Sandro Magister befaßt sich bei www.chiesa ein weiteres mal mit der von "Amoris Laetitia" ausgelösten Verwirrungen und Kontroversen. Dabei greift er auf einen Vorschlag von Claudio
Pierantoni,ein neues Konzil einzuberufen zurück.
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"EIN NEUES KONZIL WIE VOR 1600 JAHREN"
"Die von Amoris Laetitia hervorgerufenen Konflikte haben einen Präzedenzfall in der Christologischen Kontroverse in der Spätzeit des Römischen Imperiums. Die wurde vom ökumenischen Konzil von Chalzedon gelöst. Heute schlägt ein Gelehrter aus Chile vor, diese Reise noch einmal anzutreten.
Durch den bloßen Akt, den Appell der vier Kardinäle, Klarheit über die kontroversesten Punkte von Amoris Laetitia zu schaffen, nicht zu beantworten, hat Papst Franziskus zumindest eine Sache klar gemacht. Und das ist seine unerschütterliche Gewißheit, daß der von ihm durch die postsynodale Exhortation in Gang gesetzte Prozess gut ist, gerade Dank der kalkulierten Zweideutigkeit des Textes, die den Weg für eine Vielzahl von Interpretationen und Anwendungen geöffnet hat, von denen einige angesichts der jahrhundertelangen Lehre der Kirche, entschieden neu sind.
Es ist nicht das erste mal in der Kirchengeschichte, daß eine solche Situation entstanden ist. Soll heißen, daß ein absichtlich unklares Statement des Lehramtes vielfältige, sich widersprechende Interpretationen neben einander bestehen läßt, sogar bezüglich der zentralen Punkte des Dogmas.
Das passierte auch während der ersten Phase der Trinitarischen und Christologischen Kontroverse des 4. Jahrhunderts.
Im folgenden Essay zeigt ein Experte für diese antiken Kontroversen wie sehr ihre Dynamik dem derzeit stattfindenden Konflikt in der Katholischen Kirche über das Ehesakrament und der Eucharistie ähnelt.
Damals lief die Arianische Häresie, die die Göttlichkeit Jesu unterminierte, auf Hochtouren. Heute dagegen ist die Unauflöslichkeit der Ehe der Christlichen Ehe in Gefahr.
Der Autor des Essays, Claudio Pierantoni. hat klassische Philologie und Kirchengeschichte an der Römischen Sapienza-Universität und am Augustinum studiert, wo der berühmte Patrologe Manilio Simonelli sein Lehrer war-als er sich auf die Christologischen Kontroversen des 4.Jahrhunderts und beim Hl. Augustinus spezialisierte.
Verheiratet und Vater zweier Töchter lebt Pierantoni seit 1999 in Santiago, Chile. Er hat Kirchengeschichte und Patristik an der Päpstlichen Katholischen Universität unterrichtet und lehrt zur Zeit Mittelalterliche Philosophie an der Universität Chile.
In Chile hat er Freundschaft mit anderen Katholischen Gelehrten, die nach Chile emigrierten, geschlossen, wie mit Joseph Seibert aus Österreich und Carlos Casanova aus Venezuela, die beide in der laufenden Kontroverse um "Amoris Laetitia" engagiert sind.
Er gehört zu den Unterzeichnern des sogenannten "Dokumentes der 45", der Petition, die im vergangenen Sommer an die Kardinäle und Patriarchen geschickt wurde und forderte, sie mögen sich an den Papst wenden und ihn darum zu bitten, die kontroversesten Punkte der Exhortation zu klären.
Der Essay von Professor Pierantoni ist in den letzten Tagen in englischer Fassung vom deutschen Magazin "AEMAET, Wissenschaftliche Zeitung für Philosophie und Theologie" veröffentlicht worden und kann als PDF-Datei von ihrer website herunter geladen werden.
"Die Arianische Krise und die laufende Kontroverse über Amoris Laetitia, eine Parallele"
Es folgen Anfang und Ende des Essays. Das Bild, das untersucht wird, ist dramatisch aber nicht hoffnungslos, was einen positiven Ausgang der gegenwärtigen Krise angeht. Vielleicht mit einem neuen ökumenischen Konzil, wie in Chalzedon vor so vielen Jahrhunderten.
Genießen Sie die Lektüre.
"DIE ARIANISCHE KRISE UND DIE LAUFENDE KONTROVERSE ZU AMORIS LAETITIA: EINE PARALLELE"
Folgende Überlegungen sind aus einem seltsamen Zusammentreffen entstanden. Anfang 2016 hat an der Theologischen Fakultät der Katholischen Universität von Chile eine Studiengruppe mit einem investigativen Projekt zur Arianischen Kontroverse
Während des ersten Treffens dieser Gruppe haben wir über die außerordentliche Geschwindigkeit mit der die Kontroverse 318 oder 319 durch den Presbyter Arius in Alexandria begann die nur scheinbar mit seiner Verdammung durch den Metropolitanbischof Alexander endete, sich dann schnell nach Palästina ausbreitete und kurz darauf das Oströmische Reich in Flammen setzte und Kaiser Konstantin dazu bewog, das erste Ökumenische Konzil einzuberufen, um das Problem zu lösen.
Augenscheinlich ging es nur um zwei unvorsichtige Sätze über die Beziehung des Göttlichen Sohnes mit dem Vater, aber sie waren so, daß sie tiefgreifende doktrinale Differenzen im Episkopat freilegten und einer Kontroverse den Weg ebneten, die lange vorher latent da gewesen war.
Gerade in diesen Tagen im April 2016 wurde die Apostolische Exhortation Amoris Laetitia veröffentlicht und kurze Zeit später [.....] kamen die Reaktionen von Kard. Burke und Kard. Müller und die Kontroverse begann.
Es dauert nicht lange bevor man schließen konnte daß- genau in den Tagen von Arius sich ein Feuer von großen Proportionen schnell ausbreitete -trotz der bescheidenen Auftretens -die nur auf einigen unvorsichtigen Bemerkungen in einem lagen Dokument beruhten, an die der Papst sich nicht mehr erinnern zu können erklärte.
So kam es mir natürlich vor, die beiden Kontroversen miteinander zu vergleichen [....] Die beiden Momente können als analog betrachtet werden, angesichts dessen, daß in beiden Fällen eine signifikante Verkündigung des Lehramtes von vielen Katholiken als im Konflikt zur traditionellen Doktrin stehend verstanden werden- besonders mit den jüngeren und wichtigen Lehramtsdokumenten. In beiden Fällen nimmt man auch eine "ohrenbetäubende Stille" seitens der Kirchenhierarchie fest, mit Ausnahmen natürlich, angesichts der jeweiligen Ankündigungen.
Was den Inhalt angeht, sind die beiden Krisen sicher verschieden, bei der ersten Krise war die strittige Sache rein theologisch - verbunden mit der Basis der Christlichen Lehre eines dreieinigen Gottes, während es bei der zweiten Sache um Moraltheologie geht und sich besonders um das Thema Ehe dreht.
Allerdings ist der Schlüssel, der für beide Krisen charakteristisch ist, das beide einen Pfeiler der Christlichen Botschaft betreffen, deren Zerstörung die Botschaft ihrer Essenz berauben würde.
Parallel zur laufenden Krise in den doktrinalen Dokumenten
In Worten doktrinaler Dokumente sind die Elemente, die die größte Aufmerksamkeit verdienen, die Charakteristik der Zweideutigkeit in den pro-Arianischen Formeln der Jahre 357-360.
Im Endeffekt [....] obwohl sie die Macht hatten, wagte es die pro-Arianische Minorität nicht, eine zu klar im Gegensatz zur traditionellen Sichtweise stehende Meinung vorzubringen. Sie stellen nicht ausdrücklich fest, daß der Sohn unter dem Vater steht, obwohl sie den allgemeinen Ausdruck "wie" der Vater benutzten.der zu verschiedenen Graden der Unterordnung dienen könnte. Obwohl sie die Zügel der Macht in der Hand halten, versuchen sie selbst, das zu verbergen.
In Analogie dazu leugnet das berühmte Kapitel VIII der aktuellen Apostolischen Exhortation Amoris Laetitia nicht offen die Unauflöslichkeit der Ehe, sondern bestätigt sie ausdrücklich. Jedoch leugnet sie praktisch die nötigen Konsequenzen, die aus der Unauflöslichkeit der Ehe folgen. Aber das tut sie durch einen mäandernden und verschlungenen Diskurs, der Worte benutzt, die eine Spannbreite verschiedener Bedeutungen abdecken, einige extrem, einige gemäßigt.
Z.B.wird gesagt, daß "in bestimmten Fällen" in "sogenannten irregulären" Verbindungen, die Hilfe der Sakramente gewährt werden könnte. Welches diese Fälle sind, wir nicht festgestellt, deshalb ist der Text offen für mindestens 4 Interpretationen, deren restriktivste Interpretation augenscheinlich nicht zu den breiteren paßt. Im Interesse der Klarheit der Interpretation, ist es deshalb nützlich, sie nach ihren verschiedenen Graden der Breite zu klassifizieren, beginnend mit den restriktivsten und mit der breitesten endend
1. Nach den Prinzipien der Hermeneutik der Kontinuituät sollte der Ausdruck "in bestimmten Fällen" als auf spezifische Fälle bezogen interpretiert werden, die in Dokumenten des bereits existierenden Lehramtes - wie Familiaris Consortio angezeigt werden, das feststellt, daß Absolution und Eucharistische Kommunion in Fällen erteilt werden können, in denen die in Kohabitation Lebenden wie Bruder und Schwester zusammen leben.
Diese Interpretation basiert auf einem fundamentalen hermeneutischen Prinzip, das unabweisbar war: aber dem widerspricht die Fußnote 329, die ausdrücklich feststellt, daß dieses Verhalten (wörtlich Zusammenleben wie Bruder und Schwester) potentiell schädlich und deshalb zu vermeiden ist.
2."In bestimmten Fällen" kann in einem weiteren Sinn als auf eine subjektive Sicherheit der Ungültigkeit der vorhergehenden Ehe bezogen werden und man kann annehmen, daß es aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, das in einem Prozess zu beweisen.
In solchen Fällen könnte es sicher möglich sein, daß im Geheimnis des Gewissens in der neuen Verbindung kein Fehler ist: was in Worten der Morallehre als in Übereinstimmung mit Familiaris Consortio angesehen werden kann. Dennoch bleibt in ekklesiologischer Hinsicht ein fundamentaler Unterschied: die Eucharistie ist ein öffentlicher Akt, in dem eine Realität die unsichtbar und öffentlich nicht zu verifizieren ist, nicht bedacht werden kann,
3. "In bestimmten Fällen" kann - noch breiter- als auf eine verminderte oder sogar gar nicht existierende subjektive Verantwortlichkeit bezogen, interpretiert werden, aus Unkenntnis der Regeln, Unfähigkeit, sie zu verstehen oder wegen "höherer Gewalt" , in der gegebene spezielle Umstände so stark sein können, daß sie zur Kohabitation "more uxorio" führen, die dann kein schwerer Fehler wäre; tatsächlich könnte dann die Aufgabe der Kohabitation der schwerere Fehler sein
Hier begegnen wir schon einem ernsteren Problem der Moraltheologie. Unkenntnis und die Unfähigkeit zu verstehen, können tatsächlich die persönliche Verantwortung begrenzen.; dennoch ist es inkongruent -um nicht widersprüchlich zu sagen- sie in diesen Diskurs einzuführen, in dem ein Prozess und geführte Unterscheidung geplant sind, Prozesse, die besonders darauf abzielen Unkenntnis und Unfähigkeit zu Verstehen, überwinden zu sollen.
Im Hinblick auf "höhere Gewalt" ist es sicher nicht klar, aber in der Tat im Gegensatz zur gesamten Tradition und größeren dogmatischen Verkündigungen stehen, das diese das Versäumnis sich an das Göttliche Gesetz zu halten, rechtfertigen kann.
Es ist wahr, daß nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, daß es besodnere Umstände geben kann, in der die Situation die moralische Spezies einer Tat nicht a priori ausgeschlossen werden kann, dir äußerlich gleich sind, sogar vorsätzlich und bewußt. Z.B. wenn man jemandem etwas wegnimmt, könnte man konstruieren, daß das kein Diebstahl war sondern eine Tat, um einer Person in Not zu helfen oder eine Tat, die begangen wurde, um Schlimmeres zu verhüten.
Jedoch-selbst wenn man annimmt, daß man das des Argumentes wegen auch auf Ehebruch anwenden kann, ist ein entscheidendes Hindernis für eine Rechtfertigung dieser Art die Charakteristik der Dauerhaftigkeit eines negativen Verhaltens, das -selbst wenn es in einem speziellen Augenblick der Not zu rechtfertigen wäre, in einer stabilen, bewußt gewählten Situation nicht gerechtfertigt werden kann.
Bei allen Vorkommnissen muß immer die Gültigkeit zuerkannt werden, wie im vorhergehenden Fall des ekklesiologischen Prinzips, daß unter keinen Umständen etwas, das durch seine Natur zum Geheimnis des Gewissens gehört, auf magische Weise auf öffentlicher Ebene sichtbar gemacht werden kann.
4."In gewissen Fällen" nach der großzügigsten Interpretation -können alle die Fälle eingeschlossen werden- die die real und konkret und häufig sind, an die wir normalerweise denken- in denen da eine unglückliche Ehe ist, durch die es zu einer Reihe von Mißverständnissen und Unverträglichkeiten kommt und der eine glückliche, über die Zeit stabile Kohabitation folgt- mit gegenseitiger Treue (AL 298) folgt etc.
In solchen Fällen, würde man denken, daß das praktische Ergebnis- besonders die Dauer und das Glücklichsein der neuen Verbindung im Vergleich zur Kürze und/oder dem Unglück der vorherigen Verbindung als eine Art Bestätigung der Güte und deshalb der Legitimität der neuen Verbindung interpretiert wird: in diesem Kontext (AL 298) - fehlt jede Erwägung einer Gültigkeit der vorhergehenden Ehe, das Unvermögen zu verstehen oder höhere Gewalt. Wenn in der Tat- etwas weiter hinten (AL 300) überlegt wird, welche Art von Differenzierung in solchen Fällen erforderlich ist, wird es noch klarer daß die diskutierten Dinge bei der Prüfung des Gewissens und der dazugehörenden Reue nichts anderes als gutes oder schlechtes Verhalten angesichts der erfolglosen Ehe und des Erfolges der neuen Verbindung sein kann.
Es ist klar, daß die Reue, um die sich hier gesorgt wird, auf keine Weise mit der neuen in Gegenwart einer zuvor gesetzlichen Verbindung verbunden ist, sondern statt dessen: a) mit dem Verhalten in der vorigen Krise b) den Konsequenzen (nicht weiter klar definiert) für die neue Verbindung, die Familie und die Gemeinde."
Quelle; www.chiesa, Sandro Magister
Fortsetzung folgt
Es folgen Anfang und Ende des Essays. Das Bild, das untersucht wird, ist dramatisch aber nicht hoffnungslos, was einen positiven Ausgang der gegenwärtigen Krise angeht. Vielleicht mit einem neuen ökumenischen Konzil, wie in Chalzedon vor so vielen Jahrhunderten.
Genießen Sie die Lektüre.
"DIE ARIANISCHE KRISE UND DIE LAUFENDE KONTROVERSE ZU AMORIS LAETITIA: EINE PARALLELE"
Folgende Überlegungen sind aus einem seltsamen Zusammentreffen entstanden. Anfang 2016 hat an der Theologischen Fakultät der Katholischen Universität von Chile eine Studiengruppe mit einem investigativen Projekt zur Arianischen Kontroverse
Während des ersten Treffens dieser Gruppe haben wir über die außerordentliche Geschwindigkeit mit der die Kontroverse 318 oder 319 durch den Presbyter Arius in Alexandria begann die nur scheinbar mit seiner Verdammung durch den Metropolitanbischof Alexander endete, sich dann schnell nach Palästina ausbreitete und kurz darauf das Oströmische Reich in Flammen setzte und Kaiser Konstantin dazu bewog, das erste Ökumenische Konzil einzuberufen, um das Problem zu lösen.
Augenscheinlich ging es nur um zwei unvorsichtige Sätze über die Beziehung des Göttlichen Sohnes mit dem Vater, aber sie waren so, daß sie tiefgreifende doktrinale Differenzen im Episkopat freilegten und einer Kontroverse den Weg ebneten, die lange vorher latent da gewesen war.
Gerade in diesen Tagen im April 2016 wurde die Apostolische Exhortation Amoris Laetitia veröffentlicht und kurze Zeit später [.....] kamen die Reaktionen von Kard. Burke und Kard. Müller und die Kontroverse begann.
Es dauert nicht lange bevor man schließen konnte daß- genau in den Tagen von Arius sich ein Feuer von großen Proportionen schnell ausbreitete -trotz der bescheidenen Auftretens -die nur auf einigen unvorsichtigen Bemerkungen in einem lagen Dokument beruhten, an die der Papst sich nicht mehr erinnern zu können erklärte.
So kam es mir natürlich vor, die beiden Kontroversen miteinander zu vergleichen [....] Die beiden Momente können als analog betrachtet werden, angesichts dessen, daß in beiden Fällen eine signifikante Verkündigung des Lehramtes von vielen Katholiken als im Konflikt zur traditionellen Doktrin stehend verstanden werden- besonders mit den jüngeren und wichtigen Lehramtsdokumenten. In beiden Fällen nimmt man auch eine "ohrenbetäubende Stille" seitens der Kirchenhierarchie fest, mit Ausnahmen natürlich, angesichts der jeweiligen Ankündigungen.
Was den Inhalt angeht, sind die beiden Krisen sicher verschieden, bei der ersten Krise war die strittige Sache rein theologisch - verbunden mit der Basis der Christlichen Lehre eines dreieinigen Gottes, während es bei der zweiten Sache um Moraltheologie geht und sich besonders um das Thema Ehe dreht.
Allerdings ist der Schlüssel, der für beide Krisen charakteristisch ist, das beide einen Pfeiler der Christlichen Botschaft betreffen, deren Zerstörung die Botschaft ihrer Essenz berauben würde.
Parallel zur laufenden Krise in den doktrinalen Dokumenten
In Worten doktrinaler Dokumente sind die Elemente, die die größte Aufmerksamkeit verdienen, die Charakteristik der Zweideutigkeit in den pro-Arianischen Formeln der Jahre 357-360.
Im Endeffekt [....] obwohl sie die Macht hatten, wagte es die pro-Arianische Minorität nicht, eine zu klar im Gegensatz zur traditionellen Sichtweise stehende Meinung vorzubringen. Sie stellen nicht ausdrücklich fest, daß der Sohn unter dem Vater steht, obwohl sie den allgemeinen Ausdruck "wie" der Vater benutzten.der zu verschiedenen Graden der Unterordnung dienen könnte. Obwohl sie die Zügel der Macht in der Hand halten, versuchen sie selbst, das zu verbergen.
In Analogie dazu leugnet das berühmte Kapitel VIII der aktuellen Apostolischen Exhortation Amoris Laetitia nicht offen die Unauflöslichkeit der Ehe, sondern bestätigt sie ausdrücklich. Jedoch leugnet sie praktisch die nötigen Konsequenzen, die aus der Unauflöslichkeit der Ehe folgen. Aber das tut sie durch einen mäandernden und verschlungenen Diskurs, der Worte benutzt, die eine Spannbreite verschiedener Bedeutungen abdecken, einige extrem, einige gemäßigt.
Z.B.wird gesagt, daß "in bestimmten Fällen" in "sogenannten irregulären" Verbindungen, die Hilfe der Sakramente gewährt werden könnte. Welches diese Fälle sind, wir nicht festgestellt, deshalb ist der Text offen für mindestens 4 Interpretationen, deren restriktivste Interpretation augenscheinlich nicht zu den breiteren paßt. Im Interesse der Klarheit der Interpretation, ist es deshalb nützlich, sie nach ihren verschiedenen Graden der Breite zu klassifizieren, beginnend mit den restriktivsten und mit der breitesten endend
1. Nach den Prinzipien der Hermeneutik der Kontinuituät sollte der Ausdruck "in bestimmten Fällen" als auf spezifische Fälle bezogen interpretiert werden, die in Dokumenten des bereits existierenden Lehramtes - wie Familiaris Consortio angezeigt werden, das feststellt, daß Absolution und Eucharistische Kommunion in Fällen erteilt werden können, in denen die in Kohabitation Lebenden wie Bruder und Schwester zusammen leben.
Diese Interpretation basiert auf einem fundamentalen hermeneutischen Prinzip, das unabweisbar war: aber dem widerspricht die Fußnote 329, die ausdrücklich feststellt, daß dieses Verhalten (wörtlich Zusammenleben wie Bruder und Schwester) potentiell schädlich und deshalb zu vermeiden ist.
2."In bestimmten Fällen" kann in einem weiteren Sinn als auf eine subjektive Sicherheit der Ungültigkeit der vorhergehenden Ehe bezogen werden und man kann annehmen, daß es aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, das in einem Prozess zu beweisen.
In solchen Fällen könnte es sicher möglich sein, daß im Geheimnis des Gewissens in der neuen Verbindung kein Fehler ist: was in Worten der Morallehre als in Übereinstimmung mit Familiaris Consortio angesehen werden kann. Dennoch bleibt in ekklesiologischer Hinsicht ein fundamentaler Unterschied: die Eucharistie ist ein öffentlicher Akt, in dem eine Realität die unsichtbar und öffentlich nicht zu verifizieren ist, nicht bedacht werden kann,
3. "In bestimmten Fällen" kann - noch breiter- als auf eine verminderte oder sogar gar nicht existierende subjektive Verantwortlichkeit bezogen, interpretiert werden, aus Unkenntnis der Regeln, Unfähigkeit, sie zu verstehen oder wegen "höherer Gewalt" , in der gegebene spezielle Umstände so stark sein können, daß sie zur Kohabitation "more uxorio" führen, die dann kein schwerer Fehler wäre; tatsächlich könnte dann die Aufgabe der Kohabitation der schwerere Fehler sein
Hier begegnen wir schon einem ernsteren Problem der Moraltheologie. Unkenntnis und die Unfähigkeit zu verstehen, können tatsächlich die persönliche Verantwortung begrenzen.; dennoch ist es inkongruent -um nicht widersprüchlich zu sagen- sie in diesen Diskurs einzuführen, in dem ein Prozess und geführte Unterscheidung geplant sind, Prozesse, die besonders darauf abzielen Unkenntnis und Unfähigkeit zu Verstehen, überwinden zu sollen.
Im Hinblick auf "höhere Gewalt" ist es sicher nicht klar, aber in der Tat im Gegensatz zur gesamten Tradition und größeren dogmatischen Verkündigungen stehen, das diese das Versäumnis sich an das Göttliche Gesetz zu halten, rechtfertigen kann.
Es ist wahr, daß nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, daß es besodnere Umstände geben kann, in der die Situation die moralische Spezies einer Tat nicht a priori ausgeschlossen werden kann, dir äußerlich gleich sind, sogar vorsätzlich und bewußt. Z.B. wenn man jemandem etwas wegnimmt, könnte man konstruieren, daß das kein Diebstahl war sondern eine Tat, um einer Person in Not zu helfen oder eine Tat, die begangen wurde, um Schlimmeres zu verhüten.
Jedoch-selbst wenn man annimmt, daß man das des Argumentes wegen auch auf Ehebruch anwenden kann, ist ein entscheidendes Hindernis für eine Rechtfertigung dieser Art die Charakteristik der Dauerhaftigkeit eines negativen Verhaltens, das -selbst wenn es in einem speziellen Augenblick der Not zu rechtfertigen wäre, in einer stabilen, bewußt gewählten Situation nicht gerechtfertigt werden kann.
Bei allen Vorkommnissen muß immer die Gültigkeit zuerkannt werden, wie im vorhergehenden Fall des ekklesiologischen Prinzips, daß unter keinen Umständen etwas, das durch seine Natur zum Geheimnis des Gewissens gehört, auf magische Weise auf öffentlicher Ebene sichtbar gemacht werden kann.
4."In gewissen Fällen" nach der großzügigsten Interpretation -können alle die Fälle eingeschlossen werden- die die real und konkret und häufig sind, an die wir normalerweise denken- in denen da eine unglückliche Ehe ist, durch die es zu einer Reihe von Mißverständnissen und Unverträglichkeiten kommt und der eine glückliche, über die Zeit stabile Kohabitation folgt- mit gegenseitiger Treue (AL 298) folgt etc.
In solchen Fällen, würde man denken, daß das praktische Ergebnis- besonders die Dauer und das Glücklichsein der neuen Verbindung im Vergleich zur Kürze und/oder dem Unglück der vorherigen Verbindung als eine Art Bestätigung der Güte und deshalb der Legitimität der neuen Verbindung interpretiert wird: in diesem Kontext (AL 298) - fehlt jede Erwägung einer Gültigkeit der vorhergehenden Ehe, das Unvermögen zu verstehen oder höhere Gewalt. Wenn in der Tat- etwas weiter hinten (AL 300) überlegt wird, welche Art von Differenzierung in solchen Fällen erforderlich ist, wird es noch klarer daß die diskutierten Dinge bei der Prüfung des Gewissens und der dazugehörenden Reue nichts anderes als gutes oder schlechtes Verhalten angesichts der erfolglosen Ehe und des Erfolges der neuen Verbindung sein kann.
Es ist klar, daß die Reue, um die sich hier gesorgt wird, auf keine Weise mit der neuen in Gegenwart einer zuvor gesetzlichen Verbindung verbunden ist, sondern statt dessen: a) mit dem Verhalten in der vorigen Krise b) den Konsequenzen (nicht weiter klar definiert) für die neue Verbindung, die Familie und die Gemeinde."
Quelle; www.chiesa, Sandro Magister
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