Guido Horst kommentiert in "Die Tagespost" die causa Becciu -auch unter rechtlichen Aspekten.
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Unter dem Titel:
"IM FALL BECCIU STEHT DAS URTEIL VOR DER ANKLAGE"
beginnt der Artikel so- ZITAT:
"Juristische Verfahren laufen eigentlich anders. Zuerst kommt die Anklage – etwa einer Staatsanwaltschaft –, dann hat die Verteidigung das Wort, am Ende fällen Richter das Urteil. In der causa Becciu lief es genau andersherum: Zuerst verkündete der Richter, in diesem Fall der Papst selbst, das Urteil, das der vatikanische Pressesaal mit einer knappen Mitteilung öffentlich machte: Verlust des Amtes und der Rechte als Kardinal. Eine harte Strafe, die es so noch nie gegeben hat. Dann kam das Plädoyer des Verteidigers. Kardinal Giovanni Angelo Becciu musste diesen Part selbst übernehmen." (...)
Quelle: G.Horst, Die Tagespost
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