Riccardo Cascioli kommentiert bei LaNuovaBussolaQuotidiana die nicht enden wollende Diskussion um "Amoris Laetitia" und die Frage, ob in diesem päpstlichen Schriftstück oder jetzt, durch diesen geleakten Brief die Möglichkeit ausgedrückt wird, die notorischen wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion zuzulassen oder nicht. Und es stellt sich die Frage, ob der Bischof von Rom in privaten Briefen Veränderungen der Kirchenlehre beschließen kann.
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"AMORIS LAETITIA, DIE DEBATTE IST NICHT ZUENDE"
"In diesen Tagen hat die Bemerkung in einem privaten Brief von Papst Franziskus, der unter den Bischöfen der Region Buenos Aires zirkuliert und in dem er die Leitlinien von Amoris Laetitia zur Interpretation des berühmten Kapitels VIII der Apostolischen Exhortation bedingungslos approbiert, eine gewisse Sensation und Verblüffung ausgelöst.
Real sagt der Papst- angesichts der Anzeichen, daß die Fußnote am Ende -in einigen Fällen und unter bestimmten Bedingungen- wiederverheiratete Geschiedenen ermöglicht, die Eucharistie zu empfangen, "daß keine andere Interpretation möglich ist."
Bis jetzt - hat es angesichts der zwiespältigen Passagen in Kapitel VIII von Amoris Laetitia- unterschiedliche Interpretationen, auch diametral entgegengesetzte, von Theologen und Bischöfen gegeben und einige Kardinäle und Bischöfe haben auch den Papst zur Klärung einiger spezifischer kontroverser Punkte aufgefordert.
Bis heute gab es von Franziskus keine offizielle Antwort, aber heute haben wir einen privaten Brief, der auch privat bleiben sollte, hätte nicht jemand einige Passagen daraus an die Presse gegeben.
Sofort erhoben sich aus dem üblichen progressistischen Lager Jubelgeheul und Hohngelächter gegen jene unbelehrbaren Konservativen, die sich stur weigern, zu begreifen.
Müßten wir denen Recht geben, die behaupten damit "wäre die Diskussion beendet" hätten wir folgende Situation:
1. Eine objektive Änderung der Doktrin:
dort wo Familiaris Consortio (Nr.84) sagt:"die ihre Praxis auf der Hl. Schrift gründet- die wiederverheirateten Geschiedenen nicht zur Eucharistischen Kommunion zuzulassen", würde mit Amoris Laetitia die Zulassung möglich, auch wenn nur in einigen Fällen. Wer behauptet, daß es sich nur um eine Veränderung des pastoralen Zugangs und nicht der Doktrin handelt, müßte augenscheinlich ein Problem mit dem Prinzip der Nichtwidersprüchlichkeit haben.
2. Eine solche Veränderung der Lehre nicht auf Grund einer ausdrücklichen Erklärung sondern Dank einer möglichen Interpretation von Fußnoten (ich wiederhole Fußnoten) 329, 336 und 351 von Amoris Laetitia.
3. Die authentische Interpretation -und die definitive- würde einem privaten Brief des Papstes an einige Bischöfe anvertraut. Es lohnt sich zu sagen, daß ohne einige Handreichungen zur Weitergabe an eine Zeitung, die über die Welt verteilten Katholiken vielleicht nie davon erfahren hätten.
Es handelt sich um einen wirklich surreales Bild, das objektiv das Lehramt abstrahiert und für den, der eine Änderung der Kirchenlehre in eine bestimmte Richtung will und jedes erdenkliche Mittel benutzt, um das zu erreichen, dazu führt, eine Mentalität die derartige Änderungen favorisiert, zu schaffen.
In alle dem werden die Verkündigungen des Lehramtes optional: man bezieht sich noch einmal auf das Schema des "Konzilsgeistes", der über alles herrscht, was die Konzilsdokumente tatsächlich bekräftigen.
In der Folge aber zeigen sich einige Elemente, die aufzeigen, daß das Geschehen etwas komplexer ist, als es auf den ersten Blick erscheint. Hier die Fakten: das Dokument der argentinischen Bischöfe trägt das Datum des 5. Septembers und vom 5. September stammt auch die Antwort von Papst Franziskus, eine ungewöhnliche Eile für die Antwort eines Papstes, der über sein Vorgehen in diesen komplexen Fragen eher nachdenken müßte.
Außer der Veröffentlichung der Dokumente auf der website "Infocatolica", muß es eine Reaktion zumindest eines Teiles des argentinischen Episkopates geben.
Wenn immer wieder bekräftigt wird, daß die Leitlinien für die Bischöfe immer noch gültig sind, handelt es sich nur um einen Entwurf, der noch einmal überdacht werden muß. Aber wenn das wahr ist, wer hat den Papst in die Approbierung von Leitlinien, die noch nicht gelten, verwickelt?
Fragen, auf die man vielleicht in den nächsten Tagen eine Antwort bekommt. Aber kehren wir zum Hauptgeschehen zurück und fragen wir uns, was demnächst passieren kann, welche Reaktionen von den Bischöfen und Kardinälen kommen kann, die vom Papst eine offizielle Klärung gefordert haben oder die in ihren Richtlinien Kapitel VIII von "Amoris Laetitia" ganz anders interpretiert haben.
Sicher aber ist, daß auch wenn der von Franziskus unterschriebene Brief inhaltlich wirklich seine Gedanken wiedergäbe, das nicht heißt, daß das das Ende der Diskussion bedeutet.
Wegen der einfachen Tatsache, daß Veränderungen der Lehre oder pastorale Anweisungen "gelehrt" werden müssen (Magisterium heißt Lehren) in der erforderlichen klaren Form, unzweideutig (welche Lehre wäre es sonst?).
Mit anderen Worten: würde Papst Franziskus- oder irgendein anderer Papst-sich entscheiden, die Bedingungen für den Zugang zur Eucharistie zu verändern- wäre es nötig, daß er es ausdrücklich sagt und sich dabei an alle Christen wendet: ein privater Brief, dazu gedacht von wenigen Eingeweihten gelesen zu werden, ist kein Akt des Lehramtes, in dem es keine unklaren Sätze oder Fußnoten geben darf. Der Rest ist Geschwätz."
Quelle: R. Cascioli, LaNuovaBussolaQuotidiana
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