In einem Exklusiv-Beitrag für LifeSite News begründet Bischof Athanasius Schneider,. warum Papst Franziskus der legitime Papst ist. Hier geht´s zum Original: klicken
"EXKLUSIV: BISCHOF SCHNEIDER ERKLÄRT, WARUM FRANZISKUS SEINER MEINUNG NACH DER PAPST SEIN MUSS"
Die Hypothese eines ungültigen Rücktritts Benedikts XVI. und damit einer Ungültigkeit des Pontifikates von Franziskus ist eine Sackgasse. Der Apostolische Stuhl wäre dann elf Jahre lang de facto vakant gewesen.
Der sicherste Richtwert in der entscheidenden Frage nach der Gültigkeit des Papstamtes von Papst Franziskus ist die in der Kirchengeschichte vorherrschende Praxis, mit der Fälle von mutmaßlich ungültigen Papstverzichten oder -wahlen gelöst wurden. In dieser vorherrschenden Praxis zeigte sich der „ Sensus perennis ecclesiae“ .
Das Prinzip der ad litteram (buchstabengetreu) angewandten Legalität bzw. des Rechtspositivismus wurde in der großen Praxis der Kirche nicht als absolutes Prinzip angesehen, da die Gesetzgebung der Papstwahl nur ein menschliches (positives) Gesetz und kein göttliches (offenbartes) Gesetz ist.
Diese sichtbare Existenz des Oberhauptes und die Gewissheit darüber sind von der Natur der Kirche selbst gefordert. Die Universalkirche kann nicht über längere Zeit ohne einen sichtbaren obersten Hirten, ohne den Nachfolger Petri, bestehen, da die Lebenstätigkeit der Universalkirche von ihrem sichtbaren Oberhaupt abhängt, wie zum Beispiel die Ernennung von Diözesanbischöfen und Kardinälen, Ernennungen, die die Existenz eines gültigen Papstes voraussetzen. Das geistliche Wohl der Gläubigen wiederum hängt von einer gültigen Ernennung eines Bischofs ab, da im Falle einer ungültigen Bischofsernennung (aufgrund eines ungültigen Papstes) den Priestern die pastorale Zuständigkeit (z. B. zur Abnahme von Beichten, zur Trauung) fehlt.
Auch jene Dispensen und Ablässe, die nur der römische Pontifex zum geistlichen Wohl und ewigen Heil der Seelen gewährt, hängen von dieser Existenz und dieser Gewissheit ab. Die Anwendung des Prinzips der Jurisdiktionszuweisung in diesem Fall würde das Merkmal der Sichtbarkeit der Kirche untergraben und wäre im Wesentlichen die Position der Sedisvakantismus-Theorie.
Die Akzeptanz der Möglichkeit einer längeren Vakanz des Heiligen Stuhls ( sedisvacantia papalis) führt leicht zum Geist des Sedisvakantismus, der letztlich eine Art sektiererisches und quasi-häretisches Phänomen darstellt, das in den letzten sechzig Jahren aufgrund der Probleme mit dem Zweiten Vatikanum und den Konzils- und Nachkonziliarpäpsten aufgetreten ist.
Die Kirche bietet ein Heilmittel für umstrittene Wahlen
Das geistige Wohl und die ewige Erlösung der Gläubigen ist das oberste Gesetz im normativen System der Kirche. Aus diesem Grund gibt es das Prinzip der supplet ecclesia („die Kirche ergänzt“) oder der sanatio in radice („ Heilung an der Wurzel“), d. h. die Kirche ergänzt, was im Falle der Sakramente, die Jurisdiktionsvollmachten erfordern, wie z. B. Beichte, Ehe, Firmung, die Bürden der Messmeinungen, gegen das positive menschliche Gesetz verstieß.
Geleitet von diesem wahrhaft pastoralen Prinzip hat der Instinkt der Kirche auch in Zweifelsfällen hinsichtlich eines Verzichts oder einer Papstwahl das Prinzip der „supplet ecclesia“ bzw. der „sanatio in radice“ angewandt. Konkret drückte sich die „sanatio in radice“ einer ungültigen Papstwahl in der friedlichen und moralisch universellen Akzeptanz des neuen Papstes durch das Episkopat und das katholische Volk aus, sowie in der Tatsache, dass dieser gewählte, angeblich ungültige Papst im Kanon der Messe von praktisch dem gesamten katholischen Klerus benannt wurde. "
Quelle: Bischof A. Schneider, LifeSiteNews
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.