Dienstag, 21. Mai 2013

Heute in Rom


"Die wahre Macht besteht darin, anderen zu dienen" so die Worte von Papst Franziskus bei der Morgenmesse.



(K)ein Exorzismus
zwischen dem Fernsehsender der Italienischen Bischofskonferenz CEI,  TV 2000 und Pressesprecher Lombardi kam es zu verbalen Differenzen über die von TV 2000 aufgestellte Behauptung, Papst Franziskus habe nach der Pfingstmesse bei einem der teilnehmenden Kranken am Rande des Petersplatzes einen Exorzismus ausgeführt.
Der Videoclip von TV 2000 ging u.a. durch die Übernahme durch die üblichen Journale ( z.B. Repubblica)  gleich über youtube in die Welt. Von denen hinzugezogene "Fachleute" bestätigten denn auch , daß es sich um ein typisches Exorzismusgebet gehandelt habe.
Das wurde von Pater Lombardi rigoros bestritten, der sagte- es habe sich um ein Gebet für einen Kranken und eine Segensgeste gehandelt.
Der Chef von TV 2000 Dino Boffo hat sich inzwischen offiziell  für die "!Falschbehauptung" seines Senders entschuldigt.



Was Pater Lombardi sagte : hier klicken und hier
und wer will kann sich hier das inkriminierte Video anschauen



besonders die deutschsprachigen Medien mögen sich nicht leicht von der Exorzismus-Idee trennen, je weniger sie davon verstehen desto mehr schreiben sie darüber ( aber das ist ja keine Ausnahme).

5 Kommentare:

  1. Segensgebet oder Exorzismusgebet, wo ist das Problem? Darf der Papst das nicht machen?

    Armin Schwibach verweist auf folgenden Link.
    http://www.ansa.it/web/notizie/rubriche/mondo/2013/05/21/Amorth-Papa-ha-fatto-esorcismo-chi-nega-ha-capito_8742033.html

    Lt. Padre Gabriele Amorth war es ein Exorzismus!

    AntwortenLöschen
  2. Also mir kommt das Lombardi-Statement irgendwie komisch vor. Es war schon auffallend, dass der Papst nur in diesem EINEN Fall diese spezielle "Segensgeste" getan hat, obwohl da noch jede Menge andere Kranke in Rollstühlen waren, die er aber behandelt hat wie üblich.
    Wenn es wirklich ein Exorzismus war, dann war es halt ein Exorzismus. Was ist das Problem? Das Rituale Romanum regelt, wie es gemacht wird, Can. 1172 des Kirchenrechts regelt, wer exorzieren darf (jemand, der vom Ortsbischof eine "besondere und ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat"). Der Papst ist der Ortsbischof von Rom und hat sich (falls es ein Exorzismus war) eben selber die Erlaubnis gegeben. So what?

    AntwortenLöschen
  3. Stimmt! Pater G.Amorth, Dekan der italienischen Exorzisten, hat inzwischen in der Rai ausdrücklich bestätigt( worauf anonymus oben auch hinweist), daß es sich bei der Handauflegung und dem Gebet um einen Exorzismus gehandelt habe- der Papst sei von einem der begleitenden mexikanischen Bischöfe explizit darum gebeten worden. Warum das von Pater Lombardi so massiv bestritten wurde- weiß ich nicht.

    AntwortenLöschen
  4. Ich nehme einfach mal an, dass dem Pater Lombardi der Milengo Fall noch in den Knochen steckt.
    Soweit ich das Video interpretiere, hat Franziskus bei den ersten der Rollstuhl Fahrer die gleiche Segensgeste gemacht und manche Priester machen eine solche Geste bei der Beichte (dort wo es geht, also NIghtfever ähnliches Ambiente).
    Es gibt manche Priester die erzählen dass bei JPII sich massenweise die Dämonen davon gemacht hätten.
    Aber wie sagt Jesus "Freut euch nicht darüber, dass euch die Geister gehorchen, freut euch darüber dass eure Namen im Himmel verzeichnet sind" (Lk, 10, 20).

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Nein, es war nicht die selbe Geste. Es war nur ein Kreuzzeichen auf die Stirn und ein bisschen ein Tätscheln, der Papst hat dabei gelächelt. Beim Zweiten hat es deutlich länger gedauert, die Geste war ausgesprochen energisch und konzentriert. Als der Mann nach unten gesackt ist, ist der Papst mit den Händen so weit gefolgt, dass die Hände auf dem Kopf geblieben sind. Von Lächeln keine Spur.
      Was auch seltsam war: Einer der Begleiter des Papstes hat dem Priester, der hinter dem Kranken?/Besessenen? gestanden ist, irgendwelche Papiere richtiggehend aus der Hand gerissen.
      Aber wie schon gesagt - falls es ein Exorzismus war: Was soll's?

      Löschen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.