Montag, 10. Januar 2022

33 Fehler in den Responsa ad Dubia, 2. Fortsetzung ....

Fortsetzung von hier und hier:

Fehler Nr. 20

-Kann ein Priester, dem der Gebrauch des Missale Romanum von 1962 gewährt wurde, der die Gültigkeit und Legitimität der Konzelebration nicht anerkennt und sich weigert, zu konzelebrieren-insbesondere bei der Chrisam-Messe- weiterhin von dieser Erlaubnis profitieren? Negativ. 

Bevor der Bischof die Erlaubnis, das Missale Romanum von 1962 zu benutzen, widerruft, sollte er für einen brüderlichen Dialog mit dem Priester suchen, um sicher zu stellen, daß diese Haltung nicht die Gültigkeit und Legitimität der liturgischen Reform, die Lehre des II. Vaticanischen Konzils und das Lehramt des Pontifex Maximus ausschließt und ihn zu einem Verstehen des Wertes der Konzelebration, speziell der Chrisam-Messe begleitet.

Die Ansicht von der Konzelebration, die man in den Responsa findet, nimmt fälschlicherweise an, daß die aktuelle Praxis die ist, für die die Väter des II.Vaticanischen Konzils gestimmt haben und daß sie mit der historischen Praxis der Westlichen Kirche kompatibel ist- beide Annahmen sind leicht zurückzuweisen. 

Zudem kann sich der Ausdruck "Gültigkeit" nur auf die sakramentale Gütligkeit beziehen, die von einer Konzelebration in keiner Weise beeinflußt wird. Wenn "legitim" bedeutet legal arrangiert und zulässig  könnten Priester, die die sakramentale Gütligkeit einer konzelebrierte Messe akzeptieren- sogar jene, die niemals konzelebrieren wollen- nicht leugnen können, daß ein Konzelebrations-Ritus legal konzipiert und offiziell ausgestellt worden ist.  es sit deshalb unmöglich zu verstehen, warum der Wunsch, nicht gu konzelebrieren und /oder im Chor zu assistieren, als Zeichen für die in den Responsa  erwähnten Fehler gewertet werden kann. 

Das Recht des Priesters auf ein individuelles Zelebrieren wird vom II. Vaticanum bekräftigt und vom Kanonischen Recht stark abgesichert; die Liturgie-Kongregation hat nicht die Autorität dieses Recht zu widerrufen oder ihm unsinnige Bedingungen beizufügen. 

Fehler Nr. 21

-Die ausdrückliche Weigerung, an einer Konzelebration teilzunehmen- speziell an der Chrisam-Messe, scheint einen Mangel an der Akzeptant der liturgischen Reform und das Fehlen der kirchlichen Kommunion mit dem Bischof auszudrücken, die beide notwendig sind...

Es gibt zahlreiche Zeichen kirchlicher Kommunion durch die ein Priester seine Akzeptanz der reformierten liturgischen Riten zeigen kann- im eng begrenzten Sinn, der theologisch notwendig wäre- und die ebenso seine Einheit mit dem Bischof offensichtlich machen.


Fehler Nr. 22

Das II. Vaticanische Konzil hat- während es die äußeren Bande der Zugehörigkeit zur Kirche bestätigte- Glaubensbekenntnis,  Sakramente, Kommunon- stimmte dem Hl. Augustinus darin, daß nicht nur körperlich in der Kirche zu bleiben sondern auch mit dem Herzen- Voraussetzung für die Erlösung ist. ( Lumen Gentium,  Nr.14) 

Dieses Zitat von TC zitiert irreführend sowohl Augustinus als auch Lumen Gentium, worauf schon Kardinal Müller am 19. Juli 2021 hinwies, was der Liturgie-Kongregation reichlich Zeit gab, um diesen Fehler zu korrigieren, was sie- natürlich nicht taten- und wie Reid Turner vor kurze bei OnePeterFive erläutert hat.

Fehler Nr. 23

-Artikel 3 §3 des motu proprio TC stellt fest, daß die Lesungen in der Landessprache verkündet werden und die Übersetzungen der Hl. Schrift für den liturgischen Gebrauch von den entsprechenden Bischofskonferenzen zugelassen sein müssen. 

Offensichtlich ist der Liturgie-Kongregation nicht bewußt, daß keine moderne Version der Bibel, die von einer Bischofs-Konferenz approbiert wurde, dem Text der Vulgata des Usus Antiquor entspricht. Es wäre falsch, kirchlich-approbierte Lesungen im Altar-Missale durch andere Lesungen zu ersetzen,  die merklich von ihnen abweichen; in der Tat sind die Lateinischen Lesungen ein inhärenter Teil des Usus antiquor und müssen insofern sogar- um der Gemeinde zu helfen- in einer landessprachlichen Übersetzung gelesen oder gesungen werden.

Fehler Nr. 24

Weil die Texte der Lesungen im Missale enthalten sind und es deshalb keine eigene Lektionar gibt und um die Vorkehrungen des motu proprio zu befolgen, muß man notwendigerweise auf die von den Bischofskonferenz approbierten Bibel-Übersetzung für den liturgischen Gebrauch zurückgreifen und die im Missale Romanum von 1962 angezeigten Perikopen zurückgreifen...Die Veröffentlichung des Lektionars - zusätzlich zur Überholung der "vollständigen" Form des Missale Romanum von 1962  und die Rückkehr zur alten Tradition einzelner Bücher, die individuellen Diensten entsprachen, erfüllt den Wunsch von Sacrosanctum Concilium, Nr. 51...

Wie Joseph Shaw als erster betonte, scheint die Liturgie-Kongregation nicht einmal dessen bewußt zu sein, daß es für die Lesungen des Alten Ritus getrennte Bücher gibt. Tatsächlich gibt es mehrere solche Bücher: das Epistolarium; das Evangeliarium; und das Lectionarium, das die beiden vorherigen zusammenfaßt. Ja, das Altas- Missale ist ein Missale plenarium (vollständig) , das alle Lesungen, Antiphonen und auch Gebete enthält, aber das eigene Buch der Lesungen ist dennoch für die Zelebration der Feierlichen Messe notwendig, so wie es die eigenen Liederbücher für die Schola sind. Es könnte den Mitarbeitern der Liturgie-Kongregation helfen, ein bißchen heraus zu kommen und einige Erfahrung des traditionellen liturgischen Lebens sammeln. Vielleicht würde ein Teil ihrer ungeheuren Unkenntnis beheben. 

Fehler Nr. 25 

Man sollte sich erinnern, daß das gegenwärtige Lektionar eine der wertvollsten Früchte der Liturgie-Reform des II.Vaticanischen Konzils ist. 

Meiner Meinung nach ist das der größte und subtilste Fehler von allen und der am öftesten ad nauseam von den Befürwortern der reformierten Liturgie wiederholte- was an die Shakespeare-Zeile erinnert: "wie einer, der die Wahrheit verinnerlicht hat, indem er sie erzählt, so macht einer aus seinem Gedächtnis einen Sünder, um sie eigene Lüge zu glauben" (Der Sturm, I, 2, 99-102) . Wie an anderen Aspekten der Reform wurde in den letzten Jahren intensiv an den Schwächen des neuen Lektionars gearbeitet: an seiner Abkehr von langjährigen Inhalten; seiner unverdaulichen Größe und gedächtnishemmenden Diffusität; seinen gewollten Auslassungen; seine akademischen und künstlichen Annahmen; seinem Mangel an Harmonie mit dem Heiligen Zyklus; u.s.w. 
Die bisher vollständigste Studie ist  "Eine systematische Kritik des neuen Lektionars anlässlich seines fünfzigsten Jahrestages“, aber interessierte Leser können auch "Nicht nur mehr Heilige Schrift, sondern andere Schriften – Vergleich der alten und neuen Lesungen“ lesen oder "Eine Geschichte von zwei Lektionaren: Qualitative versus quantitative Maßnahmen“; "Wer war Kapitän des Schiffes bei der liturgischen Reform? Der 50. Jahrestag eines peinlichen Briefes.“ 

Fehler Nr. 26 

Artikel 4 des Lateinischen Textes (das ist der offizielle text auf den man sich beziehen muß) liest sich wie folgt: "Presbyteri ordinati post has Litteras Apostolicas Motu Proprio datas promulgatas, celebrare volentes iuxta Missale Romanum anno 1962 editum, petitionem formalem Episcopo dioecesano mittere debent, qui, ante concessionem, a Sede Apostolica licentiam rogabit" . Das ist nicht nur die Möglichkeit zur Konsultation, sondern die notwendige Autorisierung der Diözesanbischöfe durch die Liturgie-Kongregation, die die Autorität des Hl. Stuhls über die Dinge, die innerhalb ihrer Kompetenz liegen ausübt. (TC Nr.7) . Erst nachdem er diese Erlaubnis erhalten hat, wird der Bischof in der Lage sein, Priester, die nach der Veröffentlichung des motu proprio (16. Juli 2021) geweiht wurden, zu autorisieren, nach dem Missale Romanum von 1962 zu zelebrieren. 

Monatelang fragten sich die Leute, wann der autoritative lateinische Text der motu proprio erstellt werden würde. Die Responsa enthüllen, daß dieser lateinische Text schließlich nach der ein oder anderen landessprachlichen Version, die ihm vorausging konstruiert wurde, und auch einige sehr interessante Änderungen vorgenommen wurden. 

Z.B sagten die landessprachlichen Texte, daß Priester, die nach dem 26. Juli 2021 geweiht wurdes und die alte Messe feiern wollten, dem Bischof eine Bitte übermitteln sollten und der Bischof den Apostolischen Stuhl konsultieren sollte, bevor er die Erlaubnis erteilte, Im Lateinischen Text ist das geändert worden: jetzt muß der Bischof eine "Lizenz" bekommen, d.h. eine ausdrückliche Erlaubnis vom Hl. Stuhl.  
Die Responsa besitzen dann die Frechheit zu sagen: "Diese Regel soll dem Diözesanbischof bei der Beurteilung eines solchen Antrags helfen: Seine Beurteilung wird dann von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung gebührend berücksichtigt.“

Übersetzen wir das in Klartext: Bischöfe, die dem Ersuchen neugeweihter Priester, die alte Messe zu veranstalten, zuneigen, müssen "unterstützt“ werden, um zum gegenteiligen Ergebnis zu gelangen, und zwar durch Verweigerung der erforderlichen Erlaubnis. Wir sehen einmal mehr die hohe Wertschätzung, die der Vatikan den Bischöfen entgegenbringt – ideal für ein Zeitalter der Synodalität!  

Ich spreche hier von einer Unwahrheit, weil kein Priester die Erlaubnis seines Bischofs braucht, um die alte Messe zu lernen oder opfern – zumindest privat. Eine als solche angesetzte öffentliche Messe rückt mehr in den Bereich der Aufsicht des Bischofs; er hätte ein Recht, wenn auch nicht unbedingt eine Pflicht, von den von seinem Klerus angebotenen Messen zu erfahren. Dennoch braucht unter normalen pastoralen Umständen kein Bischof den Heiligen Stuhl, um die öffentlichen Messen seines eigenen Klerus zu genehmigen, ebenso wenig wie er den Heiligen Stuhl braucht, um zu diktieren, was in die Pfarrbriefe gehört oder ob er Kinder im alten Ritus konfirmieren darf. Die verletzende Beleidigung, die TC und die Responsa jedem Bischof auf der ganzen Welt zufügen, verdient es, mit einer Politik der bewussten Nichtkonsultation und der lokalen Entscheidungsfindung im Hinblick auf das Wohl der ihm anvertrauten Gläubigen erwidert zu werden.

Fehler Nr. 27  

Das motu proprio drückt klar den Wunsch aus, daß das was in den liturgischen Büchern, die von den Hl. Päpsten Paul VI und Johannes Paul II -in Übereinstimmung mit den Dekreten des II. Vaticanischen Konzils promulgiert wurden, als der einzige Ausdruck der lex orandi des Römischen Ritus anerkannt wird, es ist daher absolut unerläßlich, daß der nach der Veröffentlichung des motu proprio geweihte Priester, diesen Wunsch des Hl. Vaters teilt. 

Unerläßlich -in welchem Sinn? Unerläßlich für die Erlösung? Offensichtlich nicht, Unerläßlich bei der Befolgung des II. Vaticanischen Konzils? Offensichtlich nicht, weil es eine Reform entwarf, aber sie weder durchführte noch lehrte, daß irgendein traditioneller Ritus verworfen werden sollte- noch hätte es das tun können. Unerläßlich für die Kommunion mit dem Papst und den Bischöfen? Offensichtlich nicht, weil die kirchliche Kommunion fundamentalere Anforderungen stellt und sich nicht mit bestimmten liturgischen Gebräuchen oder Riten aufhält. Unabdingbar um die Lehre des I. Vaticanischen Konzils über die universale Jurisdiktion des Papstes zu befolgen? Offensichtlich nicht, weil wenn man versteht, daß das Papsttum zum Wohl, zur Bewahrung und zum Schutz des Wohls der Kirche existiert, das "das Empfangen und die Weitergabe ihres liturgischen Erbes " beinhaltet und das es eine Sache ist, neue Zeremonien zu  formulieren aber eine ganz andere zu versuchen traditionelle abzuschaffen oder zu verbieten. 

Fehler Nr. 28

Alles Seminarausbilder , die versuchen sorgfältig in die von Papst Franziskus vorgegeben Richtung gehen wollen, werden ermutigt, zukünftige Diakone und Priester zu einem Verständnis und zur Erfahrung des Reichtums der vom Zweiten Vatikanischen Konzil geforderten Liturgiereform zu begleiten. Diese Reform hat alle Elemente des römischen Ritus bereichert und – wie von den Konzilsvätern erhofft – die volle, bewusste und aktive Teilnahme des gesamten Gottesvolkes an der Liturgie gefördert (vgl. Sacrosanctum Concilium Nr. 14), die primäre Quelle authentischer christlicher Spiritualität.

Zu einem der Fehler haben wir hier bereits Stellung genommen: Die vom II. Vatikanum geforderte Liturgiereform kann nicht als identisch mit dem angenommen werden, was wir heute reformierte Liturgie nennen. Aber der titanische Fehler ist die Behauptung, die Reform habe „jedes Element des römischen Ritus verbessert“.

Es ist schwer zu verstehen, wie eine Reform, bei der so viel von der früheren Anbetung der Kirche weggelassen wurde – nicht nur in Bezug auf den euchologischen (Gebets-) Inhalt, sondern auch im heiligmäßigen Zyklus, im Verlust der Schönheit des zeitlichen Zyklus (mit so alten Zügen wie Quatember-Tagen, Rogate, Epiphanias, Septuagesima, Passionszeit, dem einzigartigen Charakter des Triduums, der ungewöhnlichen Akzente in der Osterzeit, der Pfingstoktav), in der Abschaffung sorgfältiger Rubriken, von Zeichen der Ehrfurcht vor der Eucharistie, symbolischer Gesten, von Gegenständen und Gewändern, im Aufgeben des Zusammenspiels von vier Neben- und drei Großorden, Verweisen auf Askese, Teufel, Himmel und Hölle, auf das komplizierte Zusammenspiel von Messe und Brevier und so weiter und so fort, eine Liste, die schnell zu einem Buch werden könnte – es ist, wie gesagt, schwer zu verstehen, wie jemand behaupten kann, daß eine solche Reform "alle Elemente“ (!) des "römischen Ritus“ (!) verbessert. Ein Großteil der Reform bestand darin, alle möglichen Elemente zu demontieren und zu unterdrücken, zu erfinden und pseudorömisch, nichtrömisch und antirömisch zu vermischen.
Wenn Lügen Preise gewinnen könnten, würde diese die Goldmedaille gewinnen.
Fehler Nr. 29

Betrifft die Möglichkeit, nach dem Missale Romanum von 1962 zu zelebrieren, die der Diözesan-Bischof gewährt nur das Gebiet seiner eigenen Diözese? Die Antwort ist zustimmend.

Aus bereits erwähnten Gründen ist es klar, daß -ebenso wie ein Priester keine Erlaubnis braucht, um privat und-in manchen Fällen auch öffentlich, die Messe zu zelebrieren,-auch er die Messe nach dem Alten Ritus überall wohin er reist, feiern kann in Übereinstimmung mit den üblichen Normen und Gebräuchen, die für das Mess-Opfer in diesen Umständen zutreffen.

Fehler Nr. 30 

Muß, wenn der autorisierte Priester abwesend oder unerreichbar ist, die Person, die ihn ersetzt ebenfalls eine formale Autorisierung haben?  Die Antwort ist: Zustimmung. 

Dieses spezielle Dubium und seine Antwort zeigen die niedrige Grausamkeit, mit der wir es zu tun haben. Sagen wir, daß ein Priester, der "autorisiert" ist, die TLM zu zelebrieren, krank wird und der einzige Vertreter, den wir erreichen können, ein Priester ist, der nicht autorisiert ist"- Gemäß der Liturgie-Kongregation, sollte die Messe abgesagt oder durch eine Messe nach dem neuen Ritus ersetzt werden. Das ist das Gegenteil vom Wohl der Seelen, das das oberste Gebot ist, das über allen anderen steht. Also zählt diese Antwort gr nicht. 

Fehler Nt. 31

Müssen Diakone und eingeführte Amtsträger, die an Feiern teilnehmen, bei denen das Missale Romanum von 1962 benutzt wird, vom Diözesan-Bischof autorisiert werden? Die Antwort ist: Zustimmung. 

Jeder Diakon hat als solcher und sofern er nichts getan hat, um sich selbst zu disqualifizieren, das Recht, als Diakon in jeder katholischen Liturgie zu ministrieren, die mit ausdrücklicher oder impliziter Erlaubnis des Ortsordinarius stattfindet. Wenn eine Liturgie genehmigt wird, wird die Beteiligung der anderen vom Ritus verlangten Geistlichen ipso facto genehmigt.

Fehler 32 und 33

Der Pfarrer oder Kaplan, der in Erfüllung seines Amtes werktags nach dem aktuellen Missale Romanum, dem einzigartigen Ausdruck der lex orandi des römischen Ritus, feiert, kann dann nicht auch mit dem Missale Romanum von 1962 zelebrieren, sei es mit einer Gruppe oder privat. Es ist nicht möglich, Bination zu gewähren, weil kein „gerechter Grund“ und keine "pastorale Notwendigkeit“ im Sinne von Kanon 905 §2 vorliegt: das Recht der Gläubigen auf die Eucharistiefeier wird in keiner Weise verneint, da die Möglichkeit geboten wird, an der Eucharistie in ihrer jetzigen rituellen Form teilzunehmen.

Wie die Latin Mass Society betont hat, widerspricht diese Reaktion dem Vorrecht des Bischofs – das die Liturgie-Kongregation nicht außer Kraft setzen kann –, Entscheidungen über die Bination für seinen Klerus zu treffen. Die Antwort ist so sehr damit beschäftigt, die Verwendung des Missale von 1962 zu verhindern, dass sie den häufigsten Grund für die Bination völlig ignoriert, nämlich unterschiedliche Messzeiten anzubieten, um der größtmögliche Zahl von Gläubigen die Teilnahme zu ermöglichen. In einer Pfarrei mit einer Morgen- und einer Abendmesse, die von demselben Priester gehalten werden, gibt es beispielsweise keinen Grund, warum nicht eine Messe dem Missale von 1969 und die andere dem von 1962 folgen könnte. Dadurch wird ein zweiter Fehler aufgedeckt: die Antwort setzt einen Priester voraus, der sein pastorales Amt unter Verwendung des Missale von 1969 ausübt, aber wie wir gesehen haben, gibt es keine kanonischen Gründe dafür zu leugnen, daß ein Priester sein pastorales Amt gleich gut oder besser unter Verwendung des Missale von 1962 erfüllen kann. Tatsächlich kenne ich mehr als ein paar Diözesanpriester, die gewöhnlich ihre einzige tägliche Messe mit dem Missale von 1962 beten, und nichts in TC oder den Responsa kann das verhindern. 
 

*          *          *

Kompromittiert durch so viele schwerwiegende Fehler in Ekklesiologie, Sakramententheologie und Liturgiewissenschaft, markiert durch weit verbreitete Missverständnisse und kanonische Verletzungen, ist es unmöglich, einer doppelten Schlußfolgerung zu entgehen,  dass 
a) die Responsa illegitim und nicht verbindlich sind und 
b) daß der Präfekt der Liturgie-Kongregation beruflich inkompetent und außerstande ist, seinen schwerwiegenden Verpflichtungen nachzukommen.

Wenn man dieses mächtige Nest von Lügen überblickt, könnte man mit Falstaff ausrufen: "Herr, Herr, wie diese Welt dem Lügen verfallen ist!“ (Heinrich IV, Teil 1, V, 4, 140). Oder man könnte die Worte des Psalmisten nehmen, die 2000 Jahre lang bei der Laudes im traditionellen Offizium gebetet wurden (aber in Pauls VI. Stundenliturgie weggelassen wurden, weil, nun ja, "zu schwer für den modernen Menschen“):

   Die aber, verderben wollen mein Leben
   sie fahren hinab zu den Tiefen der Erde,
   preisgegeben des Schwertes Gewalt
   den Schakalen zur Beute.  
   Der König aber wird sich freuen in Gott,
   rühmen wird sich jeder, 
   der geschworen hat auf ihn.
   Des Lügners Mund wird verstummen. 

und in Psalm 5

   Die Unrecht üben, du haßt sie alle
   du vernichtest alle die Lügner
   Der blutbefleckte, der tückische Mann
   er ist ein Gräuel dem Herrn.

   Ich aber - dank deiner unermesslichen Huld,
   Ich darf betreten dein Haus, 
   darf niedersinken vor deinem heiligen Tempel,
   oh Herr, in Ehrfurcht vor dir.  
   Der du gerecht bist,
   oh führe mich zum Trotz meiner Feinde, 
   mache eben vor mit deinen Pfad. 
   Es ist in ihrem Mund nicht Wahrheit
   auf böse Listen sinnt ihr Herz.
   Ihre Kehle ist ein offenes Grab
   wenn auch von Schmeicheleien trieft ihre Zunge.
   Lass sie es büßen, oh Gott. Lass sie stürzen
   durch ihre eigenen Ränke
   wegen ihrer Frevel stoße sie aus
   denn die bieten dir Trotz. Oh Herr..."

Quelle: Dr. P. Kwasniewski, OnePeterFive

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