Sonntag, 3. Dezember 2023

Bischof Eleganti: Gedanken zum Advent

Mit der freundlichen Genehmigung von Bischof Mario Eleganti (Dank dafür) veröffentlichen wir seine Gedanken zur Adventszeit. 

"ADVENT IST DER MODUS VIVENDI  DES CHRISTEN"

Nach 2000 Jahren Christentum nehmen wir es mit der Naherwartung nicht mehr so blutig ernst. Ja, der Vorwurf des HERRN, die erste Liebe verlassen zu haben, trifft das ehemals christliche Europa mit voller Wucht. Vor seiner Wahl zum Papst, hat mir damals Kardinal. Ratzinger in einem persönlichen Gespräch gesagt, daß es sein könne, daß Christus kommt und den Leuchter wegrückt. Es genügt, auf die Straßen der Städte Europas hinauszusehen, um zu erkennen, wie real diese Gefahr ist.

Der Modus vivendi lebendigen Christentums ist die Erwartung auf die Rückkehr des HERRN, sein Modus operandi der Gebetsruf: «Maranatha!». Es ist also immer Advent. ER kann jederzeit kommen, und die Zeichen der Zeit stehen auf «Endzeit». Aber wird der Menschensohn noch Glauben finden, wenn ER kommt?

Zweifel sind angebracht. «Das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut, das für Euch und für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden.» (Joh 14,23).

Der Christ lebt heute in einer Welt, «für deren Aufbau und Lebensrhythmus die Vorstellung der Sünde keine Rolle mehr spielt.» (G. Ebeling). Sorge um die Gesundheit, aber nicht um das Heil! Gericht gibt es keines mehr, wenigstens reden wir nicht davon. Alle kommen in den Himmel, denn Gott ist barmherzig (Firmling). Die persönliche Beichte ist – allgemein betrachtet - wenig in Übung. Trotz schwach ausgebildetem Sündenbewusstsein ist Schuld auch für die Zivilgesellschaft ein durchaus vertrauter und häufig gebrauchter Begriff. Relativ oft bitten wir mit dem Wörtchen «Entschuldigung» um eine Art Lossprechung von kleineren und größeren Vergehen. Im Straßenverkehr ist sogar das Ritual der (Geld-) Busse eine von allen Fahrzeuglenkern mehr oder weniger einsichtig auf sich genommene Übung der Sühneleistung. Von «Sünde» spricht man im Zusammenhang des Essens: Ich habe gesündigt (zu viel Süsses gegessen).

In spiritueller Hinsicht ist der sicherste Beweis für die Demut eines Menschen seine Fähigkeit, die eigenen Sünden und Fehler einzusehen und zu ihnen zu stehen. Sich selbst zu verurteilen, bevor man andere verurteilt, bezeichnen die Wüstenväter als Beginn der Weisheit. Wir alle sind zu dieser Demut fähig. Es gibt aber Unterschiede. Nur die Heiligen war fähig, sich selbst als die grössten Sünder zu fühlen. Wie sieht es mit uns selbst aus, wenn wir in so hohem Ausmass eine Abneigung gegen die persönliche Beichte spüren oder die Notwendigkeit, persönlich zu beichten gar nicht mehr einsehen.

Individualität, Autonomie, Selbstbestimmung sind Schlüssel-begriffe unserer Gegenwartskultur (nur in der Coronazeit waren sie verschwunden). Sie bedeuten über die schönen Gefühle hinaus aber auch das Eingeständnis, dass wir persönlich zu dem zu stehen haben, was wir in Freiheit und Autonomie tun oder unterlassen. Deshalb sagt Joh. Chrysostomus: «Sag nicht, du wärst schwach, sag, dass du ein Sünder bist.» In jeder Sünde liegt ein Moment der Freiheit, sonst ist es keine Sünde. Zu sagen «Ich bin Sünder» bedeutet eben gleichzeitig: «Ich bin dafür verantwortlich»; «ich hätte auch anders handeln können». «Ich bin es, der es getan hat» schreibt Augustinus, als er seine Jugendsünden berichtet. In dieser Ehrlichkeit kann man dann auch beten: «Herr Jesus Christus, erbarme Dich meiner, des Sünders!» Der Hl. Benedikt rät, die bösen Gedanken dem geistlichen Vater zu offenbaren und sie so an Christus, dem Felsen zu zerschmettern. Das geschieht in der Einzelbeichte. Schuld ist immer individuell. Es gibt keine Kollektivschuld. Diese ist nur das Ergebnis der sich zum kollektiven Versagen aufaddierenden Einzelschuld. Verantwortlich ist nach Massgabe jeder einzelne. Gott hat den einzelnen Menschen im Blick, nicht die Masse (vgl. Ps 139). Jeder muss für sich von seiner Schuld losgesprochen werden, denn, wo zwei das Gleiche tun, ist es nicht das Gleiche. Veranlagung, Absicht und Umstände spielen bei der Beurteilung der Schuld eine Rolle. Das geht nur im persönlichen Gespräch, in der Einzelbeichte, welche in diesem Sinne auch eine Form der persönlichen Seelenführung, d.h. der geistlichen Begleitung ist. In jedem anderen Bereich des Lebens, z.B. in der medizinischen Beratung, wird diese persönliche Behandlung von den Leuten gewünscht, warum nicht auch in der Situation der seelischen Gebrechen?



«Da bekannte ich dir meine Sünde und verbarg nicht länger meine Schuld vor dir. Ich sagte: Ich will dem Herrn meine Frevel bekennen. Und du hast mir die Schuld vergeben.» (Ps 32, 5). Warum gehen selbst praktizierende Christen nicht mehr zu dem, «der dir all deine Schuld vergibt und all deine Gebrechen heilt» (Ps 103,3), wo wir doch bei jedem körperlichen Gebrechen gleich zum Arzt rennen und nach den richtigen Heilmitteln suchen? Gilt das nicht auch für den inneren Menschen? Gibt es nicht auch da Wunden, die der individuellen Heilung und Behandlung bedürfen? «Unsere Schuld ist zu gross für uns, du wirst sie vergeben.» (Ps 65, 3b). «So weit der Aufgang entfernt vom Untergang, so weit entfernt er die Schuld von uns. Wie ein Vater sich seiner Kinder erbarmt, so erbarmt sich der Herr über alle, die ihn fürchten.» (Ps 103, 12 f). Diese Liebe Gottes hat ein Antlitz; sie ist nicht anonym geblieben: JESUS CHRISTUS.

Aber er hat unsere Krankheit getragen und unsere Schmerzen auf sich geladen. Wir meinten, er sei von Gott geschlagen, von ihm getroffen und gebeugt. Doch er wurde durchbohrt wegen unserer Verbrechen, wegen unserer Sünden zermalmt. Zu unserem Heil lag die Strafe auf ihm, durch seine Wunden sind wir geheilt. (Jes 53, 4 f)

Die eigenen Fehler zu bekennen und zu ihnen zu stehen, verlangt Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit, den Mut, vor einem «Mittler» bzw. «Richter», dem Priester, zur eigenen Schwäche zu stehen und damit Gott und uns selbst gegenüber ehrlich zu sein, uns nichts vorzumachen: In der Benediktsregtel Kp. 7,48 lesen wir: «Ich sagte: Vor dem Herrn will ich gegen mich meine Schuld bekennen, und du hast mir die Bosheit meines Herzens vergeben.»

Jesus übte das Vorrecht Gottes aus, Sünden zu vergeben (durch die Kraft seines Blutes), weil er der SOHN GOTTES ist und in gleicher Weise das tut, was der VATER tut. Joh 5,19: «Jesus aber sagte zu ihnen: Amen, amen, ich sage euch: Der Sohn kann nichts von sich aus tun, sondern nur, wenn er den Vater etwas tun sieht. Was nämlich der Vater tut, das tut in gleicher Weise der Sohn.». Jesus vergibt deshalb in eigener Vollmacht die Sünden, was bis anhin kein Gottesmann vor ihm getan hat. Und auch wir Priester tun es nur in Seinem Auftrag und in seiner Vollmacht. Darum auch die Entrüstung seines Umfeldes: «Wer kann Sünden vergeben ausser Gott?» Wie wir wissen, lieferte daraufhin Jesus den Tatbeweis und heilte den Gelähmten. Der Auferstandene stattet dann die Jünger ausdrücklich mit der Vollmacht aus, Sünden «nachzulassen» oder zu «behalten»: «Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sprach zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert.» (Joh 20,22f)

Diese Sendung, Sünden zu vergeben, geht also von Jesus auf seine Apostel über und durch ihre Handauflegung auf die durch sie mit Vollmacht ausgestatteten Autoritätsträger, die Bischöfe und Priester, bis zum heutigen Tag.

Nach dem Konzil verlangte die offizielle Bussordnung der Kirche von 1973: «Es ist darauf zu achten, dass die Bussgottesdienste nicht mit der Feier des Busssakramentes verwechselt werden. Die Bussgottesdienste sind jedoch sehr nützlich zur Bekehrung und zur Reinigung des Herzens. Sie helfen zur Erweckung vollkommener Reue, durch die die Gläubigen, welche die Absicht haben, später das Busssakrament zu empfangen, Gnade bei Gott erlangen». (Feier der Busse Nr. 37). Gekommen sind dann die Bussfeiern mit Generalabsolution, welche die Einzelbeichte verdrängten, statt zu ihr hinzuführen. Dies ist aus heutiger Sicht eine Fehlentwicklung. Die Form der Bussfeiern mit General-absolution hat es in der zweitausendjährigen Geschichte des Beichtsakramentes so nie gegeben. Durch die ganze Busspraxis der Kirche zieht sich die Überzeugung: Es gibt ein rettendes und erlösendes Heilmittel für die (schwere) Sünde, das bussbereite, reuige, persönliche Bekenntnis vor der Kirche und ihr Vergebungswort (Rekonziliation) im Namen Christi in der individuellen Beichte. Lässliche Sünden, alltägliche Schwächen, werden auch in den anderen Formen der Busse, z.B. zu Beginn der hl. Messe und durch die Liebesreue vergeben. Für sie war auch die Bussandacht ursprünglich gedacht. Sie bedarf deshalb gar keiner Generalabsolution. Denn schwerere Sünden müssen ohnehin in der Beichte bekannt werden und können nur durch sie nachgelassen werden. Die Bussfeier ist nicht das Sakrament; die Beichte ist das Sakrament. Das war immer schon Lehre der Kirche. Nur haben wir uns in der Praxis seit dem Konzil nicht mehr daran gehalten. Das ist ein grosser Fehler: «Wenn wir sagen: Wir haben keine Sünde, führen wir uns selbst in die Irre und die Wahrheit ist nicht in uns. Wenn wir unsere Sünden bekennen, so ist Er treu und gerecht, dass er uns die Sünden nachlässt und uns von aller Ungerechtigkeit reinigt.... Wenn aber einer sündigt, so haben wir einen Fürsprecher beim Vater, Jesus Christus, den Gerechten. Er ist die Versöhnung für unsere Sünden, doch nicht nur für die unseren, sondern auch für die der ganzen Welt.» (1 Joh 1,8-10).

Ich erinnere also nachhaltig daran: Advent ist eine Busszeit, eine Zeit der Umkehr. Wir haben sie immer nötig. Wir sollten Weihnachten nicht feiern, ohne gebeichtet zu haben. Der HERR kann jederzeit kommen. Jederzeit kann es mit uns zu Ende gehen. Unsere Lampe soll also immer brennen, und den Gürtel dürfen wir nicht ablegen. Die meisten schnallen ihn nach Weihnachten weiter, nur wenige im Advent enger. Wir sind definitiv schwach und brauchen den Erlöser. «Komm, HERR JESUS, Maranatha!»

Quelle: Bischof M.Eleganti


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