Samstag, 19. Mai 2018

Unter welchen Bedingungen Papst Franziskus zurücktreten will...

Mit dieser Frage befaßt sich Sandro Magister in einem Kommentar auf seinem blog "Settimo Cielo" -nachdem in letzter Zeit die Worte Testament und Rücktritt mehrmals in Wortmeldungen des Pontifex zu hören und zu lesen waren.
Hier geht´s zum Original:   klicken

"FRANZISKUS SAGT,  ER IST BEREIT, ZURÜCK ZU TRETEN. ABER UNTER DER BEDINGUNG DASS....."

"In einer seltsamen Kombination von Zufälle sind die Worte "Testament" und "Rücktritt" in den letzten Tagwb mehrfach auf den Lippen und in der Feder von Papst Franziskus erschienen- auchg auf ihn selbst angewendet.
Angefangen mit der Santa-Marta-.Morgenpredigt vom Dienstag, 15. Mai, in der Franziskus jeden, aber besonders die Bischöfe, dazu drängte. ein "Testement" zu machen, ähnlich wie das, das des Apostels Paulus, als er sich von der Gemeinde von Ephesus verabschiedete-wie es in Kapitel 20 der Apsotelgeschichte wiedergegeben wird, der an diesem und dem folgenden Tage in der Messe gelesen wurde.

Kein "weltliches"  Testament- erklärte der Papst- in dem gesagt wird:"Dieses hinterlasse ich diesem und jenem, das dem anderen und das wieder einem anderen...." mit so  viel Vermögensmasse, die zu verteilen ist,
Sondern ein Testament. das "uns die Reise jedes Bischofs von der Stunde des Aufbruchs sehen läßt" und so klingt wie ein "Art der Gewissenserforschung des Bischofs vor seiner Priesterschaft".

In seiner Predigt wiederholte Franziskus eine Behauptung, die seinem Herzen nahe steht und auf er oft zurückkommt: daß Paulus einen Rechenschaftsbericht seines Lebens gibt und "mit seinen Sünden prahlt". Etwas was es weder in Paulus´ Schriften oder Reden gibt, wie sie in der Apostelgeschichte präsentiert werden- wie Settimo Cielo- kürzlich betont hat.

Aber das ist nicht der Punkt. Es ist eher Papst Franziskus´ Bestehen auf dem Gehorsam gegenüber dem, was der Hl. Geist diktiert, oder einen sogar "zwingt" zu tun, sogar wenn das für den Hirten bedeutet, die Herde zu verlassen, wodurch "wir einander nicht mehr sehen werden."

Am nächsten Tag, Mittwoch,16. Mai, kamen Testament und Rücktritt wieder auf die Tagesordnung, diesesmal direkt auf die beiden Päpste bezogen.

Der "Osservatore Romano" hat in einer Vorschau den Text eines bisher unveröffentlichten Manuskriptes von Paul VI, das in einem in den vergangenen Tagen erschienenen Buch von Msgr. Leonardo Sapienza über diesen Papst: "Paulus´ Barke" (Ausgabe Hl. Paulus, Cinisello Balsamo, 2018) wiedergegeben wird, vorgestellt.

Das Manuskript trägt das Datum vom 2. Mai 1965 und ist ein Brief an den Dekan des Kardinalskollegiums, in dem Giovanni Battista Montini, der zu dieser Zeit weniger als zwei Jahre Papst war und in dem steht, daß er  bereit sei-"im Falle einer Krankheit, die als unheilbar oder sehr langwierig betrachtet wird und die eine adäquate Ausübung unseres Apostolischen Amtes verhindert- vom Papstamt zurückzutreten, oder im Fall daß eine andere schwerwiegende und anhaltende Behinderung ebenso hinderlich wäre.

Wenige Wochen später, am 30. Juni 1965, hat Paul VI auch die berühmten "Notizen für unser Testament" geschrieben- die mit kleinen Ergänzungen 1972 und 1973 vollendet wurden.
Diese aber sind wohlbekannt, während der Brief über seinen Rücktritt jetzt erstmals veröffentlicht werden.

Aber da ist mehr. Weil der Osservatore Romano auch die knappen Worte, die Papst Franziskus an 8.Dezember 2017 in einem Kommentar dieses Textes von Papst Paul VI veröffentlicht hat.




Aus ihnen können wir erfahren, daß Jorge Mario Bergoglio völlig mit dem Schritt einverstanden ist, den sein Vorgänger gemacht hat.

In der Tat schreibt Franziskus:

"Was ihm wichtig [Paul VI] ist, sind die Bedürfnisse der Kirche und der Welt.
Und ein von einer schweren Krankheit behinderter Papst könnte das Apostolische Amt nicht mit ausreichender Effizienz  ausüben. Deshalb  weist er nach Gewissensüberprüfung und reifer Überlegung auf seine genauen Absichten zum Wohl der Hl. Kirche hin."

Das macht klar, daß auch Franziskus- soltte er von den von Paul VI angesprochenen Behinderungen betroffen sein- willens ist, vom Papstamt zurückzutreten -wie er bereits mehrmals theoretisch angesprochen hatte.

Zusätzlich zu diesen Äußerungen von Papst Franziskus über seine letzten Pläne für sich selbst und andere Hirten der Kirche muß auch darauf hingewiesen werden, daß das Staatssekretariat vor kurzem 5 Seiten mit "Richtlinien zur Erstellung eines Testaments"-datiert am 18. Februar 2018- an alle Kardinäle, Apostolischen Nuntien und Kurienmitarbeiter verteilt hat.

Der Hauptgrund für diese Richtlinien wird von  Anbeginn an festgestellt "um keine Diskussionen und Spaltungen-besonders unter Verwandten- auszulösen.

Die erste Richtlinie fordert, das Testament mit dem Notariat des Vaticans zu verfassen oder es von Anfang bis Ende mit Tinte zu schreiben, jede Seite zu datieren und zu signieren und es in einem versiegelten Umschlag aufzubewahren-nicht in der Wohnung, sondern an einem "sicheren Platz, z.B. dem IOR, das ein Büro besitzt, das speziell für diesen Zweck geschaffen wurde."

An zweiter Stelle wird "mit Ausnahme der Rechte, die das Gesetz den legitimen Erben zuerkennt" vorgeschlagen, daß in einer kirchlichen Organisation, ein universaler Nutznießer erkannt werden kann, was ihn von der Erbschaftssteuer ausnimmt- mit Hinweis auf die Non-Profit-Zwecke, deretwegen die Vermögenswerte dieser speziellen Organisation übergeben werden-"

Z.B. : wenn der Erbe der Hl. Vater ist, wird es für seine "Werke der Barmherzigkeit oder den Peters.Pfennig bestimmt sein, während wenn Nutznießer eine religiöse Kongregation ist, Ziel die Werke der Barmherzigkeit dieses Instituts sind."

Die letzten beiden Seiten der Richtlinien, enthalten ein Beispieltestament, mit der Benennung eines "universalen Nutznießers" an der Spitze (der Papst, die Diözese, Religiöse Orden, das Seminar usw.), denen die Vermögenswerte hinterlassen werden und die Aufgabe, einige von ihnen den ausgwählten Personen anzuzeigen (Häuser, Fahrzeuge, Bücher, Möbel etc.) zusätzlich zur Pflicht für die Begräbniskosten und das Honorar des Testamentsvollstrecker aufzukommen.

Alles das mit dem Ziel, "das Kirchenamt nicht zur Vermehrung des Familienwohlstands zu benutzen," Weil "das, was von der Gemeinschaft der Christen oder dem Hl. Amt kommt, dem Dienst an den selben zurückgegeben werden muß, speziell dem Dienst für die Armen."

Quelle: Settimo Cielo,S.Magister 

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