"LEBENSENDE À LA FRANCAISE. AVVENIRE STIMMT DAGEGEN, DER OSSERVATORE ROMANO DAFÜR."
"Ausgewogene Antwort" Unter diesem Titel begrüßte der Osservatore Romanoi die Zustimmung der Mehrheit der französischen Nationalversammlung ( 436 dafür, 34 dagegen) zum Gesetzesentwurf zum "Lebensende" der nach den beiden Senatoren, Jean Leonetti und Alain Claeys, die ihn eingebracht haben, benannt ist.
"Wir sind weit von einem Euthanasiegesichtspunkt entfernt, bemerkt Ferdinando Cancellli in der Zeitung des Papstes und erklärt, daß die Polemiken, die es in diesen Tagen zum Thema gab, ausgesprochen kontraproduktiv und deshalb überflüssig erscheinen."
Welche Polemiken? Und von welcher Seite? Effektiv hat L´Avvenire, die Tageszeitung der CEI das französische Gesetz genau entgegengesetzt zum Osservatore gelesen.
"Lebensende, Euthanasie à la Francaise" -so der ganzseitige Titel über dem Artikel seines Korrespondenten in Paris, Daniele Zappala. Der hat es nicht versäumt, vom vielstimmigen Chor aus Vertrtetern aller Gesellschaftsschichten zu berichten, die sich skeptisch zeigen oder frontal gegen das fragliche Gesetz opponieren- einschließlich der französischen Bischofskonferenz und den Repräsentanten des Judentums und des Islams.
"Ich teile die Ängste derer, die von maskierter Euthanasie reden", hat u,a. Prof. Denys Pellerin in einem Interview mit Avvenire erklärt, eine Koryphäe von internationalem Ruhm, Präsident der Nationalen Chirurgischen Akademie und der Nationalakademie der Ärzte Frankreichs- des Ärzteparlamentes jenseits der Alpen, seit jeher sehr aufmerksam bei bioethischen Fragen und Fragen der Pflichtethik.
Aber für den Osservatore ist es nicht so. "Die französischen Gesetzgeber"- schreibt er-" haben die Realität mit Klarheit und Mut betrachtet und nach einer aufmerksamen Bedenkzeit- einen Text erstellt, der nicht den Sinn eines der am höchsten entwickelten Gesetze zum Thema "Lebensende" verdreht.Jetzt muss das Gesetz ratifiziert und angewandt werden. Bei all dem helfen Polemiken wenig."
Um, rechtskräftig zu werden, muß das Gesetz noch die Zustimmung des Senates erhalten. Aber die Zeitung des Papstes hat bereits dafür gestimmt. Und als Titel ihrer Stimmabgabe hat sie das vom französischen Premierminister Mauel Valls gesprochene Urteil aufgenommen: "Ausgewogen".
Quelle: L´Espresso, Sandro Magister
p.s. das Leonetti-Gesetz erlaubt passive Sterbehilfe am Lebensende, auf Wunsch des Patienten oder seines Bevollmächtigten , es verpflichtet die behandelnden Ärzte sich diesem Wunsch zu beugen und alle lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen, eine Beschleunigung des Todeseintritts als Nebenwirkung von Medikamenten der Palliativbehandlung ist nicht verboten.
Die Gefahr besteht halt darin, dass die "Nebenwirkung der Palliativmedikamente" als Hauptwirkung gewünscht wird, und ja man kann sich das Elend nicht ansehen, deshalb setzt man den Patienten so stark unter Morphium, dass der nix mehr mitkriegt und guckt alle paar Stunden, ob der noch schnauft?
AntwortenLöschenDas ist doch makaber!