Dienstag, 30. Januar 2024

Fiducia Supplicans - jetzt muss die Schadensbegrenzung folgen. Fortsetzung...

Fortsetzung von hier und hier

5. Lehramt: Innovation impliziert Verantwortung

"Zu Gott, der uns offenbart, müssen wir den Gehorsam des Glaubens bringen“[9]. Konkret ausgedrückt ist der Gehorsam des Glaubens eine freiwillige Zustimmung zu wahren Sätzen, da die Intelligenz anhand von Sätzen weiß. Durch den Glauben halten wir beispielsweise den Satz für wahr: „Gott, der allmächtige Vater, ist der Schöpfer des Himmels und der Erde.“ Alle Wahrheiten des Glaubens sind im „einzigen heiligen Schatz des Wortes Gottes“ zu finden, der aus der Heiligen Tradition und der Heiligen Schrift besteht. Dieses heilige Depot hat einen einzigen authentischen Interpreten, das Lehramt.

Das Lehramt „steht nicht über dem geschriebenen oder übermittelten Wort Gottes“. Es hat die Aufgabe, mit der Hilfe des Heiligen Geistes das Wort Gottes „mit Frömmigkeit zu hören, es heilig zu halten und treu zu erläutern“, indem es die darin enthaltenen Wahrheiten lehrt.

Die Lehren des Lehramtes lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Das „feierliche“ Lehramt ist eine Lehre ohne möglichen Fehler. Die feierlich gelehrten Wahrheiten erfordern den Gehorsam des Glaubens in einer „vollständigen Hommage an Intelligenz und Willen“: Dies gilt für alles, was wir gerade über die heilige Hinterlegung des Wortes Gottes, seine Funktion und Verantwortung gesagt haben des Lehramtes. Andererseits ist das sogenannte „gewöhnliche“ Lehramt eine vom Heiligen Geist unterstützte Lehre und muss als solche mit einer „religiösen Hommage an Intelligenz und Willen“ angenommen werden, auch wenn sie nur dann unfehlbar ist, wenn dies der Fall ist ist universell.

Diese Hinweise sind wichtig, wenn ein Text, der alle äußeren Formen eines sogenannten "gewöhnlichen“ Lehrtextes aufweist, eine Aussage lehren soll, die als „spezifischer und innovativer Beitrag“ beschrieben wird, der eine "echte Entwicklung“ beinhaltet. In diesem Fall lautet der Vorschlag wie folgt

"Es ist möglich, Paare in einer irregulären Situation und gleichgeschlechtliche Paare in einer Form zu segnen, die nicht von den kirchlichen Autoritäten rituell festgelegt werden muss, um keine Verwechslung mit der Segnung zu verursachen, die dem Sakrament der Ehe eigen ist“ ( FS, Nr. 31).

Was die Schlussfolgerung betrifft, so widerspricht sie einem Responsum desselben Dikasteriums, das drei Jahre zuvor herausgegeben wurde und dessen Hauptthese wie folgt lautet:

"Es ist nicht gestattet, Beziehungen oder Partnerschaften zu segnen, auch wenn diese stabil sind und in denen außereheliche Sexualpraktiken eine Rolle spielen. Das Vorhandensein positiver Elemente in diesen Beziehungen [reicht nicht aus...], da diese Elemente im Dienst einer Person stehen Vereinigung, die nicht nach dem Plan des Schöpfers angeordnet ist.“

"Wir stehen also vor zwei Thesen, die beide den Anspruch erheben, wahr zu sein, weil sie vom „einzigen authentischen Interpreten“ der offenbarten Hinterlegung stammen, und gleichzeitig widersprüchlich sind. Um aus diesem Widerspruch herauszukommen, müssen wir uns den in jedem der Texte angegebenen Gründen zuwenden.

Die Erklärung Fiducia supplicans hat das Privileg, neueren Datums zu sein. In seinen Begründungen behauptet es, dem früheren Responsum nicht zu widersprechen: Die beiden Sätze wären wahr, jeder in einem unterschiedlichen Verhältnis, so dass sie komplementär wären. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wäre a) zwar illegal, wenn sie liturgisch in einer rituell festgelegten Form erfolgen würde (Lösung von Responsum), aber b) wäre möglich, wenn sie ohne liturgischen Ritus durchgeführt würde und „vermeidet, dass sie zu einem liturgischen oder halbliturgischen Akt wird“. ähnlich einem Sakrament“ (FS, Nr. 36)

Wenn wir jetzt die Antwort lesen, stellen wir fest, daß der Widerspruch trotz der bereitgestellten Klarstellungen bestehen bleibt. Zugegebenermaßen besteht die Gefahr einer Verwechslung mit dem Hochzeitssegen, auf den Fiducia supplicans reagiert. Aber das ist nicht das Hauptargument. Wie der oben genannte Text erklärt, ist der Segen eines Paares der Segen der Beziehungen, aus denen dieses Paar besteht, und diese Beziehungen selbst werden durch menschliches Handeln geboren und aufrechterhalten. Wenn also menschliche Handlungen ungeordnet sind (d. h., wie wir gesagt haben, das wahre Gute aus den Augen verlieren, um sich an ein scheinbares Gutes zu klammern), wenn es sich also um Sünden handelt, wäre der Segen des Paares automatisch der Segen eines böse, unabhängig davon, welche moralisch guten Taten andernorts vollbracht werden (z. B. gegenseitige Unterstützung). Das Responsum-Argument gilt daher unabhängig davon, ob der Segen rituell ist oder nicht, sakramental oder nicht, öffentlich oder privat, vorbereitet oder spontan. Gerade aufgrund dessen, was dieses Paar zu einem Paar macht, ist ihr Segen unmöglich.


Was aus diesem Vergleich hervorgeht, ist die extreme Leichtigkeit, mit der die Fiducia supplicans die richterliche Verantwortung übernimmt, obwohl das Thema kontrovers war und, da es sich um einen "innovativen“ Vorschlag handelte, eine stärkere Berücksichtigung der vom Zweiten Vatikanischen Konzil festgelegten Bedingungen erforderlich war. Tatsächlich sammelt der Text Argumente für eine größere pastorale Fürsorge bei Segnungen, aber diese Fürsorge kann durchaus durch Segnungen für Einzelpersonen erfüllt werden, und keines der angeführten Argumente rechtfertigt, daß diese Segnungen an Paaren vorgenommen werden. Noch bedauerlicher ist, daß das Dokument den zentralen Einwand von Responsum umgeht und die durch seinen eigenen Vorschlag aufgeworfenen Probleme verwässert, anstatt eine solide Argumentation aufzubauen und durch Rückgriff auf die Heilige Schrift und die Tradition zu zeigen, a) unter welchen Bedingungen es möglich wäre, eine Realität zu segnen, ohne die zu segnen b) wie diese Lösung mit dem früheren Lehramt harmonieren würde.

Die Inkonsequenz und mangelnde Verantwortung des Lehramtes sind zweifellos eine Ursache für große Störungen des "Sensus fidei“. Erstens, weil sie Unsicherheit über die Wahrheiten mit sich bringen, die tatsächlich vom ordentlichen Lehramt gelehrt werden. Noch schlimmer ist, daß sie das Vertrauen in den göttlichen Beistand des Lehramtes und die Autorität des Nachfolgers Petri untergraben, die zum heiligen Schatz des Wortes Gottes gehören.

Wenn wir jetzt die Antwort lesen, stellen wir fest, dass der Widerspruch trotz der bereitgestellten Klarstellungen bestehen bleibt. Zugegebenermaßen besteht die Gefahr einer Verwechslung mit dem Hochzeitssegen, auf den Fiducia supplicans reagiert. Aber das ist nicht das Hauptargument. Wie der oben genannte Text erklärt, ist der Segen eines Paares der Segen der Beziehungen, aus denen dieses Paar besteht, und diese Beziehungen selbst werden durch menschliches Handeln geboren und aufrechterhalten. Wenn also menschliche Handlungen ungeordnet sind (d. h., wie wir gesagt haben, das wahre Gute aus den Augen verlieren, um sich an ein scheinbares Gutes zu klammern), wenn es sich also um Sünden handelt, wäre der Segen des Paares automatisch der Segen eines böse, unabhängig davon, welche moralisch guten Taten andernorts vollbracht werden (z. B. gegenseitige Unterstützung). Das Responsum-Argument gilt daher unabhängig davon, ob der Segen rituell ist oder nicht, sakramental oder nicht, öffentlich oder privat, vorbereitet oder spontan. Gerade aufgrund dessen, was dieses Paar zu einem Paar macht, ist ihr Segen unmöglich.

Was aus diesem Vergleich hervorgeht, ist die extreme Leichtigkeit, mit der die Fiducia supplicans die richterliche Verantwortung übernimmt, obwohl das Thema kontrovers war und, da es sich um einen „innovativen“ Vorschlag handelte, eine stärkere Berücksichtigung der vom Zweiten Vatikanischen Konzil festgelegten Bedingungen erforderlich war. Tatsächlich sammelt der Text Argumente für eine größere pastorale Fürsorge bei Segnungen, aber diese Fürsorge kann durchaus durch Segnungen für Einzelpersonen erfüllt werden, und keines der angeführten Argumente rechtfertigt, dass diese Segnungen an Paaren vorgenommen werden. Noch bedauerlicher ist, dass das Dokument den zentralen Einwand von Responsum umgeht und die durch seinen eigenen Vorschlag aufgeworfenen Probleme verwässert, anstatt eine solide Argumentation aufzubauen und durch Rückgriff auf die Heilige Schrift und die Tradition zu zeigen, a) unter welchen Bedingungen es möglich wäre, eine Realität zu segnen, ohne die zu segnen b) wie diese Lösung mit dem früheren Lehramt harmonieren würde.

Die Inkonsequenz und mangelnde Verantwortung des Lehramtes sind zweifellos eine Ursache für große Störungen des „Sensus fidei“. Erstens, weil sie Unsicherheit über die Wahrheiten mit sich bringen, die tatsächlich vom ordentlichen Lehramt gelehrt werden. Noch schlimmer ist, dass sie das Vertrauen in den göttlichen Beistand des Lehramtes und die Autorität des Nachfolgers Petri untergraben, die zum heiligen Schatz des Wortes Gottes gehören.

6. Seelsorge im Zeitalter hierarchischer Entmachtung

Gott ist die Quelle allen Segens, und der Mensch kann im Namen Gottes nur auf geistliche Weise segnen. Die Segensvollmacht, die Aaron und seinen Söhnen (Num 6,22-27), dann den Aposteln (Mt 10,12-13; Lk 10,5-6) und den ordinierten Amtsträgern verliehen wurde, ist daher ein Zugeständnis, das mit einer Verpflichtung verbunden ist im Namen Gottes nur das zu segnen, was Gott segnen kann. Die Geschichte der Kirche erinnert uns daran, dass das Gesicht Gottes dauerhaft entstellt wird, wenn Priester ihre Macht zum Segnen an sich reißen. Diese Ernsthaftigkeit erfordert Vorsicht in der Segenspastoral.

Unter diesem Gesichtspunkt hat die Erklärung „Fiducia supplicans“ sowohl das Lehramt als auch die Pfarrer in eine unhaltbare Situation gebracht, und zwar aus drei Gründen.

Erstens fördert das Dokument einen pastoralen Ansatz, indem es feststellt, dass Segnungen für irreguläre und gleichgeschlechtliche Paare möglich sind, sofern sie weder Rituale noch Liturgie haben Kirche[17]. Das Dikasterium hat sich auch ausdrücklich verboten, die Exzesse, Exzesse oder Fehler zu regulieren, die insbesondere in diesem sehr heiklen Bereich unweigerlich auftreten, zum großen Nachteil der Gläubigen, denen diese Segnungen helfen sollen[18]. Dieser Verzicht auf die kirchliche Autorität steht im Einklang mit der angestrebten Lösung. Sondern gerade die Tatsache, dass es in dieser besonderen Angelegenheit dazu führt, dass der römische Pontifex und mit ihm alle Bischöfe von ihrer Verantwortung für die Heiligung der Gläubigen (munus sanctificandi) befreit werden, an die sie dennoch durch das Göttliche gebunden sind Die Verfassung der Kirche wirft Fragen auf[19]. Dabei geht es nicht um den Handlungsspielraum der Pfarrer, sondern um die Etablierung einer „institutionalisierten Geheimhaltung“ für einen ganzen Bereich kirchlicher Tätigkeit.

Gott ist die Quelle allen Segens, und der Mensch kann im Namen Gottes nur auf geistliche Weise segnen. Die Segensvollmacht, die Aaron und seinen Söhnen (Num 6,22-27), dann den Aposteln (Mt 10,12-13; Lk 10,5-6) und den ordinierten Amtsträgern verliehen wurde, ist daher ein Zugeständnis, das mit einer Verpflichtung verbunden ist im Namen Gottes nur das zu segnen, was Gott segnen kann. Die Geschichte der Kirche erinnert uns daran, dass das Gesicht Gottes dauerhaft entstellt wird, wenn Priester ihre Macht zum Segnen an sich reißen. Diese Ernsthaftigkeit erfordert Vorsicht in der Segenspastoral.

Unter diesem Gesichtspunkt hat die Erklärung "Fiducia supplicans“ sowohl das Lehramt als auch die Pfarrer in eine unhaltbare Situation gebracht, und zwar aus drei Gründen.

Zweitens kennt das von Fiducia supplicans eingeführte Prinzip keine Grenzen. Allerdings bezieht sich die Erklärung insbesondere auf „Paare in einer irregulären Situation und gleichgeschlechtliche Paare“. Wir überlassen es jedem, sich die Vielfalt der Situationen vorzustellen, die in diesen Rahmen fallen, von den skurrilsten bis zu den objektiv skandalösesten, und die dennoch gesegnet werden könnten, ebenso wie Paare guten Willens und solche, die durch das aufrichtige Suchen des Lebens verwundet wurden göttliche Hilfe. Denn indem wir auf die Segnungsriten verzichten, verzichten wir auch auf ihre Vorbereitung, bei der die Pfarrer ihre Angemessenheit beurteilen, Absichten erkennen und dabei helfen, sie richtig auszurichten. Ebenso akzeptieren wir im Voraus alle Exzesse, die auftreten werden, indem wir die Praxis der Segnungen unkontrollierbar machen. Darüber hinaus eröffnen der Titel der Erklärung („zur pastoralen Bedeutung des Segens“) und ihr Inhalt eine viel breitere Anwendung, da es keinen Grund gibt, sie auf Paare zu beschränken. Wenn man dem Prinzip folgt, das dem Dokument zugrunde liegt, wäre es tatsächlich möglich, jede objektive Situation der Sünde als solche oder jede Situation, die objektiv durch die Sünde als solche geschaffen wurde, zu segnen, selbst die, die dem Evangelium am meisten widerspricht und in den Augen Gottes am abscheulichsten ist . Alles könnte gesegnet werden ... solange es kein Ritual oder keine Liturgie gibt.

Drittens: Wenn Vorgesetzte die Verantwortung auf Untergebene abwälzen, müssen die Untergebenen die gesamte Last tragen. In diesem Fall lädt Fiducia Supplicans die Pfarrer zu größerer pastoraler Fürsorge ein, und die Hinweise, die der Text gibt, sind für sie von unschätzbarem Wert. Unter diesem Gesichtspunkt unterstützt das Lehramt die ordinierten Amtsträger bei der Ausübung ihres Amtes. Andererseits wird die Institutionalisierung der Geheimhaltung in den heikelsten Fällen zu neuen Bitten um Segen führen, während dieselben Geistlichen völlig hilflos zurückbleiben. Priester können sich bei ihrer Entscheidung darüber, was sie tun sollen oder können, nicht länger auf die Unterstützung liturgischer und bischöflicher Normen verlassen. Angesichts von Druck oder Erpressung können sie sich nicht länger hinter der Autorität der Kirche verstecken und antworten: „Das geht nicht, die Kirche lässt das nicht zu.“ Sie können sich bei der Beurteilung der Angemessenheit oder der einzuschlagenden Richtung nicht mehr auf wohlüberlegte Kriterien verlassen. In jedem schwierigen Fall müssen sie die Last der Entscheidung, die sie alleine treffen mussten, auf ihrem Gewissen tragen und sich fragen, ob sie treue Diener oder Verderber des Antlitzes Gottes gegenüber der Menschheit waren.

Diese dreifache Verlassenheit kann der Sensus fidei, die Hirten und die Gläubigen nur schmerzlich empfinden, als den Eindruck, dass die Herde sich selbst überlassen und ohne Führung sei. Dieser Mangel wird sicherlich durch die Ermutigung zu größerer Nächstenliebe, Aufmerksamkeit für die Schwächsten und die Aufnahme derjenigen ausgeglichen, die göttliche Hilfe am meisten benötigen. Aber war es notwendig, sich dem einen zu widersetzen und ihn dem anderen zu opfern? Sind sie nicht vielmehr dazu bestimmt, sich gegenseitig zu unterstützen?

Fiducia supplicans hat stattgefunden. Obwohl dieses Dokument mehrere Jahrhunderte zurückreicht, gibt es kein Äquivalent. Die Schwierigkeiten beim Volk Gottes sind da und können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wir müssen jetzt daran arbeiten, den Schaden zu beheben und sicherzustellen, dass seine Gründe - einschließlich derer, die wir identifiziert haben- behoben werden, bevor der Großbrand sich ausbreitet. Das wird nur möglich sein, wenn wir um den Hl. Vater vereint bleiben und für die Einheit der Kirche beten."

Fr. Emmanuel Perrier, o.p.

Quelle: LNBQ  

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