Mittwoch, 6. Mai 2015

Sandro Magister: "Die deutschen Bischöfe spannen den Karren vor den Ochsen"

Die deutschen  Bischöfe haben es derzeit international schwer- sie werden -wegen ihres Vorpreschens während und nach der Synode kritisch unter die Lupe genommen.
Auf www.chiesa befaßt sich heute Sandro Magister mit ihrem Tun. Hier das Original : klicken

"SYNODE: DIE DEUTSCHEN BISCHÖFE SPANNEN DEN KARREN VOR DEN OCHSEN"

"Die Antworten der Bischofskonferenz auf den präsynodalen Fragebogen beschreibt, was bereits in Deutschland Realität ist:  Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen, Toleranz gegenüber zweiten Ehen , Zustimmung zu homosexuellen  Gemeinschaften"

Nach dem letzten Produkt der DBK zu urteilen, könnte die für den Oktober geplante Familien-Synode  sich als reine Zeitverschwendung erweisen.

Kardinal R. Marx, Erzbischof von München und Präsident der DBK,  hat das am 25. Februar mit einer Bemerkung klar gemacht, die um die Welt ging:
"Wir sind keine Filiale Roms. Jede Bischofskonferenz ist für die pastorale Betreuung in ihrem eigenen kulturellen Umfeld verantwortlich und muß das Evangelium auf ihre eigene, originäre Art verkünden. Wir können nicht warten, bis die Synode uns sagt, wie wir die Pastoral für Ehe und Familie gestalten sollen"

Aber jetzt ist es die DBK selbst, die in ihrer Antwort auf den aus Rom verschickten präsynodalen Fragebogen dieses Konzept schwarz auf weiß dokumentiert hat.
Zur Frage: wie man das Ziel der pastoralen Richtlinien den einzelnen  Kirchen nahebringen könne, schrieben die deutschen Bischöfe de facto:
"Wenn man auf die sozialen und kulturellen Unterschiede eingeht, favorisieren einige Antworten regionale  Regelungen der pastoralen Richtlinien auf Ortsebene. Die Basis könnte auch durch diözesane Diskussionprozesse zum Thema Ehe und Familie geschaffen werden, deren Ergebnis dann mit anderen Ortskirchen diskutiert werden würde. Daran teilzunehmen, wäre allen möglich, die an einem Dialog teilnehmen wollen."

Die Formulierung ist ein bißchen verdreht, aber die Tatsachen sprechen für sich selbst.
In den meisten Diözesen in Deutschland wird den wiederverheirateten Geschiedenen die sakramentale Absolution und die eucharistische Kommunion erteilt- wie bereits im vorhergehenden Dokument der DBK klar gemacht worden war, das am 24. Juni 2014 approbiert und stolz während der Synode im letzten Oktober in Rom präsentiert wurde:
"Theologisch verantwortliche und pastoral angemessene Wege den wiederverheirateten Geschiedenen beizustehen"
Dieses Dokument kann man in Gänze auf der website der DBK lesen, nicht nur im deutschen Original sondern auch in Italienisch, Französisch, Spanisch und Englisch- als Beweis der Pläne dieses Episkopates, der ganzen Welt eine Lektion zu erteilen.




Die gleiche vielsprachige Behandlung haben auch die Antworten auf den präsynodalen Frageborgen erfahren, als sie vor einigen Tagen veröffentlicht wurden (wir erinnern uns 17 Antworten aus Essen, 21 aus Mainz) :
  "Die Berufung und Sendung der Familie in der Kirche und der gegenwärtigen Welt. Antwort der DBK"

Wir zeigen unten eine Reproduktion der dokumentierten Antworten auf die kontroversesten Themen des Fragebogens: die wiederverheirateten Geschiedenen, konfessionell gemischte Ehen, Homosexuelle.
Nicht nur stimmen die deutschen Bischöfe einer Absolution und Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen zu, sie äußern auch die Hoffnung, daß  zivile zweite Ehen in der Kirche gesegnet werden können, dass die Kommuniona auch nicht katholischen Ehepartnern gegeben werden kann und daß die Güte homosexueller Partnerschaften und gleichgeschlechtlicher Ehen anerkannt werde.

Sie schreiben, daß sie nicht im Geringsten planen, die Lehre der Universalen Kirche zu Familie und Ehe zu relativieren. Aber sie erklären nicht, wie man diese Lehre "cum Petro et sub Petro" mit der pastoralen Praxis, die sie in Deutschland eingeführt haben,- in Übereinstimmung bringen kann.

Im Urteil Kardinal Müllers ist so eine Übereinstimmung unmöglich. Im Gegenteil. Die Idee, daß die Bischofskonferenzen ein Lehramt neben dem Lehramt ohne den Papst und ohne Gemeinschaft mit allen Bischöfen seien, ist zutiefst antikatholisch und respektiert die Katholizität der Kirche nicht,"
"Bischofskonferenzen sind kein Lehramt, erinnert der Chef des Vaticanischen Lehramtes Kardinal Marx."
 Müller ist Deutscher, aber in Deutschland betrachten sie ihn -weil er Präfekt der Glaubenskongregation ist- mehr als Römer denn als einen von ihnen.

Ein anderer Kardinal , der auch eher als Römer betrachtet wird, ist Paul Cordes, emeritierter Präsident von Cor Unum. Auch er hat die deutschen Bischöfe kritisiert, die der Welt Lektionen erteilen wollen, obwohl sie eine Kirche in desolatem Zustand leiten, in der viele Priester weder beten noch beichten, in der Zweidrittel der Gläubigen nicht an die Auferstehung Jesu Christi glauben und nur 16% der Katholiken an Gott als Person und nicht als vage Größe glauben.
"Deutscher Prälat bricht mit Kardinal Marx und besteht auf der Treue zu Rom"

 Hier der Link zum in Rom veröffentlichten Dokument zur nächsten Synodensitzung- den Lineamenten
 Sinodo dei Vescovi - "Lineamenta" per la XIV Assemblea Generale Ordinaria"

Diese Lineamenta enthalten auch die Schlussrelatio der vergangenen Synode und die Fragensammlung, auf die die deutschen Bischöfe antworteten.

Hier Ausschnitte aus den Antworten der DBK 

Wiederverheiratete Geschiedene
"Zu Fragen 37–38
Die Frage zur Pastoral für zivil geschiedene und wiederverheiratete Katholiken wurde von allen und meist auch sehr ausführlich beantwortet. Sie beschäftigt viele Gläubige weit über den Kreis derer hinaus, deren Ehe gescheitert ist. Es kann kein Zweifel bestehen, dass hier eine Schlüsselstelle für die Glaubwürdigkeit der Kirche bestehen bleibt.
Die Erwartung, dass die Bischofssynode in diesem Punkt neue Wege der Pastoral eröffnet, ist unter den Gläubigen sehr hoch. Dabei fällt auf, dass die Stellungnahmen aus dem Volk Gottes keineswegs einem undifferenzierten Ruf nach Barmherzigkeit folgen, sondern theologisch differenziert argumentieren. Das Zerbrechen einer Ehe ist ein schmerzhafter, von Schuldgefühlen begleiteter Prozess.
Die Gläubigen erwarten, dass die Kirche Menschen, deren Ehe zerbrochen ist, mit Hilfe und Verständnis begleitet und sie nicht an den Rand der Gemeinschaft drängt. Sie sollen vielmehr zur aktiven Mitarbeit in der Gemeinde ermutigt werden (vgl. a. Familiaris consortio, Nr. 84). Aus dieser Perspektive wird auch die Frage nach einer möglichen Zulassung von zivil geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken zur Beichte und zur sakramentalen Kommunion erörtert.
Die Sakramente werden vor allem als Mittel des Heils verstanden, in denen Christus den Schwachen und Schuldiggewordenen zur Hilfe kommt. Der Ausschluss von den Sakramenten, vor allem wenn er wie bei wiederverheirateten Geschiedenen dauerhaft ist, steht für den weitaus größeren Teil der Katholiken in Widerspruch zu ihrer Glaubensüberzeugung, dass Gott jede Sünde verzeiht, die Chance der Umkehr eröffnet und einen Neubeginn im Leben ermöglicht.
Mit Blick auf den Sakramentenempfang erwartet der Großteil der Gläubigen keine im Verborgenen vollzogenen pastoralen Ausnahmen, sondern strukturelle Lösungen. Dabei geht es nicht um eine unterschiedslose, sondern um eine an Kriterien gebundene Zulassung zu den Sakramenten. Nur wenige Gläubige lehnen eine Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion grundsätzlich ab, weil sie fürchten, dass das Zeugnis der Kirche für die Unauflöslichkeit der Ehe dadurch verdunkelt werden könnte.
Diese Befürchtung wird von der großen Mehrheit der Gläubigen nicht geteilt. Daher findet der Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. Juni 2014 über „Theologisch verantwortbare und pastoral angemessene Wege zur Begleitung wiederverheirateter Geschiedener“, der als Anlage beigefügt ist, im Volk Gottes große Zustimmung.
In unserem Beschluss haben wir angeregt, zivil geschiedene und wiederverheiratete Gläubige dann zum Sakrament der Buße und zur Kommunion zuzulassen, wenn das gemeinsame Leben in der kanonisch gültige Ehe definitiv gescheitert ist, die Verbindlichkeiten aus dieser Ehe geklärt sind, die Schuld am Zerbrechen der ehelichen Lebensgemeinschaft bereut wurde und der aufrechte Wille besteht, die zweite zivile Ehe aus dem Glauben zu leben und die Kinder im Glauben zu erziehen. - 15 - Darüber hinaus wird angeregt, das Scheitern einer Ehe kirchenrechtlich, dogmatisch und pastoral neu zu durchdenken und liturgische Formen zu entwickeln, in denen der Schmerz über die Trennung und die Klage über Verletzungen oder Demütigungen, aber auch die Hoffnung auf einen Neuanfang vor Gott artikuliert werden.
In sakramententheologischer Hinsicht ist das Verhältnis von Glaube und Ehesakrament zu klären.
Mehrere Diözesen und Verbände halten es für sinnvoll, die Praxis der orthodoxen Kirchen stärker zu bedenken. Dabei geht es nicht um eine bloße Übernahme, sondern darum, analoge Wege in der katholischen Kirche zu eröffnen. Hier besteht noch theologischer Klärungsbedarf. In diesem Zusammenhang wird auch angeregt, über die Segnung einer zweiten (zivilen) Ehe nachzudenken, die sich jedoch liturgisch deutlich von der kirchlichen Eheschließung unterscheiden soll.
Erleichterungen im Ehenichtigkeitsverfahren, insbesondere eine Beschleunigung der Verfahren und eine Reduzierung der Kosten (vor allem für die Gutachten), sind gewiss zu begrüßen. Einige Fachleute schlagen vor, auf die generelle Befassung durch die zweite Instanz zu verzichten, da diese in der Regel das erstinstanzliche Urteil bestätigt, und das Urteil der ersten Instanz von einem Kollegium statt von einem Einzelrichter zu fällen. Zu überlegen ist auch, ob die Rechtsvermutungen im Eherecht nicht einer Überprüfung bedürfen. Eine Erleichterung der Verfahren stellt allerdings keine generelle Lösung des Problems dar. Im Vergleich zur großen Zahl der Betroffenen ist die Zahl derer, die den Weg eines solchen Verfahrens beschreiten, sehr gering. Diese Zahl dürfte sich auch bei einem vereinfachten Verfahren kaum erhöhen. Zudem darf eine Vereinfachung des Annullierungsverfahrens nicht als Abrücken von der Unauflöslichkeit der Ehe missverstanden werden. Daher sollte man kein zu großes Gewicht auf diese Maßnahmen legen. "

Interkonfessionelle Ehen
Frage 39
"Bei über 40% der kirchlichen Trauungen, bei denen ein Partner katholisch ist, gehört der andere Partner einer anderen christlichen Konfession – in der Regel der evangelischen – an. Zudem wächst die Zahl der Ehen zwischen einem katholischen und einem konfessionslosen Partner.
Daher findet die Frage nach der pastoralen Begleitung in den Antworten große Aufmerksamkeit. Die Gläubigen erwarten, dass auch das Ehe- und Familienleben konfessionsverschiedener Partner von der Kirche unterstützt wird (im Sinne von can. 1128 CIC) und der nichtkatholische Partner zur Teilnahme am Leben der Gemeinde eingeladen wird. Die Gestaltung des Glaubenslebens in der Familie soll jedoch den beiden Partnern überlassen werden.
Breiten Raum nimmt in den Antworten die Frage einer möglichen Zulassung des nichtkatholischen, insbesondere evangelischen Partners zur sakramentalen Kommunion ein. Der Ausschluss des anderskonfessionellen Partners von der Kommunion wird als Hindernis insbesondere für die christliche Erziehung der Kinder und das Glaubensleben der Familie gewertet.
In theologischer Hinsicht wird darauf hingewiesen, dass das Apostolische Schreiben Familiaris consortio (1981) deutlich die Wertschätzung der konfessionsverschiedenen Ehen - 16 - ausdrückt (Nr. 78) und gleichzeitig die Bedeutung der Eucharistie als „Quelle der christlichen Ehe“ betont (Nr. 57). Im Hinblick auf die Stärkung der sakramentalen Ehe und mit Blick auf die christliche Erziehung der Kinder ist darum die Frage zu stellen, wie der nicht-katholische Ehepartner am Leben der Gemeinde teilnehmen und unter welchen Bedingungen er auch zur Kommunion zugelassen werden kann.
Liegt bei konfessionsverschiedenen Ehen, die durch das doppelte sakramentale Band der Taufe und der Ehe verbunden sind, nicht ein schwerwiegendes geistliches Bedürfnis vor, das eine Zulassung des nicht-katholischen Partners im Einzelfall erlaubt (vgl. can. 844 § 4 CIC; Enzyklika Ut unum sint von 1995, Nr. 46; Enzyklika Ecclesia de eucharistia von 2003, Nr. 45 und 46)

Homosexuelle Lebenspartnerschaften
Frage 40
"Die pastorale Aufmerksamkeit gegenüber Menschen mit homosexueller Orientierung
Homosexuelle Lebenspartnerschaften haben in Deutschland einen von der Ehe unterschiedenen rechtlichen Status („eingetragene Lebenspartnerschaft“).
Ihre Anerkennung beruht auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens, der – wie u.a. die Antworten auf den ersten Fragebogen zur Vorbereitung der außerordentlichen Synode zeigten – auch von der Mehrheit der Katholiken getragen wird. Grundsätzlich erwarten die Gläubigen, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in der Kirche ebenso wie in der Gesellschaft akzeptiert wird und in den Gemeinden ein Klima der Wertschätzung gegenüber jedem Menschen gefördert wird.
Fast alle Antworten stimmen der in den Humanwissenschaften (Medizin, Psychologie) vertretenen Einsicht zu, dass die sexuelle Orientierung eine vom einzelnen nicht gewählte und unveränderliche Disposition ist. Daher irritiert die Rede von „homosexuellen Tendenzen“ im Fragebogen und wird als diskriminierend wahrgenommen.
Nur einzelne Stimmen lehnen homosexuelle Beziehungen grundsätzlich als schwer sündhaft ab. Die große Mehrheit erwartet von der Kirche eine differenziertere moraltheologische Bewertung, die die pastoralen Erfahrungen und die humanwissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt.
Die meisten Katholiken akzeptieren homosexuelle Beziehungen, wenn die Partner Werte wie Liebe, Treue, gegenseitige Verantwortung und Verlässlichkeit leben, ohne deshalb homosexuelle Partnerschaften mit der Ehe gleichzusetzen.
Es geht um eine Würdigung bei gleichzeitiger Betonung der Verschiedenheit.
Einige Stellungnahmen sprechen sich auch für eine – von der Eheschließung unterschiedene – Segnung dieser Partnerschaften aus.  
Eine homosexuelle Personen akzeptierende Pastoral erfordert eine Weiterentwicklung der kirchlichen Sexualmoral, die neuere humanwissenschaftliche, anthropologische, exegetische und moraltheologische Erkenntnisse aufnimmt."

Und hier geht es schließlich zum Gesamttext des DBK-Dossiers : klicken

Quelle. www. chiesa, Sandro Magister, www.dbk.de



1 Kommentar:

  1. rorate caeli kommentiert das DBK Dossier in Erinnerung an die Zeiten des deutschen Besetzung Roms so: "Rome, Open City " - and German niceties

    "Yes, as part of their ongoing propaganda effort, the German Episcopal Conference (yes, Germany, the nation of almost non-existent priestly confession) has released their working documents for the October Synod on the Family in German, French, Italian -- and, obviously, in Spanish and English, since what they want is to influence proceedings and change views as soon as possible"

    "So what the German Bishops are doing here is to once again try to impose the distorted language of the rejected report, so deeply rejected that even a less offensive version of it did not reach the 2/3 majority at the 2014 Synod."

    Most importantly, regarding the German obsession of Eucharistic communion for the "remarried divorcees" which has brought us to the current predicament in the first place, the German Bishops make it clear that they could not care less about Catholic doctrine (unfortunately for their fellow German Cardinal Müller), but only for the Kasperite boilerplate.

    The German Bishops will try in the October Synod to buy their way out of the immutable doctrine on Marriage established by Our Lord Jesus Christ -- a doctrine they already disobey in practice anyway. Will they manage to do it?"

    Hoffen & beten wir, daß es ihnen nicht gelingen wird.

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