Freitag, 31. Januar 2020

Der Primas von Frankreich wird im Revisionverfahren vom Vorwurf der Vertuschung sexuellen Mißbrauchs freigesprochen

  • Christophe Henning  und Benevent Tosseri  berichten für 
  • La Croix über den Ausgang des Revisionsverfahrens Kardinal Barbarins in Lyon. Hier geht´s zum Original:   klicken

"DIE AFFÄRE PREYNAT: KARDINAL BARBARIN WIRD IM REVISIONSVERFAHREN FREIGESPROCHEN"
Die Richter in Lyon haben Donnerstag, dem 30. Januar, Kardinal Philippe Barbarin freigesprochen. Angeklagt, weil er den sexuellen Mißbrauch Minderjähriger nicht angezeigt habe, war der Erzbischof von Lyon am 7. März 2019 vom Strafgerichtshof zu 6 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden.

Erleichterung auf Seiten der Verteidigung Kardinal Barbarins, der Gerichtssaal nicht anwesend war. Niedergeschlagenheit bei den   an diesem Nachmittag des Donnerstags  30. Januar, zahlreich im Justizpalast von Lyon anwesenden Opfern.
5 Jahre einer belastenden Prozedur endeten mit der Entlastung des Erzbischofs von Lyon - von den Richtern des Revisiongerichtes für unschuldig befunden.

"Dies ist der Höhepunkt eines sehr langen Kampfes", sagte Me Jean-Félix Luciani, Anwalt von Kardinal Barbarin. Das ist das Ende des Weges für einen Mann, der öffentlichen Gerüchten, Verleumdungen und Ungerechtigkeiten ausgesetzt war. Diese Ungerechtigkeit wurde nun behoben.

Am 7. März 2019 hatte das vom Strafgerichtshof von Lyon verhängte Urteil von 6 Monaten Gefängnis mit Bewährung die Wirkung eines Erdbebens.
Gemeinsam mit 5 seiner Mitarbeiter war der Erzbischof für schuldig befunden worden,
In seinem Revisionsantrag hat der Primas von Gallien seine Verteidigungslinie nicht geändert: auch wenn er Unterlassungen zugab, verstand er immer noch nicht, was man ihm vorwarf: "Ich weiß nicht, was ich nicht getan habe".
Auf 40 Seiten beschreibt das Urteil des Lyoner Gerichts zunächst sorgfältig die Chronologie des schmerzlichen Geschehens, das die Opfer von Bernard Preynat erlebten- der zugegeben hat, in den 90-er Jahren Dutzende junger Pfadfinder angegriffen zu haben: der Strafgerichtshof, vor dem der Mißbraucher vor cirka 10 Tagen erschien, wird sein Urteil am 16 März sprechen.

Die 4. Strafkammer unter dem Vorsitz von Éric Séguy analysiert dann die wesentlichen Elemente der Straftat, sexuellen Missbrauch von Minderjährigen nicht gemeldet zu haben. Technische Fragen, die sich auf die Beschreibung eines Teils des Sachverhalts beziehen, aber auch auf die strikte Auslegung der "Verletzlichkeit" der Opfer, die alle erwachsen sind und in der Lage sind, selbst rechtliche Schritte einzuleiten: "Das Leiden der Beschwerdeführer ( …) Diese traumatische Erinnerung, dieses Gefühl der Schande, so real und unbestreitbar sie auch sind, kann nicht mit einer Krankheit, einem Gebrechen, einem Mangel gleichgesetzt werden, die zu einer anderen Anklage führen würden.

Schließlich vertrat das Gericht die Auffassung , daß der Kardinal nicht versucht habe, die Justiz zu behindern und daß der Zeitpunkt der Entlassung von Preynat zwar moralisch ernsthaft fragwürdig war, jedoch keine Straftat darstellte. Der Primas von Gallien hatte selbst "Fehler" in der Handhabung dieses schmerzhaften Themas zugegeben.
(...)


Quelle: La Croix, C. Henning, B. Tosseri

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