Montag, 29. März 2021

Kardinal R. Sarah bittet den Papst, das Verbot der privaten Messen in St. Peter aufzuheben.

Und er hat Sandro Magister seine Überlegungen zu diesem Verbot zur Veröffentlichung bei Settimo Cielo anvertraut.
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"EXKLUSIV. KARDINAL SARAH BITTET DEN PAPST, DAS VERBOT DER PRIVATEN MESSEN IN SANKT PETER AUFZUHEBEN" 

Seit einer Woche ist jetzt der Petersdom eine stille Wüste. Er wird nicht länger jeden Morgen von den vielen an den zahlreichen Altären gefeierten Messen geweckt. Und das alles auf Grund einer Anordnung, die am 12. März von der ersten Sektion des Staatssekretariates erlassen wurde, der Sektion, die durch ihren Substituten einen direkten Draht zum Papst hat- eine Anordnung, die alle privaten Messen untersagt und nur kollektive Messen zulässt- nicht mehr als vier am Tag und nur an vorgebenen Zeiten und Orten. 

Die Anordnung steht auf Geschäftspapier, hat aber keine Unterschrift und keine Protokoll-Nummer. Auch ist sie nicht an den adressiert, der der natürliche Empfänger sein sollte, der Kardinalerzpriester der Päpstlichen Basilika, die am Ort des Martyriums und der Grabesstätte des Apostels Petrus errichtet wurde. Juristisch gesehen ist sie ein Entwurf. 

Dennoch ist ist sie in Kraft getreten. Aber sie hat auch maßgebende Proteste ausgelöst. 

Der folgende Text, der Settimo Cielo zur Verlöffentlichung anvertraut wurde, stammt von Kardinal Robert Sarah, der bis zum vergangenen 20. Februar Präfekt der Liturgie-Kongregation war und deshalb am meisten qualifiziert ist, über diese Angelegenheit zu sprechen. 

Sein Protest endet mit einem Appell an Papst Franziskus. 

"Ich bitte den Hl. Vater demütig, die Rücknahme der kürzlich vom Staatssekretariat formulierten Normen anzuordnen, denen es sowohl an Gerechtigkeit als auch an Liebe mangelt, die nicht mit der Wahrheit des Gesetzes übereinstimmen, die nicht das Decorum der Zelebration, der frommen Teilnahme an der Messe und die Freiheit der Kinder Gottes fördern sondern eher gefährden. " 

Es bleibt abzuwarten, ob Franziskus antwortet und wie. 

" BEOBACHTUNGEN ZU DEN NEUEN  NORMEN FÜR DIE MESSEN IN SANKT PETER"

von Robert Kard. Sarah

Ich möchte meine Stimme spontan den Stimmen der Kardinäle Raymond L. Burke, Gerhard L.Müller und Walter Brandmüller hinzufügen. die bereits ihre Gedanken bzgl.  der Vorkehrung vom 12. März formuliert haben, die das vaticanische Staatssekretariat getroffen hat, die private Feiern der Eucharistie an den Seitenaltären des Petersdoms verbietet.


Die erwähnten Brüder Kardinäle haben schon auf diverse Probleme hingewiesen, die mit dem Text des Staatssekretariats verbunden sind. 

Kardinal Burke hat als ausgezeichneter Kanonist, der er ist, die erheblichen juristischen Probleme betont und uns mit anderen nützlichen Überlegungen versorgt.

Kardinal Müller. hat ebenso den Mangel an Kompetenz -d.h. Autorität - seitens des Staatssekretariates  festgestellt, die in Frage stehende Entscheidung treffen zu können. Seine Eminenz, der ein renommierter Theologe ist, hat auch einige kurze bedeutsame Bezüge zu wichtigen theologischen Fragen hergestellt. 

Kardinal Brandmüller konzentriert sich auf die Frage der Legitimität eines solchen Autoritätsgebrauchs und stellt die Hypothese auf- basierend auf seinem Empfinden als großer Kirchenhistoriker, daß der Beschluss zu den Messen in der Basilika einen Versuchsballon für spätere Entscheidungen, die die gesamte Weltkirche betreffen, darstellen könnte. 

Wenn das wahr ist, wird es umso nötiger daß wir Bischöfe, Priester und das heilige Volk Gottes respektvoll unserer Stimme hören lassen. Ich schlage deshalb einige kurze Überlegungen vor. 

1. Das Vaticanische Konzil hat sicher seine Vorliebe für gemeinschaftliche Feiern der Liturgie gezeigt. Die Konstitution Sacrosanctum concilium lehrt in Nr. 27  : "Wann immer die Riten gemäß ihrer speziellen Natur Vorkehrungen zum gemeinschaftlichen Feiern vorsehen, die die Anwesenheit und Teilnahme der Gläubigen erfordern, ist diese Form sie zu zelebrieren -wenn möglich- einer privaten und individuellen Feier vorzuziehen." 

Unmittelbar darauf - im selben Paragraphen- fügen die Konzilsväter- die vielleicht vorausgesehen haben, welchen Gebrauch man nach dem Konzil von ihren Worten machen könnte-  hinzu: "Das trifft besonders auf die Zelebration der Messen und die Spendung der Sakramente zu, obwohl jede Messe per se ein Publikum und eine soziale Natur hat." Die Messe -ist also, auch wenn sie von einem Priester allein gefeiert wird- nie ein privater Akt und stellt noch viel weniger eine unwürdige Feier dar. 

Man sollte hinzufügen, daß es gelegentlich auch unwürdige Konzelebrationen mit wenigen Anwesenden gibt und sehr ordentliche, gut besuchte individuelle Feiern - wobei beide von den äußeren Umständen und der persönlichen Frömmigkeit des Zelebranten und der Gläubigen- wenn anwesend- abhängen. Die Güte der Liturgie wird also nicht automatisch dadurch erreicht, daß man das individuelle Zelebrieren der Messe verbietet und Konzelebration erzwingt. 

Im Dekret "Presbyterorum ordinis" -lehrt das II. Vaticanum dann "Im Mysterium des eucharistischen Opfers - in dem die Priester ihre größte Aufgabe erfüllen,  wird das Werk unseres Erlösers konstant weitergetragen; und deshalb ist das tägliche Zelebrieren der Messe dringend empfohlen, weil sogar, wenn keine Gläubigen anwesend sein können, es dennoch ein Akt Christi und der Kirche ist." (Nr.13) 

Hier wird nicht nur bestätigt, daß -sogar wenn der Priester ohne das Volk zelebriert, die Messe ein Handeln Christi und der Kirche bleibt, sondern auch, daß das tägliche Zelebrieren empfohlen wird. Der Hl. Paul VI hat in seiner Enzyklika "Mysterium fidei"  diese beiden Aspekte aufgegriffen und sie mit noch deutlicheren Worten bekräftigt. "Auch wenn die aktive Teilnahme vieler Gläubigen ihrer wahren Natur nach besonders in die Messe paßt, gibt er immer noch keinen Grund eine Messe zu kritisieren, die ein Priester aus gutem Grund und in Befolgung der Regeln und der legitimen Kirchentradition feiert, sondern es ist ihr zuzustimmen, sogar, wenn nur ein Meßdiener die erfoderlichen Antworten gibt. Weil eine solche Messe einen reichen und üppigen Schatz spezieller Gnaden bringt, die dem Priester selbst, den Gläubigen, der ganzen Kirche und der ganzen Welt auf dem Weg zur Erlösung helfen- und dieser Überfluß an Gnaden kann nicht durch den bloßen Empfang der Kommunion erlangt werden (Nr. 32). Alles das wird von Kanon 904 des CIC bestätigt. 

Zusammengefaßt: wenn möglich soll eine gemeinschafltiche Feier vorgezogen werden, aber individuelles Zelebrieren durch den Priester bleibt das Werk Christi und der Kirche. Das Lehramt verbietet das nicht nur nicht, sondern stimmt dem zu und empfiehlt, daß die Priester die Hl. Messe jeden Tag zelebrieren- weil von jeder Messe eine große Anzahl von Gnaden in die ganze Welt ausgeht. " (...)
Fortsetzung folgt....

Quelle: Settimo Cielo, S. Magister, S. E. Kardinal Sarah 

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