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"AMORIS LAETITIA: DAS MANTRA VON DEN ZWEIDRITTELN HÄLT NICHT. UND ZERSTREUT NICHT DIE VERWIRRUNG, AUCH WEIL DIE GESCHICHTE EINE GANZ ANDERE IST."
Nach Pell, Cordes und verschiedenen Bischöfen-von denen viele, auch ohne Erklärungen an die Presse abzugeben, in der eigenen Diözese verkünden, daß sie dem folgen wollen, was der Katechismus der Kirche sagt- hat auch Kardinal Renato Raffaele Martino Stellung zur Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen, Amoris Laetitia und den "Dubia", die vier Kardinäle beim Papst und der Glaubenskongregation vorgebracht haben, bezogen.
Das hat er in einem Interview mit "La Fede Quotidiana" getan, aus dem wir hier einige Sätze wiedergeben:
Die Dubia der vier Kardinäle : was denken Sie darüber?
"Daß ich darin nichts Böses sehe. Es ist legitim, sich zum Thema der Doktrin n den Papst zu wenden und es wäre auch richtig zu antworten,"
Kann man wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion geben?
"Nein, die Lehre hat sich nicht geändert und ändert sich nicht. Das Ehe-Sakrament ist unauflöslich. Sicher kann dieses von "Fall zu Fall", von dem Amoris Laetitia spricht, könnte auch zu fragwürdigen Interpretationen führen.
Ich verstehe die pastorale Sichtweise."
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Aber in diesen Tagen versucht man von verschiedenen Seiten-beginnend mit dem Dekan der Rota, Msgr. Pio Vito Pinto zu behaupten, daß in Wirklichkeit die Apostolische Exhortation "Amoris Laetitia" die Frucht zweier Synoden ist und daß es zu den Arbeiten und Entscheidungen der Synode eine 2/3 Zustimmung gab.
Und als Konsequenz solle es weder Zweifel noch Überraschungen geben. Und wenn dann doch irgendjemand sie vorbringe, der sich täusche, sich gegen die Bischöfe, die Kirche und den Hl. Geist wende und ein Dissident sei usw.
Alles das ist Teil einer Kampagne, um die zu diskreditieren, die den Pontifex um Klarstellung gebeten haben: nicht nur die vier berühmten Kardinäle (und jene, die öffentlich oder privat ähnliche Positionen ausgedrückt haben) . Aber auch die Unterzeichner der Appelle, Dokumente und Bitten, weil sie in einigen Interpretationen von "Amoris Laetitia" die Verletzung eines direkten evangelischen Gebotes -von Jesus persönlich ausgesprochen sehen.
Und das ist: der in einer ehelichen Verbindung lebt, ohne daß seine erste Ehe annulliert wurde, begeht Ehebruch. Und als Konsequenz für die Kirche kann er die Eucharistie nicht empfangen.
Wir haben vor Kurzem über eine Sackgasse des Papstes gesprochen, Wenn er direkt mit einem Ja oder einem Nein auf die dubia antwortet und damit entweder die Lehre der Kirche leugnet oder Amoris Laetitia in ihren Fußnoten.
Schon weil es sich um Fußnoten handelt. Und über die hat nie jemand abgestimmt.
Wir haben verschiedene Teilnehmer an der Synode befragt und keiner erinnert sich, daß jemals über den Text abgestimmt wurde, der den Weg zum Empfang der Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen, deren erste Ehe noch gültig ist, öffnet:
[336]"Was die sakramentale Disziplin angeht. kann die Differenzierung in bestimmten Situationen keine schwere Schuld erkennen. Hier gilt, was ich in einem anderen Dokument gesagt habe." (Evangelii Gaudium)
In bestimmten Fällen könne es auch die Hilfe der Sakramente geben. Deshalb "erinnere ich die Priester daran, daß der Beichtstuhl keine Folterkammer sein darf sondern der Ort der Barmherzigkeit des Herrn. Ebenso zeige ich an, daß die Eucharistie kein Preis für die Perfekten ist sondern großzügiges Medikament und Nahrung für die Schwachen" (Evangelii Gaudium)
Nicht nur. Bei der ersten Synode- der von 2014- betraf die Zurückweisung der Schluß-Relatio zwei Paragraphen, die §§ 52 und 53- in denen gesagt wurde, daß einige Synodenväter dachten, daß man in bestimmten Fällen den wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion spenden könne. Weder der eine noch der andere Paragraph erhielten die notwendige 2/3-Mehrheit um in die Schluss-Relatio aufgenommen zu werden. Deshalb hätten sie ausgeschlossen werden müssen.
Ein klares Signal.
Aber der Pontifex hat durch ein Machtwort entschieden, daß sie in die Relatio eingefügt werden, um bei der Synode 2015 erscheinen zu können.
Wo die Frage der Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen vor allem in den §§ 84, 85 und 86 behandelt wurde. Die wurden mit der nötigen 2/3 Mehrheit angenommen.
Aber in keinem der drei Paragraphen, in denen an "Familiaris Consortio" von Johannes Paul II erinnert wird, wird spekuliert, daß Personen die in einer zweiten Beziehung leben, die Eucharistie empfangen können.
Schlußfolgerung:
es sieht so aus, daß an diesem Punkt an die 2/3 Mehrheit zu appellieren- angesichts der bei der ersten Synode und der Zusammenstellung in "Amoris Laetitia" gegenüber dem ausdrücklichen Willen der Synodenväter begangenen Erzwingungen- nicht verteidigt werden kann.
Und wie klingen die Vorwürfe des Dissenses leer und ein wenig fadenscheinig, die der Realität einer Kirche nicht Rechnung tragen, in der die Zweideutigkeit eines Dokumentes den Bischöfen erlaubt, wenige Kilometer entfernt, den diametral entgegengesetzten Weg einzuschlagen.
Ohne daß Petrus antwortet.
Quelle: Marco Tosatti, Stilum Curiae
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