kathnet veröffentlicht ein weiteres Interview das Kardinal Gerhard Müller dieses mal Rechtanwalt Lothar C. Rilinger zum Münchener Gutachten und seinen Folgen gegeben hat.
Hier geht´s zum Original: klicken
Unter dem Titel:
"KARD. MÜLLER: "DIE RUFMORDKAMPAGNE GEGEN BENEDIKT XVI IST OFFENBARUNGSEID DER EIGENEN ABSICHTEN"
beginnt das Interview so- ZITATRechtanwalt Lothar C.Rilinger:
Betrachten Sie es als eine "Schutzbehauptung", wie es im Gutachten
formuliert ist, daß der damalige Erzbischof Kardinal Ratzinger nicht über die Verfehlung unterrichtet worden sein soll, obwohl seine Vorgänger und seine Nachfolger über strafrechtlliche Vergehen von Priestern durch die jeweiligen Generalvikare informiert worden sind? Kann die Kenntnis andere Bischöfe über Mißbräuche als "Prämisse" vorausgesetzt und damit die Argumente von Benedikt als ein "logischer Fehlschluss" qualifiziert werden?
Kardinal Gerhard Ludwig Müller:
Er hat eine Schutzbehauptung nicht nötig. Ihm eine moralisch derartige niedrige Gesinnung zu unterstellen, zeugt nicht nur von einer totalen Respektlosigkeit gegenüber einem um Kirche und Gesellschaft höchst verdienten Menschen und Christen, sondern ist ein Offenabrungseid der eigenen Absichten, die in der maßlos wahnsinnigen Rufmordkampagne gegen ihn erfüllt worden sind."
(...)
Quelle: L C.Rilinger, Kard. Müller, kathnet
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.