Dienstag, 18. Oktober 2016

Sandro Magister : Wie Amoris Laetitia die Kirche spaltet.

Sandro Magister hat bzgl. Amoris Laetitia und ihren Auswirkungen eine klare Meinung, die heißt nicht Kontinuität der Lehre & Tradition  sondern Ruptur. Er berichtet bei www.chiesa über erste und sicher nicht unbeabsichtigte Folgeerscheinungen der Exhortation in Italien.
Und wie wir sehen müssen, erlaubt trotz aller gegenteiligen, beschwichtigenden und sand-in-die Augen-streuenden Versicherungen der Kasperianer die Exhortation Amoris Laetitia-auch gegen den ausdrücklichen Willen der Synodenväter und aller angeblich erwünschten parrhesia- die Kommunion für praktisch alle, die sie wünschen. 
Hier geht´s zum Original:  klicken

"IN ROM JA, IN FLORENZ NEIN. WIE "AMORIS LAETITIA" DIE KIRCHE SPALTET"
In der Diözese des Papstes können wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen.
In anderen Diözesen nicht. Weil jeder Bischof entscheiden kann, wie er will. Eine Handreichung von Kardinal Antonelli für Beichtväter, die der ewigen Lehre der Kirche treu bleiben wollen.

Und deshalb "kann jedes Land und jede Region besserer Lösungen, die besser zur jeweiligen Kultur, Tradition und örtlichen Erfordernissen passen."

Tatsächlich ist es das, was vor den Augen aller passiert. In jeder Region, jeder Diözese und Pfarrei wird Amoris Laetitia so angewandt, wie es für passend gehalten wird.

In Rom beipielsweise, der Diözese des Papstes, hat Kardinal-Vikar Agostino Vallini- mit Billigung seines unmittelbaren (päpstlichen) Vorgesetzten festgelegt, daß mit Autorisierung ihres Beichtvaters wiederverheiratete Geschiedene die Kommunion empfangen können, auch wenn sie nicht enthaltsam- wie Bruder und Schwester- leben, "wenn diese Entscheidung für die Stabilität des Paares schwer zu praktizieren ist."

"Buenos Aires und Rome. Für Franziskus sind das Modelldiözesen" 

Während das für Florenz nicht der Fall ist. Samstag, 6. Oktober, hat Kardinal Ennio Antonelli, der frühere Präsident des Päpstlichen Rates für die Familie und geschätzter Gelehrter auf diesem Gebiet, für die Priester seiner Diözese in voller Übereinstimmung mit dem Ortsbischof, Kardinal Giuseppe Betori, Richtlinien zur Interpretation und Anwendung von "Amoris Laetitia" festgelegt, die in völliger Kontinuität zur immerwährenden Lehre der Kirche stehen und deshalb die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen, die wie Eheleute zusammenleben, nicht zuläßt. außer in dem besonders seltenen Fall, der bereits von der klassischen Moraltheologie abgedeckt wird, dem "schwierigen Fall", daß es einen vorübergehenden Mangel an klarer Entschiedenheit gibt, was die sexuelle Enthaltsamkeit betrifft."
Wie diese offensichtliche Ausnahmen ausgesprochen und entschieden werden können, ist in den Richtlinien des Kardinals, die im Folgenden zu lesen ist, zu sehen.

Aber erst muß festgestellt werden, daß Antonelli seine Interpretation von Amoris Laetitia den Priestern der Diözese von Triest am 13. Oktober vorstellte und das in den kommenden Wochen auch in anderen Diözesen tun wird.

Nicht nur das. Der vollständige Texts seiner Richtlinien wird in nicht weniger als 5 Sprachen auf der website des Pontificium Consilium pro Familia -veröffentlicht, zugänglich für jeden Interessierten in der Welt.
(Wir fügen hinzu, daß die deutsche Sprache nicht dazu gehört, was sicher keinen wundert, der die Einstellung des deutschen Pontifikates kennt)

> "Amoris laetitia": per l'interpretazione e l'attuazione

> "Amoris laetitia": for its interpretation and actuation

> "Amoris laetitia": pour l'interpretation et mise en oeuvre

> "Amoris laetitia": para su interpretación y aplicación


> "Amoris laetitia": para a interpretaçâo y aplicaçâo


Dieses ist nicht das erste mal, daß Kardinal Antonelli öffentlich zur essentiellen Frage der Kommunion  für die wiederverheirateten Geschiedenen Stellung bezogen hat. Er tat das während der Pause zwischen den beiden Familiensynoden, bei denen Papst Franziskus es sorgfältig vermieden hatte, ihn einzuladen.
Synode. Kardinal Antonelli’s Doppelter Alarmschrei (12.6.2015)




Und er tat das drei Monate nach der Veröffentlichung der Post-synodalen Exhortation:
"Amoris Laetitia." Basis-Tips um nicht den Weg zu verlieren (6.7.2016)
In diesem Beitrag vom Anfang dieses Sommers sagte Cardinal Antonelli, daß er " wünschenswerte, autorisierte Hinweise erwarte" die die dunklen Punkte von Amoris Laetitia klären würden- zuallererst das entscheidende Thema der Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen.

Aber seine Erwartung- und die vieler- wurde trotz ähnlicher Bitten vieler Bischöfe und Kardinale jedes Kontinents- an den Papst nicht erfüllt.

Und diese fehlende Antwort hat die Überzeugung verstärkt, daß die dunklen Punkte in "Amoris Laetitia" das Ergebnis eines absichtlichen Vorsatzes des Papstes sind und er will, daß sie so bleiben.

Kardinal Antonelli beleuchtet die dunklen Punkte einiger Passagen in seinen neuen Richtlinien zur Interpretation noch einmal. 

Z.B. - wenn er beklagt, daß "Amoris Laetitia" über die negativen generellen Normen "unglücklicherweise schweigt", jene die für jede Situation ausnahmslos Handlungen verbieten, die schon "in sich selbst irregulär sind" -eingeschlossen das Zusammenleben wiederverheirateter Geschiedener und anderer Formen des Zusammenlebens [...] wie mit viel Autorität 
vom Hl.Johannes Paul II - der Katholischen Tradition folgend- in seiner Enzyklika "Veritatis Splendor" gelehrt wurde.

Dieses Schweigen- so kommentiert der Kardinal- kann irrige Interpretationen nähren, nach denen bestimmte Formen dieses Zusammenlebens legitim sein könnten, wie eine gute Analogie zur Ehe-wenn auch nicht ganz.

Aber jetzt ist er an der Reihe. Die folgenden Punkte 4 und 5 seiner Präsentation sind die. die sich am intensivsten auf die Frage der Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen beziehen."

"INSTRUKTIONEN FÜR BEICHTVÄTER IN DEN SPUREN DER KATHOLISCHEN TRADITION" 
von Ennio Antonelli

4. SUBJEKTIVE PERSÖNLICHE VERANTWORTUNG"
"Amoris Laetitia" vergißt sicher nicht das objektive Moralgesetz. Dennoch erklärt es breit die Möglichkeiten des Gewissens und der persönlichen Verantwortung und stellt sie in den Vordergrund und empfiehlt unter anderem, daß die pastorale Praxis sie auf breiter Basis einbeziehen sollte. (AL 303)

Das Dokument erklärt zu Recht, daß es vor Gott vielleicht nicht ausreicht, die Normen ohne Liebe einzuhalten (AL 304) und dagegen das Leben in Gottes Gnade auch in einer Situation objektiver moralischer Unordnung leben können, wenn die Bedingungen sich ändern oder die subjektive Schuld gelöscht wird (AL 305).

Die objektive Irregularität ist also ein Sache, und die persönliche tödliche Sünde, die volles Bewußtsein und freiwillige Zustimmung voraussetzt, eine ganz andere.

"Amoris Laetitia" bekräftigt das sogenannte Gradualitäts-Gesetz (AL295) , das bereits vom Hl. Johannes Paul II formuliert wurde: diejenige Person, die "weiß, liebt, und das moralisch Gute durch Stadien des Wachstums erreicht (Familiaris Consortio, 34). Dieses Gesetz schließt ein, daß das Gewissen manchmal irren kann ohne aufrichtig zu sein, daß eine Person auch gegen die moralische Norm handeln kann, ohne schuldig zu sein oder zumindest ohne volle Schuld.

Eine Person kann vielleicht die allgemeinen Normen nicht kennen (z.B. daß Sexualverkehr außerhalb der Ehe immer verboten ist), sie erkennt vielleicht  den Wert nicht, der in  dieser Norm enthalten ist und deshalb nicht in der Lage, frei das Gute zu wählen und das Böse aus innerer Überzeugung zu meiden (z.B. versteht die Person vielleicht nicht, daß Geschlechtsverkehr der Ehe angehört und in der Ehe seinen Wert und seine eigene Würde hat, als Ausdruck wechselseitiger und gemeinsamer Gabe an die Kinder ist). Schließlich kann er fälschlicherweise glauben, daß das Befolgen der Regel in seiner speziellen Situation unmöglich sein mag und sogar die Gelegenheit für andere Sünden werden kann (z.B. sexuelle Enthaltsamkeit könnte, wenn der Partner nicht zustimmt, zu Sex mit anderen Menschen führen und am Ende zu Kohabitation, mit ernstem Schaden für die Versorgung und Erziehung der Kinder)

Ich sagte, daß die Beachtung des Moralgesetzes falsch verstanden werden, weil es in der Wirklichkeit mit der Hilfe von Gottes Gnade immer möglich ist, die Gesetze zu befolgen, sogar-je nach den eigenen Lebensumständen- keusch zu leben.

Das Lehramt der Kirche lehrt, indem es seine Autorität in höchstem Grade einbringt.

-"Gott befiehlt nicht das Unmögliche, aber indem er befiehlt, zu tun , was man kann und zu fragen, was man nicht tun kann. Er hilft dir so, daß du es tun kannst (Konzil von Trient , 1536)
-"Wenn jemand sagt, daß selbst für den Gerechten und in der Gnade Lebenden die GEbote Gottes unmöglich zu befolgen sind: anathema sei er (Konzil von Trient, 1538)
-"Gottes gesetz iun besonderen Situationen zu befolgen kann schwierig sein, sehr schwer, ist aber nie unmöglich. Das ist die immerwährende Lehre der Tradidtion der Kirche ( Hl.Johannes Paul II,Veritatis Splendor, 102)

Für jene, die beten und eine persönliche Beziehung mit dem Herrn Jesus Christus pflegen und in Demut und Vertrauen die Hilfe seiner Barmherzigkeit anrufen, wird es möglich, die Gebote einzuhalten und - wenn es ein wiederverheirateter Geschiedener ist,- wird es möglich, die sexuelle Abstinenz zu befolgen. Nach einer berühmten Metapher, die der Hl. Johannes Paul II oft verwendete, ist das Christliche Leben so schwer, wie einen Berg zu besteigen, aber der Glaubende sollte nie aufgeben, weiter zu klettern, er sollte einfach weitergehen und prompt und mutig versuchen, den Gipfel zu erreichen.

Tatsächlich bedeutet das Gesetz der Gradualität nicht, daß das Gesetz in näherer oder fernerer Zukunft obligatorisch wird. "Sie können aber nicht auf das Gesetz blicken, als ein Ideal, das in der Zukunft erreicht werden soll: sie müssen es als Gebot Christi, des Herrn betrachten, um die Schwierigkeiten mit Nachdruck zu überwinden. Und deshalb kann das, was als Gesetz der Gradualität bekannt ist, oder als Schritt-für-Schritt-Vorankommen nicht mit der "Gradualität des Gesetzes" identifiziert werden, weil es einen Unterschied zwischen den verschiedenen Formen der Vorschriften im Gesetz Gottes für die verschiedenen Individuen und Situationen gibt." (Hl. Johannes Paul II, Familiaris Consortio 34)

Deshalb darf man nicht in einer Situation verweilen, die dem Gesetz entgegen steht; Man sollte sich nicht am Fuß des Berges niederlegen. Auf der anderen Seite -wenn sie die Doktrin lehren- müssen die Pastoren  nicht den Berg niedriger machen und indem sie den einzelnen Glaubenden persönlich begleiten, müssen sie ihm helfen, in seinem Tempo, nach seiner Kraft, die Straße weiter zu gehen,bereit nach einem Sturz wieder aufzustehen und entschlossen mit Gottes Hilfe weiter zu machen.

5. PASTORALE BEGLEITUNG

"Amoris Laetitia" verlangt, daß Priester und andere pastoral Wirkende, wenn sie predigen und als Katecheten arbeiten, das Christliche Konzept der Ehe in seiner Ganzheit anbieten (AL 303, 307)

Andererseits empfiehlt sie, eine weitere Erschwerung der Lage für Menschen zu vermeiden, die bereits durch Leiden und Elend belastet sind, indem man ihr Gewissen beschuldigt. (AL 49)

Diesbezüglich kann man daran erinnern, daß man manchmal ein geringeres Übel ertragen, um ein größeres zu vermeiden und daß es in der Beichte und der persönliche Begleitung legitim sein kann, in Stille, den Beichtenden in Unkenntnis zu belassen, wenn er zu dem Urteil gelangt, daß der zumindest im Augenblick einige schwerwiegende Fehler nicht ändern kann (z.B. Empfängnisverhütung, irreguläre sexuelle Kohabitation). Durch dieses Schweigen stärkt er das Böse nicht, er kooperiert nicht damit, er verhütet nur eine Verschlimmerung, vorsichtig, so daß die materielle Sünde nicht zu einer formellen wird. Der interpersonale Dialog muß nicht die Vollständigkeit der öffentlichen Lehre haben.

Der Priester darf aber auch vor dem einzelnen Christen nicht schweigen, der in einer Situation schwerer moralischer Verfehlung lebt, die allgemein bekannt ist und der plant, die Hl. Kommunion zu empfangen, das Sakrament der spirituellen und sichtbaren kirchlichen Einheit, das Harmonie im Bekennen des Glaubens und objektive Konsistenz in der Lebensform erfordert.

"Die Beurteilung des Standes der Gnade gebührt offensichtlich nur der betreffenden Person, weil es eine Frage der Prüfung des eigenen Gewissens ist. Jedoch in Fällen offensichtlichen Verhaltens, das ernsthaft, klar und ständig das Moralgesetz verletzt. kann die Kirche nicht umhin, in ihrer pastoralen Sorge für die gute Ordnung der Gemeinde  und aus Respekt vor dem Sakrament, sich direkt betroffen zu fühlen"(Hl.Johannes Paul II, Ecclesia de Eucharistia, 37)

Objektiver und definitiver Widerspruch erzeugt einen Skandal und erfordert die Verantwortlichkeit der kirchlichen Gemeinschaft, besonders der Hirten. Der Priester - wenn er sich der irregulären Situation bewußt ist, sollte die betreffende Person respektvoll und in Liebe ermahnen, weil er nicht nur die Beurteilung des Gewissens bedenken muß.
Dementsprechend muß die Zulassung der Person zur Eucharistischen Kommunion zurückgestellt werden, so lange die Differenzierung noch nicht mit dem Priester und dem internen forum vorgenommen wurde (AL 298, 300) und solange die Person unter seiner Führung einen angemessenen kirchlichen Prozess noch nicht beendet hat (AL 294, 300, 305, 308).

Nachdem negative allgemeine Regeln immer und ohne Ausnahme den Christen in irregulärer Situation vor Gott binden, alles Mögliche zu tun, um aus der objektiven .... zu kommen und sein Benehmen mit dem Gesetz zu harmonisieren.

Es kann sein, daß sein Gewissen- in gutem Glauben irrend- sich dessen nicht bewußt war- aber der Priester, der ihn begleitet, muß ihn führen- mit Liebe und Vorsicht- und durch seine Erkenntnis und die Erfüllung von Gottes Willen für ihn anstreben- bis er eine Lebensform erreicht, die mit dem Evangelium übereinstimmt.

Die Schritte, für die entlang dieses Weges Raum sein kann, sind folgende:

a) Verifizierung der Gültigkeit der vorhergehenden Ehe und möglichen Annullierung durch die vom Papst am 15. August 2015 in den beiden Motu Proprio eingeführten prozeduralen Erleichterungen "Mitis Iudex Dominus Iesus" und "Mitis et Misericors Iesus".

b) Feiern einer religiösen Trauung oder radikale Sanierung einer Zivilehe

c) Beenden der Kohabitation, wenn es keine Hindernisse gibt.

d) Praktizieren sexueller Enthaltsamkeit, wenn es keine anderen Lösungen gibt (Hl.Johannes Paul II, FC 84)

e) im Fall zeitlich unüberwindlichen Irrens und daraus folgend eine Verweigerung der sexuellen Enthaltsamkeit, die mögliche Aufrichtigkeit des Gewissens im Licht der Persönlichkeit und der globalen Erfahrung (Gebet, Nächstenliebe, Teilnahme am Leben der Kirche, Respekt für ihre Lehre, Demut und Gehorsam gegenüber Gott) prüfen, sicherstellen, daß die Anforderung an die Person erfüllt werden, sich selbst wenigstens dem Gebet zu widmen und spirituell zu wachsen, um Gottes Willen richtig zu verstehen und treu zu erfüllen, den Er für ihn hat, wie er sich manifestieren wird.

f) schließlich werden die sakramentale Absolution und Hl.Kommunion gespendet werden können, aber diskret empfangen werden müssen, und jeder Skandal ist zu vermeiden.(AL 299)

g) der Priester braucht Barmherzigkeit und Weisheit, um Gottes Gnade zu bezeugen und immer Vergebung anzubieten, während er erkennen muß, ob der Beichtende durch Umkehr die Vergebung zu Recht empfängt. (Dennoch sieht es nicht so aus, als ob ein Christ, solange er in einer objektiv irregulären Situation bleibt, das Recht zu fordern, die Sakramente zu empfangen, indem er an seine innere Einstellung und das Urteil des Gewissens appelliert. Kapitel VIII von Amoris Laetitia, scheint keine Anordnungen zu geben sondern nur Ratschläge.)  

Quelle: Sandro Magister, www.chiesa, Kard. Ennio Antonelli

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