Montag, 12. März 2018

Father Hunwicke spricht.....

über Heiligsprechungen im Allgemeinen und im Besonderen und ihfe historische und kanonische Grundlage, Hier geht´s zum Original bei liturgicalnotes:   klicken

                         KANONISIERUNG (1) 
Als ob er nicht schon genug spaltungen innerhalb der Ecclesia Militans verursacht hätte, plant PF in diesem Jahr den hochkontroversen Akt den Sel.Paul VI heilig zu spreche. Sogar er -nachdem zu urteilen was er dem Klerus der Stadt sagte, kann sehen, daß dieses Kanonisations-Geschäft zu einem albernen Kichern geworden ist: "Und Benedikt und ich sind auf der Warteliste"  witzelte er.
Sehr humorvoll. Ein sehr witziger Scherz.

Ich teile allerdings die Ansicht vieler, daß das ein schlechter Scherz ist, in sofern als diese geplante HEiligsprechung eine von Grund auf politische Aktion ist, die mit der offensichtlichen Überzeugng verbunden ist, daß PF persönlich der Meister und Nutznießer der Arbeit Paul VI beim II.Vaticanischen Konzil und danach ist. Ich akzeptiere das nicht.
Aber heute möchte ich keine Kommentare ermöglichen, die diese Fragen sensibler Art diskutieren (oder die einfach nur schimpfen).

Ich habe mir noch keine endgültige Meinung über die Unfehlbarkeit eines Aktes, mit dem der Römische Pontifex heilg spricht, gebildet; unf über die sicher damit verbundene Frage, ob eine de-fide -Zustimmung verlangt wird
Ich nehme an, daß jeder, der an diesem Thema interessiert ist, genau weiß, was der Text des I. Vaticanischen Konzils "Pastor aeternus" über die päpstliche Unfehlbarkeit sagt oder nicht sagt.
Ich habe es auch nützlich gefunden, Teile von Benedikts XIV "De Beatificatione et Canonisatione" zu lesen und Liber 1, Caput LXV sollte wirklich gelesen werden; man kann das finden, wenn man
"Benedicti papae XIV Doctrina de Servorum Dei beatificatione et ..., " googelt und dann zu den Seiten 55-56 scrollt (Seiten 42-43 im gedruckten Buch) 
Dieses Buch wurde vor der Wahl des gelehrten und bewunderungswürdigen Prospero Lambertini  ( Papst Benedikt XIV) auf die Cathedra Petri geschrieben .

Man kann zahlreiche distinguierte Theologen aufzählen, die gelehrt haben, daß die HEiligsprechung ein unfehlbarer Akt des päpstlichen Lehramtes ist, Aber im Hinblick auf jene, die vor 1870 geschrieben haben, gab es vorher keine Frage, die man hätte stellen müssen?
Die Kirche hatte damals das Dogma der Päpstlichen Unfehlbarkeit  noch nicht definiert (d.h. ihr Grenzen = fines gesetzt). Die Worte von Pastor aeternus waren (zum Kummer von Manning und der fühlbaren Erleichterung Newmans) sehr begrenzt.
Können wir deshlab also sicher sein, daß jene Theologen vor 1870 Heiligsprechungen wirklich als unfehlbar einordneten- in dem Sinne des Wortes "Unfehlbar" wie es mit all seinen Begrenzungen der Dekrete von 1870 definiert wurde?
Oder könnten sie wegen der durch diese Definition auferlegten Begrenzungen einen anderen Begriff verwendet haben, oder mußten sie ihre Argumente innerhalb der von Pastor aeternus festgelegten Grenzen entwickeln?
Hat Benedikt XIV deshalb die Möglichkeit akzeptiert, daß das, was ein Römischer Pontifex verkündet unfehlbar sein kann, aber immer noch nicht de fide sein muß?





Es ist offensichtlich logisch, daß ein Voschlag wahr sein kann und demonstrierbar wahr- ohne, daß irgendwer verpflichtet ist, ihn als Wahrheit zu akzeptieren. Aber nch 1870 hat sich das geändert, nehme ich an, insofern es Päpstliche Ex-Cathedra-Aussagen betrifft, weil Ziel und Funktion des Begriffs "unfehlbar"  dahin gehend verändert wurde, auszusagen, daß eine These nicht nur wahr sit sondern auch geglaubt werden muß.

Wenn man die Argumente solcher Schriftsteller von vor 1870 bewertet, sollten wir auf den allgemeinen Umfang achten, den sie geltend machen, wenn sie über die Autorität des römischen Papstes sprechen. Das heißt, wenn ein Verfasser in seiner Einschätzung der Felder, auf die sich die päpstliche Unfehlbarkeit erstreckt, sehr großzügig ist, wird er wahrscheinlich nicht in den Begriffen der stark begrenzenden Definition von 1870 schreiben.
Wenn aber ein Autor sehr viel schonender und umsichtiger mit der Unfehlbarkeit umgeht, hat er wahrscheinlich eine Vorstellung von der Unfehlbarkeit, die der von Vatican I ähnelt.

Sollten wir als Konsequenz daraus ist, daß- wenn wir uns wieder den Theologen zuwenden, die nach 1870 geschrieben und argumentiert haben. daß päpstliche Heiligsprechungen unfehlbar sind, eollten wir dann nicht von den Argumenten, mit denen sie ihre Schlußfolgerungen - das bloße Zitieren der Autoritäten - ohne jede weitere Diskussion der vor-1870-Theologen- subtrahieren?
Mit anderen Worten, sollte das Ereignis von 1870 nicht den Effekt haben, daß einige üppige theologische Wucherungen zurückgeschnitten werden?

Und da ist noch eine andere Frage, die von der päpstlichen Unfehlbarkeit aufgeworfen wurde und die der Selige Pius IX uns hinterlassen hat. Es setzt voraus, dass der Papst mit der moralisch einstimmigen, kollegialen Zustimmung der ganzen ecclesia docens handelt. Ich weiß, dass Kollegialität für einige Traditionalisten ein schmutziges Wort ist; Aber Pius IX. und Pius XII. haben vor der Definition der beiden marianischen Dogmen an die Bischöfe der ganzen Welt geschrieben und ihren Rat gesucht,("Ist es definierbar? Ist e opportun, es zu definieren?") und- ja- ich bin nur ein gewöhnlicher Katholik ..die Praxis dieser beiden Päpste ist gut genug für mich!
Aber suchen die Päpste vor der Heiligsprechung den Rat ihrer Ehrwürdigen Brüder?

Die päpstliche Unfehlbarkeit ist nichts als eine Modalität innerhalb der Unfehlbarkeit der Kirche. Ist es also rational, einigen Kanonisationen, die vom Papst persönlich erlassen wurden, Unfehlbarkeit zuzuschreiben und nicht denen, die von einer anderen Autorität erlassen wurden (der oft zitierte Quodlibet IX: 16 des Hl.Thomas ist nicht notwendigerweise auf päpstliche Kanonierungen beschränkt)? Wir wissen, daß Päpste ihre Unfehlbarkeit nicht delegieren können. Es gibt die Heiligen auf den Kalendern der sui iuris-Kirchen: wie die des melkitischen Patriarchen von Antiochia (es ist immerhin zu vertreten, daß dieser Patriarch als Nachfolger von Petrus nach dem Bischof von Rom selbst der ÄltestePrälat der katholischen Kirche ist ), zu denen einige gehören, die in den letzten Jahrhunderten außerhalb der sichtbaren Einheit mit dem Römischen Stuhl lebten und von byzantinischen Synoden heiliggesprochen wurden ... und deren Namen sicherlich nicht auf einer römischen "Liste" stehen.
Meine jüngste Erwähnung des Hl.Gregor Palamas in diesem Zusammenhang sollte übrigens einige vorläufige Daten für die gegenwärtige Diskussion liefern.

Ich glaube, daß die ukrainische Kirche die Heiligen einschließt, die bis zur Zeit der Synode von Brest heilig gesprochen wurden. Und die "zwei Lungen" Rhetorik von Johannes Paul II mpliziert, daß, obwohl die lateinische Kirche de facto sehr viel größer ist als die mit rom in voller Gemeinschaft stehenden orientalischen Kirchen, theologisch gesehen nicht nur fast irrelevante, geduldete Anomalien sind. Was würde ein abgerundetes und vollständiges Verständnis der Heiligsprechung in der katholischen Kirche über die melkitische und die ukrainische Praxis zu sagen haben? Und was würde das für die Frage der Unfehlbarkeit der Heiligsprechung bedeuten?

Die päpstliche Unfehlbarkeit liegt im päpstlichen munus docendi, dem Amt des Dienens, das die ganze Kirche lehrmäßig bindet und nicht Teil davon ist. So gibt es einen Unterschied zwischen jenen Heiligen, die durch päpstliche Autorität in jeder Ortskirche einen obligatorischen Kultus haben, und denen, deren Gedenken auf einige Orte beschränkt ist, oder ist in der Universalkirche optional?
Wenn die sui iuris - Kirchen vom nichtlateinischen Ritus nicht sofort einen lateinischen Heiligen annehmen, wenn er / sie kanonisiert wird, und der Papst das duldet, bedeutet das, daß er diesen Kult nicht der Universalen Kirche auferlegt und also sein Universal munus docendi nicht ausübt?

Die eigentliche Formel der Heiligsprechung ist in der Tat nur ein Befehl, dass X auf die Liste der Heiligen der "ecclesia universalis" gesetzt wird. Was genau ... physisch ... ist diese 'Liste'?
Und außerdem sagt Benedikt XIV ausdrücklich, daß "das Schreiben eines Namens in der Martyrologie noch keine formelle oder gleichwertige Kanonisierung bewirkt" (Descriptio in martyrologio nondum importat canonizationem formalem, aut aequipollentem).
Aber selbst wenn dies der Fall wäre, würde das bedeuten, daß das Martyrologium Romanum theologisch und juristisch für sui iuris-Kirchen gilt, nicht für den römischen Ritus?
Wenn nicht, bedeutet das dann, daß die  "ecclesia universalis" im Zusammenhang mit der Heiligsprechung des Papstes wirklich "Ecclesia Latina universalis" bedeutet (weil die lateinische Kirche ja ziemlich weltweit ist)?
Und wenn das zutrifft, was wird dann aus der Beobachtung von Benedikt XIV, dass ein Akt der "Heiligsprechung", der es an einer vollständigen präzeptiven Universalität mangelt, nicht im engeren Sinne Kanonisierung ist? [Gibt es andere lose Enden, die daraus entstehen, dass römische Dokumente oft so klingen, als ob sie sich majestätisch an die ganze Kirche wenden würden, aber, wenn man sich daran gewöhnt hat,  sie ziemlich offensichtlich die lateinische Kirche ansprechen (Sacrosanctum Concilium ist ein Beispiel dafür)?]


Und schließlich: hielt der Hl. Thomas die Kanonisierung für ein Mittel in besonderen  Glaubensdingen und Benedikt XIV schließt seine Erörterung dieser Angelegenheit damit ab, daß er sagt, daß  "plures magni nominis auctores"  leugnen, dass ein Akt der Heiligsprechung geglaubt werden muß. Er unterstützt ihre Argumente; faßt dann die Argumente jener "weniger bekannen Gelehrten" zusammen, die behaupten, er müsse geglaubt werden; und schließt mit der Aussage Utraque opinio in sua probabilité retínquenda videtur, donec Sédes Apostolica de hac re judicium proferat.
(Jede Meinung kann nach ihrer Wahrscheinlichkeit vertreten werden, bis der Apostolische Stuhl über diese Sache sein Urteil abgibt.) 
Benedikt XIV fuhr fort, seine eigene Meinung zu äußern, die die positive These favorisiert (Kanonisierungen sind de fide), fügte aber hinzu: "Aber vor einem Urteil des Apostolischen Stuhls sollte die gegenteilige Meinung nicht mit dem Siegel der Häresie gebrandmarkt werden."


1998 wurde das Motu Proprio "Ad tuendam fidem" von Johannes Paul II von einem  von der Glaubenskongregation verfaßten und ihrem erhabenen Präfekten untershriebenen  Kommentar begleitet, Sein § 6 -kombiniert mit § 8 und § 11 scheinen zu dem Schluß zu führen, daß den Heiligsprechungen die gleiche vollständige und unwiderrufliche Zustimmung geschuldet ist, wie dem Credo und den doktrinalen Definitionen des Ökumenischen Konzile und von Römischen Päpsten, die ex-cathedra sprechen.  Habe ich das richig verstanden?
Aber kann ein solcher Kommentar eines Dikasteriums als "Urteil des Apostolischen Stuhls" betrachtet werden, das nach Benedikt XIV nötig ist, um diese Frage zu beantworten?

Um Ihnen gegenüber ehrlich zu sein, bin ich mehr von Autoren beeindruckt, die die öffentliche Ablehnung eines päpstlichen Heiligsprechungsaktes als "kühn" beschreiben, als von denen, die das I-Wort beschwören.
Das I-Wort bedeutet seit 1870 sicher , daß man eine Sache des göttlichen Glaubens im Herzen akzeptieren muß .
Die Benutzung von "kühn" bedeutet (nehme ich an) daß eine öffentliche Ablehnung voreilig und gefährlich ist und daß man sich deshalb dami zurückhalten sollte, den Frieden der gläubigen Gemeinde zu stören, indem man öffentlich die Aufnahme einer Person -via Autorität-in die Liste der Heiligen attackiert. Und außerdem sollte man ein inneres Bewußtsein für die eigene Fehlbarkeit bewahren ( schließlich muß jemand entscheiden, ob X in den Kanon paßt oder nicht ....und diese Entscheidung geht ganz sicher über meine Lohnklasse hinaus.)

Um ehrlich zu sein, bin ich mehr beeindruckt von Schriftstellern, die lediglich die öffentliche Ablehnung einer päpstlichen Heiligsprechung als "termarisch" bezeichnen, als ich von denen bin, die sich auf das Ich-Wort berufen. Das I-Wort bedeutet sicher ab 1870, dass man als eine Sache des göttlichen Glaubens etwas in seinem Herzen akzeptieren muss. Der Gebrauch von temerarisch (Suarez; Benedikt XIV) bedeutet (ich nehme es an), dass eine öffentliche Ablehnung voreilig und unsicher ist und dass man dementsprechend den Frieden der gläubigen Gemeinschaft nicht stören darf, indem man eine autoritative Aufnahme einer Person öffentlich anspricht Liste * der Heiligen; und außerdem, dass man ein inneres Bewusstsein seiner eigenen Fehlbarkeit bewahren sollte (schließlich muss jemand entscheiden, ob X in ... hineingeht oder nicht ... in den Kanon, und die Entscheidung liegt sicherlich weit über meinem Lohn Klasse)

Schließlich: habe ich ein Vorurteil dagegen Menschen Gewissensprobleme zu bereiten, indem ich ihne erzähle, daß etwas zum göttlichen Glauben gehört ( sogar auch wnn nur "wahrscheinlich") , was es vielleicht nicht tut. Immerhin verpflichtet die lex dubia nicht.
Und es beschädigt möglicherweise die Autorität des römischen Pontifex  voreilig das I-Wort allzu liberal herumzusprühen.....ein Punkt, den der arme Manning nie begriffen hat."

Quelle: liturgicalnotes, Fr.J. Hunwicke

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