Mittwoch, 29. Oktober 2014

Zeit der Barmherzigkeit, Zeit der Exkommunikation. Und Sandro Magister und die deutschen Bischöfe.


In seinem blog Il settimo cielo in La Stampa überschreibt  Sandro Magister so seinen Artikel:  klicken und fährt fort:
"Es gibt etwas, was nicht in diese Zeit paßt, die als Zeit der Barmherzigkeit proklamiert wurde, mit dem quasi ungehinderten Zugang zur Eucharistie, ihn aber dennoch jenen strengstens untersagt, die neue Kapitalverbrechen begangen haben.
Das erste dieser Kapitalverbrechen, das die Exkommunizierung nach sich zieht, ist, an der Messe der von Erzbischof Lefebvre gegründeten FSPPX teilzunehmen und die Sakramente zu empfangen.
Die FSPPX hat einen Sitz in der Diözese Albano vor den Toren Roms und der Bischof dieser Diözese, Marcello Semerano, der auch der Sekretär des 9-Kardinäle-Rates ist, der Papst Franziskus beim Regieren der Universalen Kirche hilft, hat am vergangenen 14. Oktober eine Bekanntmachung herausgegeben, die seinen Gläubigen bei Strafe der Exkommunikation verbietet, eine Messe der Bruderschaft zu besuchen und die Sakramente zu empfangen.
"Jeder katholische Gläubige, der die Sakramente von der Fraternita San Pio X erbittet und empfängt, befindet sich nicht im Stande der Kommunion mit der Katholischen Kirche. Einer Wiederzulassung durch die Kirche  müßte ein entsprechender Versöhnungsvorgang nach der stabilen kirchlichen Diszilpin der Bischöfe vorausgehen."

Diese Exkommunizierung , von der einige Mitglieder der Lefebvre-Gemeinschaft 2009 befreit wurden, die vorher damit gestraft worden waren wurden, die bekannten 4 Bischöfe, trifft heute die Katholiken, die einfach nur bei ihnen in die Messe gehen.

Die Frage ist nicht neu. Schon 2013 hatte die Vaticanische Kommission "Ecclesia Dei" , die sich mit den Lefebvrianern beschäftigt, in einem vom Luxemburgischen Prälaten Camille Perl unterschriebenen Brief zwei Fragen, die aus den USA kamen, so beantwortet:



Frage:
"Kann ich meine Sonntagspflicht erfüllen, wenn ich an einer Messe der FSPPX teilnehme?
Antwort:
"Im strengen Sinn können Sie Ihre Sonntagspflicht erfüllen, wenn sie an einer von der FSPPX gefeierten Messe teilnehmen."
Frage:
"Begehe ich eine Sünde, wenn ich an einer Messe der FSPPX teilnehme?"
Antwort:
"Wenn es Ihre Absicht ist, sich vom römischen Pontifex und jenen, die in Kommunion mit ihm stehen, zu trennen, wenn Sie an einer Messe der FSPPX teilnehmen, wäre es eine Sünde. Wenn Ihre Absicht jedoch ist, an einer Messe nach dem Missale von 1962 teilzunehmen, ist es diametral entgegengesetzt."
Aber offensichtlich haben wir heute andere Zeiten. Auf die selben Fragen sagt die Antwort von Bischof Semerano, dem Vertrauten des Papstes, das genaue Gegenteil.

Ein zweiter Widerspruch betrifft die Bischöfe Deutschlands, bekannterweise die Barmherzigsten, wenn es darum geht, den wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion zu ermöglichen, aber gleichzeitig die Erbarmungslosesten bei der Exkommunikation derer, die die Kirchensteuer nicht bezahlen wollen, die in ihrem Land gesetzlich vorgeschrieben ist und jedes Jahr erheblich mehr einbringt als die 0,8% in Italien.
In Deutschland ist die Kirchensteuer dermaßen obligatorisch, daß man, um sie nicht mehr bezahlen zu müssen, offiziell mit einer Erklärung vor den Zivilautoritäten aus der Kirche austreten muß.
In den letzten Jahren sind diese Austrittserklärungen (die es nicht leicht machen, zwischen Glaubens-und Geldgründen zu unterscheiden) sehr zahlreich geworden.
Darauf haben die Bischöfe 2012  mit einem Dekret reagiert, dass dem Flüchtigen eine Reihe Sanktionen androht:
- er darf die Sakramente der Versöhnung, der Eucharistie,  der Firmung und der Krankensalbung nicht mehr empfangen, ausgenommen bei Todesgefahr.
- er darf kein kirchliches Amt bekleiden und keinerlei Funktion in der Kirche haben
- er darf nicht Patin/Pate bei Taufen und Firmungen sein
- er darf nicht Mitglied von Pfarrgemeinderäten oder Diözesanen Räten sein
- er verliert das aktive und passive Stimmrecht in der Kirche
- er kann nicht Mitglied öffentlicher kirchlicher Vereinigungen sein
 und mehr noch:
- einer aus der Kirche ausgetretenen Person, die vor ihrem Tod keine Zeichen von Reue gezeigt hat, kann  das katholische Begräbnis  verweigert werden.
- einer aus der Kirche ausgetretenen Person , die in einem durch die Kirche autorisierten  Dienstverhältnis  steht, kann diese Autorisierung aberkannt werden.
Um zu einer Wiederannäherung zu kommen, muss ein Gespräch mit dem örtlichen Pfarrer geführt werden. Scheitert dies, kann es noch schlimmer kommen:
"wenn das Betragen der Gläubigen, der seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat, einen schismatischen, häretischen Akt oder Apostasie erkennen läßt, muß der Ordinarius entsprechende Maßnahmen ergreifen."
Wer daran rührt, stirbt. In Bezug auf manche der sogenannten "sensiblen Fragen" wie Traditionalismus und Kirchensteuer, scheint es nicht angebracht, barmherzig zu sein,"

Quelle: settimo cielo,la Stampa, Sandro Magister

  

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