Msgr. ICS beantwortet bei Stilum Curiae die Frage zur Gehorsamspflicht zum päsptlichen Lehramt, die sich nach zumindest umstrittenen Formulierungen in "Fratelli Tutti" bei vielen Katholiken stellt. Hier geht´s zum Original: klicken
"MSGR ICS: DEM PAPST GEHORCHEN? JA, ABER ZUERST KOMMT DER WILLE GOTTES"
Liebe Stilumcuriale, Msgr. ICS hat die Antwort verfolgt, die Msgr, Carlo Maria Viganò Vicente Montesino von Adoración y Liberación auf Nachfrage von Pezzo Grosso gegeben hat. Und er wollte sich dazu äußern, um zu helfen, Klarheit in dieser Frage zu schaffen. Gute Lektüre.
§§§
"DIE VERWIRRUNG ÜBER DEN GEHORSAM ZUM LEHRAMT DES PAPSTES"
Lieber Tosatti. ich beziehe mich auf die Wortmeldung von Pezzo Grosso (und auf die Kommentare dazu), d.h. auf die Frage, die Pezzo Grosso Msgr. Viganò gestellt hat - wie man Papst Bergoglio bei den Irrtümern in der Enzyklika Fratelli Tutti gehorchen kann.
Aber ich möchte auch allgemein zu seinem Lehramt- in Evangelii Gaudium, Amoris Laetitia und Laudato Si´ Stellung nehmen.
Ich glaube, daß das Thema Gehorsam zum Lehramt Bergoglios oder nicht ein Schlüsselpunkt für die Katholiken ist, weil es ihnen Sorgen bereiten, sie verwirren und ängstigen könnte.
Es gibt viele, die sich fragen, ob sie sündigen, wenn sie seinen lehramtlichen Äußerungen nicht zustimmen, die Zustimmung und Gehorsam erfordern?
Msgr. Viganò tut gut daran, mit seiner weisen Lehre und Erfahrung zu helfen.
Ich erlaube mir eine sehr kurze, praktische und "didaktische" Überlegung, die versucht die von Msgr. Viganò einzubeziehen.
Und ich hoffe, daß es mir gelingt, klar zu sein.
-Vor allem Gehorsam und Unterwerfung unter den Willen Gottes, Klar?
-Jesus selbst hat Gehorsam bis zum Tod am Kreuz gelebt. Unser Vorbild ist Jesus. Klar?
-Wenn sich jemand durch ein irreführendes Lehramt verwirrt fühlt, ist es nützlich auf "Buon Pastore" zurück zu greifen, also auf den, der durch die Tür der Treue zur Lehre der Kirche eintritt.
Also auf den, der sich nicht wie ein Söldner benimmt, der vor den Wölfen flieht und sie Schafe verläßt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.