Mittwoch, 30. September 2020

Fr. Hunwicke spricht...über Neues von der australischen Justiz

und das tut er -gewohnt ironisch- bei liturgicalnotes über einen Gesetzesentwurf in Australien, der Prieser zwingen soll, untern bestimmten Umständen das Beichtgeheimnis zu brechen.
Hier geht´s zum Original:  klicken

À LA BILLABONG 

"Es wird berichtet, daß das Parlament von Queensland sich anderen australlischen Gesetzentwürfen angeschlossen hat, die Gefängnisstrafen für Katholische Priester vorsehen, die ihre Funktion als Priester ausüben.

Ich möchte nicht auf die Frage eingehen, ob das tatsächlich helfen würde, den sexuellen Missbrauch von Kindern auszumerzen, wenn Priester das Siegel des Beichtstuhls brechen. Das ist eine aufsichtsrechtliche Angelegenheit; und in rein aufsichtsrechtlicher Hinsicht, ist das, was Oz tut, nicht meine Angelegenheit. Ich möchte einfach nur darauf hinweisen, wie es der Heilige Stuhl getan hat, daß dies das göttliche Gesetz berührt ... das für Katholiken überall nicht verhandelbar ist. Wenn das Gesetz Gottes und der katholische Glaube an irgendeinem Ort auf diesem Planeten angegriffen werden, werden alle Katholiken angegriffen.

Der Gedanke, daß ein Priester für drei Jahre in Gefängnishaft kommt, weil er das tut, was Gott ihm aufgetragen hat, zu tun, läßt schaudern. Seit dem Catholic Relief Act von 1791, denke ich, riskierten Priester nicht mehr inhaftiert, weil sie ihre sakramentalen Pflichten erfüllen. Man hört von harschen Formen religiöser Unterdrückung in Ländern- wie China. Ich frage mich, ob einige Mitglieder dieser Australischen Parlamente sich dagegen heuchlerischerweise den Protesten angeschlossen haben. Aber das volle Ausmaß der aktuellen weltweiten Kampagnen gegen das Christentum ist für so viel lebhafter real, wenn die Verfolgung stattfindet- nicht in Peking, sondern in Englisch-sprechenden  Ländern mit Rechtsstaatlichkeit - die auf dem allgemeinen Recht beruhen und letztendlich  von unserem eigenen Rechtssystem abstammen. Das könnte auch hier passieren! Mir! 

Man kann sich gewalttätige Reaktionen bei wütenden Menschen vorstellen; immerhin können Kinder macnhmal verletzt werden und werden es, für´s Leben geschädigt.  In der Tat -während der Irischen Unruhen, als Bomben in Ulster und London und Birmingham explodierten, starben Menschen...und Überlebende wurden an Leib und Seele verletzt und geschädigt zurück gelassen. Aber ich erinnere keine ernsthaften Gesetzesentwürfe, die auf der Vermutungen beruhten, daß die Antwort auf dieses Problems in der Inhaftierung Katholischer Priester lag. Ich gebe zu, daß wir vielleicht dumm sind; aber sie sind nicht ganz  so dumm wie die Gesetzgeber in Queensland. 

Wohlgemerkt- das Queenslandgesetz könnte sehr komische Ergebnisse produzieren, wenn die Geistlichen dumm genug wären, es ernst zu nehmen- insbesondere in einer großen Kathedrale vor einem der großen Festtage. Stellen Sie sich die Szene vor: ...laute Stimmen im Beichtstuhl...Mann (oder Frau) kommt heraus und taucht schnell in der Menschenmenge, die betend kniet, unter. Einen Augenblick später folgt der der Priester mit flatterndem Chorhemd und schiefer Stola und schreit: "Wo bist du? Komm zurück! Die letzte Person in meinem Beichtstuhl! Komm zurück! Ich brauche deinen Namen, deine Adresse, E-Mail, Twitter und Facebook-Details, um sie der Polizei zu geben! "
Unsicher, welcher der knienden Menschen der Schuldige ist, geht der Pater nacheinander auf sie zu ... "Sprich mit mir! Wenn ich deine Stimme höre, kann ich sie vielleicht erkennen! Bist du es? Oder bist du es? Oder willst du mich dazu bringen, Weihnachten in einer Polizeizelle zu verbringen und Känguru-Curry zu essen? ".

Die vergnügten Großtuer und oft noch vergnügteren Großtuerinnen in diesen  unbedeutenden kleinen Parlamenten sollten zum nächsten Billabong (Wasserstelle) gezerrt und auf humane Weise ertränkt werden. 

Nein, so habe ich es nicht gemeint...aber immerhin....kein Schaden...

Quelle: liturgicalnotes, Fr. J.Hunwicke

  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.