Donnerstag, 13. August 2015

Roberto de Mattei: das Instrumentum Laboris- ein Angriff auf die Enzyklika "Veritatis Splendor".

Bei "Corrispondenza Romana" hat Roberto de Mattei einen Artikel zur kommenden Synode und dem Instrumentum Laboris veröffentlicht und er zeigt sehr deutlich den falschen Weg auf, der im Instrumentum gebahnt wird. Hier geht´s zum Original:  klicken

"DAS INSTRUMENTUM LABORIS 2015 - EIN ANGRIFF AUF "VERITATIS SPLENDOR"

"Das Instrumentum Laboris vom vergangenen 21. Juni bietet alle Elemente an, die uns helfen, zu verstehen was bei der kommenden Synode auf dem Spiel steht. Eine erste Überlegung gilt der Methode.
Paragraph 52 der Relatio Synodi von 2014 erhielt nicht die erforderliche 2/3 Mehrheit, die nach den Regularien für eine Zustimmung nötig ist, wurde aber nichtsdestotrotz in das Schlußdokument aufgenommen.
Das war eine offensichtliche Erzwingung, die den Plan bestätigt, die Tür für die wiederverheirateten Geschiedenen trotz des Widerstandes einer beachtlichen Zahl von Syodenvätern zu öffnen- und darüber hinaus gegen die Lehre der Kirche. Wir sind jetzt einer roten Linie sehr nah, die allerdings keiner- nicht einmal der Papst-überschreiten kann.

Bei seiner Generalaudienz am 5. August sagte Papst Franziskus, daß die wiederverheirateten Geschiedenen in keiner Weise exkommuniziert sind, auch absolut nicht so behandelt werden dürften ,"sie sind immer Teil der Kirche"

Uns erscheint es allerdings nicht so, als würden sie von irgendwem so behandelt.
Wir dürfen die Vorenthaltung des Sakraments -der sie unterworfen sind.- nicht mit einer Exkommunikation verwechseln, die die schwerste aller Kirchenstrafen ist und einen von der Gemeinschaft der Kirche auschließt. Die wiederverheirateten Geschiedenen bleiben weiterhin Mitglieder der Kirche und sind verpflichtet, sich nach ihren Vorschriften zu richten , d.h. dem Hl.Meßopfer beizuwohnen, und im Beten fortzufahren.

Die Unauflöslichkeit der Ehe jedoch bleibt ein Göttliches Gesetz- von Jesus Christus verkündet und von der Kirche im Lauf ihrer Geschichte feierlich bestätigt.
Die Kirche fordert den Stand der Gnade, um zur Eucharistie zugelassen zu werden, der normalerweise durch das Bußsakrament erreicht wird.  (KKK 1651)
Geschiedene, wiederverheiratete Eheleute befinden sich objektiv in einem Zustand schwerer Sünde (CC 915)  oder  -wenn durch einen Skandal verschärft "in einem objektiven Zustand der Todsünde"
Wenn die wiederverheirateten Geschiedenen nicht die Absicht haben, diesen dauerhaften und öffentlichen Zustand, der Gott gegenüber verletzend ist, zu ändern, können sie sich dem Sakrament der Buße nicht einmal nähern, das die Absicht voraussetzt, nicht wieder in die Sünde zu verfallen.
Das Bild des wiederverheirateten Geschiedenen widerspricht-  wie Kardinal De Paolis richtig bemerkt, dem Bild der Kirche von Ehe und Familie.



Wie ist nun die Quadratur des Kreises zu erreichen? Für eine umfassende Analyse des Instrumentum Laboris, empfehle ich die hervorragende Untersuchung von Mathew McCusker, auf der Website "Voice of the Family"  klicken

Ich für meinen Teil, werde ich mich auf einige Bemerkungen zum Ansatz des Dokuments zum Thema der außerehelichen Cohabitation beschränken.


Der neue Katechismus der Katholischen Kirche, sagt in Nr.2390 dass der Ausdruck "freie Lebensgemeinschaften (oder Cohabitation) eine Reihe verschiedener Situationen umfaßt: Konkubinat, Ablehnung der Ehe als solcher, oder Unfähigkeit, langfristige Verpflichtungen einzugehen. Alle diese Situationen verletzen die Würde der Ehe, zerstören die Idee der Familie und sie schwächen den Sinn für die Treue. Sie stehen im Gegensatz zu den moralischen Gesetzes. Der sexuelle Akt ist ausschließlich auf die Ehe beschränkt. Außerhalb der Ehe stellt er immer eine schwere Sünde dar und schließt einen von der sakramentalen Kommunion aus".

Das Instrumentum Laboris legt statt dessen nahe, daß die Idee der außereheliche Lebensgemeinschaften nicht von sich aus sondern nur "teilweise" illegitim sei. "In Fällen, in denen die Entscheidung von Personen, die zusammen oder zivilrechtlich verheiratet leben, das Ziel einer sakramentalen Ehe sich noch in einem virtuellen Zustand befindet oder in seiner Anfangsphase oder noch nicht endgültig geklärt ist, wird die Kirche gebeten, nicht die Aufgabe zu scheuen, eine solchen Entwicklung zu ermutigen und zu unterstüützen.. Zur gleichen Zeit, kann etwas Gutes getan werden, indem auf freundliche Art und Weise, die bereits gemachten Bemühungen gelobt und die Teile der Bemühungen anerkannt werden, die dem göttlichen Plan- der sich in der Beziehung des von Gott geschaffenen Menschen und Gott dem Schöpfer zeigt , entsprechen "(Nr.57) 

Mit einem Wort, hier geht es darum, das Gute herauszupicken, das im Böse gegenwärtig ist, oder besser, kein Übel als absolut böse zu betrachten.
Hier liegt implizit eine Verwechslungen der ontologischen und der moralischen Ebene vor.
Während auf der ontologischen Ebene nur das Gute absolut und das Böse immer die Abwesenheit des Guten ist,  haben Gut und Böse auf moralischer Ebene eine Dimension der Absolutheit, die nicht ignoriert werden kann.
Aber das Dokument ist in den folgenden Abschnitten noch klarer:  "Lebensgemeinschaften" bestätigt es, "sind nicht von sich aus "schlecht" oder unerlaubt, sondern  "weniger gut" als die Ehe, von der ihnen nur die "Fülle" fehlt." (nn62-65). In der Tat:

 "... Das Sakrament der Ehe ist eine unauflösliche und ausschließlich treue Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die berufen sind, einander zu empfangen und Leben  zu begrüßen. Die christliche Ehe ist eine große Gnade für die menschliche Familie", aber die Kirche " sollte auch diejenigen begleiten die in einer Zivilehe oder in Cohabitation zusammen leben und allmählich "die Saat des Wortes" entdecken, die verborgen lag, so daß sie geschätztwerdeb, bis die Fülle der Vereinigung im Sakrament erreicht werden kann." (Nr. 99). "Die Wahl der Zivilehe oder, in einigen Fällen des einfachen "Zusammenlebens" ist sehr oft nicht das Ergebnis eines Vorurteils oder einer Abneigung gegen die sakramentale Vereinigung, sondern an kulturelle oder bedingten Situationen gebunden. In vielen Fällen ist die Entscheidung, zusammen zu leben, das Zeichen für eine Beziehung, die gebaut und auf die Aussicht auf persönliche Erfüllung "(n.102) geöffnet werden will."

Daß außereheliche Lebensgemeinschaften nicht für illegitim gehalten werden, wird durch die Tatsache demonstriert, daß sie im Instrumentum Laboris in gar keiner Weise verurteilt werden.
 "Die Haltung der Gläubigen gegenüber Menschen, die noch nicht zu einem Verständnis der Bedeutung des  Ehesakramentes  gekommen sind, soll in erster Linie in einem persönlichen, freundschaftliches Verhältnis bestehen, das den anderen als den annimmt, das  ihn / sie, ohne zu urteilen akzeptiert und versucht, seinen/ ihren Bedürfnissen und Nöten entgegen zu kommen und zur gleichen Zeit Gottes Liebe und Barmherzigkeit zu bezeugen "(n.61).

"Die christliche Botschaft sollte vorzugsweise auf eine Art verkündet werden, die Hoffnung wecken könnte Wir müssen uns eine klare, einladende und offene Kommunikation annehmen, eine, die nicht moralisiert, urteilt oder kontrolliert, sondern die Morallehre der Kirche bezeugt, während sie zur gleichen Zeit sensibel für die Umstände des Einzelnen bleibt "( Nr.78); auf eine Weise offen für den Dialog und frei von Vorurteilen, vor allem in Fällen, in denen Katholiken, in Fragen der Ehe und Familie  nicht in voller Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu leben , oder dazu nicht in der Lage sind"(Nr. 81).

Was im Text, sogar noch vor jeder Verurteilung, fehlt, ist jede Form der Beurteilung oder moralischer Bewertung. Und doch wissen wir, daß es keine neutralen oder nicht zu beurteilenden menschlichen Handlungen. Jede Handlung muß an Wahrheit und Gerechtigkeit gemessen werden, wie der Heilige Paulus es uns lehrte. (Römer 1-25-32:. 1 Cor.5, 9-19; 1 Tim, 1, 9).

Der soziologische und nicht-wertende Ansatz des Instrumentum Laboris wird durch die Verwendung des Begriffs "Unumkehrbarkeit" - in der italienischen Fassung zweimal zu finden- für die Situation der wiederverheurateten Geschiedenen bewiesen.
In Wirklichkeit kann das Scheitern einer Ehe irreversibel sein, aber ein Zustand gewohnheitsmäßiger Sünde, in dem Unverheiratete als Mann und Frau zusammenleben, ist nie irreversibel. Dennoch lesen wir im Dokument:

 "Bevor Personen, die geschieden sind und zivilrechtlich wiederverheiratet sind, wieder in das pastorale Leben integriert werden, empfehlen einige, daß die Hirten die Unmöglichkeit erkennen, ihre Situation zu verändern und das Glaubensleben des Paares in der neuen Beziehung aufzugeben; [...],und diese Arbeit muß nach dem Gesetz der Gradualität (vgl FC, 34) getan werden, unter Respektierung  der Reifung des Gewissens "(n.121). "In Bezug auf das oben genannten Thema, sind sich viele darin einig, dass ein Weg der Versöhnung und Buße, unter der Aufsichte des örtlichen Bischofs, vielleicht von denen, die geschieden  und zivilrechtlich wieder verheiratet sind und die sich in einer irreversiblen Situationen befinden, gegangen werden kann" (123).

Wenn die Situation der wiederverheirateten Geschiedenen in einigen Fällen irreversibel ist, bedeutet dies, daß die moralische Situation, in der sie sich befinden, also in öffentlicher, permanener Todsünde, unumkehrbar ist. Es sei denn, eine solche Situation wird als nicht sündig, aber tugendhaft betrachtet.
Das ist die Linie, die das Instrumentum Laboris vorzuschlagen scheint.
Die Unauflösliche Ehe wird als christliches Ideal gezeigt, überhöht, aber als nur mit großen Schwierigkeiten erreichbar.
Im konkreten Leben werden Lebenspartnerschaften als unvollkommene, aber positive Phasen eines Lebens in Gemeinschaft, die die Ausübung der Sexualität nicht ausschließt, betrachtet.
Eine sexuelle Vereinigung wird nicht als in sich unerlaubt angesehen, sondern als ein Akt der Liebe, der je nach den Umständen zu bewerten ist. Eine sexuelle Beziehung verliert ihren negativen moralischen Charakter, wenn die Partner sie in einer überzeugten, stabilen und dauerhaften Art und Weise aufrecht halten...

Das Instrumentum Laboris negiert nicht die Exhortatio "Familiaris Consortio" von Johannes Paul II (22. November 1981), sondern es verleugnet die Enzyklika "Vertitatis Splendor"  (6. August 1993), wodurch es "das Buch schließen" zu wollen scheint.

Seit den 1960er Jahren sind die neuen Moraltheorien von Autoren wie dem Jesuiten Joseph Fuchs, dem Redemptoristen Bernhard Haring innerhalb der Kirche verbreitet worden. Diese Autoren haben im Namen des Vorrangs der Person über die menschliche Natur die Absolutheit der moralischen Normen geleugnet, und sie als eine Art Notwendigkeit der Selbstverwirklichung eingestuft  (vgl. z.B Pater Fuchs "Die Absolutheit moralischer Begriffe", im Gregorianum, 52 (1971), pp. 415-457).

Aus diesem Personalismus, der die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes (7. Dezember 1965) des II. Vaticanischen Konzils beeinflusste, stammen die Fehler der "Proportionalismus" "Teleologismus" und "Konsequentialismus", die in der Enzyklika Veritatis splendor (nn 74 und 75) ausdrücklich verurteilt werden.

Gegen diesen Theorien, haben wir Ramon Garcia de Haro (das christliche Leben, Ares, Milano 1995) und in jüngerer Zeit, Livio Melina, José Noriega und Juan José Perez Soba (Im Licht, die Grundlagen der christlichen Moral, Cantagalli, Siena 2008 ), die - in einer mehr als überzeugende Weise - eine Bekräftigung der Lehre von der absoluten Moral geschrieben haben, in der unerlaubte Handlung, weder durch irgendwelche Absichten  noch durch die Umstände gerechtfertigt werden können. Die sexuelle Vereinigung außerhalb der legitimen Ehe ist eine von ihnen.
"Dies sind die Handlungen, die in der moralischen Tradition der Kirche als "in sich schlecht "(intrinsece malum) bezeichnet werden- wie "Veritatis splendor" spezifiziert:  sie sind  es immer und an sich, mit anderen Worten, unabhängig von den weiteren Absichten dieser einen Handlung und den Umständen "(n.80).

In seiner Rede an die Römische Kurie vom 20. Dezember 2010 bekräftigte Benedikt XVI, daß eine in sich böse Handlung, niemals zugelassen werden kann. Bei seiner Verurteilung der pädophilen Verbrechen, fand der Papst in ihnen die ideologische Basis einer "Perversion des Begriffs des Ethos. 
Selbst in Kreisen der katholischen Theologie wurde behauptet, daß es so etwas wie das in sich Böse oder in sich Gute nicht gäbe. Es gibt nur ein "besser als" und ein "schlechter als". Nichts ist in sich gut oder schlecht. Alles hängt von den Umständen und am Ende von der Sichtweise ab. Alles kann gut oder auch schlecht sein, je nach den Umständen. Moral wird durch ein Kalkül der Folgen ersetzt, und hört  in diesem Prozess auf, zu existieren. Die Auswirkungen solcher Theorien sind heute offensichtlich. Gegen sie hat Papst Johannes Paul II in seiner Enzyklika "Veritatis Splendor" von 1993 mit prophetischer Kraft in der großen Tradition des rationalen christlichen Ethos, die wesentlichen und dauerhaften Grundlagen des moralischen Handelns gezeigt".

Mit diesen Worten werden die Theorien des kleineren Übels und der Situationsethik pulverisiert. Die Diskussion dreht sich vor allem darum. Auf der einen Seite haben wir die Katholiken in Übereinstimmung mit dem Lehramt der Kirche, die an die objektive und absolute Natur der Moral glauben; auf der anderen Seite haben wir die Innovatoren, die Ethik nach einem subjektiven und relativistischen Schlüssel neu interpretieren und sie, ihren Wünsche und Interessen gemäß, verbiegen. Diese Diskussion gibt es schon jetzt seit mehr als fünfzig Jahren, jetzt aber spitzt sie sich zu.

Quelle:Corrispondenza Romana, Roberto De Mattei, rorate caeli

 




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