Dienstag, 2. Juni 2020

A. Gagliarducci stellt das motu proprio zur Regelung der Vatican-Finanz-Operationen vor

A. Gagliarducci stellt bei ACI Stampa das neue motu proprio von Papst Franziskus vor, das die Finanzgeschäfte und wirtschaftlichen Unternehmungen des Hl. Stuhls und des Vatican-Staates regulieren soll. Hier geht´s zum Original: klicken

"VATICAN-FINANZEN, PAPST FRANZISKUS PROMULGIERT EIN AUSSCHREIBUNGSGESETZ" 
Von internationalen Konventionen verlangt, soll das Gesetz der Zuordnung der Beschaffungen im Vaticanstaat und beim Hl. Stuhl reglementieren. Mit dem erforderlichen Unterschied. 

Elektronisches Lieferantenregister. Ausschreibungen in Transparenz mit Auktionen mit Spielraum nach unten. Spesenabrechnung. Das Vergaberecht des Vatikans definiert die Verfahren und Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Heiligens Stuhl und des Vatikanstaates. Es war ein Gesetz, das fehlte, und das ist im Vatikan von entscheidender Bedeutung, weil es sich dort um ein Regime der öffentlichen Wirtschaft ohne privaten Sektor handelt. Es ist aber auch ein Gesetz, das die Besonderheiten des Heiligen Stuhls und damit die Abweichungen von der Zentralisierung die das Staatssekretariat und das Governorato des Vatikanstaates betreffen,berücksichtigen muß. 
Ein notwendiges Gleichgewicht, um internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die Besonderheit des Staates zu wahren.

Es gibt drei Texte, auf die Bezug genommen werden kann: Papst Franziskus` Motu Proprio zum Thema "Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb bei den Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaates". Den Text, der auch technisch die Regeln festlegt und den Text zur Jurisdiktion. 

Das Prinzip des umsichtigen Vaters und die internationalen Verpflichtungen

Das Prinzip dieses Gesetzes, erklärt Papst Franziskus, ist das des "umsichtigen Vaters", und das ist ein Prinzip, das er in der Handhabung der gemeinsamen Güter angewandt haben möchte, bei denen das Bedürfnis nach treuer und ehrlicher Verwaltung noch deutlicher und dringender wird.
Das neue vaticanische Gesetz zur Vergabe öffentlicher Aufträge entspricht jedoch vor allem den internationalen Verpflichtungen des Hl. Stuhls und versucht dabei gleichzeitig, die Besonderheiten des kleinen Stadtstaates zu berücksichtigen. 

Diese internationalen Verpflichtungen entstammen der Merdia-Konvention, die 2016 vom Hl. Stuhl ratifiziert wurde und das multilaterale Instrument der UNO im Kampf gegen die Korruption ist. 
Wegen dieser Konvention ist 2019 das Amt des Generalrevisors reformiert worden, dem auch die Aufgabe übertragen wurde, über eventuelle "Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe oder der Durchführung von Transaktionen, bei Zweckentfremdung oder Betrug zu überwachen."
Das Gesetz über die Auftragsvergabe -das in Artikel 9 der Merida-Konvention verlangt wird,  schafft einen rechtlichen Rahmen und ordnet bestimmte Vorgehensweisen an. 




Im motu proprio verlangt Papst Franziskus, sich auf die überkommenen internationalen Regeln zu beziehen, betont jedoch, daß es notwendig ist, die Grundprinzipien und die Ziele der kanonischen Ordnung und der Besonderheiten des Vatican-Staates zu berücksichtigen." 
Und deshalb- so schließt Papst Franziskus- berücksichtigt diese Vorgehensweise bei aller Einheit und Homogenität- die Unterschiede zwischen dem Hl. Stuhl und dem Vatican-Staat, die rechtlich bekannt sind und von der  Rechtspraxis anerkannt werden, auch der internationalen., auch wegen der spezifischen Zwecke, die jedem Unternehmen eigen sind und die hier auf Grund der einzigartigen kirchlichen Dienstes angewendet werden sollen. " 

Das Gesetz und seine Ausnahmeregelungen
Der Testlauf des Gesetzes wird seine Anwendung sein. Man sollte dazu anmerken, daß weder das Staatssekretariat noch das Governatorato vollständig in die  Zentralisierung der Ausschreibungen eingebunden sind. Die Kongregation für die Evangelisierung der Völker, die seit jeher über eine Budget-und Investitionsautonomie verfügt, wird überhaupt nicht erwähnt. Kann man davon ausgehen, daß Propaganda Fide bei der nächsten Kurienreform zentralisiert wird, in der sie dann als erstes Dicasteriumn gilt? 

In Artikel 4 wird festgestellt, daß das Gesetz für alle öffentlichen Aufträge gilt, nicht jedoch für nachrangige Arbeitsverträge, die weiterhin durch die Allgemeinen Bestimmungen der Römischen Kurie, die Allgemeinen Bestimmungen für Arbeitnehmer des Staates Vatikanstadt und andere Bestimmungen dieses Sektors geregelt werden. Andere Ausnahmen betreffen "Vereinbarungen und Aktionen, mit denen ein Unternehmen eine Ware oder Dienstleistung von einem anderen Unternehmen erwirbt", vor allem aber "die Verträge, die das Staatssekretariat und das Governorato in Bezug auf sie direkt vereinbart haben".

Verträge, die in diesem Fall "zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen erforderlich sind", werden "ganz oder teilweise von einer internationalen Organisation oder einem internationalen Finanzinstitut finanziert, und die Vertragsparteien haben sich auf die geltenden Vergabeverfahren vereinbart". betreffenden Angelegenheiten geeinigt, die unter die Geheimhaltungspflicht fallen “.

Ebenfalls vom Vertragsrecht ausgenommen sind „Transaktionen im Zusammenhang mit konkurrierenden Geschäftstätigkeiten auf dem Markt, die direkt vom Governorato oder von Körperschaften durchgeführt werden, einschließlich der Lieferung von Waren zum Weiterverkauf durch das Governorato des Vatikanstaates, wenn sie als Unternehmenstätigkeit ausgeführt werden.".

Was das Governatorato angeht. findet sich eine weitere Ausnahme in Artikel 83, wo unterstrichen wird, daß "das Governatorato - unter Berücksichtigung des besonderen rechtlichen Status des Vatikanstaates auf der Grundlage seiner eigenen Durchführungsverordnung-innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten gemäß dieser zu erlassenden Gesetzgebung arbeitet. 

Und schließlich sind die "Aufsichts- und Kontrollorganismen  von der Zentralisierung ausgenommen, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um die Trennung, Autonomie und Unabhängigkeit zwischen íhnen und den kontrollierten und überwachten Dikasterien zu gewährleisten" sowie:  "die Aufsichts- und Kontrollorgane der Dikasterien, der anderen Organe oder Ämter der Römischen Kurie und der mit dem Heiligen Stuhl verbundenen Institutionen legen dem Wirtschaftsrat innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung ihre eigenen Bestimmungen zu Verträgen -in Übereinstimmung mit den Grundsätze der hier vorgegebenen Verordnung vor." 

Dann gibt es diverse Ausnahmen für die Organisationen, die nicht an den Ausschreibungen der Aufträge der APSA oder des Governatoratos teilnehmen wollen, die jedoch die Gründe für diese Entscheidung offenlegen müssen- 



Das IT-Register des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaates 

Zu den Neuheiten gehört die Einrichtung des IT-Registers des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaates. Es wird auf einer einzigen Plattform stehen, die "Lieferanten" können sich drei Jahre lang registrieren, es wird eine breite Sichtbarkeit haben und alle Ausschreibungs-Dokumente  werden darin im Namen von Transparenz und unter Strafe der Ungültigkeit veröffentlicht.


Das Gesetz sieht auch den Ausschluss der Wirtschaftsunternehmen aus dem Register und von der Teilnahme vor, gegen die z,Zt. präventiv ermittelt wird- oder die in erster Instanz wegen "Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Korruption, Betrug, Terrorakten, Geldwäsche von Geldern aus kriminellen Aktivitäten oder der Ausbeutung von Kinderarbeit stammen" verurteilt wurden. Zu den Gründen für einen Ausschluss gehört auch das Nichtzahlen von Steuern und Sozialversicherungsleistungen nach den Vorschriften des Landes ihrer Niederlassung oder sich in Staaten mit privilegierten Steuersystemen niedergelassen zu haben. 

Das Register ist in drei Abschnitte unterteilt: einen für die Wirtschaftsunternehmen des Hl. Stuhls, die von der APSA verwaltet werden; einen für die Wirtschaftsunternehmen der Überwachungs-und Kontrollinstanzen, die vom Wirtschaftsrat verwaltet werden und einen für die Wirtschaftsunternehmen des Governatoratos.

Um Verschwendung zu vermeiden, wird alle sechs Monate eine Preisliste für Waren und Dienstleistungen erstellt und aktualisiert. Alle Institute müssen bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres einen Kaufplan vorlegen. Bis zum 30. November werden APSA und das Governatorato einen "allgemeinen Kaufplan" erstellen, nachdem alle einzelnen Anforderungen bewertet und in einem einzigen Plan harmonisiert werden. Bis zum 10. Januar veröffentlichen APSA und das Governatorato dann die Liste der Erwerbungen im Computerregister. . 

Auch hier gibt es Ausnahmen: man kann einen Lieferanten über die Liste  aus dem IT-Register auswählen, aber auch über eine öffentliche Auswahl, auf der Lieferanten stehen,die nicht im Register aufgeführt sind. Es kann eine direkte Abtretung der Zuständigkeit für einen Betrag von weniger als 40.000 Euro geben, oder wenn es nur einen Lieferanten gibt, der eine bestimmte Dienstleistung erbringen kann; Es gibt auch ein Verfahren für Einkäufe, die ursprünglich nicht in den Einzelplänen vorgesehen waren.

Gerichtsbarkeit
Und dann muß die juristische Zuständigkeit bedacht werden. Giuseppe Pignatone, Präsident des Vatikanischen Tribunals, erklärte: "Natürlich muss das neue Gesetz auch die dem vatikanischen System eigenen Grundsätze widerspiegeln. Daher sieht Artikel 81 vor, daß alle Verträge dem Kanonischen Recht -mit dem Recht zur Ablehnung- unterliegen, obwohl sie nicht ausdrücklich nach den Gesetzen des Vatikanischen Staates geregelt werden.".

Die Kompetenz, Konflikte zwischen den Parteien beizulegen, wurde dem Gericht des Vatican-Staates übertragen. "Ihm wird"- erklärt Papst Franziskus in seinem motu proprio  "die Aufgabe übertragen, eventuelle Kontroversen zu erkennen- im Falle eines Konfliktes bei den Ausschreibungen auch solche, die eigentlich in den Kompetenzbereich des Obersten Vaticanischen Gerichtshofes fallen. 

In Bezug auf das Vorgehen betont Pignatone, daß "auch ein neues Verfahren eingeführt wurde, das sich von dem im aktuellen Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen unterscheidet und das die spezifischen Bedürfnisse einer solchen besonderen und wichtigen Angelegenheit befriedigen kann", während "die Möglichkeit von präventiven  Maßnahmen zur Aussetzung angefochtener Urkunden 
vorgesehen ist. Es sind jedoch sind sehr kurze Zeitfristen vorgeschrieben, um die Gefahr von Verzögerungen oder sogar einer Blockade bei der Ausführung eines Vertrages zu vermeiden. "

Die Bedeutung der Besonderheiten des Heiligen Stuhls

Das so konfigurierte Gesetz scheint das Ergebnis einer umfassenden internen Debatte zu sein, an der Führungspersönlichkeiten des Vaticanstaates,, der Vaticanischen Gerichtshofes, Berater des Staates aber auch Juristen, und mit dem Staatssekretariat verbundene Dicasterien und speziell der Päpstliche Rat für Legislative Texte beteiligt waren. Einerseits bestand die Notwendigkeit. die besonderen Merkmale des vatikanischen Staates beizubehalten, eines Staates, der existiert, um dem Heiligen Stuhl einen "Körper" zu geben. Andererseits bestand die Gefahr, daß es bei der Anpassung der Vorschriften zu einer übermäßigen "Abschottung" des Vatikanstaates kommen würde."

Quelle: A. Gagliarducci, ACI Stampa

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