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"EURE EMINENZEN, EURE SELIGKEITEN, EURE EXZELLENZEN"
wir senden Ihnen diesen Brief aus zwei Gründen: erstens um Papst Franziskus des kanonischen Vergehens der Häresie anzuklagen und zweitens, um Sie zu bitten, die nötigen Schritte zu unternehmen, um mit der schwierigen Situation eines häretischen Papstes umzugehen.
Wir greifen zu dieser Maßnahme als letzte Möglichkeit auf die jahrelange Anhäufung von Schaden durch Papst Franziskus´ Worte und Handlungen zu antworten, die die Entstehung einer der schwersten Krise in der Geschichte der Katholischen Kirche ausgelöst haben.
Wir beschuldigen Papst Franziskus des kanonischen Deliktes der Häresie. Damit das kanonische Delikt der Häresie begangen wird, müssen zwei Dinge geschehen: die fragliche Person muß öffentlich durch Worte und/oder Taten einige der von Gott offenbarte Wahrheiten des Katholischen Glaubens leugnen, die Kraft des göttlichen und katholischen Glaubens geglaubt werden müssen; und dieser Zweifel oder dieses Leugnen muß dauerhaft sein, d.h. es muß im Wissen geschehen, daß die bezweifelte oder geleugnete Wahrheit durch die Katholische Kirche als göttlich offenbarte Wahrheit gelehrt wird, die -mit Zustimmung zum Glaubens geglaubt werden muß -und Zweifel und Leugnen müssen dauerhaft sein.
Während einen Papst der Häresie zu beschuldigen, ein außerordentlicher Schritt ist, der auf soliden Beweisen beruhen muß, sind diese beiden Voraussetzungen von Papst Franziskus beweisbar erfüllt worden.
Wir beschuldigen ihn nicht, das Delikt der Häresie bei jeder Gelegenheit begangen zu haben, in denen er öffentlich der Glaubenswahrheit widersprochen zu haben scheint, Wir beschränken uns darauf, ihn in Fällen der Häresie zu beschuldigen, bei denen er öffentlich eine Glaubenswahrheit geleugnet hat und dann auf eine Weise gehandelt hat, die zeigt, daß er diese Wahrheiten nicht glaubt, die er öffentlich leugnete.
Wir behaupten nicht, daß er Glaubenswahrheiten in Verkündigungen geleugnet hat, die die Bedingungen für eine unfehlbare päpstliche Lehre erfüllen. Wir versichern, daß das unmöglich wäre, weil es mit der vom Hl.Geist geführten Kirche unvereinbar wäre. Wir leugnen, daß das für irgendeine vernünftige Person der Fall zu sein scheinen könnte, weil Papst Franziskus nie eine Aussage gemacht hat, die die Bedingungen für Unfehlbarkeit erfüllen.
Wir beschuldigen Papst Franziskus durch seine Worte und Handlungen öffentlich und andauernd seinen Glauben an folgende Sätze, die der göttlich offenbarten Wahrheit widersprechen, bewiesen zu haben, (für jede Aussage liefern wir eine Auswahl von Schriften und amtlichen Lehren, die sie als im Widerspruch zur göttlichen Offenbarung stehend, verurteilen, diese Referenzen sind schlüssig aber nicht erschöpfend).
I. Ein gerechter Mensch hat nicht die Kraft, mit Gottes Gnade die objektiven Anforderungen des Göttlichen Gesetzes zu befolgen, als ob eines der Gebote Gottes für den Gerechten unmöglich zu befolgen sind, oder daß Gottes Gnade in einem Einzelnen nicht unterschiedslos und von Natur aus Umkehr von allen ernsthaften Sünden bewirkt oder nicht zur Abwendung von allen schweren Sünden ausreicht.
[Konzil von Trient, Sitzung 6, Kanon 18 :" Wenn irgendwer sagt, daß es unmöglich ist, den Geboten Gottes zu folgen, sogar für einen gerechten Menschen im Stand der Gnade. Er sei Anathema " (DH 1568) Siehe auch Gen. 4:7; Deut. 30: 11-19; Ecclesiasticus 15: 11-22; Mk. 8:38; Lk. 9:26; Heb. 10:26-29; 1 Jn. 5:17; Zosimus, 15. (or 16. ) Synode von Karthago, Kanon 3 zur Gnade DH 225; Felix III, 2. Synode von Orange, DH 397; Konzil von Trient, Session 5, Kanon 5; Session 6, Kanons 18-20, 22, 27 und 29; Pius V, Bull Ex omnibus afflictionibus, Zu den Irrtümern von Michael du Bay, 54, DH 1954; Innocenz X, Constitution Cum occasione, Zu den Irrtümern von Cornelius Jansen, 1, DH 2001; Clement XI, Constitution Unigenitus, Zu den Irrtümern von Pasquier Quesnel, 71, DH 2471; Johannes Paul II, Apostolische Exhortation "Reconciliatio et paenitentia" 17: AAS 77 (1985): 222; Veritatis splendor 65-70: AAS 85 (1993): 1185-89, DH 4964-67.]
II. Ein gläubiger Christ kann volle Kenntnis eines göttlichen Gesetzes haben und sich freiwillig entschließen,
es ernsthaft zu brechen, aber dennoch in Folge dieser Handlung nicht im Stand der Todsünde zu sein.
es ernsthaft zu brechen, aber dennoch in Folge dieser Handlung nicht im Stand der Todsünde zu sein.
[Konzil von Trient, Session 6, Kanon 20: "Wenn jemand sagt, daß ein gerechter Mann -wie perfekt er immer sei- nicht verpflichtet ist, die Gebote Gottes und der Kirche zu befolgen, sondern nur verpflichtet ist, zu glauben, als ob das Evangelium nur das absolute Versprechen eines ewigen Lebens, ohne daß die Gebote befolgt werden- er sei Anathema. (DH 1570).
Siehe auch: Mk. 8:38; Lk. 9:26; Heb. 10:26-29; 1 Jn. 5:17; Konzil von Trient, Session 6,Kanons 19 and 27;
Clemens XI, Constitutio Unigenitus, Zu den Irrtümen von Pasquier Quesnel, 71, DH 2471;
Johannes Paul II,Apostolische Exhortation Reconciliatio et paenitentia 17: AAS 77 (1985): 222; Veritatis splendor, 65-70: AAS 85 (1993): 1185-89, DH 4964-67.]
III.Eine Person kann-während sie ein göttliches Verbot befolgt, durch den Akt des Gehorsams gegen Gott sündigen.
[Ps. 18:8: “Das Gesetz Gottes ist fehlerlos und bewegt die Seelen zur Umkehr"
Siehe auch: Ecclesiasticus 15:21; Konzil von Trient, Session 6, Kanon 20; Clemens XI,
Constitutio Unigenitus, Zu den Irrtümern von Pasquier Quesnel, 71, DH 2471; Leo XIII,
Libertas praestantissimum, ASS 20 (1887-88): 598 (DH 3248); Johannes Paul II "Veritatis
splendor", 40: AAS 85 (1993): 1165 (DH 4953).]
IV. Das Gewissen kann wirklich und richtig entscheiden, daß sexuelle Handlungen zwischen Personen, die in Zivilehe miteinander verheiratet sind, obwohl einer der beiden sakramental noch mit einer anderen Person verheiratet ist, manchmal moralisch im Recht oder von Gott dazu aufgefordert sein oder sogar einen Befehl dazu erhalten zu haben.
[Konzil von Trient, Session 6, Kanon 21: “Wenn jemand sagt, daß Jesus Christus, der den Menschen von Gott als Erlöser geschickt wurde, dem sie vertrauen sollen, aber nicht auch als Gesetzgeber, an den sie gebunden sind, Anathema sei er. DH 1571
Konzil von Trient , Session 24, Kanon 2: "Wenn jemand sagt, daß es legitim ist für Christen mehrere Frauen zur gleichen Zeit haben kann und daß das durch kein göttliches Gesetz verboten ist, Anathema sei er." DH 1802
Konzil von Trient, Session 24, Kanon 5: "Wenn jemand sagt, daß der eheliche Bund aufgelöst werden kann- wegen Häresie oder Schwierigkeiten in der Kohabitation oder wegen vorsätzlichen Fernbleibens eines der Ehepartner, Anathema sei er." DH 1805
Konzil von Trient, Session 24, Kanon 7 : "Wenn jemand sagt, daß die Kirche sich irrt, weil sie in Übereinstimmung mit der evangelischen und apostolischen Lehre gelehrt hat und lehrt, daß der eheliche Bund nicht aufgelöst werden kann- auf Grund von Ehebruch eines der beiden Ehepartner, und daß keiner der beiden, auch nicht der Unschuldige, dem keinen Grund zur Untreue gegeben hat, zu Lebzeiten des anderen eine neue Ehe eingehen kann, und daß der Ehemann, der eine untreue Ehefrau entläßt und wieder heiratet und daß die Ehefrau, die einen ehebrecherischen Ehemann entläßt und wieder heiratet- beide sind des Ehebruchs schuldig. Sie seien Anathema. DH 1807
Siehe auch:
P.S: 5:5, 18: 8-9,Ecclesiasticus 15:21; Heb. 10:26-29; Jas 1: 13,1, Jn 3:7, Innozenz XI "Verdammte Positionen der Laxisten" 62-63, DH 2162-63, Clemens XI Constitutio unigenitus",
Zu den Irrtümern von Pasquier Quesnel 71, DH 2471 Leo XIII Enzyklika "Libertas praestantissimum" ASS 20 (1887-88), 598; DH 3248; Pius XII :Dekret des Sant´Uffizio zur Situationsethik, DH 3918; II. Vaticanisches Konzil , Pastoralkonstitution "Gaudium et spes", 16
Johannes Paul II "Veritatis splendor" 54, AAS 85 (1993)
Katechismus der RKK 1786-87
Fortsetzung folgt......
Quelle: LifeSiteNews, Offener Brief an die Bischöfe
Der Fall Bergoglio geht in eine neue Runde. Anklage ohne Staatsanwalt. Gesucht: die Hintermänner der Tragödie.
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