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"PAPST FRANZISKUS FORDERT KARDINAL MARX AUF, DIE HANDREICHUNG ZUR INTERKOMMUNION NICHT ZU VERÖFFENTLICHEN."
Am 25. Mai hat Erzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Glaubenskongregation einen Brief an Kardinal Reinhard Marx und die deutschen Bischöfe geschrieben. Er fordert die DBK auf, ihre pastorale Handreichung, die einigen protestantischen Ehepartnern von Katrholiken erlaubt, unter bestimmten Bedingungen die Hl. Kommunion zu empfangen, nicht zu veröffentlichen.
Heute hat die Österreichische Katholische website Kath.net über diesen neuen Brief der Glaubenskongregation berichtet, der am 25. Mai an Kardinal Marx adressiert und verschickt wurde- mit Kopien an Kardinal Rainer Woelki, Bischof Glenn, Bischof Voderholzer und zwei weitere deutsche Bischöfe.
OnePeterFive ist im Besitz einer Kopie dieses Briefes. Erzbischof Ladaria berichtet Kardinal Marx, daß er bei zwei Gelegenheiten ausführlich mit Papst Franziskus gesprochen habe (am 11. und 24. Mai) -über das Treffen, das am 3. Mai in Rom zwischen Erzbischof Ladaria und der deutschen Delegation unter Kardinal Marx stattfand.
Der Grund für das Treffen vom 3. Mai war der bestehende Konflikt bzgl. der Pastoralen Handreichung zur Interkommunion vom 20. Februar.
Die folgenden Punkte werden den deutschen Bischöfen "mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes" wie Ladaria erklärt- mitgeteilt:
Unser Gespräch vom 3. Mai 2018 haben klargemacht, daß der Text der [deutschen pastoralen] Handreichung eine Reihe von Fragen von herausragender Bedeutung aufwirft.Der Hl. Vater ist deshalb zu dem Schluss gekommen, daß dieses Dokument nicht zur Veröffentlichung reif ist.
Erzbischof nennt drei Gründe, warum diese pastorale Handreichung nicht zur Veröffentlichung reif ist. Er sagt, daß dieses Thema der Kommunion für Protestantische Ehepartner eine Frage ist, die" an den Glauben der Kirche rührt und für die Universale Kirche relevant ist."
Zweitens habe dieses Thema auch "einen Effekt auf die Ökkumenischen Beziehungen mit anderen Kirchen, der nicht unterschätzt werden kann."
Ein dritter Grund, sagt Ladaria, "liegt im Kirchengesetz, speziell in der Interpretation von Kanon 844 CIC."
Weil es in "einigen Teilen der Kirche immer noch offene Fragen gibt" ist jetzt einigen Dikasterien die Aufgabe zugeteilt worden, "diese Fragen auf der Ebene der Universalen Kirche zu klären."
Schließlich weist der Prälat darauf hin, daß es "besonders angemessen erscheint, den Örtsbischöfen zu überlassen, festzustellen, ob es einen "Fall dringender Notwendigkeit" gibt.
Außerdem verrsichert der Präfekt der CDF den deutschen Bischöfen, daß die "vielfältigen ökumenischen Bemühungen" der deutschen Bischöfe und besonders die "Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Anerkennung und Lob verdienen."
Das Luther-Jahr 2017 -fügt der Präfekt hinzu- hat gezeigt, daß es "eine Basis" gibt, die es ermöglicht gemeinsam Zeugnis für Jesus Christus zu geben, den Erlöser der Menschheit." Das Ziel ist "auf dem Weg zu einer immer Vertiefung der Einheit weiter zu gehen."
Erzbischof Ladaria beendet seinen relativ kurzen Brief mit den Worten, daß Papst Franziskus wünsche, daß die deutschen Bischöfe den "Geist der bischöflichen Kollegialität" beibehalten.
Kath.net weist darauf hin, daß dieses das zweite mal ist, daß Rom gegen die kontroverse deutsche pastorale Handreichung zur Kommunion für protestantische Ehepartner entscheidet.,
Es war Kath.net, das als erstes im April über die Geschichte berichtete, daß die CDF damals einen Brief an die deutschen Bischöfe schickte, in dem sie aufgefordert wurden, die Veröffentlichung ihrer Handreichung zu stoppen. OnePeterFive hat hier darüber berichtet.
Die deutsche Initiative zur Liberalisierung der Regeln für Protestantische Ehepartner und ihren möglichen Zugang zur Hl. Kommunion hat international Aufmerksamkeit erregt und die Kritik vieler hochrangiger Prälaten provoziert, unter ihnen Kardinal Willem Eijk, Kardinal Gerhard Müller und Erzbischof Charles Chaput. Professor Karl-Heinz Menke, Mitglied der Internationalen Theologenkommission, hat kürzlich die deutschen Bischöfe massiv kritisiert und diese Handreichung "fehlerhaft" und "illegal" genannt.
Quelle: OnePeterFive, Maike Hickson
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