bei liturgicalnotes noch einmal über liturgische Vorschriften jetzt - nach TC- und früher.
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"VORSCHRIFTEN IN DER LITURGIE (2)"
Tatsächlich hat sich ein Bewußtsein von der übergeordneten Autorität von Traditionund Brauch auch noch in der dreibändigen Ausgabe von J. O’Connells "The
Celebration of the Mass" aus dem Jahr 1940 erhalten. Er handelt dort auch "Bräuche,
die über das Gesetz hinausgehen“ (praeter legem) ab und geht sogar so weit, zu
erklären, daß sogar Bräuche "contra legem“ – also gegen das Gesetz – gültige
Vorgaben darstellen können. Anscheinend war man bei der alten Heilige
Ritenkongregation dafür bekannt, Bräuche durchzusetzen, die gegen die Gesetze
verstießen!
Interessanterweise führt O’Connell an, daß „Päpste in den Konstitutionen, die sie
liturgischen Büchern voranstellen und mit denen sie Rubriken abschaffen, die denen
dieser Bücher widersprechen, keine künftige Neueinführung von Bräuchen dieser Art
verbieten“.
Das ist besonders amüsant ,wenn man bedenkt, wie PF am Ende von TC versucht,
seine "Abschaffung“ früherer Gesetze und Bräuche auf Dauer zu stellen. (Ich frage
mich, ob des Heiligen St. John Henry Newman Beschreibung der Kirche von England
als "Haus der Fesselung“ nicht mit Fug und Recht auf Bergoglios Domus Sanctae
Martae übertragen werden kann.)
Es ist schwer zu glauben, aber wir leben in Zeiten, die noch einschränkender und
noch starrer sind als die "starren prähistorischen“ Jahrzehnte vor dem Konzil! Eine
wahrhaft schreckliche Zeit furchtbarer Tyrannei! Es ist schon bemerkenswert, wie
kontrollwütig und diktatorisch sich ein peronistischer Papst darstellen kann, der von
einem wirklich irren Hass auf die Tradition angetrieben wird.
Aber ich will mit noch einigen Sätzen von Dix abschließen:
"Soweit der Bischof der frühen Zeit ein derartiges Recht besaß, hatte er es weniger
als Bischof, denn als Zelebrant. Als er nicht mehr als regulärer Zelebrant fungierte,
ging dieses Recht in der Praxis auf andere über. Wenn jemand sagen wollte, daß
dieses Recht vom 6. bis zum 11. Jahrhundert gewohnheitsmäßig mehr von den
Kopisten liturgischer Bücher als von den den Bischöfen ausgeübt wurde, könnte
man nur schwer belegbare Tatsachen beibringen, um ihn zu widerlegen. Und in der
Praxis wurde dieses Recht tatsächlich vom Ortspfarrer ausgeübt, der die Liturgie in
Orientierung an der Tradition eben nach den Büchern praktizierte, die er gerade
besaß – und die er auch ohne Bedenken mit eigener Hand ergänzte oder änderte. ...
So sehr auch Lenker kirchlicher Angelegenheiten wie Innozenz I. oder Karl der
Große das beklagt haben mögen: die Kirchen der frühen Zeit wollten keine
Uniformität. Und Leute, die mit einiger Kenntnis an Gottesdiensten in ländlichen
Regionen oder außerhalb der Metropolen in Frankreich und Spanien, Italien und
Deutschland teilgenommen haben, vielleicht sogar auch in englischen Pfarrkirchen,
fragen sich vielleicht, ob ihnen das heute wirklich so wichtig ist"
Quelle: liturgicalnotes, Fr. J. Hunwicke
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