Montag, 2. Oktober 2023

Die fünf neuen Dubia

Marco Tosatti veröffentlicht bei Stilum Curiae einen Bericht über die neuen Dubia der fünf Kardinäle. Hier geht´s zum Original:  klicken

"DIE NEUEN DUBIA. FÜNF KARDINÄLE VERSUCHEN, KLARE ANTWORTEN VOM PAPST BEKOMMEN."

Liebe Freunde und Feinde von Stilum Curiae, wir bringen Ihnen dieses wichtige Dokument zur Kenntnis, für das wir dem katholischen Denken von Herzen danken. Fünf Kardinäle haben Jorge Mario Bergoglio gebeten, einige der Fragen, die in der Kirche für Verwirrung sorgen, endgültig mit Ja oder Nein zu klären. Dies, nachdem ein Brief des Papstes selbst offensichtlich die zur Bestätigung der etablierten Tradition geäußerten Dubia nicht geklärt hatte. Viel Spaß beim Lesen.

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Die neuen Dubia und die Synode der Zwietracht  Bekanntmachung an die gläubigen Laien (can. 212 § 3) Über die Dubia, die Papst Franziskus vorgelegt wurden.

Brüder und Schwestern in Christus, Wir, die Mitglieder des Kardinalskollegiums, eingedenk der Pflicht aller Gläubigen, »den heiligen Hirten ihre Gedanken über das Wohl der Kirche darzulegen« (can. 212 § 3), und vor allem die Verantwortung der Kardinäle eingedenk, die »dem Papst beistehen ... als Individuen ... besonders in der täglichen Sorge der Universalkirche« (can. 349) unter Berücksichtigung verschiedener Erklärungen einiger hoher Prälaten über die Feier der bevorstehenden Bischofssynode, die offenkundig der ständigen Lehre und Disziplin der Kirche widersprechen und unter den Gläubigen und bei anderen Menschen guten Willens große Verwirrung und Irrtum hervorgerufen haben und weiterhin hervorrufen.
Wir haben dem Papst unsere tiefste Besorgnis zum Ausdruck gebracht.
Mit unserem Schreiben vom 10. Juli 2023 haben wir Papst Franziskus fünf dubia vorgelegt, von denen eine Kopie beigefügt ist. Papst Franziskus hat uns mit einem Brief vom 11. Juli 2023 geantwortet. Nachdem wir diesen Brief studiert hatten, der nicht der Praxis der responsa ad dubia [Antworten auf Fragen] folgte, formulierten wir die dubia neu, um eine klare Antwort zu erhalten, die auf der immerwährenden Lehre und Disziplin der Kirche beruhte.
Mit unserem Schreiben vom 21. August 2023 haben wir dem Papst die neu formulierte dubia vorgelegt, von der eine Kopie beigefügt ist. Bisher haben wir keine Antwort erhalten. Angesichts der Schwere der Dubia-Angelegenheit, besonders im Hinblick auf die bevorstehende Tagung der Bischofssynode, haben wir es für unsere Pflicht gehalten, euch Gläubige zu informieren (can. 212 § 3), damit ihr nicht der Verwirrung, dem Irrtum und der Entmutigung ausgesetzt seid, und euch einzuladen, für die Universalkirche und insbesondere für den Papst zu beten, damit das Evangelium immer klarer gelehrt und immer treuer befolgt werde.

Die neuen Dubia und die Synode der Zwietracht

Wir veröffentlichen die Fragen von fünf Kardinälen an den Papst zu entscheidenden Fragen der katholischen Lehre. Benedikt XVI. und Kardinal George Pell segnen vom Himmel.

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Notifikation an die gläubigen Laien (can. 212 § 3) Über die Dubia, die Papst Franziskus vorgelegt wurde

Brüder und Schwestern in Christus, Wir, die Mitglieder des Kardinalskollegiums, eingedenk der Pflicht aller Gläubigen, »den heiligen Hirten ihre Gedanken über das Wohl der Kirche darzulegen« (can. 212 § 3), und vor allem die Verantwortung der Kardinäle im Auge behaltend, die »dem Papst beistehen ... als Individuen ... besonders in der täglichen Sorge der Universalkirche« (can. 349) unter Berücksichtigung verschiedener Erklärungen einiger hoher Prälaten über die Feier der bevorstehenden Bischofssynode, die offenkundig der ständigen Lehre und Disziplin der Kirche widersprechen und unter den Gläubigen und bei anderen Menschen guten Willens große Verwirrung und Irrtum hervorgerufen haben und weiterhin hervorrufen, Wir haben dem Papst unsere tiefste Besorgnis zum Ausdruck gebracht. Mit unserem Schreiben vom 10. Juli 2023 haben wir Papst Franziskus fünf dubia vorgelegt, von denen eine Kopie beigefügt ist. Papst Franziskus hat uns mit einem Brief vom 11. Juli 2023 geantwortet.

Nachdem wir diesen Brief studiert hatten, der nicht der Praxis der responsa ad dubia [Antworten auf Fragen] folgte, formulierten wir die dubia neu, um eine klare Antwort zu erhalten, die auf der immerwährenden Lehre und Disziplin der Kirche beruhte. Mit unserem Schreiben vom 21. August 2023 haben wir dem Papst die neu formulierte dubia vorgelegt, von der eine Kopie beigefügt ist. Bisher haben wir keine Antwort erhalten.


Angesichts der Schwere der Dubia-Angelegenheit, besonders im Hinblick auf die bevorstehende Tagung der Bischofssynode, haben wir es für unsere Pflicht gehalten, euch Gläubige zu informieren (can. 212 § 3), damit ihr nicht der Verwirrung, dem Irrtum und der Entmutigung ausgesetzt seid, und euch einzuladen, für die Universalkirche und insbesondere für den Papst zu beten, damit das Evangelium immer klarer gelehrt und immer treuer befolgt werde.

Euer in Christus,

Walter Card. Brandmüller

Raymond Leo Kard. Burke

Juan Kardinal Sandoval Íñiguez

Robert Card. Sarah

Joseph Kardinal Zen Ze-kiun

Die Dubia 

1. Eure Heiligkeit besteht darauf, dass die Kirche ihr Verständnis des Glaubensguts vertiefen kann. Das ist in der Tat das, was Dei Verbum 8 lehrt und zur katholischen Lehre gehört. Ihre Antwort trifft jedoch nicht unsere Besorgnis. Viele Christen, darunter Pastoren und Theologen, argumentieren heute, dass die kulturellen und anthropologischen Veränderungen unserer Zeit die Kirche dazu drängen sollten, das Gegenteil von dem zu lehren, was sie immer gelehrt hat. Es handelt sich um wesentliche, nicht um zweitrangige Fragen unseres Heils, wie das Glaubensbekenntnis, die subjektiven Bedingungen für den Zugang zu den Sakramenten und die Einhaltung des Sittengesetzes. Wir wollen daher unser dubium neu formulieren: Es ist möglich, dass die Kirche heute Lehren lehrt, die im Gegensatz zu denen stehen, die sie früher in Fragen des Glaubens und der Moral gelehrt hat, sowohl seitens des Papstes ex cathedra, in den Definitionen eines ökumenischen Konzils als auch im ordentlichen universalen Lehramt der über die ganze Welt verstreuten Bischöfe (vgl. Lumen gentium 25)? 

2. Eure Heiligkeit hat darauf bestanden, dass es keine Verwechslung zwischen der Ehe und anderen Arten von Lebensgemeinschaften sexueller Natur geben kann und dass daher jeder sakramentale Ritus oder Segen gleichgeschlechtlicher Paare, die zu einer solchen Verwechslung führen würden, vermieden werden sollte. Unsere Sorge ist jedoch eine andere: Wir sind besorgt, dass die Segnung homosexueller Paare in jedem Fall Verwirrung stiften könnte, nicht nur, weil sie dadurch analog zur Ehe erscheinen könnten, sondern auch, weil homosexuelle Handlungen praktisch als ein Gut dargestellt würden, oder zumindest als das mögliche Gut, das Gott von den Menschen auf ihrem Weg zu Ihm verlangt. Lassen Sie uns also unseren Zweifel umformulieren: Es ist möglich, dass ein Pastor unter bestimmten Umständen Verbindungen zwischen homosexuellen Personen segnen kann, wodurch suggeriert wird, dass homosexuelles Verhalten Würde es nicht dem Gesetz Gottes und dem Weg des Menschen zu Gott widersprechen? In Verbindung mit diesem Dubium ist es notwendig, ein weiteres aufzuwerfen: Ist die Lehre, die vom ordentlichen universalen Lehramt unterstützt wird, weiterhin gültig, wonach jede sexuelle Handlung außerhalb der Ehe, insbesondere homosexuelle Handlungen, eine objektiv schwere Sünde gegen das Gesetz Gottes darstellt, unabhängig von den Umständen, unter denen sie stattfindet, und der Absicht, mit der sie ausgeführt wird? 

3. Ihr habt darauf bestanden, daß es eine synodale Dimension der Kirche gibt, insofern alle, auch die Laien, aufgerufen sind, sich zu beteiligen und sich Gehör zu verschaffen. Unsere Schwierigkeit ist jedoch eine andere: Heute wird die künftige Synode über die »Synodalität« so dargestellt, als ob sie in Gemeinschaft mit dem Papst die höchste Autorität der Kirche darstellen würde. Die Bischofssynode ist jedoch ein beratendes Organ des Papstes, vertritt nicht das Bischofskollegium und kann die in ihr behandelten Fragen nicht regeln oder Dekrete über sie erlassen, es sei denn, der Papst, der für die Ratifizierung der Beschlüsse der Synode zuständig ist, hat ihm in bestimmten Fällen ausdrücklich beratende Gewalt übertragen (vgl. can. 343 C.I.C.). Dies ist insofern ein entscheidender Punkt, als die Nichteinbeziehung des Bischofskollegiums in Fragen wie die, die die nächste Synode aufwerfen will und die die Verfassung der Kirche selbst berühren, gerade der Wurzel jener Synodalität zuwiderliefe, die es zu fördern vorgibt. Erlauben Sie uns daher, unser dubium neu zu formulieren: Die Bischofssynode, die in Rom stattfinden wird und der nur eine ausgewählte Vertretung von Hirten und Gläubigen angehört, wird in lehrmäßigen oder pastoralen Fragen, zu denen sie berufen sein wird, die höchste Autorität der Kirche ausüben, die ausschließlich dem Papst zusteht und a capite suo an das Bischofskollegium (vgl. can. 336 C.I.C.)? 

4. In Ihrer Antwort haben Eure Heiligkeit deutlich gemacht, daß die Entscheidung des hl. Johannes Paul II. in der Ordinatio sacerdotalis endgültig zu halten ist, und Sie haben zu Recht hinzugefügt, daß es notwendig ist, das Priestertum nicht in Begriffen der Macht, sondern im Sinne des Dienstes zu verstehen, um die Entscheidung unseres Herrn, die heiligen Weihen nur den Männern vorzubehalten, richtig zu verstehen. Andererseits fügte er im letzten Punkt Ihrer Antwort hinzu, dass die Frage noch vertieft werden kann. Wir befürchten, dass einige diese Aussage so interpretieren könnten, dass die Angelegenheit noch nicht endgültig entschieden ist. In der Tat bekräftigt der heilige Johannes Paul II. in der Ordinatio sacerdotalis, daß diese Lehre unfehlbar vom ordentlichen und universalen Lehramt gelehrt worden ist und daher zum Glaubensgut gehört. Dies war die Antwort der Kongregation für die Glaubenslehre auf ein Dubium, das in Bezug auf das Apostolische Schreiben erhoben wurde, und diese Antwort wurde von Johannes Paul II. selbst gebilligt. Wir müssen also unser Dubium neu formulieren: Könnte die Kirche in Zukunft die Befugnis haben, Frauen die Priesterweihe zu erteilen und damit der Tatsache zu widersprechen, dass der ausschließliche Vorbehalt dieses Sakraments für die Getauften männlichen Geschlechts zum Wesen des Weihesakramentes gehört, das die Kirche nicht ändern kann? 

5. Schließlich bestätigten Eure Heiligkeit die Lehre des Konzils von Trient, daß die Gültigkeit der sakramentalen Absolution die Reue des Sünders voraussetzt, was auch den Zweck einschließt. nicht wieder zu sündigen. Und er lud uns ein, nicht an der unendlichen Barmherzigkeit Gottes zu zweifeln. Wir möchten noch einmal betonen, dass unsere Frage nicht aus dem Zweifel an der Größe der Barmherzigkeit Gottes entspringt, sondern im Gegenteil aus dem Bewußtsein, daß diese Barmherzigkeit so groß ist, daß sie uns fähig macht, uns zu ihm zu bekehren, unsere Schuld zu bekennen und so zu leben, wie er uns gelehrt hat. Im Gegenzug mögen einige Ihre Antwort so interpretieren, als ob die bloße Tatsache, dass sie sich der Beichte nähert, eine ausreichende Bedingung für den Empfang der Absolution ist, da sie implizit das Sündenbekenntnis und die Reue beinhalten könnte. Wir möchten daher unser Dubium neu formulieren: Kann ein Pönitent gültig die sakramentale Absolution empfangen, der zwar eine Sünde bekennt, sich aber weigert, in irgendeiner Weise die Absicht zu fassen, sie nicht noch einmal zu begehen?"

Quelle: M.Tosatti, Stilum Curiae

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