Donnerstag, 30. März 2023

Neue Angriffe auf das Beichtgeheimnis

Erik Kniffin veröffentlicht bei firstthings einen Kommentar zu den erneuten Versuchen staatlicher Institutionen das Beichtgeheimnis abzuschaffen. 
Hier geht´s zum Original: klicken

                   "ANGRIFFE AUF DAS BEICHTGEHEIMNIS"

"Wir nähern uns dem Höhepunkt der Steuer-Saison, aber während Buchhalter über Rückzahlungen brüten, konzentrieren sich die Gesetzgeber in Washington State, Vermont und Delaware auf ein anderes sog. Schlupfloch: die Möglichkeit für die Menschen dem Priester vertraulich ihre Sünden zu beichten. Die Gesetzgeber in diesen Staaten weisen auf einen Bericht bei Associates Press vom letzten Herbst hin und drängen auf Gesetzgebung, die dieses klerikale Schlupfloch  zu stopfen, indem sie es für den Klerus illegal machen, das Bußgespräch vertraulich zu belassen. Obwohl viele Religionen Praktiken besitzen, die unter das Priesterprivileg fallen. 

Wie der AP-Artikel feststellt, sind seit dem Bericht des Boston Globe von 2012 Dutzende von Entwürfen veröffentlicht worden, die versuchen das priesterliche Beichtgeheimnis im Kontext eines obligatorischen Meldegesetzes abzuschaffen. Aber keines wurde angenommen. Letzte Woche haben Weihbischof Schuster von der Erzdiözese Seattle und ich gegen das Gesetz des Staates Washington Zeugnis abgelegt, aber am Freitag wurde es vom Human Services, Youth & Early Learning Committee verabschiedet und wird nun vor den Rest des State House gehen. Dies ist das nächste Gesetz, das das Sakrament der Beichte angreift, seit Kalifornien 2019 beinahe ein ähnliches Gesetz erlassen hätte.

In den letzten Wochen habe ich in Washington, Vermont und Delaware ausführliche öffentliche Kommentare eingereicht, in denen ich argumentiere, daß das Eindringen in den Beichtstuhl unklug, unnötig und verfassungswidrig ist. Aber man muss sich nicht durch ein detailliertes Memo arbeiten, um zu verstehen, warum es eine schlechte Idee ist, Priester zu zwingen, ihre religiösen Gelübde zu brechen.

Der AP-Bericht und die von ihm inspirierten Gesetzentwürfe machen drei grundlegende Fehler. Erstens nehmen sie fälschlicherweise an, daß die Regierung Geistliche dazu zwingen könnte, zu berichten, was Menschen gestehen. Zweitens nehmen sie – entgegen allen Beweisen – an, daß die Zerstörung des Beichtprivilegs für Geistliche die Kinder sicherer machen wird. Drittens diskriminieren sie die Religion, indem sie nicht auf vergleichbare weltliche Privilegien abzielen. Diese Mängel machen diese Gesetzentwürfe unpraktikabel, diskriminierend und verfassungswidrig.


Im katholischen Glauben wurzelt das Siegel des Beichtstuhls – das Versprechen, daß ein Priester niemals wiederholen wird, was er in der Beichte hört – in Gottes Verheißungen. Psalm 103 sagt: "So weit der Osten vom Westen entfernt ist, so weit hat er unsere Sünden von uns entfernt.“ Der Prophet Hesekiel verspricht: "Wenn sich der Übeltäter von allen Sünden abwendet, die er begangen hat . . .soll ihm keines der Verbrechen, die er begangen hat, angelastet werden.“ Katholische Priester verkünden das Wort Gottes nicht nur, indem sie diese Worte wiederholen, sondern indem sie sie leben, am zentralsten, wenn Sünder sich in der Beichte entlasten.

Das kanonische Recht der Kirche stellt die Verletzung des Beichtstuhlsiegels in die höchste Kategorie der Straftaten, gleichgestellt mit körperlichen Angriffen auf den Papst. Priester, die diese feierliche Verpflichtung verletzen, werden automatisch aus der Kirche exkommuniziert. Könige und Militärdiktatoren haben im Laufe der Jahrhunderte gelernt, daß man Priester nicht zwingen kann, das Siegel des Beichtstuhls zu brechen. Sie werden Märtyrer sein, keine Staatszeugen, wenn Sie es versuchen.

Der vertrauliche Charakter des Beichtstuhls hindert die Priester jedoch nicht daran, das Sakraament zu gebrauchen, um das Engagement der Kirche für Gerechtigkeit und Kinderschutz zu fördern. Viele katholische Diözesen schulen ihre Seminaristen bereits darin, daß Priester, wenn sie während einer Beichte von Missbrauch hören, den Büßer ermutigen sollte, ihm gegenüber diese Informationen später außerhalb der Beichte zu wiederholen, damit der Priester den Zivilbehörden Bericht erstatten und Opfer mit Quellen in Verbindung bringen kann, um ihnen bei der Heilung zu helfen.

Wenn der Täter Mißbrauch als Teil seiner Beichte zugibt, kann ein Priester die Absolution verweigern (die Ankündigung, daß Gott dem Büßer vergibt), wenn er den Verdacht hat, daß eine Beichte nicht ernst gemeint ist oder der Sünder sich nicht ändern will. Der Jura-Professor bei Notre-Dame und der Kirchenrechtler  Fr. John Paul Kimes erklären" ich kann nicht "ich vergebe dir deine Sünden" sagen, wenn du mir nicht zeigst, daß es eine wirkliche Umkehr des Herzens gibt. Der beste Weg den zu zeigen, ist für dich, zur Polizei zu gehen, und dort zu berichten, was du getan hast. Egal, welches die Folgen sind, wenn du dich um die Rettung deiner Seele sorgst, ist das der Weg, es zu zeigen."

 Zweitens - während die Entwürfe die Fähigkeit der Gesetzgebung überschätzen, Priester zu zwingen, unterschätzen sie, was ihre Bemühungen in den Katholischen Kirchenbänken anrichten. Wenn Menschen bezweifeln, daß die Beichte ein sicherer Platz ist, um die Seele bloßzulegen, werden sie nicht kommen. Täter würden nicht zu einem Priester zur Beichte kommen, um den Mißbrauch zu beichten; mißbrauchte Kinder würden vielleicht nicht beichten., wenn sie nicht sicher sind, wie der Priester reagiert. Diese Geheimnisse würden geheim bleiben: Priester würden die Gelegenheit verlieren, die sie jetzt haben, Opfer zu überreden, sich helfen zu lassen und Mißbrauchstäter würden die Möglichkeit verlieren, Wiedergutmachung zu leisten. 

Drittens konzentrieren sich die Entwürfe in Washington, Vermont und Delaware darauf, das Priester-Beicht- Privileg zu durchbrechen, während sie das analoge Anwalt-Klient-Privileg unangetastet lassen. Beide Privilegien - erkennt der Oberste Gerichtshof der USA an, - sind "in der imperativen Notwendigkeit von Vertraulichkeit und Vertrauen verankert." Die Entwürfe suggerieren, daß es für Anwälte gut ist, wenn Geständnisse aus säkularen Gründen vertraulich bleiben, aber für Priester schlecht, die Beichte aus religiösen Gründen geheim zu halten. Nichts im AP-Bericht oder in diesen Entwürfen erkennt an, geschweige denn  rechtfertigt, diese offensichtliche Diskriminierung. 

Je näher man den Details kommt, je klarer es ist, daß das Kleriker-Büßer-Privileg kein "Schlupfloch" ist und daß Bemühungen, in den Beichtstuhl einzudringen verfassungswidrig und kontraproduktiv sind. Diese Entwürfe  würden nichts anderes tun als fromme Priester in Gesetzlose zu verwandeln und gescheiterte Menschen von einer Chance abzuschrecken, eine Chance auf Heilung, Ressourcen und Gerechtigkeit zu finden. 

Wie der Boston Globe Kolumnist Jeff Jacobs kürzlich in einer Sonntags-Kolumne schrieb " Der Schutz von Kindern ist von entscheidender Bedeutung. Den Religiösen Glauben zu schützen auch. Es ist nicht Aufgabe der Gesetzesmacher das Ziel des einen mehr als das des anderen zu privilegieren. Sondern sich mit Sorgfalt und Respekt zu bemühen, beides zu tun."

Die Staaten sollten die Sakramente der Katholischen Kirche in Ruhe lassen und sich auf andere, produktivere Weise darauf konzentrieren, Kinder zu schützen."

E. Kniffin, firstthings

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