Dienstag, 8. Januar 2013

Sternenkinder, oder ab wieviel Gramm ist ein Mensch ein Mensch?


Sternenkinder- so nennen wir gleich zu welchem Zeitpunkt totgeborene Kinder.
Für die Eltern dieser Kinder gibt es eh keinen Zweifel, daß sie ein Kind und nicht beispielsweise Gewebe verloren haben.
Das allerdings sieht der Gesetzgeber und mit ihm die entsprechende Personenstandsverordnung etwas differenzierter: da beginnt das Menschsein mit einem Gewicht von 500 g.
Ab 500g wird der Fötus legal zum Menschen und darf, auch wenn er stirbt, als Person eingetragen und bestattet werden- wiegt er weniger, ist er kein Mensch sondern nur Gewebe und darf nicht eingetragen und nicht bestattet werden- auch wenn sozusagen nebenan lebende Frühchen mit einem niedrigeren Geburtsgewicht nach allen Regeln der Kunst und allen zur Verfügung stehenden Mitteln behandelt werden.
Für die betroffenen Eltern eine schwer verständliche Regelung.
Um die zu ändern, ist nun eine Petition in den Bundestag eingebracht worden, die den Anspruch der Sternenkinder als Menschen anerkannt und bezeichnet zu werden, unterstützt.
Das klingt zunächst mal unproblematisch- ist es jedoch nicht für die Befürworter der Spätabtreibung, die nun auf einmal erklären müßten, wieso sie einen Menschen vom Leben zum Tode befördern wollen und auch auf die Fertilisationsindustrie kämen langfristig neue juristische Probleme beim Umgang mit verworfenen, sogenannten überzähligen Embryonen zu....

4 Kommentare:

  1. Die Regelung in Österreich ist noch kruder: nur ein lebendig geborenes Kind ist hier eine Person...

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    1. das stammt wohl noch aus Maria Theresias Zeiten? Dürfen denn die Totgeborenen -auch wenn sie nicht als Person gelten, bestattet werden?

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  2. Ich finde es jetzt schon krude.
    Einerseits werden auf vielen städtischen Friedhöfen Trauerstellen für Fehlgeburten eingerichtet, die richtig, richtig wohltuend sind.
    Andererseits gilt Abtreibung als Menschenrecht und das Verbot als Unterdrückung von Frauen und Mädchen.
    Man merkt manchmal, dass diese Gesellschaft sich keinerlei Gedanken über ihre ethischen Grundlagen macht.

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  3. Zum Glück sind manche Kommunen in Deutschland inzwischen etwas unbürokratischer und es ist möglich, verstorbene kleine Kinder unabhängig vom Geburtsgewicht und der Frage, ob lebend oder tod geboren, ins Standesamtsregister einzutragen und zu bestatten.
    Wo es Probleme gibt, in einschlägigen Internetforen kann man Rat und Hilfe bekommen. Als Betroffene haben die trauernden Eltern oft nicht die Kraft, sich zu wehren. Aber es lohnt sich zu kämpfen!

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