In seinem heutigen Kommentar für Monday in the Vatican kommentiert A. Gagliarducci die von Papst Franziskus in einem Interview angedeutete Reform der Rolle des Bischofs emeritus von Rom und der Sedisvakanz.
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"PAPST FRANZISKUS, DIE REFORM DES BISCHOFS EMERITUS VON ROM"
Die jüngsten Statements von Papst Franziskus haben dazu geführt, noch einmal Ghirlandas Essay hervorzuholen. In einem Interview mit Mexican TV Broadcaster Television sagte Papst Franziskus, daß er nicht die Absicht habe, auf das Pontifikat zu verzichten, aber wenn er das tut, er die Absicht hat, den Titel "Bischof emeritus von Rom" und nicht Papst emeritus anzunehmen. Er ließ auch wissen, daß die Rolle besser definiert werden müßte und daß mit Benedikt XVI alles nur deshalb gut ging, weil es Benedikt XVI war. Außerdem sagte Papst Franziskus noch, daß er nicht im Vatican leben würde und deutete an, er könnte als Wohnung statt dessen den Lateran Palastwählen. Ein Bischof von Rom in der Tat.
Wenn Papst Franziskus etwas sagt, gibt es vielfältige Ebenen des Verstehens. Die erste Ebene betrifft die unmittelbare Bedeutung der Worte. In der Praxis zeigt Papst Franziskus, daß er die Entscheidungen, die Benedikt XVI getroffen hat, akzeptiert aber nicht schätzt. Es gefällt ihm weder, daß Benedikt weiterhin im Vatican lebt, noch daß er sich Papst emeritus nennt. Ob er damit nun eine Diskontinuität oder eine Differenz andeuten will, Papst Franziskus hat klar gemacht, daß er nicht in der Lage war, die Situation zu handhaben.
Man kann einwenden, daß die Situation nicht geregelt wurde, weil Papst Franziskus selbst der Rolle des Papa emeritus noch keinen legalen Rahmen gegeben hat. Jetzt scheint es, daß er entschieden hat, das zu tun, auch weil die Kurien-Reform ihn dazu gebracht hat, die Regeln der Sedisvakanz zu modifizieren. Alles ist jedoch noch ungewiß und nichts ist bisher beschlossen worden.
Ghirlandas Essay jedoch bietet eine Perspektive auf das Denken hinter den Entscheidungen von Papst Franziskus an. In seinem Essay beschränkt sich Ghirlanda darauf, zu bemerken, daß der korrekte Titel eines Papstes nach seinem Rücktritt der des Bischofs emeritus von Rom wäre.
Papst Franziskus akzeptiert diese Vermutung, weil diese Vermutung in solider Kontinuität zu seinem gesamten Lehramt steht. Von Anfang an -als er von der Benediktions-Loggia blickte-, hat er seine Rolle als Bischof von Rom betont. Um diesen Aspekt zu betonen, werden die offiziellen Dokumente des Papstes jetzt immer in San Giovanni in Laterano unterzeichnet und nicht im Vatican.
Der Bischof von Rom jedoch ist der Papst und er hat eine andere Verantwortung im Leben der Kirche. Ghirlanda beschäftigt sich in seinem Essay lange mit der Möglichkeit, einen Papst zu wählen, der noch kein Bischof ist und mit den verschiedenen Diskussionen, die darüber stattgefunden haben, ob die Bischofsweihe sofort stattfinden müßte, oder eine sofortige Weihe nicht nötig wäre, weil der Kandidat bereits mit allen Insignien der Macht bekleidet ist.
Ghirlanda erklärt, daß sich die striktere Auslegung der Regeln am Ende durchgesetzt hat und die sofortige Bischofsweihe für den Pontifex, der noch nicht Bischof war, eingeführt wurde.
Aber, betont er, viele glaubten nicht, daß es richtig sei, und verwiesen auf Lumen Gentium und das Lehramt von Paul VI., um daran zu erinnern, daß Laien und Geistliche von jetzt an die gleiche Verantwortung wie alle Getauften hätten und daß der Zugang daher nicht mehr ein strenger, sondern ein offener sein sollte.
Es ist die Philosophie hinter der Kurienreform, die festlegt, daß die Autoriät nicht durch die Bischofsweihe sondern durch die Missio canonica verliehen wird. Papst Franziskus wird wahrscheinlich seine Idee in eine Reform der Wahl des neuen Papstes einbringen und der Wahl das ganze Charisma der bischöflichen Macht geben. Dabei wird es wahrscheinlich die Notwendigkeit der Bischofsweihe geben, aber nicht eine sofortige.
Die bischöfliche Weihe jedoch entsprang auch der Wahrnehmung, daß der Papst Mitglied des Bischofskollegiums ist, deshalb in maßgeblicher Einheit mit den Bischöfen, deren Oberhaupt er ist und der auch berufen ist, den Glauben zu bewahren.
Aus dieser Idee von Kollegialität entsprang die Bestimmung, daß die Leiter der Dikasterien der Römischen Kurie mindestens Erzbischöfe sein sollten; daß die Apostolischen Nuntien an den Orten, an denen sie berufen sind, Bischöfe vorzuschlagen, die Bischofswürde besitzen sollten; daß die Kardinäle selbst zur Zeit ihrer Ernennung mindestens Erzbischöfe sein sollten (mit einigen Ausnahmen für Kardinäle, die über 80 Jahre alt sind und die deshalb nicht im Konklave wählen werden.)
Deshalb könnte die Reform der Sedisvakanz, die zur Reform der Kurie gehören würde, auf anderen Gebieten substantielle Veränderungen mit sich bringen. Denken Sie z.B. an die Möglichkeit einen Laien-Nuntius zu ernennen- worüber seit einiger Zeit gesprochen wurde, sogar in diversen Kampagnen gegen die Kirche und das ist eine Möglichkeit, die bisher immer abgelehnt worden ist- oder an die Tatsache, daß der Staatssekretär selbst ein Laie sein könnte.
Paradoxerweise würde die "nicht-disziplinäre" Reform - um eine Kategorie Ghirlandas zu benutzen- die zentrale Rolle des Papstes betont, dessen Macht nie in Frage gestellt wird. Die Tatsache, daß der Papst sich nach einem möglichen Rücktritt selbst als "Bischof emeritus" definiert, eröffnet die Möglichkeit für einen Papst im Leben der Kirche viel präsenter zu sein als es Benedikt XVI war. Ein Papst der auch in der Lage sein wird, seinen Nachfolger zu beeinflussen.
Warum hat Benedikt XVI dann den Titel eines Papstes emeritus gewählt? Wahrscheinlich, weil er dachte, daß der Papst nicht in das Leben eines Kardinals zurückkehren könne, weil die Wahl bedeutet Stellvertreter Christi auf Erden zu werden und Christus ist nicht vom Kreuz herabgestiegen. Benedikt XVI hat die Wahl als eine weiter bischöfliche Weihe interpretiert, von der er den Habit (weiß) und den Titel Papst ableitete.
Auf diese Weise dachte Benedikt XVI daran, die Kollegialität der Bischöfe zu unterstreichen und ließ Platz für eine zukünftige Reform des Amtes des Papstes Emeritus, ohne zu versuchen, Einfluss auf seinen Nachfolger auszuüben.
Benedikt XVI dachte an die Kollegialität und die Kommunion der Kirche und hat alles in gutem Glauben eingerichtet und seinem Nachfolger die Freiheit der Legislative hinterlassen, solllte er das wünschen.
Deshalb müssen wir von der Reform der Sedisvakanz eine neue Gesetzgebung für dem Rücktritt eines Papstes erwarten und eine neue Gesetzgebung für die Leitung der Übergangszeit. Vom theologischen Gesichtspunkt aus, könnte das ein Wendepunkt für die Kirche sein, ein Paradigmenwechsel, der -für Papst Franziskus- einen Vorteil hätte- dem Papst zu erlauben, einzugreifen. Und so auch in seine Nachfolge."
Quelle: A. Gagliarducci, Monday in the Vatican
Dazu paßt Psalm 146, Vers 4
"Sein Atem verläßt ihn,
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