Mittwoch, 27. November 2024

Bischof Schneider: warum Franziskus der Papst ist

In einem Exklusiv-Beitrag für LifeSite News begründet Bischof Athanasius Schneider,. warum Papst Franziskus der legitime Papst ist. Hier geht´s zum Original:  klicken

"EXKLUSIV: BISCHOF SCHNEIDER ERKLÄRT, WARUM FRANZISKUS SEINER MEINUNG NACH DER PAPST SEIN MUSS"

Die Hypothese eines ungültigen Rücktritts Benedikts XVI. und damit einer Ungültigkeit des Pontifikates von Franziskus ist eine Sackgasse. Der Apostolische Stuhl wäre dann elf Jahre lang de facto vakant gewesen.

Der sicherste Richtwert in der entscheidenden Frage nach der Gültigkeit des Papstamtes von Papst Franziskus ist die in der Kirchengeschichte vorherrschende Praxis, mit der Fälle von mutmaßlich ungültigen Papstverzichten oder -wahlen gelöst wurden. In dieser vorherrschenden Praxis zeigte sich der „ Sensus perennis ecclesiae“ . 

Das Prinzip der ad litteram (buchstabengetreu) angewandten Legalität bzw. des Rechtspositivismus wurde in der großen Praxis der Kirche nicht als absolutes Prinzip angesehen, da die Gesetzgebung der Papstwahl nur ein menschliches (positives) Gesetz und kein göttliches (offenbartes) Gesetz ist. 

Diese sichtbare Existenz des Oberhauptes und die Gewissheit darüber sind von der Natur der Kirche selbst gefordert. Die Universalkirche kann nicht über längere Zeit ohne einen sichtbaren obersten Hirten, ohne den Nachfolger Petri, bestehen, da die Lebenstätigkeit der Universalkirche von ihrem sichtbaren Oberhaupt abhängt, wie zum Beispiel die Ernennung von Diözesanbischöfen und Kardinälen, Ernennungen, die die Existenz eines gültigen Papstes voraussetzen. Das geistliche Wohl der Gläubigen wiederum hängt von einer gültigen Ernennung eines Bischofs ab, da im Falle einer ungültigen Bischofsernennung (aufgrund eines ungültigen Papstes) den Priestern die pastorale Zuständigkeit (z. B. zur Abnahme von Beichten, zur Trauung) fehlt. 

Auch jene Dispensen und Ablässe, die nur der römische Pontifex zum geistlichen Wohl und ewigen Heil der Seelen gewährt, hängen von dieser Existenz und dieser Gewissheit ab. Die Anwendung des Prinzips der Jurisdiktionszuweisung in diesem Fall würde das Merkmal der Sichtbarkeit der Kirche untergraben und wäre im Wesentlichen die Position der Sedisvakantismus-Theorie.  

Die Akzeptanz der Möglichkeit einer längeren Vakanz des Heiligen Stuhls ( sedisvacantia papalis) führt leicht zum Geist des Sedisvakantismus, der letztlich eine Art sektiererisches und quasi-häretisches Phänomen darstellt, das in den letzten sechzig Jahren aufgrund der Probleme mit dem Zweiten Vatikanum und den Konzils- und Nachkonziliarpäpsten aufgetreten ist. 

Die Kirche bietet ein Heilmittel für umstrittene Wahlen 

Das geistige Wohl und die ewige Erlösung der Gläubigen ist das oberste Gesetz im normativen System der Kirche. Aus diesem Grund gibt es das Prinzip der supplet ecclesia („die Kirche ergänzt“) oder der sanatio in radice („ Heilung an der Wurzel“), d. h. die Kirche ergänzt, was im Falle der Sakramente, die Jurisdiktionsvollmachten erfordern, wie z. B. Beichte, Ehe, Firmung, die Bürden der Messmeinungen, gegen das positive menschliche Gesetz verstieß. 

Geleitet von diesem wahrhaft pastoralen Prinzip hat der Instinkt der Kirche auch in Zweifelsfällen hinsichtlich eines Verzichts oder einer Papstwahl das Prinzip der „supplet ecclesia“ bzw. der „sanatio in radice“ angewandt. Konkret drückte sich die „sanatio in radice“ einer ungültigen Papstwahl in der friedlichen und moralisch universellen Akzeptanz des neuen Papstes durch das Episkopat und das katholische Volk aus, sowie in der Tatsache, dass dieser gewählte, angeblich ungültige Papst im Kanon der Messe von praktisch dem gesamten katholischen Klerus benannt wurde. "

Quelle: Bischof A. Schneider, LifeSiteNews

 
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LifeSiteNews ) — Der sicherste Richtwert in der entscheidenden Frage nach der Gültigkeit des Papstamtes von Papst Franziskus ist die in der Kirchengeschichte vorherrschende Praxis, mit der Fälle von mutmaßlich ungültigen Papstverzichten oder -wahlen gelöst wurden. In dieser vorherrschenden Praxis zeigte sich der „ Sensus perennis ecclesiae“ . 

Das Prinzip der ad litteram (buchstabengetreu) angewandten Legalität bzw. des Rechtspositivismus wurde in der großen Praxis der Kirche nicht als absolutes Prinzip angesehen, da die Gesetzgebung der Papstwahl nur ein menschliches (positives) Gesetz und kein göttliches (offenbartes) Gesetz ist. 

Das menschliche Gesetz, das die Übernahme des Papstamtes oder die Entlassung aus dem Papstamt regelt, muss dem höheren Wohl der gesamten Kirche untergeordnet sein. In diesem Fall geht es um die reale Existenz des sichtbaren Oberhaupts der Kirche und die Gewissheit dieser Existenz für den gesamten Leib der Kirche, Klerus und Gläubige. 

Diese sichtbare Existenz des Oberhauptes und die Gewissheit darüber sind von der Natur der Kirche selbst gefordert. Die Universalkirche kann nicht über längere Zeit ohne einen sichtbaren obersten Hirten, ohne den Nachfolger Petri, bestehen, da die Lebenstätigkeit der Universalkirche von ihrem sichtbaren Oberhaupt abhängt, wie zum Beispiel die Ernennung von Diözesanbischöfen und Kardinälen, Ernennungen, die die Existenz eines gültigen Papstes voraussetzen. Das geistliche Wohl der Gläubigen wiederum hängt von einer gültigen Ernennung eines Bischofs ab, da im Falle einer ungültigen Bischofsernennung (aufgrund eines ungültigen Papstes) den Priestern die pastorale Zuständigkeit (z. B. zur Abnahme von Beichten, zur Trauung) fehlt. 

Auch jene Dispensen und Ablässe, die nur der römische Pontifex zum geistlichen Wohl und ewigen Heil der Seelen gewährt, hängen von dieser Existenz und dieser Gewissheit ab. Die Anwendung des Prinzips der Jurisdiktionszuweisung in diesem Fall würde das Merkmal der Sichtbarkeit der Kirche untergraben und wäre im Wesentlichen die Position der Sedisvakantismus-Theorie.  

Die Akzeptanz der Möglichkeit einer längeren Vakanz des Heiligen Stuhls ( sedisvacantia papalis) führt leicht zum Geist des Sedisvakantismus, der letztlich eine Art sektiererisches und quasi-häretisches Phänomen darstellt, das in den letzten sechzig Jahren aufgrund der Probleme mit dem Zweiten Vatikanum und den Konzils- und Nachkonziliarpäpsten aufgetreten ist. 

Die Kirche bietet ein Heilmittel für umstrittene Wahlen 

Das geistige Wohl und die ewige Erlösung der Gläubigen ist das oberste Gesetz im normativen System der Kirche. Aus diesem Grund gibt es das Prinzip der supplet ecclesia („die Kirche ergänzt“) oder der sanatio in radice („ Heilung an der Wurzel“), d. h. die Kirche ergänzt, was im Falle der Sakramente, die Jurisdiktionsvollmachten erfordern, wie z. B. Beichte, Ehe, Firmung, die Bürden der Messmeinungen, gegen das positive menschliche Gesetz verstieß. 

Geleitet von diesem wahrhaft pastoralen Prinzip hat der Instinkt der Kirche auch in Zweifelsfällen hinsichtlich eines Verzichts oder einer Papstwahl das Prinzip der „supplet ecclesia“ bzw. der „sanatio in radice“ angewandt. Konkret drückte sich die „sanatio in radice“ einer ungültigen Papstwahl in der friedlichen und moralisch universellen Akzeptanz des neuen Papstes durch das Episkopat und das katholische Volk aus, sowie in der Tatsache, dass dieser gewählte, angeblich ungültige Papst im Kanon der Messe von praktisch dem gesamten katholischen Klerus benannt wurde. 

LESEN SIE: Was Benedikt mit „Papst Emeritus“ meinte: eine Antwort an Herrn O’Reilly

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Gültige Päpste durch offenbar ungültige Wahl gewählt

Papst Urban VI. war unter enormem Druck und Drohungen des römischen Volkes gewählt worden. Einige wahlberechtigte Kardinäle fürchteten sogar um ihr Leben. Eine solche Atmosphäre herrschte bei der Wahl Urbans VI. im Jahr 1378. Bei der Krönung des neuen Papstes erwiesen ihm alle wahlberechtigten Kardinäle ihre Ehrerbietung und erkannten ihn während der ersten Monate seines Pontifikats als Papst an. Nach einigen Monaten jedoch begannen einige Kardinäle, vor allem die französischen, an der Gültigkeit der Wahl zu zweifeln, angesichts der bedrohlichen Umstände und des moralischen Drucks, dem sie während der Wahl ausgesetzt waren. Aus diesem Grund wählten diese Kardinäle einen neuen Papst namens Clemens VII., einen Franzosen, der Avignon zu seiner Residenz wählte. Er und seine Nachfolger wurden von der römischen Kirche stets als Gegenpäpste betrachtet (siehe die Ausgaben des Annuario Pontificio ). Damit begann eine der verheerendsten Krisen der Kirchengeschichte: das Große Abendländische Schisma, das fast vierzig Jahre dauerte, die Einheit der Kirche zerriss und dem spirituellen Wohl der Seelen großen Schaden zufügte. 

Die römische Kirche hat Urban VI. trotz der wahrscheinlich ungültigen Faktoren seiner Wahl immer als gültigen Papst anerkannt. Die Tatsache, dass selbst Heilige wie der heilige Vinzenz Ferrer zu einer Zeit den Gegenpapst Clemens VII. als den einzig gültigen Papst anerkannten, ist kein überzeugendes Argument, da Heilige in all ihren Meinungen nicht unfehlbar sind. Derselbe heilige Vinzenz Ferrer gab später den Gegenpapst Clemens VII. von Avignon auf und erkannte den Papst in Rom an. 

Papst Coelestin V. verzichtete auf sein Amt unter dem Druck und den Unterstellungen des mächtigen Kardinals Benedetto Gaetani, der ihm im Jahr 1294 als Papst Bonifatius VIII. nachfolgte. Aus diesem Grund erkannte ein Teil der Gläubigen und des Klerus dieser Zeit Bonifatius VIII. nie als gültigen Papst an. Die römische Kirche betrachtete Bonifatius VIII. jedoch als legitimen Papst, da die Akzeptanz von Bonifatius VIII. durch die überwiegende Mehrheit des Episkopats und der Gläubigen die möglicherweise ungültigen Umstände sowohl des Verzichts von Coelestin V. als auch der Wahl von Bonifatius VIII. „an der Wurzel“ heilte. 

Die folgende Erklärung von Professor Roberto de Mattei demonstriert überzeugend die Widersprüchlichkeit der Theorien über ein ungültiges Pontifikat von Papst Franziskus: 

Es spielte keine Rolle, dass Monsignore Georg Gänswein in einer Erklärung gegenüber LifeSiteNews am 14. Februar 2019 die Gültigkeit des Verzichts von Benedikt XVI. auf das Petrusamt bekräftigte, indem er erklärte, dass „es nur einen rechtmäßig gewählten Papst gibt – und das ist Franziskus“. Zu diesem Zeitpunkt war die Idee einer möglichen Neudefinition des päpstlichen Dienstes [ munus – Anm. d. Red.] bereits auf den Weg gebracht worden. 

Manche behaupten, die Absicht Papst Benedikts sei die Aufrechterhaltung des Papsttums gewesen, indem er ein Amt annahm, das in zwei Teile geteilt werden könnte. Das ist jedoch ein schwerwiegender Irrtum, da die monarchische und einheitliche Natur des Papsttums von Gottes Gnaden ist.

Gott allein beurteilt die Absichten, wohingegen das Kirchenrecht sich lediglich auf die Beurteilung des äußeren Verhaltens der Getauften beschränkt. „Ein bekannter Satz des Kirchenrechts … besagt: ‚ De internis non iudicat praetor‘ ; ein Richter beurteilt keine inneren Dinge“, schreibt De Mattei. 

Wenn Papst Benedikt der einzig gültige und legitime Papst wäre, was wäre nach seinem Tod geschehen? De Mattei schreibt: „Das Paradoxe ist, dass man sich juristischer Sophismen bedient, um die Ungültigkeit von Benedikts Verzicht zu beweisen, um dann aber das Problem der Nachfolge von Benedikt oder Franziskus zu lösen , müsste man auf außerkanonische Lösungen zurückgreifen.“ (vgl. Die Unbekannten am Ende eines Pontifikats ; ursprünglich in Corrispondenza Romana , 1. Juli 2020) 

Warum die Theorie von der Ungültigkeit des Papsttums von Franziskus eine Sackgasse ist 

Die Hypothese eines ungültigen Verzichts von Benedikt XVI. und damit der Ungültigkeit des Papsttums von Franziskus ist in der Tat eine Sackgasse. Elf Jahre lang wäre der Apostolische Stuhl de facto vakant gewesen, da Benedikt XVI. keine Regierungshandlung, keine Ernennung von Bischöfen oder Kardinälen, keine Dispens, keine Ablässe usw. vorgenommen hätte. Aus diesem Grund wäre die Universalkirche in ihrem sichtbaren Aspekt gelähmt. Eine solche Annahme käme in der Praxis einer Sedisvakantismus-Haltung gleich.

In den letzten elf Jahren wären alle Ernennungen von Apostolischen Nuntien, Diözesanbischöfen und Kardinälen, alle päpstlichen Dispensen und alle von den Gläubigen gewährten und genutzten Ablässe null und nichtig und hätten schädliche Folgen für das geistige Wohl der Seelen (illegitime Bischöfe, ungültige bischöfliche Jurisdiktionen usw.). Alle von Papst Franziskus nominierten Kardinäle wären ungültig, das heißt, sie wären keine Kardinäle, und dies würde auf die meisten Mitglieder des derzeitigen Kardinalskollegiums zutreffen. 

Eine weitere rein hypothetische Situation: Wenn Benedikt XVI. ein extrem liberaler und nahezu ketzerischer Papst gewesen wäre und 2013 unter ähnlichen Umständen wie jenen, die 2013 tatsächlich eintraten (und daher möglicherweise Elemente der Ungültigkeit aufweisen), auf sein Amt verzichtet hätte und wenn dann ein neuer Papst mit absolut traditionellem Geist gewählt worden wäre und wenn dieser neue Papst – vermutlich ungültig gewählt wegen des ungültigen Verzichts seines liberalen Vorgängers und wegen der Verletzung einiger Normen des Konklaves – begonnen hätte, die Kirche im wahren katholischen Sinne zu reformieren: gute Bischöfe und Kardinäle zu ernennen, Glaubensbekenntnisse oder Ex-cathedra -Erklärungen abzugeben, um den katholischen Glauben gegen die gegenwärtigen Irrtümer innerhalb der Kirche zu verteidigen, dann würde sicherlich kein guter Kardinal, Bischof oder Katholik [Laie] diesen neuen, zu 100 Prozent katholischen Papst jetzt als illegitimen Papst betrachten oder seinen Verzicht und die Rückkehr des alten liberalen Pontifex an die Macht fordern. 

Eine weitere hypothetische Situation: Würden alle von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. nominierten Kardinäle sterben, würde das Kardinalskollegium nur noch aus von Papst Franziskus ernannten Kardinälen bestehen. Doch nach der Theorie des ungültigen Pontifikats von Franziskus wären sie alle keine Kardinäle, und daher gäbe es kein Kardinalskollegium mehr. Daraus würde folgen, dass es keine gültigen Wahlmänner mehr gäbe, die eine neue Papstwahl durchführen könnten.

Das Gesetz, wonach Kardinäle die einzigen gültigen Wahlmänner des Papstes sind, ist seit dem 11. Jahrhundert in Kraft und wurde von den römischen Pontifex sanktioniert. Daher ist nur ein römischer Pontifex befugt, das Gesetz zur Papstwahl zu ändern und eine Regel zu sanktionieren, die Wahlmänner zulässt, die keine Kardinäle sind. Wenn man hypothetisch der Theorie des ungültigen Pontifikats von Franziskus folgt und alle vor der Wahl von Papst Franziskus ernannten Kardinäle sterben, wäre es nicht möglich, einen neuen Pontifex gültig zu wählen. Die Kirche wäre in einer Sackgasse. 

LESEN SIE: Warum der Rücktritt von Papst Benedikt gültig war: eine Antwort an Dr. Mazza 

Die Hypothese, dass Benedikt XVI. der einzig gültige Papst war und Papst Franziskus daher ein ungültiger Papst ist, widerspricht nicht nur der bewährten und vernünftigen Praxis der großen Tradition der Kirche, sondern auch dem gesunden Menschenverstand. Darüber hinaus verabsolutiert man in diesem Fall den Aspekt der Legalität, d. h. in unserem Fall die menschlichen Normen der Absage und der Papstwahl, zum Nachteil des Seelenheils, da Unsicherheit über die Gültigkeit der Regierungsakte der Kirche eingeführt wird, was die sichtbare Natur der Kirche untergräbt. Darüber hinaus nähert man sich der Mentalität des Sedisvakantismus. Der sicherere Weg ( via tutior ) und das Beispiel der beständigen Praxis der großen Tradition der Kirche müssen auch in unserem vorliegenden Fall befolgt werden.  

Was können wir gegen das Verhalten von Papst Franziskus tun? 

Die Art, auf das verwirrende Verhalten von Papst Franziskus zu reagieren, besteht darin, ihn öffentlich wegen seiner Fehler zu ermahnen. Dies muss jedoch mit allem gebotenen Respekt geschehen. Dann muss man ein Glaubensbekenntnis ablegen, indem man jene Wahrheiten spezifiziert, denen Papst Franziskus widersprochen oder die er durch seine Zweideutigkeiten untergraben hat. Dann muss man Wiedergutmachung leisten. Man muss Gott auch um die Gnade der Bekehrung von Papst Franziskus und um das göttliche Eingreifen bitten, um diese beispiellose Krise zu lösen. Dennoch ist Papst Franziskus sicherlich der gültige Papst. 

Unser Herr Jesus Christus hält das Ruder des Kirchenschiffs selbst während der schwersten Stürme in seinen Händen, zu denen auch das Pontifikat eines doktrinell zweideutigen Papstes gehören könnte. Solche Stürme sind jedoch im Vergleich zu anderen großen Krisen während der zweitausendjährigen Existenz der Streitenden Kirche relativ kurz. 

Inmitten der Verwirrung und des Sturms im Leben der Kirche unserer Tage wird sich unser Herr erheben und die Winde und das Meer tadeln (siehe Mt. 8:24 , und es wird eine Zeit der Ruhe, der Glaubenssicherheit, der liturgischen Heiligkeit und der Heiligkeit der Priester, Bischöfe und Päpste gewährt. In einer Situation, die aus menschlicher Sicht hoffnungslos erscheint, müssen wir unseren unerschütterlichen Glauben an die göttliche Wahrheit erneuern, dass die Pforten der Hölle die katholische Kirche niemals überwältigen werden.  

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