Montag, 31. Januar 2022

Fundstück

kathnet veröffentlicht ein weiteres Interview das Kardinal Gerhard Müller dieses mal Rechtanwalt Lothar C. Rilinger zum Münchener Gutachten und seinen Folgen gegeben hat. 
Hier geht´s zum Original:  klicken

Unter dem Titel: 

"KARD. MÜLLER: "DIE RUFMORDKAMPAGNE GEGEN BENEDIKT XVI IST OFFENBARUNGSEID DER EIGENEN ABSICHTEN"

beginnt das Interview so- ZITAT

Rechtanwalt Lothar C.Rilinger: 
Betrachten Sie es als eine "Schutzbehauptung", wie es im Gutachten
formuliert ist, daß der damalige Erzbischof Kardinal Ratzinger nicht über die Verfehlung unterrichtet worden sein soll, obwohl seine Vorgänger und seine Nachfolger über strafrechtlliche Vergehen von Priestern durch die jeweiligen Generalvikare informiert worden sind? Kann die Kenntnis andere Bischöfe über Mißbräuche als "Prämisse" vorausgesetzt und damit die Argumente von Benedikt als ein "logischer Fehlschluss" qualifiziert werden?

Kardinal Gerhard Ludwig Müller: 
Er hat eine Schutzbehauptung nicht nötig. Ihm eine moralisch derartige niedrige Gesinnung zu unterstellen, zeugt nicht nur von einer totalen Respektlosigkeit gegenüber einem um Kirche und Gesellschaft höchst verdienten Menschen und Christen, sondern ist ein Offenabrungseid der eigenen Absichten, die in der maßlos wahnsinnigen Rufmordkampagne gegen ihn  erfüllt worden sind."
(...)

Quelle: L C.Rilinger, Kard. Müller, kathnet

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