Stephan Baier kommentiert für Die Tagespost das fälschlicherweise als "Kopftuchverbot" bezeichnetet Urteil des EUHG, das in seiner bekannt religionsfeindlichen Weise das Kind mit dem Bade ausschüttet.
Hier geht´s zum Original: klicken
Unter dem Titel
"DAS KREUZ FÄLLT MIT DEM KOPFTUCH"
"Als „Kopftuch-Urteil“ lief eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor wenigen Tagen durch die Medien. Und als solches fand sie weniger Beachtung als nötig: Ausgeweitet werden hier nämlich nicht nur die Möglichkeiten von Arbeitgebern, einer muslimischen Mitarbeiterin das Kopftuch zu verbieten. Das Urteil zielt auf das Kopftuch, doch es trifft auch Kreuz und Kippa.
Kreuz und Kippa fallen mit dem Kopftuch
Wenn eine Firma, Organisation oder Behörde das eine verbietet, muss es künftig auch das andere untersagen. Im Namen der Nichtdiskriminierung fallen also Kreuz und Kippa mit dem Kopftuch. (...)
Am "Vorwurf, sichtbarer Glaube könne „soziale Konflikte“ provozieren", kann ja sogar etwas dran sein. Aber es würden nur soziale Spannungen sichtbar, die man mit einem Neutralitätsgebot im öffentlichen Raum eine kleine Weile zudecken kann. Um solche Spannungen an der Wurzel zu verhindern, sollte man besser Migration reduzieren statt sie als vermeintliches Menschenrecht zu propagieren und zu fördern, denn sie werden durch das Zusammenleben von Menschen mit ganz verschiedenen kulturellen Prägungen im selben Raum angelegt.- Der Preis, daß im öffentlichen Raum ein aschgraues Vakuum des Banalen verordnet wird, ist zu hoch. Eine Gesellschaft, die nicht auf Gott hingeordnet ist, sondern im Gegenteil versucht, alle Bezüge auf ihn um eines Grabesfriedens der Neutralität willen zu unterdrücken, kann nicht lange bestehen. Wer einmal das beseligende Gefühl erlebt hat, seinen Glauben in der Öffentlichkeit zu bekennen (und ich denke eher an eine Rosenkranzprozession als an eine Podiumsdiskussion), weiß, was wir als Gesellschaft durch den Säkularismus verloren haben.
AntwortenLöschen