Marco Tosatti folgt dem Aufruf via facebook am kommenden Freitag gegen die Vollstreckung des Todesurteils eines Londoner Gerichts über den kleinen Alfie Evans einen Gebets-und Fastentag einzulegen. Hier geht´s zum Original bei Stilum Curiae: klicken
"FREITAG TAG DES GEBETES UND DES FASTENS GEGEN DAS TODESURTEIL FÜR ALFIE EVANS IN GROSS-BRITANNIEN"
Die juristische Todesmaschine in Groß- Britannien hat sich wieder in Bewegung gesetzt. Nach dem Fall von Charlie Gard, ist ein weiteres Kind - Alfie Evans - von einem Gericht zum Tode verurteilt worden.
Alfie, 21 Monate alt, befindet sich in Liverpool in einer Kinderklinik - wegen einer neuro-degenerativen Erkrankung, für die es keine Diagnose gibt. Ein Richter des Obersten Gerichtshofes in London hat die Ärzte autorisiert, das Kind gegen den Willen der Eltern Tom und Kate Evans sterben zu lassen, die vorgeschlagen hatten, ihn in der Klinik Bambini Gesú in Rom einer Behandlung zu unterziehen.
Bei Facebook ist für den kommenden Freitag ein Tage des Fastens und Betens ausgerufen worden.
Hier ist der link.
Facebook berichtet über den Standpunkt der Eltern.
Wie der blog "In terris" erinnert, hat das Urteil zu Charlie Gard den Weg für weitere, ähnliche Todesurteile frei gemacht. "Alfie wartet auf das Urteil" hatte das blog vor der Urteilsverkündung geschrieben - während Isaih bereits verurteilt ist und wartet auf seinen Revisionsprozess. "
Analog zur Lage des kleinen Isaiah hat das Oberste Gericht den Ärzten sein vom King´s College Krankenhaus in London, wo er behandelt wird, Placet gegeben, den Beatmungstubus des gerade 11 Monate alten Kindes zu entfernen, der Opfer eines schweren zerebralen Schadens ist und seit seiner Geburt nur Dank der künstlichen Beatmung überlebte.
Der Widerstand der Eltern ist stark.
Die Mutter Takesha Haastrup kommentierte: "wenn man mit ihm spricht, reagiert er, langsam, öffnet ein Auge. Ich sehe ein krankes Kind, das Liebe und Behandlung braucht. Ich liebe ihn und kann es ihm geben. Es ist nicht gerecht, zu behaupten, daß er kein Recht hat zu leben." "Zu sagen, daß er in einem zu schlechten Zustand ist, um ein Lebensrecht zu haben - "fuhr die Frau fort" - ist nicht Recht, es steht ihnen nicht zu, das zu entscheiden."
Quelle: Stilum Curiae, M. Tosatti
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.