Sonntag, 19. Oktober 2014

Ausschnitte aus der Abschluss-Relatio und einige Abstimmungsergebnisse


3 der Paragraphen, die zur Abstimmung standen, fanden nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit von 123 Stimmen und wurden somit abgelehnt. Das sind interessanterweise die, die Kardinal Kasper am meisten am Herzen lagen und in der Forte-Relatio vom Montag stark herausgehoben wurden, die Paragraphen 52, 53 und 55.
Hier ein Ausschnitt aus der Schluß-Relatio der Synode:
.....
52  Die Möglichkeit einer Wiederzulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zum Bußsakrament und zur Eucharistie wurde bedacht. Etliche Synodenväter  bestanden darauf, in Anbetracht der konstituierenden  Beziehung zwischen Teilnahme an der Eucharistie und der Kommunion mit der Kirche und ihrer Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe, bei der aktuellen Praxis zu bleiben. Andere drückten ihre Zustimmung zu einer nicht-generalisierten Zulassung zur Eucharistie in bestimmten, besonderen Situationen und unter ganz speziellen Umständen aus, besonders in irreversiblen Fällen, die mit einer moralischen Verpflichtung Kindern gegenüber verbunden sind, die sonst einem ungerechten Leiden unterworfen würden. Dem möglichen Zugang zu den Sakramenten solle eine Bußperiode unter der Verantwortung des diözesanen Bischofs vorangehen. Diese Überlegung zur Unterscheidung zwischen der objektiven Situation der Sünde und abschwächenden Umständen müsse vertieft werden. Es sei zu bedenken, daß die Zuschreibung und Verantwortlichkeit für eine Tat durch verschiedene psychologische oder soziologische Faktoren verringert oder sogar aufgehoben werden könne.
Dieser Paragraph erreicht nicht die 2/3 Mehrheit:  104 stimmten dafür, 74 dagegen.

53 Einige Synodenväter vertraten die Meinung, daß wiederverheiratete Geschiedene mit Gewinn spirituellen kommunizieren könnten. Andere fragten, warum sie jetzt nicht an der sakramentalen Kommunion teilnehmen können. Eine Vertiefung der Überlegungen zu diesem Problem ist erforderlich, um die Besonderheiten beider Formen klar herauszuarbeiten und ihre Verbindung zur Theologie der Ehe.
Dieser Paragraph erreichte ebenfalls nicht die 2/3 Mehrheit, 112 stimmten dafür, 64 dagegen.




55 Die pastorale Sorge für Personen mit homosexueller Orientierung
Einige Familien sind dem Experiment, mit Personen mit homosexueller Orientierung zusammen zu leben ausgesetzt. Im Hinblick drauf wurde gefragt, welche Pastoral - in Referenz zu dem ,was die Kirche lehrt- für diese Situation passend sei. Es gibt absolut keinen Grund, homosexuelle Verbindungen in irgendeiner Weise oder auch nur entfernt analog zu Gottes Plan für Ehe und Familie zu betrachten. Dennoch müssen Männer und Frauen mit homosexuellen Tendenzen in der Kirche willkommen geheißen werden. JEde ungerechte Diskriminierung ihnen gegenüber muß vermieden werden.
Auch dieser Paragraph erreichte nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit , 118 dafür, 62 dagegen.

56  Es ist absolut inakzeptabel, daß die Hirten der Kirche wegen dieser Dinge unter Druck gesetzt werden und daß internationale Organisationen finanzielle Hilfe für arme Völker an die Einführung von Gesetzen binden, die die gleichgeschlechtliche Ehe etablieren.

Interessant ist auch, daß der Einzige, der einstimmig angenommen wurde, der Paragraph 2 ist:

2 "Ursprung von Freude, tiefen Gefühlen und manchmal auch Verletzungen ist die Familie, die wahre "Schule der Menschheit" (Gaudium et Spes), für die wir ein tiefes Bedürfnis haben. Trotz aller Krisenzeichen für die Institution Familie, die vom "globalen Dorf" bestritten wird, bleibt die Sehnsucht nach Familie lebendig, besonders bei den Jungen und motiviert die Kirche, Expertin der Menschlichkeit, die ihrer Mission treu ist, ohne Zögern und mit tiefer Überzeugung das "Evangelium der Familie" , das uns durch die Offenbarung der Liebe Gottes in Jesus Christus anvertraut und ununterbrochen von den Vätern, den Meistern der Spiritualität und dem Lehramt der Kirche gelehrt wurde, zu verkünden. (.....)"


Quelle: La Santa Sede, rorate caeli











Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.