Dienstag, 5. August 2014

Selektive Barmherzigkeit

Bereits 3 Monate nach der Heiligsprechung Papst Johannes Pauls II widerruft  der derzeitige Bischof von Rom eine -nach kanonischem Recht 100% richtige, wasserdichte  Entscheidung seines nun heiligen Vorgängers und hebt die Suspendierung Pater D´Escotos auf.

Wer darf in diesem Pontifikat auf Barmherzigkeit und Nachsicht hoffen und wer nicht?
Da gibt es eine klare Linie:
Hoffen dürfen Befreiungstheologen aller couleur, ob sie Gewaltanwendung gutgeheißen haben oder nicht, Priester, die ein politisches Amt oder ein Regierungsamt übernommen haben,  zumindest wenn es in einem kommunistischen-wenn auch vielleicht diktatorischen- Regime war, gelinde gesagt "umstrittene" Kleriker wie Msgr. Ricca, von dem sich der Pontifex schon mal öffentlich die Wange streicheln läßt*-um nur einige zu nennen. Ihnen wird die päsptliche Nachsicht und Milde zuteil, über sie darf man nicht richten.
Da gilt uneingeschränkt das "who am I to judge?"
Jüngstes Beipiel:  Pater Miguel D´Escoto, der seine kanonische Strafe immer akzeptiert hat. Er soll die Hl. Messe noch einmal feiern dürfen. Barmherzigkeit und Mitleid des Dieners der Diener Gottes,

Nicht hoffen dagegen dürfen schlicht die Traditionalisten und konservativen Katholiken, gleich wie glaubenstreu sie auch seien, man konnte das eindrucksvoll beim Orden der FFI und der Sonderbehandlung für den Ordensgründer Pater Stefano Manelli sehen, er durfte keine Messe am Grab seiner Eltern feiern.
Kein Mitleid, keine Barmherzigkeit des Dieners der Diener Gottes. 
Auch nicht hoffen dürfen Kleriker oder Laien, die dem früheren Erzbischof von Buenos Aires kontra gegeben haben- wie der frühere Nuntius in Argentinien, Erzbischof Adriano Bernardini, die unfreiwillig als Konkurrenten im Konklave wahrgenommen wurden (Kardinal Scola, den der Bischof von Rom brüskiert, wo er nur kann, dessen Wählern im Konklave ergeht es nicht besser- sie wurden ohne Angabe von Gründen kaltgestellt), oder die sonstwie nicht passten ( Tedeschi und von Freyberg, ohne Chance auf Anhörung aus dem Amt gejagt).
Hier gilt das "who am I to judge?" nicht. Von den Pelagianern, Fledermäusen, alten Jungfern und autistischen Narzissten in Pfarrhäusern und Gemeinden gar nicht zu reden.

Was ist nun von einer solchen einerseits litaneimäßig bechworenen aber gespaltenen Barmherzigkeit zu halten?

* wer nicht weiß, was gemeint ist schaue auf der nächsten Seite



Msgr. Ricca und sein  Chef
                           



2 Kommentare:

  1. Tedeschi wurde unter Benedikt in die Wüste geschickt. Schon vergessen?!

    AntwortenLöschen
  2. Da gibt es genau in diesem Fall wahrscheinlich ein Missverständnis. Mit der Befreiungstheologie hat die Suspendierung D'Escotos nichts zu tun, sondern damit, dass D'Escoto Minister war und später Diplomat und ein Jahr lang (bis September 2009) sogar Präsident der Generalversammlung der UNO. Kleriker dürfen nach CIC Can. 285 §3 keine öffentlichen Ämter, "die eine Teilhabe an der Ausübung weltlicher Gewalt mit sich bringen", annehmen. Entweder man ist Priester und hat kein politisches Amt oder man hat ein politisches Amt und ist kein Priester. Es ist oft sogar so, dass Priester, die in die Politik gehen wollen, von sich aus um Suspendierung ansuchen. Die wird ihnen dann auch gewährt. (Ein Beispiel dafür, dass einer deshalb selbst um Laisierung - und nicht nur um Suspendierung - ansuchte, ist der frühere paraguayanische Präsident Lugo.)
    Wenn jemand (z.B. ein alter Mann, der kein Interesse an politischen Ämtern mehr hat) dann um Aufhebung der Suspendierung ansucht, dann ist diese Aufhebung absolut gerechtfertigt und hat definitiv nichts mit Barmherzigkeit oder so zu tun. Wichtig ist nur, dass er dann nicht mehr Politiker ist.
    Also weder ein Grund, den Franziskus ob seiner Barmherzigkeit zu preisen noch einer, ihn deshalb zu kritisieren. Jeder andere Papst hätte das auch getan, auch Johannes Paul II., wenn die Voraussetzungen stimmen.

    AntwortenLöschen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.