Nach
Corrispondenza Romana hat Pater
F.Volpi die Vereinbarung mit der römischen Staatsanwaltschaft unterschrieben.
Demnach hat er bis zum 3. März Zeit, die 20.000 € Schmerzensgeld an die Familie
Manelli zu bezahlen und sich öffentlich für seine Verleumdungen und Lügen zu
entschuldigen.
Zu
allen bisher aufgezählten Entschuldigungsschreiben ( web-sites, Brief an alle
Mönche und Nonnen der FFI) kommt noch die Verpflichtung eine
Presseerklärung mit einer öffentlichen Entschuldigung an die Italienische
Presseagentur AGI abzugeben.
rorate caeli, das die corrispondenza romana zitiert, fragt: "Warum hat Papst
Franziskus ihn nicht gefeuert und diese ungerechte und verantwortungslose Kommissionierung,
die er selbst in die Wege geleitet hat, beendet?"
Gute
Frage. Möglicherweise wird die Antwort "who am I to judge?" sein und
eine Beförderung nach sich ziehen.
Mauro Faverzani in Corrispondenza Romana macht so auf :
"Pater
Volpi hat die Übereinkunft unterschrieben, in der er zugibt, die Familie von
Pater Manelli, Gründer der FFI, verleumdet zu haben. Wird er jetzt
zurücktreten?"
"Pater Fidenzio Volpi, der dem Orden der FFI verordnete Apostolische Kommissar, hat sich der Verleumdung schuldig bekannt. Das hat er mit seiner Unterschrift unter die Vereinbarung mit dem Gerichtlichen Mediationszentrum des Römischen Gerichtes am 12.2. 2015 bestätigt.
"Pater Fidenzio Volpi, der dem Orden der FFI verordnete Apostolische Kommissar, hat sich der Verleumdung schuldig bekannt. Das hat er mit seiner Unterschrift unter die Vereinbarung mit dem Gerichtlichen Mediationszentrum des Römischen Gerichtes am 12.2. 2015 bestätigt.
Alles
hatte mit dem Brief vom 8. Dezember 2013 begonnen (in unserem ersten Volpi-Beitrag nachzulesen)
Mit ihm
wollte er die so hastig angeordnete Kommissionierung dauerhaft begründen. Und
genau diese Gründe erweisen sich nun als völlig gegenstandslos, das Kartenhaus
ist nach Jahren des moralischen Lynchens von Pater Manelli und seines Ordens
zusammengestürzt.
Eine
erste Begegnung mit dem Gerichtsmediator fand am vergangenen 11. Dezember statt
und der Vorgang endete am 12. Februar um 11:00, als sich auf der einen Seite
die Familienangehörigen Pater Manellis und auf der anderen Seite eben dieser
Pietro Volpi, dessen Ordensname Fidenzio ist, und seine Rechtsanwälte
Alessandra Boecklin und Edoardo Boitani präsentierten.
Angesichts
eines anstehenden Verfahrens wegen Verleumdung vor dem ordentlichen römischen
Zivilgericht mußte Pater Volpi zugeben, daß das, was er in dem Brief vom 8.
Dezember 2013 geschrieben hatte, gelogen war. (....)
Das muß er auf eigene Kosten bis zum 3. März als Presseerklärung der AGI , auf der website www.immacolata.com , mit angefügtem link zu anderen Medien ( wo die Erklärung 3 Monate stehen bleiben muß) und durch einen persönlichen Brief an alle Nonnen und Mönche der FFI bekanntgeben und bestätigen.
Das muß er auf eigene Kosten bis zum 3. März als Presseerklärung der AGI , auf der website www.immacolata.com , mit angefügtem link zu anderen Medien ( wo die Erklärung 3 Monate stehen bleiben muß) und durch einen persönlichen Brief an alle Nonnen und Mönche der FFI bekanntgeben und bestätigen.
Nicht
nur.
Pater Volpi muß bis zum 3. März der Gegenseite auch 20.000 € Schmerzensgeld bezahlen.
Pater Volpi muß bis zum 3. März der Gegenseite auch 20.000 € Schmerzensgeld bezahlen.
Daraus
ergeben sich einige Folgen. Es ist klar ersichtlich, daß Pater Volpi einen
ehrenvollen Vergleich - was die wirtschaftliche Seite angeht, mehr aber noch
sein Image - vorgezogen hat, um einen Zivilprozess in Rom gegen sich zu
vermeiden.
Es
ist klar, daß er diesen Entschluss gefaßt hat, um schlimmere Konsequenzen für
sich auszuschließen. Es ist ersichtlich, daß die Familie von Pater Manelli nur
wegen seines persönlichen Eingeständnisses auf einen Zivilprozess verzichtet
hat. Zu aller Zufriedenheit.
Was
heute passiert ist, hat dennoch schwerwiegende und wichtige Konsequenzen.
Nicht
nur für das Gericht oder für die geschädigte Partei sondern auch juristische
und menschliche. Aber auch vor Gott.
Das
Kompendium des Katechismus der Römisch Katholischen Kirche präzisiert das 8.
Gebot so:
"Das 8. Gebot verbietet das vermessene Urteil, die üble Nachrede,
die Diffamation und die Verleumdung, die den guten Ruf und die Ehre, auf die
jeder Mensch ein Recht hat, mindern oder zerstören."
Besonders
wenn es sich um einen Ordensgründer handelt und wenn aus der einen falschen
Beschuldigung andere ungerechte Beschuldigungen seiner Familie und sogar aller
Mitglieder eines solchen Ordens folgen.
Diese
Vorkommnisse und besonders der Ausgang untergraben die Glaubwürdigkeit Pater
Volpis auf schwerwiegende Art, schwächen unausweichlich seine Autorität und
kompromittieren seine Rolle schwer.
Deshalb
und angesichts der Vereinbarung vor der Justiz, muß man da nicht die logischen
Konsequenzen auch vor der göttlichen Justiz ziehen?
Hat
nach diesem öffentlichen Rückzieher Pater Volpi nicht die moralische und
spirituelle Pflicht, vom Amt des Apostolischen Kommissars der FFI
zurückzutreten?"
Quelle: Mauro Faverzani, Corrispondenza di Roma
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