Freitag, 12. November 2021

Fr. Hunwicke spricht...

bei liturgicalnotes heute über die von Papst Franziskus in "Traditionis Custodes" angeordneten Änderungen und die vom römischen Generalvikar für die Diözesse Rom erlassenen Ausführungsbestimmungn- die auch die Pilger aus aller Welt betreffen.
Hier geht´s zum Original:  klicken

                                     EIN CHAOTISCHES "GESETZ"

Nur einige Beispiele:

1)  Traditionis Custodes legt fest (2:3) daß die Lesung in der Messe in der "Landessprache" sein soll. Aber der Vikar von Rom....einer Stadt, in die früher Katholiken aus jedem Land der Welt pilgerten...hat beschlossen, daß die Lesungen in Italienisch stattfinden. 

Daß also ein Priester, der eine Gruppe seiner eigenen Leute anführt, die Italienisch nicht verstehen, sich durch zwei Lesungen in einer Sprache kämpfen muß, die er selbst nicht versteht und sicher nicht richtig ausspricht, zum Wohl einer Gemeinschaft, für die diese dumme Vorstellung reines Kauderwelsch sein wird. 

Hier haben wir ein weiteres Beispiel für eine italophile, imperialistische Arroganz; die Mentalität, die eher Italienisch als Latein als offizielle Sprache der Katholischen Kirche behandelt.

2) PF hat festgelegt, " ich ordne an, daß dalles, was ich im Apostolischen Brief erklärt habe....in allen Teilen befolgt werden muß etc. Aber der Brief des Römischen Vikars informiert seine Leser, daß einer der Artikel des motu proprio in Rom "nicht aktiviert wird." 

Anders als PF wollte, daß jedes seiner Worte in Rom selbst sofort in Kraft tritt, muß diese Anordnung offensichtlich auf das Startwort des Kardinal-Vikars warten, um "aktiviert" zu werden. 

3) Der Kardinal-Vikar hat ordentlich erklärt, daß solche anderen Bücher, wie das alte Rituale jetzt verboten sind. Aber in seinem Brief an Vincent Nichols hat Arthur Roche auf genau diese Frage mit den Worten geantwortet: "Traditionis Custodes spricht nur über das Missale Romanum von 1962 und die Eucharistische Feier." 

Ich bin sicher, daß Experten des Kanonischen Rechts die Situation diskutiert haben müssen, die entsteht, wenn ein neues Gesetz so schlecht formuliert ist, daß es unverständlich ist, oder nicht praktikabel, oder das manifeste Gegenteil für das Wohl der Christgläubigen. "

Quelle: liturgicalnotes, Fr.J.Hunwicke

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.