unsere Antwort auf die Praxis, die eine Zeit lang dem mittelaltelichen Kanonischen Recht folgte, wenn eine Frage besonders schwierig und kontrovers war:"id inquirat lector". Das soll der Leser entscheiden."

Quelle: www.chiesa, Sandro Magister, La Santa sede, LEV

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