Mittwoch, 18. September 2013

Der Widerspruch blieb nicht aus


Gegen das Vorgehen der Ordenskongregation, und das auf ausdrücklichen Wunsch Papst Franziskus´ wie im Anschreiben an die FFI betont wurde, -vorläufige Verbot, die Hl. Messe nach dem Ordo Vetus zu feiern,
haben jetzt 4 katholische Gelehrte Italiens Protest eingelegt und eine Eingabe an den Hl. Stuhl gemacht.
Sie haben das Dekret einer eingehenden und kritischen Prüfung unterzogen und stellen nun die Frage, ob das Motu Proprio Summorum Pontificum für alle Katholiken gilt oder nicht.
Unterzeichnet haben der Historiker Roberto de Mattei, der Rechtsphilosoph Mario Palmaro- beide lehren an der Universität Rom, sowie der Rechtswissenschaftler Andrea Sandi -katholische Universität Mailand und der Philosoph Giovanni Turco, Universität Udine.
Im Begleitschreiben des am 14. September überreichten Schreibens heißt es wörtlich:

„Die von uns koordinierte Analyse wurde von einer interdisziplinären Gruppe von Wissenschaftlern verfaßt, die in ihrem Gewissen die Pflicht verspürten, zur Frage, die von universalem Interesse ist, eine fundierte Überlegung vorzulegen, aber auch im Bewußtsein, daß es das Recht der Gläubigen ist, gemäß Kirchenrecht (Can. 212) den Hirten Stellungnahmen zum Leben der Kirche zu unterbreiten. Sie erkennen im Dekret eine Reihe von schwerwiegenden Problemen, die die Respektierung des Naturrechts und des Kirchenrechts und nicht zuletzt auch die Lex credendi betreffen, und die für die gesamte katholische Welt Geltung haben. Der Grad ihrer Schwere verdient es, daß sie in ihrer Tragweite und in ihren Folgen bedacht werden.“
Quelle : L´Espresso, www, chiesa. Sandro Magister,  katholisches.info

In ihrem Brief stellen die vier Autoren auch noch einmal ganz klar heraus. daß das Recht, die Messe nach dem Usus Antiquior zu zelebrieren, kein Ausnahmerecht ist, das nur auf spezielle Bitte und Antrag hin gewährt oder verweigert werden kann- wie übrigens auch außerordentlich deutlich im Motu Proprio formuliert ist.
Man darf auf die Antwort aus der Kurie- vielleicht sogar einen Brief des Papstes- gespannt sein.

Hier geht´s zum Artikel von katholisches.info  klicken und hier zum Original von Sandro Magister: klicken

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.