Mittwoch, 14. April 2021

Neues vom Malteser Orden

Marco Tosatti veröffentlicht bei Stilum Curiae den Brief, den Mario Correa  Bascuñán, der Prsäident der Chilenischen Vereinigung des Souveränen Malteser Ordens an die Ordenmitgleider geschrieben hat.
Hier geht´s zum Original:  klicken

"MALTA. EXPLOSIVER BRIEF VOM PRÄSIDENTEN DES CHILENISCHEN ORDENS ZUR REFORM" 

Liebe Freunde und Feinde von Stilum Curiae- wie Sie wissen- wird gerade an Änderungen der Regeln gearbeitet, die das Leben des Souveränen Militärordens von Malta bestimmen. Der Orden ist nach der unprovozierten "Enthauptung" von Großmeister Matthew Festing durch den amtierenden Pontifex in den Händen der deutschen Partei, die unter den selben Reizen zu leiden scheint, unter denen auch große Teile der deutschen Kirche leidet, das ist eine Art Protestantisierung, Anpassung an die weltliche Kultur und einem gewissen Sinn für Geschäft und Geld. Diese Art der Hegemonie, die den Malteser Orden gern in eine Art katholische NGO unwandeln würde, findet nicht ohne Widerstand in der ganzen Welt statt, von jenen, die den spirituellen und religiösen Charakter des Ordens verteidigen und beibehalten wollen. Der Brief den Sie im Folgenden finden, stellt eine äußerst detaillierte  Zusammenfassung dessen dar, was die Reform nicht sein sollte, und wir hoffen, daß er vom Spezial-Delegierten  Kardinal Silvano Tomasi sorgfältig bedacht wird- trotz seiner Nähe (er war Nuntius in der Schweiz) zur deutschen Partei (der nicht einmal der Staatssekretär Parolin fremd gegenüber steht) und der Affaire eines umstrittenen gigantischen Erbes . U.a. gibt es diejenigen, die ihm die "Enthauptung"von Kardinal Becciu zuschreiben (...). Gute Lektüre. 

§§§



Spezialdelegierter für Latein-America
Souveräner und Militär Orden von Malta

Lieber Mitbruder, 

Ich drücke Ihnen mit großer Freude meine Komplimente und Dankbarkeit für die wertvolle Information aus, die Sie mir während des interessanten Treffens vom vergangenen 21. Oktober im Hinblick auf das Reformprojekt der Verfassungs-Charta und des Kodex unseres Ordens zukommen ließen. 

Am Schluß dieses Treffens haben wir uns geeinigt, Ihnen und den Ordens-Autoritäten unsere Meinung in Verbindung mit den verschiedenen Aspekten der Reform - wie auch andere Sorgen, die einige wegen anderer Dinge haben, zu senden. 

Was die Reform angeht, nehmen wir uns die Freiheit, die Aufmerksamkeit auf das Folgende zu lenken: 

1. Die Regeln für die neuen Mitglieder mit Profess:

Spiritualität des Ordens: Während es wichtig ist, die Spiritualität der aus Liebe zu Gott getanen Arbeit, d.h. Wohltätigkeit, zu betonen, ist es auch wichtig, die kontemplative Dimension in unserem Leben nicht zu vergessen: Hl. Messe, Kommunion, Anbetung, Rosenkranz, Kreuzweg, spirituelles Lesen der Schrift und der Kirchenväter und Kirchenlehrer. Es ist nötig, sich an Christus anzugleichen und Ihn zu bitten, uns in Ihn zu verwandeln, Die Hl.Teresa von Kalkutta hat darauf hingewiesen, daß Schweigen den Glauben fördert, aus dem Glauben entsteht die Liebe, aus der Liebe das Dienen, aus dem Dienen der Friede. Wenn es keine persönliche und -hoffentlich- enge Beziehung zu Gott gibt und man nicht für Gott lebt. gibt es keinen Dienst und wenn es ihn gäbe, wäre er nicht verdienstvoll. Beim Jüngsten Gericht wird ein Glas Wasser, das aus Liebe zu Gott gegeben wird, mehr wert sein, als wenn wir uns aus jedem anderen Grund -außer der Liebe zu Gott- in die Flammen stürzen.


Aus diesem Grund ist es wichtig, für die Mitglieder mit Profess eine wegweisende und wichtige Rolle in der Leitung und bei den Aktivitäten des Ordens beizubehalten.  Sie werden Spiritutalität und Erfahrung garantieren. Die Formulierung "was alle angeht, muß von allen entschieden werden" sollte erklärt und spezifiziert werden, weil sie letztendlich zur Absurdität "alles betrifft alle"  führt. Aber das Prinzip, daß Laien den Rittern mit Profess nicht ihre Kriterien als Lebensform aufzwingen sollten, muß respektiert werden. Auch sollten wir denen, die bereits ihren Weg zur religiösen Profess begonnen haben, nicht die Alternative aufzwingen, für ihr zukünftiges Leben neue Normen aufzuerlegen, oder sich zurückzuziehen, nachdem sie Jahre - verlängert wegen des iter für das Bekenntnis- damit zugebracht haben, auf die Profess zu warten. 

Wir glauben, und es erscheint uns der kanonisch richtigste Weg zu sein, daß die Lebensweise der Ritter mit Profess im Prinzip durch sie selbst beschlossen werden muß. Der Fortbestand des Ordens ruht auf ihnen. 

Auch deswegen muß der Großmeister ein religiöser Ritter mit Profess sein, erprobt und erfahren, auch wenn bestimmte Adelsvoraussetzungen flexibel gehandhabt werden können, um ihn wählbar zu machen. 

Es ist wichtig, sehr ernsthaft die Berufung der Ritter mit Profess zu erforschen und festzulegen, denen wir eine Perspektive für ein kohärentes Leben der Selbstaufgabe an Gott, anbieten müssen, mit ernsthaften Möglichkeiten zu qualifizierter Ausbildung, Vobereitung und Dienst. Das erfordert sowohl eine orthodoxe und ernsthaft doktrinale Bildung als auch eine spirituelle Formung ähnlicher Merkmale, zu denen eine starke marianische und eucharistische Frömmigkeit hinzugefügt werden muss, wie auch ein ernsthaftes liturgisches Leben, anbetend und tief, weil das die Quelle eines Lebens für die Kirche ist.

2. Wählbarkeit und Aufgaben des Großmeisters 

Wir geben zu, daß es ratsam ist, dem Orden zu gestatten, den Großmeister aus einer Liste mit einer größeren Anzahl von Kandidaten zu wählen, für die es möglich sein könnte, einige Anforderungen an den Adel entweder durch Verzicht auf einen dritten oder vierten Nachnamen oder durch eine leichte Herabsetzung des durch den englischen Beweis geforderten Alters oder andere realistische und gemäßigte Formeln zu ändern, wobei jedoch stets die Forderung gewahrt bleibt, daß die Kandidaten Ritter mit Profess sind, mit ausreichender Zeit für die feierlichen Gelübde. Der Hinweis auf den "Adel des Herzens“ erscheint unzureichend. Das ist für alle Mitglieder des Ordens vorgeschrieben, einschließlich für die, die nicht zu den Adelskategorien gehören. 
Adel ist die Annahme von Tugend, aber auch das Ergebnis verdienstvoller und heroischer Handlungen, bedeutend und angesammelt im Dienst am Allgemeinwohl und je nach Fall und Zeit -bestätigt durch die Gemeinschaft oder die Autoritäten. Diese Erbe muß erhalten bleiben und vermehrt werden, es verlangt von den derzeitigen Generationen den hohen moralischen Standard ihrer Vorfahren beizubehalten,. Aus diesem Grund stellt bloßer Adel kein Recht dar, dem Orden beizutreten. Aber die Annahme, daß er die Tratition implementiert und respektiert, die auch ein Beispiel ist ist in der Tradition des Ordens grundlegend, sodaß sie nicht abgeschafft werden kann. (Siehe die Ansprache Benedikts XV an den Römischen Adel vom 5. Januar 1920,  und die Ansprachen Pius´ XII an das Römische Patriziat und den Römischen Adel  1940, 1941,1042, 1943,1944, 1945, 1946, 1947, 1948, 1949, 1950, 1951, 1952) 

Die Vorgänge machen es -zusätzlich- nötig, die Zahl der Ritter mit Profess anzuheben, bei denen die Berufung der Ritter der ersten Klasse bevorzugt werden sollten.

Der Orden ist weder ein modernes Unternehmen noch eine Demokratie. Er war immer eine elektive und wirkungsvolle Monarchie, keine absolute. Jeder Begrenzung der Befugnisse des Großmeisters- wenn als notwendig befundern- müssen zurückhaltend und sehr gut untersucht und gerechtfertigt sein, aber auf alle Fälle sollten sie seinen Status als Monarch nicht denaturieren. Wir schätzen die Idee eines Großmeisters als konstituionellem Regierungschef als nicht mit der Natur des Ordens vereinbar ein, die leicht zu konflikthaften Situationen führen kann. 

3. Verbesserungen der Leitungs- und Regioinalstrukturen des Ordens

Obwohl von allen administrativen, rationalistischen Gesichtspunkten aus das Kriterium einer einzigen Organisation für jedes Land attraktiv erscheint, scheint es uns, daß das Zusammenleben mit Subprioraten, auch wenn es komplexer ist und selbst wenn manchmal Konflikte auftreten - ohne sie zum gemeinsamen Leben zu zwingen, - die Entwicklung und das spirituelle Leben der Ordensleute erleichtert. Von dort aus können sie Beiträge leisten. Andernfalls werden sie, manchmal in den sehr großen Gruppen, verwässert und daher in ihrer Spezifität isoliert, so daß ihr Einfluss, außer bei sehr charismatischen Persönlichkeiten, praktisch verloren gehen könnte.

Andererseits ermöglichen die Subpriorate und Priorate es den Rittern mit Profess und den Rittern des Gehorsams, zusammen zu arbeiten und sich gegenseitig kennen zu lernen, was das Entstehen von Berufungen für die Profess begünstigt. 

Große-Priorate müssen als Leiter einen Groß-Prior mit Profess haben, außer in sehr seltenen und klar definierten Ausnahmefällen. Es erscheint nicht logisch, daß in Zeiten von wegweisenden Wahlen und Entscheidungen die sechs Groß-Priorate von Verwaltern geleitet werden, die die Großmeisterei ernannt hat.

Andere Themen:

Die regionalen Delegierten aus Südamerika für den Vollständigen Staatsrat -mindesten zwei an der Zahl- müssen durch die Regionalversammlungen gewählt- gemäß der Mehrheit und den beschlossenen Rotationskriterien-und nicht von der Generalversammlung der Präsidenten ernannt werden. 

Wir sind der Meinung, daß die Agenda für das Generalkapitel rechtzeitig bekannt gemacht werden muß und daß den Groß-Prioraten, Sub-Prioraten und Vereinigungen vollständige Vorabinformationen zur Verfügung gestellt werden sollten, damit alle Themen sorgfältig studiert werden können. Sobald die Agenda und die einschlägigen Dokumente bekannt sind, könnte eine Zeitspanne beginnen, in der diese Gruppierungen ihre Inititativen vorschlagen können, die den anderen im voraus hinreichend früh bekannt gegeben werden sollten. 

Wir glauben, daß das Rechtssystem des Ordens und des Amtes des Generalanwalts neu formuliert werden muß- für eine völlige Unabhängigkeit in Rechtsfragen und operativen Angelegenheiten -besonders in Beziehung zur Macht der zentralen Verwaltung.

Es wäre für den Orden sehr zuträglich, wenn es auch eine Verwaltungsreform geben könnte. Einige Leute sind seit fast 30 Jahren an der Macht und eben diese Leute haben auch Stellungen in allen Organen des Ordens inne. So wie Bischöfe in einem bestimmten Alter (75 Jahre) zurücktreten müssen und die Präsidenten bestimmter Vereinigungen auch- betrachten wir es als nötig, für die Mitglieder des Souveränen Rates und anderer Organen des Ordens eine Altersbegrenzung festzulegen- außer für den Großmeister. "
Fortsetzung folgt....

Quelle: Stilum Curiae, M.Tosatti

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