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V. Es ist falsch, daß sexuelle Handlungen nur zwischen Eheleuten in sich gut und moralisch zulässig sind.
[1.Korinther 6:9-10: "Gebt euch keiner Täuschung hin! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, noch Ehebrecher, noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Lügner, noch Diebe noch Habsüchtige, keine Trunkenbolde, keine Lästerer, keine Räuber werden am Reich Gottes Anteil haben." Jud. 1:7 : Ebenso stehen Sodom und Gomorrha samt ihren Nachbarstädten , die in ähnlicher Weise wie sie Unzucht getrieben haben und und hinter Wesen anderer Art hergelaufen sind, als Beispiel da: sie leiden die Strafe des Ewigen Feuers."
Siehe auch: Römer 1:26-32; Epheser 5: 3-5; Galater 5:19-21; Pius IX Casti coonubi 10, 19-21; Paul VI, Humanae Vitae 11-14; Johannes Paul II Evangelium Vitae 13-14]
VI Moralische Prinzipien und moralische Wahrheiten, die in der göttlichen Offenbarung enthalten sind, enthalten keine negative Verbote, die bestimmte Handlungen absolut verbieten, wenn hinsichtlich ihrer Absicht immer schwer illegal sind.
[Johnnes Paul II Veritatis Splendor 115: "Jeder von uns weiß, wie wichtig die Lehre ist, die das zentrale Thema dieser Enzyklika bildet und die heute mit der Autorität des Nachfolger Petri erneut vortragen muß. Jeder von uns kann den Ernst dessen um was es geht erkennen, nicht nur für Einelne sondern auch für die ganze Gesellschaft; mit der Wiederbestätigung der Universalität und der Unveränderlichkeit der moralischen Gebote, besonders jener Gebote, die immer und ausnahmslos in sich schlechte Handlungen verbieten." DH 4971
Siehe auch Römer 3:8; 1. Korinther 6, 9-10; Apg 22:15; 4. Laterankonzil Kapt. 22, DH 815; Konzil von Konstanz, Bulle "Inter cunctas" 14, DH 1254; Paul VI Humanae Vitae, 14: AAS 60 (1968); Johannes Paul II "Veritatis Splendor", 83: AAS 85 (1993):L 1199, DH 4970.
VII Gott erlaubt nicht nur sondern will positiv die Vielzahl und die Vielfalt der Religionen sowohl der Christlichen als auch der Nichtchristlichen.
[Joh. 14:6 "Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben. Kein Mensch kommt zum Vater außer durch mich." Apg 4:11-12; "Das ist der Stein der von euch Bauleuten verworfen wurde und der zum Eckstein geworden ist. Denn kein anderer Name unter dem Himmel ist den Menschen gegeben, durch den wir gerettet werden können."
Siehe auch Exodus 22:20; Exodus 23:24; Chroniken 34:25; Psalm 95:5, Jeremiah 10:11; 1. Korinther 8:5-6; Gregor XVI Glaubensbekenntnis; Leo XIII "Immortale dei", 31; Satis cognitum, 3-9 ; Pius XI
Mortalium Animos 1-2,6]
Diese Häresien sind miteinander verbunden. Die Grundlage der katholischen Sexualmoral besteht in der Behauptung, daß sexuelles Handel Procreation innerhalb der Ehe zum Ziel hat, und moralische falsch ist, wenn es außerhalb dieser Sphäre stattfindet. Diese Feststellung bildet einen Teil vom (IV) oben gesagten, daß Personen, die zivil von ihren Partnern geschieden sind, legitim mit anderen die nicht ihre Ehegatten sind, sexuell verkehren können widerspricht dieser Grundlage. Also ist die Bestätigung dafür (IV) die Erlaubnis viele Arten von sexuellen Aktivitäten außerhalb der Ehe zu legitimieren: nicht nur Geschlechtsverkehr zwischen zivil Verheirateten. Papst Franziskus homosexuell aktive Kleriker, Pädophile und klerikale Unterstützer lerikaler homosexueller Aktivitäten geschützt und befördert.
Das zeigt, daß er glaubt, daß homosexuelle Aktivitäten nicht schwer sündig ist. Dieser Glauben fällt unter die weitergehende Behauptung in V - mit der Folge, daß nicht alle sexuellen Verbindungen zwischen Personen, die nicht verheiratet sind, moralische falsch sind.
Die Behauptung, daß ein gläubiger Christ in voller Kenntnis des Göttlichen Gesetzes freiwillig beschließen kann, es in einer ernsten Sache zu brechen und als Folge nicht im Stand der Tödsünde sein kann, hängt mit Papst Franziskus´ Bestätigung von Luthers Rechtfertigungslehre zusammen., daß Rechtfertigung nicht die Befolgung des Göttlichen Gesetzes erfordert. Zusammen genommen laufen alles diese Positionen auf eine umfassende Zurückweisung der Katholischen Ehe-und Sexuallehre , der Katholischen Moral-und Morallehre und der Katholischen Gnaden-und Rechtfertigungslehre hinaus.
Beweis dafür, daß Papst Franziskus des Deliktes der Häresie schuldig ist.
Diese Beweise sind zweifach: die öffentlichen Äußerungen von Papst Franziskus und seine öffentlichen Handlungen (die unten zitierten Äußerungen aus Amoris laetitia sind nicht als isolierte Äußerungen zu verstehen, sondern in ihrer wahren Bedeutung im Zusammenhang mit dem gesamten Kapitel VIII dieses Dokuments zu lesen.) Es gibt zwei Arten von Beweisen. Sein öffentliches Handeln dient der Feststellung, daß die nachstehend aufgeführten öffentlichen Äußerungen von ihm im häretischen Sinne verstanden werden sollten.
(A) Papst Franziskus öffentliche Äußerungen widersprechen den Glaubenswahrheiten
1. Amoris Laetitia 295: "Der Heilige Johannes Paul II hat das sog. "Gesetz der Graudalität" vorgeschlagen,im Wissen, daß der Mensch "auf verschiedenen Stufen der Entwicklung das moralische Gute kennt, liebt und erfüllt." Das ist keine "Gradualität des Gesetzes " sondern eher eine Gradualität in der vorsichtigen Ausübung freier Handlungen eines Einzelnen, der nicht in der Lage ist, die objektiven Forderungen des Gesetzes zu verstehen, zu schätzen und voll zu erfüllen. (I,II,IV)
2. Amoris Laetiti 298: "Die Geschiedenen, die ien neue Verbindung eingegangen sind, können sich z.B. in verschiedenen Situationen wiederfinden, die nicht in offensichtlich starre Kategorien gezwungen werden sollten, die keinen Raum für eine angemessene persönliche und pastorale Differenzierung lassen. Eine Sache ist eine mit der Zeit konsolidierte zweite Beziehung, mit neuen Kindern, erwiesener Treue, großzügiger Selbstschenkung, Christlichem Engagement, Bewußtsein für ihr Irregularität und der großen Schwierigkeit zurück zu gehen, ohne im Gewissen zu fühlen, daß man neue Sünden begehen werde. Die Kirche erkennt Situationen an, die aus ernsten Gründen- wie die Erziehung von Kindern, ein Mann und eine Frau die Pflicht ich zu trennen, nicht erfüllen können [Fußnote 329: In solchen Situationen weisen zahlreiche Menschen, die die Möglichkeit "wie rbuder und Schwester" zusammen zu leben kennen und akzeptieren, die die Kirche ihnen anbietet, darauf hin, daß wenn ein gewisser Ausdruck der Intimität fehlt, "es oft vorkommt, daß die Treue und das Wohl der Kinder gefährdet werden.] Es gibt auch die Fälle derer, die jede Anstrengung unternommen haben, ihre erste Ehe zu retten und zu Unrecht verlassen wurden, oder die zum Wohl der Kinder eine zweite Ehe geschlossen haben und manchmal subjektiv in ihrem Gewissen sicher sind, daß ihre vorherige und irreparabel zerbrochene Ehe nie gültig war, "
Eine andere Sache ist, da´eine neue Verbindung, die aus einer kürzlichen Scheidung hervorgegangen ist, mit dem ganzen Leiden und der ganzen Verwirrung für Kinder und ganze Familien mit sich bringt, oder der Fall von jemandem, der fortwährend in seinen Verpflichtungen gegenüber der Familie versagt hat. Es muß klar bleiben, daß das nicht das Ideal ist, das das Evangelium für Ehe und Familie anregt. Die Synodenväter haben festgestellt, daß immer eine Differenzierung durch die Hirten stattfinden muß "durch adäquate Unterscheidung " in einem Ansatz, der sorgfältig die Lage wahrnimmt." Wir wissen, daß es keine einfachen Rezepte gibt,." (III, IV).
3. Amoris Laetiti 299: "Ich bin mit viele Synodenvätern einig, die der Meinung waren, daß "Getaufte, die geschieden und wiederverheiratet sind, auf verschiedene Weise mehr in die Christlichen Gemeinde eingebunden werden müssen- dabei aber jede Art von Skandal zu vermeiden ist. Die Logik der Integration ist der Schlüssel zu ihrer pastoralen Versorgung, eine Versorgung, die ihnen nicht nur ermöglichen sollte, festzustellen, daß sie zur Kirche und dem Leib Christi gehören, sondern auch zu wissen, daß sie freudige und fruchtbare Erfahrungen in ihr machen können. Sie sind getauft: sie sind Brüder und Schwestern ; der Hl. Geist gießt zu Wohl aller Gaben und Talente in ihre Herzen. Diese Personen sollten sich nicht als exkommunizierte Mitglieder der Kirche fühlen, sondern statt dessen als lebendige Mitglieder, die in der Lage sind, in der Kirche zu wachsen und sie als Mutter zu erleben, die sie immer empfängt, die für sie mit Liebe sorgt und sie auf dem Weg des Lebens und des Evangeliums ermutigt." (II, IV)
4. Amoris Laetitia 301: "Man kann nicht länger einfach sagen, daß alle jene, die in irgendeiner "irregulären" Situation sind, im Zustand der Todsünde leben und von der heiligenden Gande ausgeschlossen sind. Hier geht es um mehr als eine bloße Unkenntnis der Regel. Ein Subjekt kann die Regel gut kennen und dennoch große Schwierigkeiten haben ihren innewohnenden Wert zu erkennen, oder in einer konkreten Situation sein, die ihm oder ihr nicht erlaubt, anders zu handeln und anders zu entscheiden ohne weiter zu sündigen," (II, III, IV)
5. Amoris laetitia 303: " Das Gewissen kann mehr als zu erkennen, daß eine bestimmte Situation objektiv
nicht mit den allgemeinen Forderungen des Evangeliums übereinstimmt. Es kann auch ernsthaft und
ehrlich erkennen, was jetzt die großzügigste Antwort ist, die man Gott geben kann und mit einer gewissen
moralischen Sicherheit sehen kann, daß es das ist, was Gott selbst in einer konkreten Situation und
der Komplexität der eigenen Grenzen fordert, wenn da auch nicht das Ideal voll erfüllt. (II,IV, V)
6. Amoris laetitia 304: ‘Ich bitte ernsthaft, daß wir uns immer an die Lehre des Hl. Thomas von Aquin
erinnern und lernen, sie in unsere pastorale Differenzierung zu integrieren: "Je mehr wir ins Detail
gehen, desto mehr sehen wir Fehler- obwohl es in den allgemeinen Prinzipien die Notwendigkeit gibt,
Was Handlungen, Wahrheit oder praktische Rechtschaffenheit angeht, ist nicht für alle gleich, was die
Details angeht, ist das nicht allen bekannt. Es ist wahr, daß die allgemeinen Regeln ein Gut vorgeben, das
nie mißachtet oder vernachlässigt werden darf, aber in ihrer Formulierung nicht auf bestimmte Situationen
nicht angewandt werden können." (VI)
Fortsetzung folgt.....
Quelle: LifeSiteNews, Offener Brief an die Bischöfe....
erinnern und lernen, sie in unsere pastorale Differenzierung zu integrieren: "Je mehr wir ins Detail
gehen, desto mehr sehen wir Fehler- obwohl es in den allgemeinen Prinzipien die Notwendigkeit gibt,
Was Handlungen, Wahrheit oder praktische Rechtschaffenheit angeht, ist nicht für alle gleich, was die
Details angeht, ist das nicht allen bekannt. Es ist wahr, daß die allgemeinen Regeln ein Gut vorgeben, das
nie mißachtet oder vernachlässigt werden darf, aber in ihrer Formulierung nicht auf bestimmte Situationen
nicht angewandt werden können." (VI)
Fortsetzung folgt.....
Quelle: LifeSiteNews, Offener Brief an die Bischöfe....
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