Dienstag, 14. November 2023

Fr. Hunwicke spricht...

bei liturgicalnotes heute über die Anzahl von Psalmen, die im Stundengebet und der Hl.Messe im Alten und im Neuen Ritus gebetet werden mußten und müssen und welche Bemühungen es gab, daran etwas zu ändern. Hier geht s zum Originalklicken

                       "EIN ZWIELICHTER TRICK" 

Als der Presbyter des Novus Ordo aus seinem kargen Bett springt und nach seiner Liturgia Horarum greift, lässt er sich auf ... habe ich das richtig verstanden? ... vierzehn Psalmen? ein, von der Einladung bis zum Ende der Komplet. Außer natürlich, daß es sich nicht wirklich um vierzehn Psalmen handelt, weil es sich bei einigen davon wahrscheinlich um Psalmen handelt, die in kleine Abschnitte unterteilt sind.

Während des Pontifikats von Pius IX. war das anders. Um allein durch Matutin zu kommen, hätte der Papst vielleicht zwölf Psalmen aufsagen müssen. Und sie wurden nicht in Portionen geschnitten. Es gibt Hinweise darauf, dass dies für viele Geistliche eine große Belastung darstellte. Tatsächlich war das Stundengebet schon seit geraumer Zeit ein Problembereich. Benedikt XIV. hatte eine Kommission eingesetzt, in der Hoffnung, zumindest einige der Schwierigkeiten zu bewältigen, doch seine Bemühungen blieben erfolglos.

In meinem Bücherregal liegt ein gebrauchtes Buch, auf dem immer noch der Preis (3/6) eingetragen ist. Ich habe es als Schuljunge gekauft; es bezeichnet sich selbst als OFFICIA VOTIVA PER ANNUM a SS. D. N. Leone PP. XIII concessa, additis Lectionibus Scripurae auftretendentis, Festorum simplicium ac Vigiliarum, Orationibus Sanctorum, necnon Vesperis Dominicarum Festorumque semiduplicium, quae ad Officia ista integre recitanda relevant.

Der Herausgeber war Desclee; Er erklärte, daß diese Votivämter mit halbem doppelten liturgischem Rang durch das Dekret URBIS ET ORBIS der SCR vom 5. JULI 1883 gewährt wurden. Sie könnten außer zu so offensichtlichen Zeiten wie Aschermittwoch, Passionszeit usw. in Anspruch genommen werden. .

Sie wollen wissen, was hier los war? Das alles bedeutete, dass ein Geistlicher, der sich der Bürde der Psalmodie im damals geltenden Breviarium Romanum nicht ganz gewachsen fühlte, die Votivoffiziere in diesem Band rezitieren konnte, und weil ihr Rang halbdoppelt war, legten sie ihm eine viel geringere Bürde auf Psalmodie zu rezitieren ... wenn auch immer noch erheblich größer als das, was der heutige Geistliche des Novus Ordo erwartet. Jeder wusste, dass dieses Geschäft wirklich nicht ganz koscher war. Der große Historiker des Breviers, Batiffol, gab selbst beschämt zu: "Wir alle haben diese Votivgebete gebetet, weil wir nicht die nötige Muße hatten, um das Weihamt zu beten.“ Er hielt es für ein Zeichen der Heiligkeit, dass Kardinal Richard, Erzbischof von Paris, "ein Mann mit einem gesunden Sinn für Liturgie“, diese Ämter nie in Anspruch genommen hatte. Kardinal Parocchi ließ durchblicken, dass er diese Votivämter als völlig im Widerspruch zur Tradition und zum Streben der Kirche betrachte ... und er war tatsächlich Mitglied der Liturgie-Kongregation!" Mgr. Grospellier wollte, daß diese Ämter abgeschafft würden, da ihre Einführung „ein absolut neuartiges Prinzip“ sei. Aber was waren diese Votivämter? Enthalten ihre Texte etwas Wertvolles? Diese Fragen sind für morgen."

Quelle: litugicalnotes, Fr. J. Hunwicke

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