Sonntag, 23. Juli 2023

Fr. Hunwicke spricht...

bei liturgicalnotes heute über die lex orandi - in den Bestimmungen des Hl. Pius V und von Papst Franziskus. Hier geht´s zum Original:  klicken

                                      "LEX ORANDI"

Der Hl. Prosper von Aquitanien war ein so enger Mitarbeiter des Hl. Leos dem Großen, daß nicht immer ganz klar ist, welche Schriften des Hl. Leo ihm gehören und welche dem Hl. Prosper möglicherweise viel zu verdanken haben. Er war es, der das Sprichwort formulierte, daß "das Gesetz des Betens das Gesetz des Glaubens begründen sollte“ (obsecrationum quoque sacerdotalium sacramenta respiciamus, quae ab apostolis tradita in toto mundo atque in omni catholica ecclesia uniformiter celebrantur, ut legem credendi lex statuat supplicandi). Es handelt sich mit anderen Worten um das Gebetsgesetz der Kirche, daß wir umkehren sollten, um eine gesunde Lehre zu finden.

Ich bin ein wenig beunruhigt über die Art und Weise, wie Pius XII (Mediator Dei, 1947) mit dem Gedanken flirtete, diese Formulierung umzukehren und so das Gesetz des Glaubens die Lex Orandi bestimmen zu lassen und beide Versionen beizubehalten, und eine kreative Spannung zu erzeugen. Dadurch könnte die Lex Orandi leicht auf den bescheidenen Status einer Ressource degradiert werden, die gelegentlich von denjenigen geplündert wird, die päpstliche Dokumente verfassen und Beweistexte benötigen, um ein schwaches Argument mit beeindruckenden Fußnoten zu untermauern. Diese Herabstufung des Gebetsgesetzes scheint in der Tat genau das zu sein, was in den unruhigen Jahren nach dem Konzil geschah, als die Hebel der liturgischen Macht in der Kirche in die Hände einer Tendenz fielen, die entschlossen war, ihre eigenen Voraussetzungen zur vorherrschenden Norm zu machen, nach der liturgische Texte beurteilt und geändert oder sogar (wie im Ritus der Bischofsweihe und durch die Bereitstellung "alternativer eucharistischer Gebete“) abgeschafft werden könnten.

Ein Ausdruck dieses ungeordneten Wunsches, die Lex credendi durch die Lex orandi bestimmen zu lassen (und nicht umgekehrt), findet sich im Dekret von 1951, das für den 15. August ein neues Amt anordnete: „... congruum erat ut etiam Officium iis adornatum esset laudibus, quae Deiparae Virgini ob definitum corporeae Assumptionis dogma merito tribuendae erant“.


Wie so oft, wenn man wirklich auf die Dinge schaut, stellt sich Pius XII als der wahre Ahnherr der "postkonziliaren Reformen" heraus, und der Irrtümer der Bergoglianität. Annibale Bugnini sah das sehr klar voraus, als er 1956 schrieb, daß es der Papst war, der zuerst der Erneuerer der Vigil, dann der Karwoche war und der oberste Reformer der gesamten Hl. Liturgie werden würde (totius sacrae Liturgiae Summus Instaurator).

Wir brauchten damals und heute keinen obersten Restaurator der gesamten Liturgie. Wir brauchen eine Wiederherstellung des Respekts vor den alten liturgischen Texten, damit sie den Glauben der Gottesdienstgemeinschaft prägen können.

Lassen Sie sich nicht durch sie prägen.

In seinem Brief, der Traditionis Custodes begleitete, behauptet PF, den Spuren des Hl. Pius V zu folgen.

Nichts könnte von der Wahrheit weiter entfernt sein.

PF hat behauptet, daß der Hl. Pius "ein einziges Missale Romanum für die gesamte Lateinische Kirche eingeführt habe. Vier Jahrhunderte lang war dieses vom Hl. Pius V promulgierte Missale Romanum der Hauptausdruck der lex orandi des Römischen Ritus..."

Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein.

Die Verdienste des Missales des Hl. Pius V hat tatsächlich die Dominanz dieser 4 Jahrhunderte gesichert. Aber das war es nicht was der Hl. Pius durch seine Gesetzgebung plante. Wir dürfen die Geschichte nicht im Rückblick beurteilen. Unvorsichtige Leute schreiben oft, daß der Hl. Pius das Überleben von Riten zugelassen habe, die älter als 200 Jahre waren.

Das ist falsch. Quo primum - das sich mit den mehr als 200 Jahre alten Riten befaßt- besagt, daß der Papst sie auf keinen Fall abschaffen wollte (nequam auferimus); im Gegenteil, er ordnete an, daß sie beibehalten werden sollten (es sei denn ein Bischof sich mit der einstimmigen Zustimmung des Kapitels anders entschiede).

Der Hl. Pius ordnete die Beibehaltung der Riten mit einer Geschichte von mehr als 200 Jahren an.

PF ordnet die Auslöschung eines Ritus an, der mehr als 1500 Jahre alt ist.

Um die Übereinstimmung dieser beiden Entscheidungen zu bestätigen benötigt man die Sprache von 1984; das ist eine so massive suggestio falsi, daß ich vermute, daß sie eher in die Kategorie einer großen, fetten Lüge gehört."

Quelle: liturgicalnotes, Fr. J. Hunwicke

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