Mittwoch, 31. Oktober 2018

Freispruch für Asia Bibi.

Marco Tosatti kommentiert bei Stilum Curiae das Urteil des Obersten Gerichtshofs Pakistans, mit dem das Todesurteil gegen Asia Bibi aufgehoben wurde. 
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"ASIA BIBI IST FREI. DER OBERSTE GERICHTSHOF PAKISTANS  HAT DIE FRAU VOM VORWURF DER BLASPHEMIE FREIGESPROCHEN UND DAS TODESURTEIL AUFGEHOBEN."

Der Oberste Gerichtshof Pakistans hat heute- Mittwoch- Asia Bibi, eine Christin, 2010 wegen Blasphemie angeklagt und zum Tode verurteilt- freigesprochen und ein vorhergehendes Urteil eines untergeordneten Gerichts aufgehoben. Diese Nachricht wurde heute morgen verbreitet.

Der oberste Richter Saqib Nisar, der das dreiköpfige Richterkollegium -bestehend aus Richter Asif Saeed Khosa und Richter Mazhar Alam Khan Miankhel- anführte, hat das 56-Seiten starke Urteil verlesen, angekündigt, daß das Urteil des Lahore High Courts aufgehoben wurde und angeordnet, daß Asia Bibi freigelassen wird.

"Der Appell wurde akzeptiert, Sie sind freigesprochen. Das Urteil der beteiligten Gerichte sind nichtig, Ihre Verurteilung ist aufgehoben," sagte der Richter.
Das Gericht hat hinzugefügt, daß Asia Bibi freizulassen und nicht anderer Verbrechen zu beschuldigen ist. Asias Anwalt Saiful Malook-hat als er mit "The Express Tribune" sprach, gesagt, daß seiner Klientin endlich Gerechtigkeit widerfahren ist und daß sich die Staatsanwaltschaft als falsche Richter erwiesen habe.
Die 51-jährige Asia Bibi befand sich, nachdem sie wegen einer Diskussion mit zwei muslimischen  Frauen in Sheikhupura wegen Blasphemie verurteilt worden war, seit November 2010 im Todestrakt.

Ihr Fall hatte an Wichtigkeit gewonnen, nachdem der Gouverneur von Punjab, Salmaan Taseer einen neuen Prozess für ihren Fall angeordnet und in der Folge von einem seiner Leibwächter, Mumtaz Qadri, im Januar 2011 ermordet wurde.

Bibi hat gegen das Urteil im November 2014 Revision eingelegt, aber das ObersteGericht von Lahore hat das Todesurteil bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hatte die Hinrichtung im Juli 2015 ausgesetzt.
Nach einer Unterbrechung von 3 Jahren hat ein Spezialgerichtshof, bestehend aus drei Richtern uns angeführt vom obersten Richter Mian Saqib Nisar sowie den Richtern Asif Saeed Khosa und Mazhar Alam Miankhel die Revision akzeptiert.




Die Anhörung, bei der sowohl die Anklage als auch die Verteidigung ihre Standpunkte vertraten, hat 2 Stunden und 45 Minuten gedauert.
Bei dieser Prozedur waren Mitglieder der Zivilgesellschaft- einschließlich des Veteranen Farhatullah Babar anwesend. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Sitzungen waren weder im noch vor dem Gericht Religionsvertreter zugegen.
Während der Anhörung hat die Kommission diverse Ungereimtheiten in den Erklärungen der Anklage und den Aussagen der Zeugen bewiesen.
Beeindruckend waren die Sicherheitsmaßnahmen im und vor dem Gericht. Im Gericht waren unbewaffnete Soldaten der Spezialeinheiten anwesend.

Im 56 Seiten starken Urteil steht u.a. :
"Es ist ein Rechtsprinzip, daß derjenige der eine Behauptung aufstellt, sie beweisen muß, deshalb war es also Sache der Staatsanwaltschaft, die Schuld des Angeklagten während aller Gerichtsverfahren ohne begründeten Zweifeln zu beweisen ", stellte der Oberste Richter fest. "Die Unschuldsvermutung bleibt in der Rechtssache bestehen, bis das Gerichtverfahren dem Gericht nicht ohne jeden vernünftigen Zweifel beweist, daß der Angeklagte der angeklagten Straftat schuldig ist.
Der Ausdruck "Ohne jeden vernünftigen Zweifel" ist von grundlegender Bedeutung für die Kriminaljustiz: er ist eines der Prinzipien, die zu garantieren versuchen, daß kein Unschuldiger verurteilt wird. "



"Angesichts der Beweise, die die Anklage wegen der angeblichen Blasphemie des Beschwerdeführers erbracht hat, hat die Staatsanwaltschaft ihren Fall nicht zweifelsfrei nicht bewiesen", schloss der Richter.
Das Gericht wies auch darauf hin, daß "es nicht Sache der Einzelnen oder einer Menschenmenge ist, zu entscheiden, ob eine Handlung, die in den Geltungsbereich des Abschnitts 295-C fällt, begangen wurde oder nicht, weil, wie bereits gesagt, es die Aufgabe des Gerichts ist, diese Entscheidung nach Durchführung eines vollständig qualifizierten Prozesses und auf der Grundlage glaubhafter Beweise zu treffen ".

Das Urteil wird mit einer Hadithe des Propheten Mohammed über Minderheitenrechte abgeschlossen.

Asia Bibis Anwalt, Saiful Mulook, hat gegenüber AFP erklärt: "Das Urteil hat gezeigt, daß auch Minderheiten und Angehörige der Unterschicht der Gesellschaft in diesem Land Gerechtigkeit erfahren können- trotz seiner Mängel. Das ist der schönst Tag in meinem Leben." 

Bibi schien ungläubig zu sein als sie die Entscheidung von ihrem Anwalt gehört hatte.  "Ich kann nicht glauben, was ich höre. Ich werde jetzt freigelassen? Sie lassen mich jetzt raus?"  Und gegenüber AFP sagte sie aus dem Gefängnis am Telefon: "Ich weiß einfach nicht, was ich sagen soll, ich bin sehr glücklich, ich kann es nicht glauben."

Auch Bibis Ehemann hat das Urteil voller Freude begrüßt. "Ich bin sehr glücklich, meine Kinder sind sehr glücklich, wir sind Gott dankbar. Wir sind den Richtern dankbar, weil sie uns Gerecehtigkeit gewährt haben, wir wußten, daß sie unschuldig ist, " sagte Ashiq Masih.

Kurz nach der Urteilsverkündung haben Hunderte die Verbindungsstraße von Rawalpindi nach Islamabad blockiert. Auch in Karachi und Peshawar versammeln sich Menschen zum Protest. Ähnliche Demonstrationen haben sich auch andernorts ereignet, wo die Polizei die Demonstranten aufforderte, sich friedlich zu zerstreuen.

Quelle: Stilum Curiae, M. Tosatti 



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