Martin Stolzenau veröffentlicht in "Die Tagespost" einen Artikel über die deutsche Rechtsgeschichte, den Sachsen-Spiegel und seiune Bedeutung. Hier geht´s zum Original: klicken
Unter dem Titel:
"DEN SACHSEN DEN SPIEGEL VORGEHALTEN
Der lange Arm des Rechts: Erst vor 125 Jahren wurde der „Sachsenspiegel“ offiziell abgelöst.
beginnt der Artikel so - ZITAT :
"Am 1. Januar 1900 endete im Deutschen Kaiserreich offiziell die Rechtsprechung auf der Grundlage des historischen „Sachsenspiegels“. Er wurde durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst. Der „Sachsenspiegel“ gilt neben dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch als eines der ältesten Dokumente der deutschen Rechtsgeschichte und erlangte europäische Bedeutung. Auf seiner Grundlage wurde nicht nur im Deutschen Reich, sondern auch in anderen Ländern lange Zeit Recht gesprochen. Als Verfasser der Rechtsprosa gilt der ritterliche Schöffe Eike von Repgow aus Anhalt, der darin den Grafen Hoyer von Falkenstein, den damaligen Stiftsvogt von Quedlinburg, als seinen Lehnsherrn bezeichnet und die Ausarbeitung mit vielen Abbildungen wohl vor rund 800 Jahren auf dessen Burg Falkenstein im Harz vornahm." (...) Quelle: M. Stolzenau, Die Tagespost
"Am 1. Januar 1900 endete im Deutschen Kaiserreich offiziell die Rechtsprechung auf der Grundlage des historischen „Sachsenspiegels“. Er wurde durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst. Der „Sachsenspiegel“ gilt neben dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch als eines der ältesten Dokumente der deutschen Rechtsgeschichte und erlangte europäische Bedeutung. Auf seiner Grundlage wurde nicht nur im Deutschen Reich, sondern auch in anderen Ländern lange Zeit Recht gesprochen. Als Verfasser der Rechtsprosa gilt der ritterliche Schöffe Eike von Repgow aus Anhalt, der darin den Grafen Hoyer von Falkenstein, den damaligen Stiftsvogt von Quedlinburg, als seinen Lehnsherrn bezeichnet und die Ausarbeitung mit vielen Abbildungen wohl vor rund 800 Jahren auf dessen Burg Falkenstein im Harz vornahm." (...) Quelle: M. Stolzenau, Die Tagespost
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