Donnerstag, 13. November 2014

"General Kasper" eröffnet eine zweite Front. Die katholische Scheidung.

Eine Anmerkung vorweg: die Kardinäle Pell und Müller sind noch in Amt und Gnaden. Und nun zu etwas ganz anderem.......

Unter dem Pseudonym "Don Pio Pace"  schreibt ein bekannter Kleriker zum postsynodalen Geschehen:
"Nach der Synode eröffnet die Kasper-Partei eine zweite Front : "Die Katholische Scheidung"
hier geht´s zum Original:   klicken

Die außerordentliche Versammlung der Bischofssynode ist kaum beendet, da eröffnen die Partisanen der Liberalisierung der Kirchenlehre zur Unauflöslichkeit der Ehe eine zweite Front: die der "Vereinfachung" der kirchenrechtlichen Prozeduren bei ehelichen Annullierungsverfahren.

Die Entfernung Kardinal Burkes aus seiner Position als Präfekt der Apostolischen Signatur findet hier ihre wahre Bedeutung. Die Rolle, die er bei amerikanischen Bischofsernennungen während des Benedetto-Pontifikates gespielt hat, genügt nicht, um seine Demontage zu erklären, weil es -um seinen Einfluss zu neutralisieren, -völlig genügt hätte, ihn aus der Bischofskongregation zu entfernen (wie es auch geschah).
Er wurde dort durch Kardinal Wuerl ersetzt.
Andererseits wäre er als "oberster" Richter der Römischen Kirche immer ein ernstes Hindernis bei der Umsetzung des jetzt begonnenen Versuches gewesen, die Annullierungsprozeduren in allem- außer der Bezeichnung -in eine "Katholische Scheidung" zu verwandeln.

Die große Linie, dieses Projekts, unzweifelhaft bereits im Geheimen weit vorangetrieben, kann man in 4 Punkten zusammenfassen.

1. Eine erhebliche Beschleunigung und Vereinfachung der Prozedur. Zur Zeit dauert sie (Erstellung der Akten, Anhörung der Ehepartner, Zeugen, Experten, Petitionen, erste und zweite Urteile) üblicherweise eineinhalb Jahre, was nicht so lange ist, wenn man bedenkt, daß es bedeutet, ein Versprechen, das für das ganze Leben gegeben wurde, als nichtexistent  zu erklären. Es liefe auf eine Verkürzung auf wenige Monate hinaus. Und würde wiederum eine Aufstockung des Personals  in den Diözesanen Ämtern, die schon jetzt wegen anderer Aufgaben aus allen Nähten platzen, bedeuten, was in vielen Ländern nicht möglich wäre.



2. Abschaffung der doppelten Bestätigung. In der laufenden Praxis, sehr weise und vorsichtig, wenn man die Relevanz dessen, was auf dem Spiel steht, bedenkt, ist es vorgeschrieben, daß, um mit Sicherheit eine Entscheidung zu erreichen, die so objektiv wie möglich ist, ein durch ein Gericht gefälltes Annullierungsurteil automatisch einem zweiten Gericht zur Überprüfung vorgelegt werden muß, das die Akten noch einmal prüft und zu einer eigenen Entscheidung kommt.
Ist die zweite Entscheidung mit der ersten identisch (ob Annullierung oder nicht)- so ist das erste Urteil bestätigt. Wenn nicht, ist es zurückgewiesen.
Die Partei, die die Annullierung anstrebt, kann dann einen Appell an die Rota Romana richten, jenes höchste Gericht, das als dritte Ebene dient.
In den z.Zt in Vorbereitung befindlichen Plänen wird ein zweites Urteil für unnötig erachtet




3. Die Annullierungserklärung bedeutet, daß die Zustimmung der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht existierte. Der Kodex des kanonischen Rechts sieht ein gewisse Anzahl von Gründen für die Annullierung vor: die Unfähigkeit aus Gründen mangelnder Vernunftseinsicht, eine Ehe schließen zu können, Ausschluss der Ehefähigkeit wg. des Fehlens essentieller Voraussetzungen, wie Treue zu einem
einzigen Partner, Irrtum die Person betreffend, Täuschung, Gewalt, Unfähigkeit aus psychischen Gründen.
Tatsächlich ist der wichtigste Grund für eine Eheannullierung, der, daß die Partner einen schweren Mangel an Urteilsfähigkeit bezüglich der ehelichen Rechte und Pflichten aufweisen.
Lasche Gerichte (so wie die in den USA, die oft erwähnt werden, aber auch viele andere) stützen sich meistens auf diese mangelnde Reife der Ehepartner, oder eines von ihnen. Ein sehr einfacher Weg die Annullierungserklärung in eine "Katholische Scheidung" umzumünzen wäre es, die Beispiele zur Definition der Unreife zu erweitern und so einen Konsens unnötig zu machen, was die Römischen Tribunale leicht bewerkstelligen könnten.
Mit 20 oder 30 Jahren oder sogar noch später ist man immer mehr oder weniger unreif.....

4. Die Analyse des fehlenden Glaubens bei einem der Partner. Ein Konzept, das in der Kirchenwelt immer mehr Bedeutung gewinnt ist, daß in einer gewissen Zahl von Fällen, die Ehepartner, die eine sakramentale Ehe anstreben, nicht Katholischen Glaubens sind, und ihre Ehe daher ungültig ist. Diese These steht der Katholischen Sakramentenlehre entgegen, die die Gültigkeit der Sakramente an ihrer Wirkung mißt.
Sakramentaler Realismus erfordert, daß die sakramentale Handlung spürbar sein muß und durch einen durch die Kirche etablierten Ritus erteil wird. Wird der Ritus auf ernste Weise befolgt, wird die Gültigkeit der sakramentalen Handlung vorausgesetzt, sogar wenn der Austeilende oder der Empfangene nicht katholisch ist ( ex  opere operato- Prinzip)
Der Gläubige, der an einer Messe teilnimmt, ist nicht verpflichtet, zu überprüfen,  ob der zelebrierende Priester an die Realpräsenz in der Eucharistie glaubt oder nicht, solange er den von der Kirche vorgeschriebenen Ritus ordentlich befolgt.
Seminaristen, die in Kommunistischen Nationen ordiniert wurden, mußten sich keine Sorgen machen, ob ihr Bischof vielleicht ein kommunistischer Geheimagent war. Wir können (leider) aus falschen Gründen gültig getauft oder geweiht werden, ohne zu glauben. Natürlich wäre das dann ein Sakrileg und die sakramentale Gnade wird ....aber es gibt keine Möglichkeit den Akt zu bestreiten oder rückgängig zu machen.
Auf die selbe Weise ist auch eine Ehe gültig, wenn einer der beiden Brautleute oder beide, nicht katholisch ist/sind, aber beide in der Kirche getauft sind, und sich freiwillig dem katholischen Ehe-Ritus unterwerfen, dann tun sie das gültig,

Es ist wahr, daß in diesem Fall der fehlende Glaube die Akzeptanz für das Ende der Ehe erhöhen kann,was natürlich wäre und die Römisch Katholische Kirche ist eine der wenigen Institutionen, die das anerkennt. Tatsächlich ist der wahre Grund für die Nichtgültigkeit in so einem Fall nicht das Fehlen des Glaubens, sondern, z. B. die Weigerung die Unauflöslichkeit der Ehe anzuerkennen.
Aber das Konstrukt "fehlender Glaube" würde zu der absurden Situation führen, daß das Sakrament verweigert werden müßte, wenn einer der zukünftigen Eheleute (oder beide) sagt, er sei nicht katholischen Glaubens ( öfter fragen sie sich selber, ob sie wirklich glauben). Wenn ein Glaubens-Dispens für eine gültige Ehe zwischen zwei Katholiken von einem Bischof bestätigt werden muß, wie kann dann eine Ehe in den laufenden Fällen der Dispensierung ( bei denen der Nichtglaube sicher ist)-wie bei der Ehe mit einer nichtgetauften, oder einer Person einer anderen christlichen Konfession jemals gültig sein?

Die Männer, die das Projekt der liberalen Reform der Annullierungserklärung betreiben, unterscheiden sich ziemlich stark von den "Politikern", wie z.B. dem honduranischen Kardinal Óscar Maradiaga, Leiter des vom Papst ernannten Rates der 9 Kardinäle, die über die Reform der Kurie nachdenken sollen.
Ein "Denker", wie Msgr. Vincenzo Paglia, Präsident des Familienrates, verblüffte Benedikt XVI mit seinem Gemisch aus "Soziologentheologie", mit seinen Bekanntschaften mit zeitgenössischen Anthropologen, hohen Mitgliedern des juristischen Apparates des Heiligen Stuhls, wie Msgr. Pinto, Dekan der Rota Romana, oder Msgr. Maurice Monier, Auditor der Rota Romana, der gern möchte, daß die Annullierungen auf Grund mangelnden Glaubens zahlenmäßig zunehmen.

Es ist nicht zu leugnen, daß das größte pastorale Problem heute darin besteht, die Echtheit der Zustimmung der Eheleute zur Unauflöslichkeit der Ehe und den Willen, Kinder zu haben, zu überprüfen. Wir hören oft, daß die Mehrheit der heutigen sakramental geschlossenen Ehen, nicht wirklich gültig ist. Woraus sich schließen läß, daß die Möglichkeit zur Annullierung stark erweitert werden muß. Das ist ein spzezielles Argument. Wenn es wahr ist, daß eine große Zahl der derzeit geschlossenen Ehen null und nichtig sind, liegt das an einer unzureichenden Vorsicht bei der Zulassung der Ehekandidaten.
In der Tat, wenn 80% der derzeit geschlossenen Ehen null und nichtig sind- eine Behauptung, die Papst Franziskus zugesprochen wird, der unterstrich, daß die Gerichte der Kirche von Buenos Aires, zahlreiche Annullierungen aussprächen, müßte das eher zu einer größeren Strenge führen: es wäre nötig den 80% der Bewerber die Feier der Sakramente zu verweigern und nur jene 20% zuzulassen, die "für wert befunden" werden! Weil es eine Verhöhnung des Sakramentes ist und jene die es empfangen, empört, wenn wir fortfahren, Eheschließungen zu zelebrieren, die wir für wertlos erachten, weil sie hinterher in einer knappen Prozedur für null und nichtig erklärt werden, sobald Schwierigkeiten zwischen den Eheleuten auftreten. Es ist wahr, daß diese neue sakramentale Ehe, die so leicht aufzulösen ist, viel attraktiver für moderne Paare wäre: die Zahl der Eheschließungen, dieser neuen Discocunt-Ehen, würde nicht aufhören anzuwachsen.....

Und um dieses Projekt in der allgemeinen Kirchenmeinung zu bestärken, besonders unter Bischöfen, muß es als "vernünftige" und "zentrale" Lösung, die die "pastorale" Realität einbezieht und von beiden Extremen gleich weit entfernt ist, die bei der Synode im Namen des pastoralen "common sense" spürbar wurden, präsentiert werden. Die Unauflöslichkeit der Ehe könnte umgangen werden.

Bleibt die Tatsache, daß die Lage der Katholischen Ehe heute sehr alarmierend ist. Es ist nicht zu leugnen, daß große Anstrengungen bei der Vorbereitung verlobter Paare gemacht werden müssen, um sie für die Schönheit und die Anforderungen zu erziehen, die sie erwarten. Da liegt- wie auf so vielen anderen Gebieten, die Herausforderung für die Kirche von Morgen: in der korrekten Übermittlung des Katechismus."
Quelle:don pio pace, rorate caeli

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